N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Hummelfeld vom 20.11.2012.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.15 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Hans Lindau
stellv. Auschussvorsitzender Dirk Harder
Ausschussmitglied Kurt Kray

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Heini Schulz
Gemeindevertreter Uwe Albertsen
Gemeindevertreter Frank Paulsen
Gemeindevertreter Heiko Radloff
LVB Gunnar Bock
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Anträge und Anfragen
5. Antrag des Tieschutzverein Angeln-Schwansen e. V. auf jährliche Pauschalbezuschussung
  Beschlussvorlage - 11/2012
6. Änderung des Kindertagesstättenbedarfsplans
  Beschlussvorlage - 12/2012
7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012
  Beschlussvorlage - 14/2012
8. Erlass Haushaltssatzung 2013
  Beschlussvorlage - 15/2012

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Anträge und Anfragen

Der Ausschussvorsitzende Hans Lindau erkundigt sich nach dem Baufortschritt „Verstärkte Deckenunterhaltung der Gemeindeverbindungsstraße Hummelfeld nach Wolfskrug“. Herr Levien erläutert, dass die Kosten sich im Rahmen halten. Die Endabrechnung liegt noch nicht vor, da die Abnahme noch nicht erfolgt ist.


zu TOP 5. Antrag des Tieschutzverein Angeln-Schwansen e. V. auf jährliche Pauschalbezuschussung
Beschlussvorlage - 11/2012

Der Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V aus Weidefeld beantragt mit Schreiben vom 20. August 2012 eine jährliche Pauschalbezuschussung beginnend mit dem Haushaltsjahr 2012 um den Weiterbetrieb des Tierheimes zu gewährleisten.


Beschluss:

Dem Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. wird kein Zuschuss gewährt.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Änderung des Kindertagesstättenbedarfsplans
Beschlussvorlage - 12/2012

§ 4 Abs. 2 der Vereinbarung über die Finanzierung des ev. Kindergartens Fleckeby sieht vor, dass Kinder bis zum dritten Lebensjahr in einer altersgemischten Gruppe betreut werden können. Diese Regelung gilt jedoch längstens bis zum 31.07.2013. Danach kann die Einrichtung eines weiteren Angebotes nur mit Zustimmung der Standortgemeinden erfolgen.

Die Auslastung des Kindergartens erfordert aufgrund der Anmeldezahlen zum nächsten Jahr den Fortbestand einer dritten Gruppe. Beabsichtigt ist, diese auch als Kindergartengruppe einzurichten. Die Kirchengemeinde hat einen entsprechenden formlosen Antrag eingereicht. Die Gemeinde Fleckeby hat den nachstehenden Beschluss bereits gefasst; die Gemeinde Güby wird die Angelegenheit ebenfalls beraten.


Beschluss:

Der Einrichtung einer dritten Kindergartengruppe wird für das Kindergartenjahr 2013/2014 zugestimmt. Anschließend ist eine Reduzierung auf 2 Gruppen vorzunehmen, soweit die Gemeindevertretung einer Verlängerung nicht erneut zustimmt. Der diesbezüglichen Änderung des Kindertagesstättenbedarfsplans wird zugestimmt.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012
Beschlussvorlage - 14/2012

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hummelfeld mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 4.800 € erhöht und damit gegenüber bisher 258.800 € auf nunmehr 263.600 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 11.400 € erhöht und damit gegenüber bisher 364.200 € auf nunmehr 375.600 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass Haushaltssatzung 2013
Beschlussvorlage - 15/2012

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Dem Haushalt werden 4.000 € für die Erneuerung der Gasheizung im Feuerwehrgerätehaus Hummelfeld und 2.800 € für Bewirtschaftungskosten Feuerwehrgerätehaus Wolfskrug hinzugefügt.
Die geänderte Haushaltssatzung sowie die geänderte Rücklagenübersicht liegen dem Protokoll bei.

Der Ausschuss bittet um Mitteilung wie hoch die Einnahmen der Grundsteuer A und B wären, wenn die Gemeinde die Hebesätze so erhöhen würden, dass Fehlbetragszuweisungen beantragt werden könnten.

Grundsteuer A bei 310 %: 14.200 €
Grundsteuer A bei 350 %: 16.000 €
Grundsteuer B bei 310 %: 27.600 €
Grundsteuer B bei 370 %: 33.100 €


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2014 bis 2016 werden beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     272.700 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     272.700 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     42.700 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     42.700 EUR
    festgesetzt.
§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                     
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     68.100 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        1 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     310 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     310 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     340 v. H.


§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Hans Lindau  Christian Levien 
Ausschussvorsitzender  Verwaltung