N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hummelfeld vom 08.12.2014.

Sitzungsort:  im Dörp- und Sprüttenhus, An der Au 6, 24357 Hummelfeld
Beginn der Sitzung:  20.10 Uhr
Ende der Sitzung:  21.40 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Dirk Harder
Gemeindevertreter Uwe Albertsen
Gemeindevertreter Jan Ehrenreich
1. stellv. Bürgermeister Marc Hansen
Gemeindevertreter Kurt Kray
Gemeindevertreterin Simone Lafrenz
2. stellv. Bürgermeister Hans Lindau
Gemeindevertreter Frank Paulsen
Gemeindevertreter Heiko Radloff

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Bürgermeisters
5. Einwohnerfragestunde
6. Anfragen der Gemeindevertreter
7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014
  Beschlussvorlage - 17/2014
8. Erlass Haushaltssatzung 2015
  Beschlussvorlage - 18/2014

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit sowie die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters

Der Bericht des Bürgermeisters wird dem Protokoll beigefügt.

Des Weiteren wird berichtet, dass für das Dörp- und Sprüttenhus weiterhein kein Telefonanschluss besteht. Dies basiert auf Abstimmungsproblemen zwischen dem alten und neuen Anbieter. Das Problem besteht auch bei anderen Privatanschlüssen in der Gemeinde.


zu TOP 5. Einwohnerfragestunde

Herr Heini Schulz informiert darüber, dass das Nichterscheinen des Bürgermeisters zur Seniorenweihnachtsfeier auf eine versäumte Einladung durch die Kirche basiert.


zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter
Frau Lafrenz berichtet über die Informationsveranstaltung zum Thema Fracking in Damp mit Minister Habeck. Der WBV Mittelschwansen verfügt über ein sehr gutes Wasser, da dieses geschützt durch eine Tonschicht in 200 Meter Tiefe liegt. Schon Probebohrungen wären für das Wasser belastend. Die Problematik besteht darin, dass das Bergbaurecht Bundesrecht ist und das Land keine Einflußnahmemöglichkeit hat, Fracking auszuschließen. Viele Fakten gegen Fracking finden keine Berücksichtigung aufgrund der veralteten Rechtslage im Bergbaurecht. Erste Probebohrung voraussichtlich in 2018, bis dahin muss die Zeit genutzt werden, um gegen Fracking aktiv zu werden.

Des Weiteren berichtet Frau Lafrenz kurz aus dem Krippenausschuss. Die Gemeinde Kosel möchte sich in die Krippe einkaufen. Hiergegen erheben sich keine Bedenken für eine Abstimmung im Krippenausschuss.

Herr Marc Hansen berichtet über die notwendige Anschaffung eines Rückflußverhinderers bei der Entnahme von Löschwasser aus dem Hydrantennetzes, welches am WBV Mittelschwansen angeschlossen ist. Herr Hansen wird gebeten hierfür Angebote einzuholen.

Darüber hinaus weist Herr Hansen auf die notwendige Sanierung oder Austausch der Betonleitplanke in der Dorfstraße nach Wolfskrug hin. Der Beton ist in einzelnen Bereichen bis auf die Bewährung abgeplatzt und auch teilweise abgesackt. Das Bauamt soll die Situation begutachten und Vorschläge unterbreiten.

Herr Paulsen berichtet über Probleme beim Konfirmandenunterricht, da dieser häufig ausfällt, ohne dass die Konfirmanden darüber eine Information erhalten haben. Diesbezüglich soll Kontakt mit dem Kirchenvorstand aufgenommen werden.

zu TOP 7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014
Beschlussvorlage - 17/2014

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hummelfeld mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 200 € erhöht und damit gegenüber bisher 292.100 € auf nunmehr 292.300 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 13.400 € vermindert und damit gegenüber bisher 25.300 € auf nunmehr 11.900 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Der Finanzausschussvorsitzende Hans Lindau berichtet über die Veränderungen durch den Nachtragshaushalt. Er sieht die Gemeinde weiterhin gezwungen, mit ihren finanziellen Mitteln vorsichtig zu wirtschaften.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass Haushaltssatzung 2015
Beschlussvorlage - 18/2014

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2015 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Der Finanzausschussvorsitzende stellt die Eckpunkte des Haushaltes 2015 dar und geht dabei auf einzelnen Positionen ein.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2018 werden beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     308.400 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     308.400 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     40.200 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     40.200 EUR
    festgesetzt.
§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                     
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     77.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        0,02 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     360 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     380 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     360 v. H.


§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Dirk Harder  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer