N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hummelfeld vom 18.04.2016.

Sitzungsort:  im Dörp- und Sprüttenhus, An der Au 6, 24357 Hummelfeld
Beginn der Sitzung:  20.05 Uhr
Ende der Sitzung:  21.40 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Dirk Harder
Gemeindevertreter Uwe Albertsen
Gemeindevertreter Jan Ehrenreich
1. stellv. Bürgermeister Marc Hansen
Gemeindevertreter Kurt Kray
Gemeindevertreterin Simone Lafrenz
2. stellv. Bürgermeister Hans Lindau
Gemeindevertreter Frank Paulsen
Gemeindevertreter Heiko Radloff

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Bürgermeisters
5. Einwohnerfragestunde
6. Anfragen der Gemeindevertreter
7. Vorstellung der Kanalsanierungsvorplanung
  Beschlussvorlage - 4/2016
8. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2015, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2015 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 1/2016
9. Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Hummelfeld
  Beschlussvorlage - 2/2016
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
11. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit sowie die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Herr Harder stellt den Antrag, den TOP 9 auf Punkt 7 der Tagesordnung zu setzen, da Herr Flach, der die Kanalsanierungsvorplanung heute vorstellt, einen längeren Heimweg hat. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt. Weitere Änderungsanträge werden nicht gestellt.

Des Weiteren beantragt Herr Harder, den TOP 10 unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. 

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters
Der Bericht des Bürgermeisters sowie die Information zur Flüchtlingsunterbringung im Amtsgebiet wird dem Protokoll beigefügt.

zu TOP 5. Einwohnerfragestunde
Herr Heini Schulz schlägt vor, das Rosenbeet an der Kreuzung Elmenhorst / Osterby mit Steinen neu zu gestalten, da eine Pflanzenpflege künftig nicht mehr durchgeführt werden kann. Dieser Vorschlag wird befürwortet und soll noch vor Ort abgestimmt werden.

zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter
Es werden keine Anfragen gestellt.

zu TOP 7. Vorstellung der Kanalsanierungsvorplanung
Beschlussvorlage - 4/2016
Das Planungsbüro Torresin und Partner hat die Kanalsanierungsvorplanung fertig gestellt und wird diese zur Sitzung vortragen. Am 07.04.2016 wird sich der Bürgermeister zusammen mit der Verwaltung noch mit Herrn Flach vom Planungsbüro abstimmen. Neueste Erkenntnisse der Gemeinde bzgl. Fremdwasserzufluss sollen mit Herrn Flach kommuniziert werden.
Herr Flach wird in der Sitzung die Sanierungsverfahren für die verschiedenen Schadensbilder vorschlagen und die damit einhergehenden Kosten belegen. 
Herr Flach vom Büro Torresin und Partner stellt den Anwesenden die Kanalsanierungsvorplanung vor. Dabei geht er auf folgende Punkte ein:

- Historie zum Erreichen des jetzigen Planungsstands für die Kanalsanierung in der Gemeinde
- Erklärung der Unterschiede zwischen Investition, Renovierung und Reparatur
- Beispiele für Inlinerverfahren und das Einsetzen von Hülsen
- Gesamtkosten von ca. 100.000,- €
- Vorstellung von einzelnen Schadensbilder und der Form der möglichen Reparatur

Die Gesamtkosten gliedern sich auf in Tiefbaukosten: 32.000,- €, grabenlose Kanalsanierung: 50.000,- €, Ing.Kosten: 15.000,- €

Herr Harder stellt die Möglichkeit dar, dass die Kosten für die grabenlose Sanierung direkt dem Gebührenhaushalt der Abwasserbeseitigung zugerechnet werden können. Da die Gemeinde Hummelfeld eine Mischwasserkanalisation hat, werden die Kosten nur zur Hälfte der Schmutzwasserbeseitung zugeordnet. Folglich würden nur 50 % der Kosten in die Schmutzwassergebühr einfließen. Diese werden dann auf drei Jahre aufgeteilt, wodurch die Gebührenerhöhung moderat wäre. 

Die Tiefbaumaßnahmen werden später durchgeführt. Evtl. im Zusammenhang mit der Verlegung von Glasfaserkabeln für die Breitbandversorgung, um Synergieeffekte zu schaffen.

Des Weiteren wird versucht, die Arbeiten zeitlich geschickt auszuschreiben, um Geld zu sparen.

Weiteren Fragen und Anregungen erfolgen nicht.

Beschluss:

zu TOP 8. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2015, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2015 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 1/2016
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Hummelfeld zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2015. 
Herr Lindau berichtet als Finanzausschussvorsitzender über die durchgeführte Prüfung der Jahresrechnung, die einen Abschluß in Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von 338.285,95 € und im Vermögenshaushalt in Höhe von 49.903,02 €, festgestellt hat. Hierbei geht er insbesondere auf die wesentlich höhere Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt ein. Dadurch konnte auf eine Rücklagenentnahme verzichtet werden und sogar ein Betrag von 1.864,33 € an die allgemeine Rücklage zugeführt werden. An die Abschreibungsrücklage wurde der geplante Betrag von 2.700,- € abgeführt. Bei der Gebührenausgleichsrücklage erfolgte eine Entnahme von 7.273,21 €.

Beschluss:
Die Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Hummelfeld wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2015 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Hummelfeld
Beschlussvorlage - 2/2016
Nach dem Kommunalabgabengesetz für Schleswig-Holstein kann eine Gemeinde örtliche Verbrauch- und Aufwandssteuern erheben, soweit sie nicht dem Land vorbehalten sind. Zu den Aufwandssteuern gehört u. a. auch die Zweitwohnungssteuer. Diese ist nicht dem Land vorbehalten.
Durch die Zweitwohnungssteuer soll auch der Zweitwohnungsinhaber angemessen an den Vorhaltekosten für die Infrastruktur in der Gemeinde beteiligt werden. Hier hält u. a. die Gemeinde für die Zweitwohnungsinhaber Wanderwege, die Feuerwehr, öffentliche Flächen usw. vor. Ferner unterhält sie die Straßen. Zur Finanzierung der sich hieraus ergebenden Kosten erhält die Gemeinde vom Zweitwohnungsinhaber nur die Grundsteuer B, während die Gemeinde vom Einwohner mit Hauptwohnsitz zusätzlich noch Anteile an der Einkommenssteuer, Anteile an der Umsatzsteuer, Ausgleichsleistungen nach dem Familienleistungsausgleich und Schlüsselzuweisungen erhält.
Die Hauptlasten der Infrastruktur tragen damit die Einwohner mit Hauptwohnsitz. Diese Kostenverteilung ist ungerecht und benachteiligt die Einwohner mit Hauptwohnsitz.

Durch die Einführung der Zweitwohnungssteuer wird der Zweitwohnungsinhaber daher angemessen an diesen Vorhaltekosten beteiligt. 

Herr Lindau berichtet zu diesem Tagesordnungspunkt über die Beratung aus dem Finanzausschuss und erläutert ein vorliegendes Berechnungsbeispiel. Herr Albertsen erklärt einzelne rechtliche Notwendigkeiten bei einer Zweitwohnungssteuersatzung, die alle im vorliegenden Entwurf enthalten sind. Der Steuersatz von 12 % orientiert sich an der Landesvorgabe zum Erhalt einer Fehlbetragszuweisung.

Beschluss:
Es wird beschlossen, eine Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Hummelfeld gem. vorliegendem Satzungsentwurf zu erlassen.  

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 11. Bekanntgaben
Die Öffentlichkeit wird über den im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefassten Beschluss informiert.


Dirk Harder  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer