Sitzungsort: | im Dörp- und Sprüttenhus, An der Au 6, 24357 Hummelfeld |
Beginn der Sitzung: | 20.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.25 Uhr |
Bürgermeister Dirk Harder |
Gemeindevertreter Uwe Albertsen |
Gemeindevertreter Jan Ehrenreich |
1. stellv. Bürgermeister Marc Hansen |
Gemeindevertreterin Angela Hippert |
Gemeindevertreter Kurt Kray |
2. stellv. Bürgermeister Hans Lindau |
Gemeindevertreter Heiko Radloff |
Gemeindevertreter Frank Paulsen (entschuldigt ) |
Protokollführer Norbert Jordan |
T a g e s o r d n u n g |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Bericht des Bürgermeisters |
5. | Einwohnerfragestunde |
6. | Anfragen der Gemeindevertreter |
7. | Neuaufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde |
Beschlussvorlage - 9/2018 | |
8. | Erlass einer neuen Abwasserbeseitigungssatzung |
Beschlussvorlage - 10/2018 | |
9. | Gehwegsanierung im Zuge der Deckensanierung der K 55 zwischen Hütten und Götheby |
Beschlussvorlage - 13/2018 | |
10. | Gültigkeitserklärung der Gemeindewahl am 06. Mai 2018 |
Beschlussvorlage - 12/2018 |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit sowie die Beschlussfähigkeit fest. Es werden Frau Schröder und Frau Mätzler aus der Gemeinde Güby begrüßt. Frau Mätzler war in Güby Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Kultur und Tourismus. Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hummelfeld konnten die dort geplanten Veranstaltungen mit besuchen und waren stets herzlich willkommen. Für die geleistete Tätigkeit spricht der Bürgermeister seinen besonderen Dank aus. In diesem Zusammenhang wirbt Frau Mätzler bei den Anwesenden dafür, sich aktiv, gerne auch wechselseitig, an der Planung und Ausführung künftiger Veranstaltungen zu beteiligen. Für die Zukunft wird Frau Schröder, als neue Vorsitzende des Fachausschusses, die Angelegenheiten steuern. Weiterhin nutzt der Bürgermeister den Rahmen, um die ausgeschiedene Gemeindevertreterin Simone Lafrenz zu verabschieden und dankt ihr für die geleistet Arbeit in der Gemeindevertretung. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.
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zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.
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zu TOP 4. | Bericht des Bürgermeisters |
Der Bürgermeister berichtet über:
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zu TOP 5. | Einwohnerfragestunde |
Es werden keine Fragen gestellt.
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zu TOP 6. | Anfragen der Gemeindevertreter |
Gemeindevertreter Hansen regt an, das Feuerwehrgerätehaus in Wolfskrug mit einer Einbruchmeldeanlage zu versehen. In Hummelfeld wurde dies bereits vor einiger Zeit umgesetzt. Die Kosten betragen voraussichtlich max. 2.000,00 €. Die Anschaffung könnte dann in 2019 erfolgen. Weiterhin berichtet Gemeindevertreter Hansen, dass in 2019 zwei Atemschutzgeräte der Freiwilligen Feuerwehr der Grundüberholung bedürfen. Die Kosten hierfür betragen ca. 2.500,00 €. Auf Nachfrage wird kurz erläutert, in welchem Umfang die Überholung stattfindet und was neue Geräte kosten würden. Abschließend erfolgt der Hinweis von Gemeindevertreter Hansen, dass im Bereich "Kirchdiek" (Waldabschnitt) viele Äste von Bäumen niedrig im Verkehrsraum hängen. Hier sollte das Straßenlichtraumprofil wieder hergestellt werden und evtl. Totholz beseitigt werden. Hieran schließt sich eine kurze Erörterung zur grundsätzlichen Vorgehensweise in solchen Fällen an. Die Gemeindevertretung wird sich diesbezüglich Gedanken machen und eine Lösung überlegen.
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zu TOP 7. | Neuaufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde |
Beschlussvorlage - 9/2018 Das Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Hummelfeld hat am 29.12.1988 erstmals die Zustimmung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde erhalten. Mit Datum vom 03.12.1998 wurde die 1. Änderung genehmigt. Dieses Abwasserbeseitigungskonzept diente bisher als Grundlage für abwasserrechtliche Entscheidungen im Gemeindegebiet. Zweck und Ziel der Planung ist die schadlose Beseitigung des in der Gemeinde Hummelfeld anfallenden Abwassers. Hierzu gehört das Schmutz- und Niederschlagswasser. Da das einleitend angeführte Abwasserbeseitigungskonzept keine Aussagen zum Verbleib des Niederschlagswassers trifft, wurde im Zusammenhang mit der Neuaufstellung der Abwasserbeseitigungssatzung die Überarbeitung des Abwasserbeseitigungskonzeptes notwendig. Der Umfang des Abwasserbeseitigungskonzeptes richtet sich nach § 31 Landeswassergesetz S.-H. und bedarf der Genehmigung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Die im Konzept dargestellten Inhalte umfassen das Sammeln, das Fortleiten und die Beseitigung des Abwassers. Die Behandlung des Abwassers, das über die örtlichen Trennsysteme abgeführt wird, übernimmt die Kläranlage Hummelfeld. In den Bereichen, in denen die Schleswiger Stadtwerke die Abwasserbeseitigung übernommen hat, das Klärwerk Schleswig. Das Abwasserbeseitigungskonzept besteht aus der Übersichtskarte und dem Erläuterungsbericht.
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Beschluss: Das vorliegende Abwasserbeseitigungskonzept, bestehend aus der Übersichtskarte und dem Erläuterungsbericht (Stand 27.06.2018), wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde die Genehmigung zu beantragen.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Erlass einer neuen Abwasserbeseitigungssatzung |
Beschlussvorlage - 10/2018 In den letzten Jahren haben sich die rechtlichen Grundlagen im Landeswassergesetz S.-H. (LWG) geändert. Gemäß § 31 (5) LWG können die Gemeinden entsprechend ihrem Abwasserbeseitigungskonzept in der Abwasserbeseitigungssatzung vorschreiben, dass und in welcher Weise Niederschlagswasser auf den Grundstücken, auf denen es anfällt, zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in Gewässer einzuleiten ist, sofern dies ohne unverhältnismäßige Kosten möglich und wasserwirtschaftlich sinnvoll ist. Diese Übertragung erfolgte bisher weder im Abwasserbeseitigungskonzept noch in der Abwasserbeseitigungssatzung. Somit wäre bis zum heutigen Tag die Gemeinde für die Niederschlagswasserbeseitigung zuständig. Überdies erfolgte eine teilweise Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf die Schleswiger Stadtwerke. Ziel ist es, alle rechtlichen Grundlagen zur Abwasserbeseitigung auf den neuesten Stand zu bringen. Nachdem zum Abwasserbeseitigungskonzept und zur Abwasserbeseitigungssatzung die notwendigen Genehmigungen der Unteren Wasserbehörde erteilt wurden, wäre dann im vierten Quartal 2018 die Beitrags- und Gebührensatzung den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Dieser Prozess ist zur rechtssicheren Regelung der Abwasserbeseitigung und der damit verbundenen Erhebung von Beiträgen und Gebühren notwendig.
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Beschluss: Der Entwurf der Abwasserbeseitigungssatzung (Stand 27.06.2018) wird in der vorliegenden Form beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde die Genehmigung zu beantragen.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Gehwegsanierung im Zuge der Deckensanierung der K 55 zwischen Hütten und Götheby |
Beschlussvorlage - 13/2018 Der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr beabsichtigt auf der K 55, zwischen Hütten und Götheby, eine Deckenerneuerung durchzuführen. Laut Aussage des LBV-SH ist der Ausführungstermin in den Sommerferien geplant. Die Asphaltdeckenerneuerung betrifft die Kreisstraße 55 und den Fahrbahn begleitenden Rad- und Gehweg. Es besteht für die Gemeinde Hummelfeld die Möglichkeit, im Zuge der Gesamtmaßnahme, den Gehweg innerhalb der OD, der sich im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde befindet, mit zu sanieren. Nachdem das Ausschreibungsergebnis ermittelt wurde stand fest, dass sich die Kosten für die Maßnahme deutlich erhöhen würden. Das Bauvorhaben ist noch nicht abgeschlossen und es liegt auch noch keine Schlussrechnung vor. Deshalb ist es notwendig die Gesamtkosten auf 45.000,00 € zu erhöhen.
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Ergänzend zum Sachverhalt wird durch den Bürgermeister erläutert, dass bisher nur ein Anbieter ein Angebot abgegeben hat. Die bisherige Kostenschätzung (siehe Beschlussvorlage 7/2018) lag bei ca. 25.000,00 €. Hierzu wurde bereits zur damaligen Sitzung ein Zusatz verfasst, der noch einmal durch den Bürgermeister verlesen wird. Unter Berücksichtigung des derzeitigen Sachverhalts musste die Angelegenheit erneut zur Beratung gestellt werden. In Absprache mit der Verwaltung wird empfohlen, die Kosten für die Maßnahme auf 45.000,00 € anzuheben.
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Beschluss: Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen die Gehwegsanierung durchführen zulassen. Die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 45.000,00 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Gültigkeitserklärung der Gemeindewahl am 06. Mai 2018 |
Beschlussvorlage - 12/2018 Der Gemeindewahlausschuss des Amtes Schlei-Ostsee hat am 14.05.2018 und der Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Hummelfeld am 10.09.2018 die Wahlunterlagen zur Gemeindewahl am 06. Mai 2018 geprüft. Gegen die Gültigkeit der Wahl wurden keine Einsprüche erhoben und auch keine Beanstandungen hinsichtlich der Vorbereitung und Durchführung der Wahlhandlung vorgebracht. Somit ist die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 gemäß § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig zu erklären.
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 in der Gemeinde Hummelfeld für gültig.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Norbert Jordan | Dirk Harder |
Protokollführer | Bürgermeister |