N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hummelfeld vom 11.03.2013.

Sitzungsort:  im Dörp- und Sprüttenhus, An der Au 6, 24357 Hummelfeld
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.30 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Heini Schulz
Gemeindevertreter Uwe Albertsen
Gemeindevertreter Jan Ehrenreich
Gemeindevertreter Marc Hansen
Gemeindevertreter Kurt Kray
Gemeindevertreter Frank Paulsen
Gemeindevertreter Heiko Radloff

Abwesend sind:
1. stellv. Bürgermeister Dirk Harder (entschuldigt )
2. stellv. Bürgermeister Hans Lindau (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Bürgermeisters
5. Einwohnerfragestunde
6. Anfragen der Gemeindevertreter
7. Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Hummelfeld sowie Ernennung
  Beschlussvorlage - 5/2013
8. Zustimmung zur Wahl des stellv. Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Hummelfeld sowie Ernennung
  Beschlussvorlage - 6/2013
9. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2012, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2012 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 3/2013
10. Schadenspotentialanalyse
  Beschlussvorlage - 2/2013
11. Mitgliedschaft Förderverein Kirchengemeinde Kosel
  Beschlussvorlage - 4/2013
12. Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Hummelfeld auf Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges
  Beschlussvorlage - 17/2012
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
14. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit sowie die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Herr Schulz stellt den Antrag, den TOP 14 „Personalangelegenheit“ zu streichen, da dieser Punkt versehentlich mit einer alten Beschlussvorlage auf die Tagesordnung gekommen ist.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters

Der Bürgermeister berichtet über:
- Herr Schulz begrüßt die hohe Bereitschaft der Bürger/innen für die Gemeindevertretung zu
kandidieren
- Teilnahme an verschiedenen Weihnachtsfeiern von Vereinen und Verbänden
- Abnahme Straße von Hummelfeld nach Fellhorst nach Schwarzdeckenerneuerung
- Besuch des Neujahrsempfangs in Kosel
- Informationsveranstaltung Schadenspotentialanalyse in der Amtsverwaltung
- Jahreshauptversammlungen der Feuerwehren Wolfskrug und Hummelfeld
- Straßen in Hummelfeld sind in einem guten Zustand, daher geringere Flickarbeiten in 2013
notwendig
- Bosselveranstaltung Osterby gegen Hummelfeld
- Jahreshauptversammlung SV Fleckeby
- „Schietsammeln“ in Hummelfeld durch die Feuerwehr


zu TOP 5. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter

Es werden keine Anfragen gestellt.


zu TOP 7. Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Hummelfeld sowie Ernennung
Beschlussvorlage - 5/2013

Die Freiwillige Feuerwehr Hummelfeld hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 08.02.2013 Herrn Marc Hansen zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Hummelfeld gewählt.

Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.


Vor der Abstimmung über die Zustimmung der Wahl des Ortswehrführers verabschiedet Herr Bürgermiester Schulz den bisherigen Ortswehrführer Herrn Karl-Werner Hansen und dankt ihm für seine geleisteten Dienste.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Marc Hansen zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Hummelfeld zu.

Der Bürgermeister nimmt die Ernennung von Herrn Marc Hansen zum Ortswehrführer vor.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Zustimmung zur Wahl des stellv. Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Hummelfeld sowie Ernennung
Beschlussvorlage - 6/2013

Die Freiwillige Feuerwehr Hummelfeld hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 08.02.2013 Herrn Heiko Kühl zum stellv. Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Hummelfeld gewählt.

Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Heiko Kühl zum stell. Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Hummelfeld zu.

Der Bürgermeister nimmt die Ernennung von Herrn Heiko Kühl zum stellv. Ortswehrführer vor.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2012, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2012 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 3/2013

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Hummelfeld zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2012.


Herr Kray trägt das Ergebnis der Jahresrechnung 2012 für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie der Rücklagen und Schulden vor. Des Weiteren erläutert er einzelne Maßnahmen aus dem Vermögenshaushalt.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Hummelfeld wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2012 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Schadenspotentialanalyse
Beschlussvorlage - 2/2013

Am 23. Januar 2013 hat im Amtsgebäude Schlei-Ostsee eine Veranstaltung zum Küstenschutz stattgefunden. Thema war die Vorstellung der Möglichkeiten sowie der Kosten einer Schadenspotentialanalyse. Hierbei wird das Szenario bei Hochwasser +3,50 m über NN dargestellt. Es wird ersichtlich inwieweit die Küste und das Landesinnere bei einer Sturmflut überflutet und betroffen sind. Eine solche Analyse wäre erforderlich um später Mittel für die Maßnahmenplanung und Umsetzung zum Küstenschutz beim Land erhalten zu können. Nur so kann nachgewiesen werden, dass es schützenswertes Vermögen innerhalb der Gemeinden gibt. Die Vergabe der Fördermittel hängt von der Bedeutung bzw. Gewichtung der jeweiligen Gebiete ab. Auch wenn vorrangig die Ostseeküste betroffen ist wirkt sich das Hochwasser auch auf die Schlei aus, so dass ebenfalls die Anrainerkommunen betroffen sind. Zurzeit werden überwiegend Fördermittel an der Westküste eingesetzt.

Die vorstellige Firma hat den Gemeinden ein Angebot unterbreitet, in welchem eine solche Analyse unterstützt durch eine Masterarbeit erstellt werden könnte. Die Kosten wären dementsprechend geringer als bei einem fertig ausgebildeten Geographen. Das derzeitige Angebot liegt bei 82.500,00 € /netto. Da die Ingenieurleistungen ausgeschrieben werden müssen wird Seitens der Verwaltung mit insgesamt 90.000,00 €/netto gerechnet. Die Mehrwertsteuer würde sich dann auf 17.100,00 € belaufen. Zu beachten ist hier, dass lediglich die Nettokosten, nicht aber die Mehrwertsteuer, durch die AktivRegion Schlei-Ostsee förderungsfähig sind. Im Rahmen des Gespräches ergab sich somit, dass man sich vorstellen könnte, die nicht förderungsfähige Mehrwertsteuer auf die betroffenen Campingplatzbetreiber zu verteilen, wobei eine Verteilung nach Stellplätzen erfolgen würde. Die, nach Abzug der Förderung, bereinigten Nettokosten wären dann auf die betroffenen Gemeinden prozentual nach dem Amtsumlagesatz aufzuteilen.

Weitere Überlegungen sind dahingehend zu machen, wann eine solche Analyse durchgeführt werden soll. Nach Abstimmung mit der AktivRegion Schlei-Ostsee kann festgehalten werden, dass eine solche Maßnahme grundsätzlich förderfähig wäre. Die Förderperiode I der AktivRegion Schlei-Ostsee läuft vom Jahre 2008 bis Ende 2013. Hier bestünde die Möglichkeit eine Förderung bis zu 55 % der Nettosumme zu erhalten. In solch einem Fall wären dann noch 45 % durch die Gemeinden selbst, als bereinigte Nettosumme, zu finanzieren. Die Förderperiode II betrifft den Zeitraum der Jahre 2014 bis Ende 2019. Fördeschwerpunkt ist dort der Klimawandel und die Energiewende. Aufgrund dessen ist davon auszugehen, dass die Förderung bei bis zu 80% der Nettosumme liegen kann und die Gemeinden somit nur noch die verbleibenden 20 % als bereinigte Nettosumme tragen müssten. Zu beachten ist, dass in diesem Zeitraum nicht mehr die Möglichkeit bestünde die Schadenspotentialanalyse unterstützt durch die Masterarbeit erstellen zu lassen. Die Kosten würden sich dann auf 30.00,00 € bis 50.000,00 € mehr belaufen.

Aufgrund dieser vorläufigen Schätzungen hat die Verwaltung eine Berechnung durchgeführt in der die jeweiligen Kosten und Möglichkeiten gegenübergestellt worden sind.
  1. Bei einer Investitionssumme von 90.000,00 € netto und einer Förderung von 55% würde ein Restbetrag für die Gemeinden i. H. v. 40.500,00 € verbleiben. Für die Gemeinde Hummelfeld ergibt sich somit eine Kostenbeteiligung von ca. 700,00 €.
  2. Entscheiden sich die Gemeinden dafür das Projekt erst ab dem Jahr 2014 zu starten ist von den höheren Kosten und einer Förderung von 80 % zu rechnen.
Das bedeutet, dass bei einer zu erwartenden Investitionssumme von 120.000,00 € netto und einer Förderung von 80% eine Kostenbeteiligung für die Gemeinde Hummelfeld von ca. 500,00 €.
  1. Geht man sogar von Kosten i. H. v. 140.00,00 € aus, so hätte die Gemeinde Hummelfeld ca. 500,00 € davon zu tragen.

Für die Campingplatzbetreiber ergibt sich hinsichtlich der Mehrwertsteuer Folgendes:
  • Bei 90.000,00 € beträgt diese 17.100,00 €,
  • bei einer Investitionssumme von 120.000,00 € sind es 22.800,00 €
  • und bei Kosten von 140.000,00 € liegen die Steuern bei 26.600,00 €.

In die Überlegung der Gemeinde sollte mit einfließen, dass der Kostenaufwand für eine Schadenspotentialanalyse zu einem späteren Zeitpunkt steigen wird, so dass die Belastung der Campingplatzbetreiber in so einem Fall höher wäre. Dem steht gegenüber, dass geht man von einer späteren möglichen Förderung von bis zu 80 % der Nettosumme aus, so sind die Kosten für die Gemeinde geringer. Es sei aber dennoch darauf hingewiesen, dass es sich bei den 80 % um eine Angabe handelt von der im jetzigen Zeitpunkt auszugehen ist, welche allerdings im Moment noch nicht fest steht. Weiter weist die Verwaltung auf den zeitlichen Aspekt und die Verzögerung der Umsetzung der Maßnahmen mit jedem weiteren Jahr hin.


Herr Hansen schlägt vor, die Entscheidung über eine Beteiligung zurückzustellen und die neue Förderperiode ab 2014 abzuwarten.


Beschluss:

Die Gemeinde Hummelfeld beschließt, die Entscheidung über eine Beteiligung zurückzustellen und die neue Förderperiode ab 2014 abzuwarten.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Mitgliedschaft Förderverein Kirchengemeinde Kosel
Beschlussvorlage - 4/2013

Es besteht die Überlegung Mitglied im neu gegründeten Förderverein „Kirchengemeinde Kosel e.V“. zu werden. Der Förderverein steht nicht nur der Gemeinde Kosel zur Verfügung, er möchte Vorhaben in der gesamten Kirchengemeinde unterstützen. Das vorrangige Ziel ist die Sanierung des Pastorates in der Gemeinde Kosel. Danach sollen mögliche Investitionen für die Fleckebyer Kirche erfolgen.


Herr Kray verweist auf die Beratung im Finanzausschuss und auf die kontroverse Diskussion, wodurch letztendlich keine Empfehlung an die Gemeindevertretung ausgesprochen wurde. Herr Bürgermeister Schulz stellt den Antrag, gem. der Vorlage dem Förderverein für 3 Jahre beizutreten. Für jedes Jahr wird dann 1,- € pro Einwohner gezahlt.
Herr Ehrenreich und Herr Kray sehen eine Mitgliedschaft im Förderverein nicht als Aufgabe der Gemeinde an. Herr Albertsen vertritt die Auffassung, dass es schwerig ist, eine Beteiligung abzulehnen. Herr Radloff schlägt vor, keine Mitgliedschaft abzuschließen, aber eine einmalige Summe von 300,- € zu spenden.
Da der Antrag von Herrn Schulz der weitergehendere ist, wird über diesen zuerst abgestimmt.

Beschluss:
Die Gemeinde Hummelfeld wird Mitglied im Förderverein „Kirchengemeinde Kosel e. V.“. Für die nächsten 3 Jahre wird ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 1,- € pro Einwohner gezahlt
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltungen
:1
:3
:3

Die Angelegenheit wird abgelehnt.




Abstimmung über den Antrag von Herrn Radloff.


Beschluss:

Die Gemeinde Hummelfeld wird kein Mitglied im Förderverein „Kirchengemeinde Kosel e. V.“ Es wird eine einmalige Spende von 300,- € gezahlt.


Ja-Stimmen :1
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :3

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 12. Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Hummelfeld auf Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges
Beschlussvorlage - 17/2012

Mit Datum vom 22. Oktober 2012 stellt die Freiwillige Feuerwehr Hummelfeld einen Antrag
auf Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges.

Der Antrag der Freiwillige Feuerwehr Hummelfeld vom 22.10.20012 ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

Im Rahmen der Zuschussbeantragung bedarf es der Stellungnahme des Herrn Kreiswehrführers des Kreises Rendsburg-Eckernförde unter Vorlage des Feuerwehrbedarfplanes.

In den letzten Jahren sind durch die Amtsverwaltung mehrere Feuerwehrfahrzeuge beschafft worden. Hierbei wurden überwiegend Tragkraftspritzenfahrzeuge (TSF-W) und Staffellöschfahrzeuge (StLF 10/6) bis zur Gewichtsklasse 7,5 Tonnen beschafft. Die Kosten für Tragkraftspritzenfahrzeuge und Staffellöschfahrzeuge lagen je nach Fahrgestell, Aufbauhersteller und Beladung zwischen 105.500,00 € und 170.000,00 €.

Die Freiwillige Feuerwehr Hummelfeld farvorisiert ein TSF-W Fahrzeug auf Basis der Gewichtsklasse bis 6,3 Tonnen. Hier liegt die Preisspanne (je nach Hersteller) zwischen 70.000,00 € und 105.000,00 €.

Die Zuweisung des Kreises Rendsburg-Eckernförde wird auf Antrag als Anteilsfinanzierung in Höhe von zur Zeit 20 - 25 % der förderungsfähigen Kosten inkl. MwSt.bereitgestellt.


Herr Kray berichtet über die Beratung aus dem Finanzausschuss zu dem Antrag der Feuerwehr. Aufgrund der anstehenden Projekte für die Gemeinde (z. B. Kanalkataster) wurde der Gemeindvertretung empfohlen, die Entscheidung über den Antrag zurück zustellen und zu prüfen, wie die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde für eine Ersatzbeschaffung sind.
Herr Hansen weist als Wehrführer auf die Notwendigkeit eines wasserführenden Fahrzeuges hin. Aus dem gerade erstellten Feuerwehrbedarfsplan geht auch hervor, dass die Anzahl der Atemschutzträger zu gering ist. Des Weiteren stellt er ebenfalls die Notwendigkeit eines Löschwasserbehälters für den Hochhörst dar, wofür ungefähre Kosten von ca. 4.500,- € einzuplanen wären.


Beschluss:

Der Tagesordnungspunkt wird auf Grund der noch ausstehenden Ausgaben in der Gemeinde in die nächste Finanzausschusssitzung vertagt. Es sollen in der Zwischenzeit Angebote und Informationen eingeholt werden.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 14. Bekanntgaben
Herr Bürgermeister Schulz unterrichtet die Öffentlichkeit über den im nichtöffentlichen Sitzungsteil gefassten Beschluss.


Heini Schulz  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer