N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Hummelfeld vom 23.11.2015.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.18 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Hans Lindau
Ausschussmitglied Uwe Albertsen
stellv. Ausschussvorsitzender Kurt Kray

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Dirk Harder
Gemeindevertreter Jan Ehrenreich
Gemeindevertreter Marc Hansen
Gemeindevertreterin Simone Lafrenz
Gemeindevertreter Frank Paulsen
Gemeindevertreter Heiko Radloff
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Anträge und Anfragen
5. Einbruchsicherungsmaßnahmen am Feuerwehrgerätehaus
  Beschlussvorlage - 5/2015
6. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015
  Beschlussvorlage - 6/2015
7. Erlass Haushaltssatzung 2016
  Beschlussvorlage - 7/2015

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Anträge und Anfragen
Anträge und Anfragen liegen nicht vor.

zu TOP 5. Einbruchsicherungsmaßnahmen am Feuerwehrgerätehaus
Beschlussvorlage - 5/2015
Nachdem die Feuerwehr Hummelfeld ein anderes Fahrzeug erhalten hat und dieses besser ausgestattet ist als das alte, möchte der Wehrführer über spezielle Sicherungsmaßnahmen am Gebäude beraten. Ggf. macht es Sinn, an den Fenstern des Gruppenraums mit selbst gestalteten Aufklebern auf diese Sicherungsmaßnahmen hinzuweisen und so präventiv Einbrüchen vorzubeugen.

Der Titel für die Gebäudeunterhaltung war 2015 mit 600 € ausgestattet. Bisher hat es keine Ausgaben gegeben. Eingehende Rechnungen werden noch bis Anfang Dezember in diesem Haushaltsjahr gebucht, andernfalls 2016.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, weitere Informationen zur angedachten Maßnahme zu prüfen sowie Angebote einzuholen und zur nächsten Gemeindevertretersitzung darzulegen. 

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015
Beschlussvorlage - 6/2015
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hummelfeld mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 14.100 € erhöht und damit gegenüber bisher 308.400 € auf nunmehr 322.500 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 1.000 € erhöht und damit gegenüber bisher 40.200 € auf nunmehr 41.200 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen. 

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass Haushaltssatzung 2016
Beschlussvorlage - 7/2015
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. 

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2019 werden beschlossen:
§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     315.400 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     315.400 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     19.900 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     19.900 EUR
    festgesetzt.
§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                     
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     78.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        0,02 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     360 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     380 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     360 v. H.
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR. 

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Christian Levien  Hans Lindau 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender