Sitzungsort: | im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.18 Uhr |
Ausschussvorsitzender Hans Lindau |
Ausschussmitglied Uwe Albertsen |
stellv. Ausschussvorsitzender Kurt Kray |
Bürgermeister Dirk Harder |
Gemeindevertreter Jan Ehrenreich |
Gemeindevertreter Marc Hansen |
Gemeindevertreterin Simone Lafrenz |
Gemeindevertreter Frank Paulsen |
Gemeindevertreter Heiko Radloff |
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Anträge und Anfragen |
5. | Einbruchsicherungsmaßnahmen am Feuerwehrgerätehaus |
Beschlussvorlage - 5/2015 | |
6. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 |
Beschlussvorlage - 6/2015 | |
7. | Erlass Haushaltssatzung 2016 |
Beschlussvorlage - 7/2015 |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.
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zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 4. | Anträge und Anfragen |
Anträge und Anfragen liegen nicht vor.
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zu TOP 5. | Einbruchsicherungsmaßnahmen am Feuerwehrgerätehaus |
Beschlussvorlage - 5/2015 Nachdem die Feuerwehr Hummelfeld ein anderes Fahrzeug erhalten hat und dieses besser ausgestattet ist als das alte, möchte der Wehrführer über spezielle Sicherungsmaßnahmen am Gebäude beraten. Ggf. macht es Sinn, an den Fenstern des Gruppenraums mit selbst gestalteten Aufklebern auf diese Sicherungsmaßnahmen hinzuweisen und so präventiv Einbrüchen vorzubeugen. Der Titel für die Gebäudeunterhaltung war 2015 mit 600 € ausgestattet. Bisher hat es keine Ausgaben gegeben. Eingehende Rechnungen werden noch bis Anfang Dezember in diesem Haushaltsjahr gebucht, andernfalls 2016.
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Beschluss: Es wird beschlossen, weitere Informationen zur angedachten Maßnahme zu prüfen sowie Angebote einzuholen und zur nächsten Gemeindevertretersitzung darzulegen.
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Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 |
Beschlussvorlage - 6/2015 Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hummelfeld mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 14.100 € erhöht und damit gegenüber bisher 308.400 € auf nunmehr 322.500 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 1.000 € erhöht und damit gegenüber bisher 40.200 € auf nunmehr 41.200 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.
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Beschluss: Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.
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Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Erlass Haushaltssatzung 2016 |
Beschlussvorlage - 7/2015 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.
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Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2019 werden beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
§ 2 Es werden festgesetzt :
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0,02 Stellen § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
§ 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.
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Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Christian Levien | Hans Lindau |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |