N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Hummelfeld vom 18.11.2013.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.48 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussmitglied Uwe Albertsen
stellv. Ausschussvorsitzender Kurt Kray

Abwesend sind:
Ausschussvorsitzender Hans Lindau (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Dirk Harder
Gemeindevertreter Marc Hansen
Gemeindevertreterin Simone Lafrenz
Gemeindevertreter Frank Paulsen
Gemeindevertreter Heiko Radloff
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Anträge und Anfragen
5. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013
  Beschlussvorlage - 23/2013
6. Erlass Haushaltssatzung 2014
  Beschlussvorlage - 24/2013
7. Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Hummelfeld auf Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges
  Beschlussvorlage - 19/2013
8. Benutzungsordnung für das Dörp und Sprüttenhus
9. Aussprache Heizung
10. Aussprache Anschaffung Funkgeräte FFW Hummelfeld
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
13. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Da keine Öffentlichkeit anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der stellv. Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Tagesordnung werden die Punkte "Aussprache Heizung" und "Aussprache Anschaffung Funkgeräte FFW Hummelfeld" hinzugefügt.


Ja-Stimmen :2
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Anträge und Anfragen

Anträge und Anfragen liegen nicht vor.


zu TOP 5. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013
Beschlussvorlage - 23/2013

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hummelfeld mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 7.300 € erhöht und damit gegenüber bisher 272.700 € auf nunmehr 280.000 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 700 € vermindert und damit gegenüber bisher 42.700 € auf nunmehr 42.000 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :2
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Erlass Haushaltssatzung 2014
Beschlussvorlage - 24/2013

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt neu festgesetzt:
Grundsteuer A: 360 v.H.
Grundsteuer B: 380 v.H.
Gewerbesteuer: 360 v.H.

Die Zahlen im Haushaltsansatz wurden entsprechend geändert.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2015 bis 2017 werden beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     292.100 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     292.100 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     25.300 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     25.300 EUR
    festgesetzt.
§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                     
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     73.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        0,02 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     360 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     380 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     360 v. H.


§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.


Ja-Stimmen :2
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Hummelfeld auf Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges
Beschlussvorlage - 19/2013

Mit Datum vom 22. Oktober 2012 stellte die Freiwillige Feuerwehr Hummelfeld einen Antrag
auf Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges.

Die Angelegenheit wurde in das Jahr 2013 verlegt.

Im Rahmen der Zuschussbeantragung bedarf es der Stellungnahme des Herrn Kreiswehrführers des Kreises Rendsburg-Eckernförde unter Vorlage des Feuerwehrbedarfplanes.

In den letzten Jahren sind durch die Amtsverwaltung mehrere Feuerwehrfahrzeuge beschafft worden. Hierbei wurden überwiegend Tragkraftspritzenfahrzeuge (TSF-W) und Staffellöschfahrzeuge (StLF 10/6) bis zur Gewichtsklasse 7,5 Tonnen beschafft. Die Kosten für Tragkraftspritzenfahrzeuge und Staffellöschfahrzeuge (7,5 Tonnen) lagen je nach Fahrgestell, Aufbauhersteller und Beladung zwischen 105.500,00 € und 170.000,00 €.

TSF-W Fahrzeuge auf Basis der Gewichtsklasse bis 6,3 Tonnen liegen (je nach Hersteller) zwischen 70.000,00 € und 105.000,00 €.

Die Zuweisung des Kreises Rendsburg-Eckernförde wird auf Antrag als Anteilsfinanzierung in Höhe von zur Zeit 20 - 25 % der förderungsfähigen Kosten inkl. MwSt. bereitgestellt.


Beschluss:

Grundsätzlich soll ein neues Fahrzeug angeschafft werden. Die finanzielle Entwicklung des Haushaltes soll die nächsten 2 Jahre beobachtet werden. Die Beschaffung des Fahrzeuges wird um 2 Jahre verschoben.


Ja-Stimmen :2
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 8. Benutzungsordnung für das Dörp und Sprüttenhus

Bürgermeister Dirk Harder berichtet über die bestehende Benutzungsordnung der Gemeinde Hummelfeld. Änderungen erfolgen nicht.


zu TOP 9. Aussprache Heizung

Bürgermeister Dirk Harder berichtet über diverse Aussetzer der Heizungsanlage bei der Feuerwehr Hummelfeld. Die Anschaffung einer neuen Anlage ist zwingend notwendig. Er stellt dem Ausschuss 2 verschiedene Heizungstypen vor. Zur Gemeindevertretersitzung sollen zwei Angebote vorliegen. Geschätzt werden die Investitionskosten derzeit auf ca. 5.000 €. Kurt Kray wird versuchen bis zur Gemeindevertretersitzung ein drittes Angebot einzuholen.


zu TOP 10. Aussprache Anschaffung Funkgeräte FFW Hummelfeld

Marc Hansen berichtet, dass laut Kreiswehrführer Mathias Schütte im Jahr 2017 die neuen Funkgeräte geliefert werden. Die Funkgeräte der FFW Hummelfeld sind kaum noch nutzbar und müssen ersetzt werden. Die Kosten würden sich auf 3.600 € belaufen. Um die 3 Jahre zu überbrücken wird die FFW Hummelfeld die alten Funkgeräte der aufgelösten FFW Holzdorf kostenlos erhalten.


Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 13. Bekanntgaben


Christian Levien  Kurt Kray 
Protokollführer  stellv. Ausschussvorsitzender