Sitzungsort: | im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.42 Uhr |
Ausschussvorsitzender Hans Lindau |
Ausschussmitglied Uwe Albertsen |
stellv. Ausschussvorsitzender Kurt Kray |
Bürgermeister Dirk Harder |
Gemeindevertreter Marc Hansen |
Gemeindevertreterin Simone Lafrenz |
Gemeindevertreter Frank Paulsen |
Gemeindevertreter Heiko Radloff |
Amtsdirektor Gunnar Bock |
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Anträge und Anfragen |
5. | Förderung der Lokalen Tourismusorganisation und Übertragung der Aufgabe auf das Amt Schlei-Ostsee |
Beschlussvorlage - 1/2014 | |
6. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2013, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2013 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 4/2014 | |
7. | Antrag auf finanzielle Unterstützung des Masurenhilfsprojektes des Ortsvereins Fleckeby und Umgebung |
Beschlussvorlage - 5/2014 | |
8. | Zuschuss Original Schleiblasorchester Fleckeby e.V |
Beschlussvorlage - 6/2014 | |
9. | Zuschüsse der Gemeinde |
Beschlussvorlage - 7/2014 | |
10. | Info Spendenkonto Feuerwehrfahrzeug |
11. | Info Straßenausbaubeiträge |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der Tagesordnung werden folgende Punkte hinzugefügt: 8. Zuschussantrag Original Schleiblasorchester Fleckeby e.V. 9. Zuschüsse der Gemeinde 10. Info Spendenkonto Feuerwehrfahrzeug 11- Info Straßenausbaubeiträge |
Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 4. | Anträge und Anfragen |
Anträge und Anfragen werden nicht gestellt. |
zu TOP 5. | Förderung der Lokalen Tourismusorganisation und Übertragung der Aufgabe auf das Amt Schlei-Ostsee |
Beschlussvorlage - 1/2014 Das Amt Schlei-Ostsee und weitere 8 Verwaltungseinheiten hatten die Stadt Schleswig 2009 durch öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der europaweiten Ausschreibung und Vergabe der Aufgabe "Tourismusförderung" im Gebiet der Lokalen Tourismusorganisation (LTO) für die Jahre 2010 bis 2014 betraut. Die Vergabe erfolgte an die Ostseefjord Schlei GmbH. Nunmehr ist eine erneute Ausschreibung für die Jahre 2015 bis 2019 vorzunehmen, wobei eine Verlängerungsoption um max. weitere 5 Jahre berücksichtigt werden soll. Folgende gemeinwirtschaftliche Aufgaben sind durch die LTO wahrzunehmen:
Die Gemeinde ist seit 2010 an der Förderung dieser Lokalen Tourismusorganisation beteiligt. Nunmehr geht es um die Unterstützung ab 2015 und um eine Übertragung der Aufgabe auf das Amt Schlei-Ostsee. Das Amt ist Gesellschafter bei der Ostseefjord Schlei GmbH. Folglich kann nur das Amt einheitlich die rechtliche Vertretung innerhalb der Organisation wahrnehmen. Diese Aufgabe steht in einem engen Zusammenhang zur Wahrnehmung der Aufgaben innerhalb der Lokalen Tourismusorganisation "Schlei-Ostsee-Region", deren Finanzierung von den betroffenen Gemeinden über den Amtshaushalt gesichert wird. Eine Teilung der rechtsverbindlichen Aufgabenwahrnehmung ist nicht möglich, so dass die übergemeindliche Förderung des Tourismus rechtsverbindlich nur einheitlich durch das Amt wahrgenommen werden kann. Diese Aufgabe sollte daher auf das Amt übertragen werden. Weitergehende gemeindliche Initiativen im touristischen Bereich werden hierdurch selbstverständlich nicht ausgeschlossen. Bezüglich einer Übertragung ist wichtig zu wissen, dass eine Rückübertragung grundsätzlich jederzeit von jeder Gemeinde unter Berücksichtigung vertraglicher Verpflichtungen binnen einer angemessenen Zeit verlangt werden kann und das im Amtsausschuss nur diejenigen Vertreter der Gemeinden, die die betreffende Aufgabe übertragen haben, hierüber Beschlüsse fassen. Die Kostenaufteilung innerhalb des LTO-Gebietes und innerhalb des Amtes Schlei-Ostsee kann den entsprechenden Tabellen entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Informationsveranstaltung für alle Gemeindevertreter sowie Finanz- und Tourismusausschussmitglieder vom 29.01.2014 verwiesen. |
Beschluss: Die Trägerschaft für die Förderung des übergemeindlichen Tourismus wird auf das Amt Schlei-Ostsee übertragen. Die Kosten werden nach der Finanzkraft der Gemeinde entsprechend der anliegenden Tabelle "Kostenaufteilung Lokale Tourismusorganisation innerhalb des Amtes Schlei-Ostsee" verteilt. Der maximale Kostenbeitrag beträgt 600 €. |
Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2013, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2013 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 4/2014 Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Hummelfeld zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob 1. der Haushaltsplan eingehalten ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind, 3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist, 4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist. Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten. Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2013. |
Beschluss: Die Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Hummelfeld wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2013 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. |
Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Antrag auf finanzielle Unterstützung des Masurenhilfsprojektes des Ortsvereins Fleckeby und Umgebung |
Beschlussvorlage - 5/2014 Der Gemeinde Hummelfeld liegt ein Antrag des DRK Ortsvereins Fleckeby und Umgebung auf finanzielle Unterstützung des Masurenprojektes vor. Der Antrag liegt dieser Vorlage bei. |
Beschluss: Es wird beschlossen, keinen Zuschuss zu gewähren. |
Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Zuschuss Original Schleiblasorchester Fleckeby e.V |
Beschlussvorlage - 6/2014 Der Gemeinde liegt ein Antrag des Original Schleiblasorchesters Fleckeby e.V. vor. Es wird um Bezuschussung für die Anschaffung von Kleidung für Auftritte gebeten. |
Beschluss: Es wird beschlossen keinen Zuschuss zu gewähren. |
Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Zuschüsse der Gemeinde |
Beschlussvorlage - 7/2014 Die Gemeinde Hummelfeld zahlt jährlich einen Zuschuss in Höhe von 150,- € an das "Müttergenesungswerk" sowie 50,- € an die "Deutsche Kriegsgräberfürsorge". Auf Grund der Finanzlage der Gemeinde, sowie des Grundsatzbeschlusses lediglich örtliche Vereine und Verbände zu bezuschussen, ist zu überlegen die Zuschusszahlungen einzustellen.
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Beschluss: Die Zuschusszahlung an das "Müttergenesungswerk" und die "Deutsche Kriegsgräberfürsorge" wird eingestellt.
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Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Info Spendenkonto Feuerwehrfahrzeug |
Die Gemeinde Hummelfeld ist gewillt ein Feuerwehrfahrzeug anzuschaffen. Das Anlegen einer Sonderrücklage für die Anschaffung eines Feuerfahrzeuges ist gemäß Gemeindehaushaltsverordnung nicht zulässig. Die Gemeinde hat die Möglichkeit einen Spendenaufruf zu starten. Die Spenden würden dann auf einem Verwahrkonto des Amtes Schlei-Ostsee eingenommen werden und der Gemeinde für die Anschaffung zugutekommen. |
zu TOP 11. | Info Straßenausbaubeiträge |
Herr Bock gibt aktuelle Informationen zum Thema "Straßenausbaubeiträge". |
Christian Levien | Hans Lindau |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |