Sitzungsort: | im Dörp- und Sprüttenhus, An der Au 6, 24357 Hummelfeld |
Beginn der Sitzung: | 20.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.40 Uhr |
Bürgermeister Dirk Harder |
Gemeindevertreter Uwe Albertsen |
Gemeindevertreter Jan Ehrenreich |
1. stellv. Bürgermeister Marc Hansen |
Gemeindevertreter Kurt Kray |
Gemeindevertreterin Simone Lafrenz |
2. stellv. Bürgermeister Hans Lindau |
Gemeindevertreter Frank Paulsen |
Gemeindevertreter Heiko Radloff |
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks |
T a g e s o r d n u n g |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Bericht des Bürgermeisters |
5. | Einwohnerfragestunde |
6. | Anfragen der Gemeindevertreter |
7. | Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017 |
Beschlussvorlage - 11/2016 | |
8. | Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 07. Mai 2017 |
Beschlussvorlage - 12/2016 | |
9. | Antrag auf Anwendung des alten Umsatzsteuerrechtes für Umsätze bis einschließlich 2020 gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz |
Beschlussvorlage - 10/2016 | |
10. | Erlass einer 1.Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung - BGS) |
Beschlussvorlage - 16/2016 | |
11. | Vorbereitung auf eine Stellungnahme zum Regionalplan "Wind" |
Beschlussvorlage - 13/2016 | |
12. | Erlass der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2016 |
Beschlussvorlage - 14/2016 | |
13. | Erlass Haushaltssatzung 2017 |
Beschlussvorlage - 15/2016 |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit sowie die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.
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zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.
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zu TOP 4. | Bericht des Bürgermeisters |
Der Bericht des Bürgermeisters wird dem Protokoll beigefügt.
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zu TOP 5. | Einwohnerfragestunde |
Es werden keine Fragen gestellt.
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zu TOP 6. | Anfragen der Gemeindevertreter |
Herr Krey fragt an, ob aufgrund der Einsparungen beim Kreis die Sanierung der K 55 gestrichen ist. Herr Harder teilt hierzu mit, dass die Sanierung zeitlich verschoben wurde, da der Zustand der Straße im Vergleich zu anderen Kreisstraßen noch ein bisschen besser ist. Herr Hansen berichtet über die Verunreinigung von Banketten. In diesem Zusammenhang verweist er auf die Anliegerverpflichtung zur Straßenreinigung. Er schlägt vor, ein Erinnerungsschreiben an die Grundstückseigentümer bezügl. deren Straßenreinigungspflicht zu versenden. Des Weiteren informiert er über den Wunsch eines Anliegers aus der Straße Mühlenbek, der die Straßenlaterne, die an seiner Grundstücksgrenze steht, um 3 m versetzen lassen möchte. Der Gemeinde entstehen bei dieser Maßnahme keine Kosten. Innerhalb der Gemeindevertretung besteht darüber Einigkeit, dass die Maßnahme nur durchgeführt werden kann, wenn der neue Standort unproblematisch ist, und dies kostenneutral für die Gemeinde geschieht. Darüber hinaus weist er auf den Förderantrag bei der Förde Sparkasse hin. Es sollen hierzu "Förderprojekte" genannt werden, wobei es sich um bleibende Gegenstände oder Maßnahmen handeln soll. Als mögliches Projekt wird die Errichtung eines Stabmattenzaunes auf der Grundstücksgrenze hinterm Dörp- und Sprüttenhus genannt. Ferner teilt Herr Hansen mit, dass der WBV Mittelschwansen bei der Entnahme von Löschwasser aus dem Leitungsnetz den Einsatz von Rücklaufverhinderern verlangt. Diese kosten pro Stück 600,- € und 2 Stück müssten davon beschafft werden. Der WBV fordert bei diesen Geräten die Kategorie 5. Die Feuerwehr Hummelfeld besitzt welche der Kategorie 3, welche z. Zt. noch genutzt werden können. Frau Lafrenz berichtet aus dem Krippenausschuss, dass diese sehr gut ausgelastet ist und inzwischen sogar eine Warteliste existiert. In der letzten Ausschusssitzung wurde über verschiedene Aktivitäten berichtet. Herr Albertsen informiert aus dem Abwasserbeirat über die Anforderungen zur landwirtschaftlichen Aufbringung von Klärschlamm und weiteren neuen Angeboten der Stadtwerke Schleswig. Erfreulich ist, dass die Abwassergebühr mit 2,75 €/ m³ konstant bleibt. |
zu TOP 7. | Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017 |
Beschlussvorlage - 11/2016 Für die ordnungsgemäße Durchführung der Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt. Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind. Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in Ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Bundestagswahl 17.-/- 24. September 2017.
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Beschluss: Für die Bundestagsswahl am 17.-/- 24. September 2017 wird folgendes Wahllokal bestimmt: Dörp- und Sprüttenhus Hummelfeld Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Bundestagsswahl am 17.-/- 24. September 2017 vorgeschlagen: Wahlvorsteher: Andreas Korittke stellv. Wahlvorsteher: Dirk Schwerin Schriftführer: Jutta Marklein stellv. Schriftführer: Jutta Otto Beisitzer: Bianca Rabenow Beisitzer/in: Silke Radloff Beisitzer/in: Manfred Grabienski Beisitzer/in: Hanna Harder Beisitzer/in: Birgit Halbe-Neumann Beisitzer/in: Dierk Kruse Reserve: Torsten Bosholm |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 07. Mai 2017 |
Beschlussvorlage - 12/2016 Für die ordnungsgemäße Durchführung der Landtagswahl am 07. Mai 2017 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt. Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind. Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in Ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Landtagswahl am 07. Mai 2017.
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Beschluss: Für die Landtagswahl am 07. Mai 2017 wird folgendes Wahllokal bestimmt: Dörp- und Sprüttenhus Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Landtagswahl am 07. Mai 2017 vorgeschlagen: Wahlvorsteher: Andreas Korittke stellv. Wahlvorsteher: Dirk Schwerin Schriftführer: Tomas Dreznjak stellv. Schriftführer: Dörte Sierck-Gosch Beisitzer: Eva Landvogt Beisitzer/in: Dagmar Eismann Beisitzer/in: Nicole Tierling Beisitzer/in: Katja Bosholm Beisitzer/in: Maren Thams Beisitzer/in: Hans-Werner Baumgardt Reserve: Heiko Kühl
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Antrag auf Anwendung des alten Umsatzsteuerrechtes für Umsätze bis einschließlich 2020 gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz |
Beschlussvorlage - 10/2016 Durch das Steueränderungsgesetz 2015 hat sich die Systematik der Umsatzbesteuerung bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) umfassend geändert. Gemäß § 2b UStG ist die Unternehmereigenschaft nicht mehr an das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art gebunden. Betätigen sich jPdöR auf privatrechtlicher Grundlage sind sie nach der neuen Rechtslage unter gewissen Voraussetzungen umsatzsteuerpflichtig. Die neue Regelung gilt grundsätzlich ab dem 01.01.2017. Auf Antrag an die Finanzverwaltung kann jedoch die bisherige Regelung in einem Übergangszeitraum bis längstens 31.12.2020 weitergenutzt werden. Dieser Antrag ist bis zum 31.12.2016 zu stellen. Die Entscheidung darüber, ob der Antrag gestellt wird, obliegt der Gemeindevertretung. In der Übergangzeit werden weitere Ausführungsanweisungen des Bundesministeriums für Finanzen zur Klärung der Sach- und Rechtslage erwartet. Die Verwaltung wird dann im Einzelfall prüfen, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.
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Beschluss: Die Gemeinde erklärt gemäß § 27 Abs. 22 UStG (Umsatzsteuergesetz) bis zum 31.12.2016 gegenüber der Finanzverwaltung die weitere Anwendung der bisherigen umsatzsteuerlichen Regelungen bis längstens 31.12.2020.
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Erlass einer 1.Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung - BGS) |
Beschlussvorlage - 16/2016 Aufgrund des in der Gemeindevertretersitzung am 29.08.2016 beschlossenen Sanierungsumfanges am öffentlichen Mischwassersystem wurde eine Neukalkulation der Gebühren erstellt. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Schmutzwasserzusatzgebühren von bisher 1,16 € auf nunmehr 3,49 € pro cbm Abwasser erhöht werden müssen. Die Grundgebühren bleiben unverändert. Weitere Änderungen:
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Herr Lindau und Herr Harder erläutern kurz den Hintergrund für die notwendige Neukalkulation der Schmutzwasserzusatzgebühr und der daraus resultierenden Gebührenerhöhung.
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Beschluss: Die 1. Nachtragssatzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung - BGS) wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Vorbereitung auf eine Stellungnahme zum Regionalplan "Wind" |
Beschlussvorlage - 13/2016 Die Landesregierung wird den Entwurf für den Teilregionalplan "Wind" am 06.12.2016 beschließen und sodann unverzüglich bekannt geben. Eine offizielle Verfahrensbeteiligung wird von Januar bis April erwartet. Die Landesplanung hat die entsprechenden Entwürfe zwischenzeitlich erstellt. Neu soll sein, dass die stärksten Flächenerhöhungen in Schleswig-Holstein im Kreis Rendsburg-Eckernförde stattfinden sollen, wovon vermutlich auch das Amtsgebiet Schlei-Ostsee betroffen sein wird. Nunmehr geht es darum, eine tendenzielle Einschätzung der Situation aus gemeindlicher Sicht abzugeben, damit der Bürgermeister und die Amtsverwaltung in die Lage versetzt werden, (ggf. mit externer fachlicher Unterstützung) die im offiziellen Verfahren erforderliche Stellungnahme im Sinne der Gemeinde vorzubereiten. Soweit benachbarte Gemeinden zur gleichen Einschätzung für ein übergreifendes Gebiet kommen, kann eine dieses Gebiet betreffende gemeinsame Stellungnahme erarbeitet werden.
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Innerhalb der Gemeindevertretung wird kontrovers diskutiert, ob die Gemeinde Hummelfeld eine Stellungnahme abgeben soll, da sie von Flächenausweisungen nicht betroffen ist.
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Beschluss: Es wird beschlossen, zum jetzigen Zeitpunkt keine Stellungnahme bzw. Tendenz zum Regionalplan "Wind" abzugeben.
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Erlass der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2016 |
Beschlussvorlage - 14/2016 Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hummelfeld mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 49.700 € erhöht und damit gegenüber bisher 315.400 € auf nunmehr 365.100 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 39.500 € erhöht und damit gegenüber bisher 123.200 € auf nunmehr 162.700 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 2. Nachtragshaushaltssatzung nicht.
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Herr Lindau erläutert die Veränderungen durch den 2. Nachtragshaushalt gegenüber dem Haushalt 2016.
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Beschluss: Es wird beschlossen, die 2. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Erlass Haushaltssatzung 2017 |
Beschlussvorlage - 15/2016 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.
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Herr Lindau informiert über die Eckdaten des Haushalts 2017.
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Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2020 werden beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
§ 2 Es werden festgesetzt :
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0,02 Stellen § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
§ 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Dirk Harder | Christoph Stöcks |
Bürgermeister | Protokollführer |