N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hummelfeld vom 16.12.2010.

Sitzungsort:  im Dörps- und Sprüttenhus, Hummelfeld
Beginn der Sitzung:  19.40 Uhr
Ende der Sitzung:  21.00 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Heini Schulz
Gemeindevertreter Uwe Albertsen
Gemeindevertreter Jan Ehrenreich
Gemeindevertreter Marc Hansen
1. stellv. Bürgermeister Dirk Harder
2. stellv. Bürgermeister Hans Lindau
Gemeindevertreter Frank Paulsen
Gemeindevertreter Heiko Radloff

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Kurt Kray (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Bürgermeisters
5. Einwohnerfragestunde
6. Anfragen der Gemeindevertreter
7. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung
  Beschlussvorlage - 3/2010
8. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
  Beschlussvorlage - 4/2010
9. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010
  Beschlussvorlage - 5/2010
10. Erlass Haushaltssatzung 2011
  Beschlussvorlage - 6/2010
11. Anschaffung von 2 Atemschutzgeräten
  Beschlussvorlage - 7/2010
12. Wahl eines Mitgliedes für die Entsendung in den Abwasserbeirat der Schleswiger Stadtwerke
  Beschlussvorlage - 8/2010
13. Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes für die Entsendung in den Abwasserbeirat der Schleswiger Stadtwerke
  Beschlussvorlage - 9/2010

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit sowie die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters
Der Bürgermeister berichtet über:

- Abwasserentsorgung nach Schleswig, noch ausstehende Klärung bezügl. Beprobung
Klärteiche Hummelfeld
- Landratsgespärch im Amt, u.a. Problematik der Maistransporte
- Fristverlängerung bis 30.06. 2011 für Flickarbeiten Schwarzdeckenschäden aus dem
Winter 2009/2010
- Geplanter Austausch der Straßenlaternen in einzelnen Abschnitten
- Prüfung an einer Beteiligung am Breitbandprojekt des Amtes Hüttener Berge
- Knickarbeiten wurden durchgeführt, einzelne Abschnitte müssen noch überprüft werden

zu TOP 5. Einwohnerfragestunde
Es wird auf eine vermutlich defekte Drainageleitung Ortsausgang in Richtung Osterby hingewiesen.

Des Weiteren wird nach dem Sachstand der Namensgebung für die Schule in Fleckeby nachgefragt. Hierzu wird mitgeteilt, dass die vorgeschlagene Namensgebung abgelehnt wurde.

zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter
Es werden keine Anfragen gestellt.

zu TOP 7. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung
Beschlussvorlage - 3/2010

Die bisherige Hundesteuersatzung der Gemeinde Hummelfeld datiert aus dem Jahr 1970. Sie wurde zwischenzeitlich durch mehrere Nachtragssatzungen geändert. Gemäß § 2 des Kommunalabgabengesetzes hat eine Gebührensatzung jedoch nur eine Gültigkeitsdauer von 20 Jahren. Änderungen durch Nachtragssatzungen bleiben bei der Berechnung der Frist unberücksichtigt. Damit kann festgestellt werden, dass die Gemeinde Hummelfeld derzeit nicht über eine Rechtsgrundlage für die Erhebung einer Hundesteuer verfügt.

Aus diesem Grund wurde durch die Verwaltung der Entwurf einer neuen Hundesteuersatzung entwickelt. Dieser entspricht der aktuellen Rechtslage. Die neue Satzung enthält gegenüber der bisherigen Satzung folgende wesentliche Änderungen:
  • Aufnahme einer Regelung zur Besteuerung von gefährlichen Hunden
  • Aufteilung des Steuersatzes für den 1. Hund, den 2. Hund und jeden weiteren Hund
  • Anpassung des Steuersatzes auf ein angemessenes Maß

Herr Lindau trägt kurz die Empfehlung zum Erlass einer neuen Hundesteuersatzung des Finanzauschusses sowie die Beschlussvorlage vor.

Beschluss:

Die Neufassung der Hundesteuersatzung wird zum 01.01.2011 erlassen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
Beschlussvorlage - 4/2010

Im Ausschreibungsverfahren für die Wegenutzungsverträge für das Amtsgebiet Schlei-Ostsee, welche Grundlage für die Zahlung der Konzessionsabgabe sind, kam der Wunsch der Gemeinden nach einer aktiveren Rolle im Rahmen der Infrastruktur von Strom- und Gasnetzen auf. Dadurch soll die Möglichkeit gegeben werden, dass die Gemeinden ihren Einfluss beim Betrieb und Ausbau der Strom- und Gasnetze deutlich stärken und von den wirtschaftlichen Erfolgen bei hoher Versorgungssicherheit profitieren. Dieser Wunsch wurde in die Vertragsverhandlungen aufgenommen.  
Aufgrund des Ausschreibungsverfahrens wurden die Verträge mit der Schleswig-Holstein Netz AG, die aus der E.ON Hanse Netz entstanden ist, abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund wird der Gemeinde angeboten, sich als Aktionär an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen. Der Preis pro Aktie beträgt 4.122,29 €. Die Garantiedividende beträgt jährlich abzüglich der Unternehmenssteuer 211,44 €, die bis zur Hauptversammlung im Frühjahr 2016 und wohl auch darüber hinaus stabil bleibt. Bis dahin kann eine Aktie zum Kaufpreis wieder zurückgegeben werden. 
Die Gemeinde kann aufgrund eines Verteilungsschlüssels unter den erwerbsberechtigten Kommunen maximal 14 Aktien erwerben. 

Herr Albertsen fragt nach dem Werdegang zum Abschluss des Wegenutzungsvertrages Strom mit der Schl.-Holst. Netz AG. Herr Stöcks informiert über die Teilnahme der Gemeinde Hummelfeld an der landesweiten Ausschreibung, welche von der GeKom fachlich begleitet wurde. Beworben hatten sich die Stadtwerke Flensburg und Schleswig sowie die Schl.-Holst. Netz AG. Die Stadtwerke Flensburg zogen Ihre Bewerbung später zurück. Die Stadtwerke Schleswig konnten zum Schluss ihr Angebot nicht mehr so konkretisieren, dass es den Anforderungen entsprach. Somit wurde auf Vorschlag der GeKom, der Wegenutzungsvertrag mit der Schleswig-Holstein Netz AG abgeschlossen. 

Beschluss:

Auf Grund der fehlenden Finanzkraft wird beschlossen, vorerst keine Aktien zu erwerben.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010
Beschlussvorlage - 5/2010

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hummelfeld mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 11.300 € erhöht und damit gegenüber bisher 256.700 € auf nunmehr 268.000 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 14.400 € vermindert und damit gegenüber bisher 26.600 € auf nunmehr 12.200 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass Haushaltssatzung 2011
Beschlussvorlage - 6/2010

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2011 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.

Der Finanzausschussvorsitzende, Herr Lindau, stellt den Haushaltsplan 2011 mit seinen Eckdaten vor, und verweist auf die einstimmige Empfehlung des Ausschusses zum Erlass der vorliegenden Haushaltssatzung 2011 und den dazugehörenden Haushaltsplan.

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2010 bis 2014 werden beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     253.500 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     253.500 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     74.300 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     74.300 EUR
    festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     65.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        1 Stellen


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     310 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     310 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     340 v. H.



§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Anschaffung von 2 Atemschutzgeräten
Beschlussvorlage - 7/2010

Für die Feuerwehr Hummelfeld müssen 2 neue Atemschutzgeräte angeschafft werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 3.200 €. Der Kreis bezuschusst den Erwerb mit 25 % und somit mit 800 €.

Herr Marc Hansen erläutert kurz den Anwesenden den Sachverhalt. Bisher wurden keine Atemschutzgeräte angeschafft, da keine Atemschutzträger in der Wehr vorhanden waren. Jetzt verfügt der Wehr über eigene Atemschutzträger, wodurch es möglich ist, selbst die 1.-Maßnahme zur Brandbekämpfung einleiten zu können.

Beschluss:

Es wird beschlossen, 2 Atemschutzgeräte zu beschaffen und die Kosten in den Haushalt 2011 aufzunehmen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Wahl eines Mitgliedes für die Entsendung in den Abwasserbeirat der Schleswiger Stadtwerke
Beschlussvorlage - 8/2010
Durch den Anschluß der Abwasseranlage Fleckeby an die Kläranlage der Schleswiger Stadtwerke, ergeben sich für die Gemeinde Hummelfeld gemäß Betriebssatzung der Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung -, ein Sitz im Abwasserbeirat.

Das Schreiben vom 10.11.2010 der Schleswiger Stadtwerke und die Betriebssatzung sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Herr Dirk Harder wird als Mitglied des Abwasserbeirates der Schleswiger Stadtwerke vorgeschlagen.

Beschluss:
Herr Dirk Harder wird als Mitglied in den Abwasserbeirat der Schleswiger Stadtwerke (Abwasserentsorgung) gewählt.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes für die Entsendung in den Abwasserbeirat der Schleswiger Stadtwerke
Beschlussvorlage - 9/2010
Durch den Anschluß der Abwasseranlage Fleckeby an die Kläranlage der Schleswiger Stadtwerke, ergeben sich für die Gemeinde Hummelfeld, gemäß Betriebssatzung der Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung -, ein Sitz (Mitglied) im Abwasserbeirat. Hierfür ist ein stellvertretendes Mitglied zu wählen.

Als stellvertretendes Mitglied für den Abwasserbeirat der Schleswiger Stadtwerke wird Herr Heini Schulz vorgeschlagen.

Beschluss:
Herr Heini Schulz wird als stellvertretendes Mitglied in den Abwasserbeirat der Schleswiger Stadtwerke (Abwasserentsorgung) gewählt.



Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Heini Schulz  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer