N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Hummelfeld vom 22.08.2016.

Sitzungsort:  im Dörps- und Sprüttenhus, Hummelfeld
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.25 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Hans Lindau
Ausschussmitglied Uwe Albertsen
stellv. Ausschussvorsitzender Kurt Kray

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Dirk Harder
Gemeindevertreter Jan Ehrenreich
Gemeindevertreter Marc Hansen
Gemeindevertreterin Simone Lafrenz
Gemeindevertreter Heiko Radloff
Amtsdirektor Gunnar Bock
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien
Herr Loell (S.-H.-Netz AG)
Herr Messerschmidt (EZ)

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Anträge und Anfragen
5. Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
  Beschlussvorlage - 6/2016
6. Kanalsanierungen Hummelfeld
  Beschlussvorlage - 5/2016
7. Defizitbeteiligung an den Friedhöfen der Kirchengemeinde Kosel
  Beschlussvorlage - 7/2016

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. 

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Anträge und Anfragen
Anträge und Anfragen liegen nicht vor. 

zu TOP 5. Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
Beschlussvorlage - 6/2016
Im Rahmen der Abschlüsse der Wegenutzungsverträge im Jahre 2010 wurden den Gemeinden angeboten, sich an der Schleswig-Holstein Netz AG als Netzbetreiber in Form von Aktienerwerb zu beteiligen.
Die Schleswig-Holstein Netz AG hat den Gemeinden, nach Ablauf der Haltefrist für die Aktien von 5 Jahren, ein neues Angebot zum Erwerb für Aktien unterbreitet. Der Preis pro Aktie beläuft sich auf 4.695,24 €.
Die Gemeinde Hummelfeld könnte maximal 22 Aktien zu einem Preis von 103.295,28 € erwerben. Es besteht auch die Möglichkeit, ein optionales Kontingent von 44 Aktien für 206.590,56 € zu erwerben. Die Garantiedividende beträgt nach Abzug der Unternehmenssteuer 152,11 € pro Aktie. Von dieser Summe sind noch Kapitalertragssteuer und der Solidaritätszuschlag abzuziehen. Somit verbleibt eine Dividende von 128,03 € je Aktie, welches einer Verzinsung von 2,73 % entsprechen würde.

Die Finanzierung des Aktienerwerbs durch ein Kommunaldarlehen wäre möglich. Bei der Aufnahme eines Kommunaldarlehens in Höhe von 400.000,- € bei der Investitionsbank Schl.-Holst., mit 5 Jahren Tilgungsfreiheit, werden 0,3 % Zinsen berechnet. Die Konditionen basieren auf einer Anfrage vom 13.06.2016.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, sich durch den Erwerb von 22 Aktien an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen. 

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 6. Kanalsanierungen Hummelfeld
Beschlussvorlage - 5/2016
Herr Flach vom Ingenieurbüro Torresin & Partner hat am 18.04.2016 in der Gemeindevertretersitzung die zur Verfügung gestellte Leinwandpräsentation vorgetragen.

Der Bürgermeister erläuterte die Zusammenhänge zwischen Sanierungskosten und Gebührenentwicklung.

Zusammenfassung des Fazits:
  1. Sanierungsbedarf am öffentlichen Mischwassersystem mit Gesamtkosten von rund 100.000 € incl. Baunebenkosten.
    1. Grabenlose Bauweisen: 60.000 €
    2. Offene Bauweisen: 40.000 €
  2. Der Auwand am Mischwasserkanal wird zu 50 % der Ortsentwässerung angelastet. Die übrigen 50 % werden voll der Straßenentwässerung zugerechnet, weil keine Gebühr für private Regenentwässerung existiert. Dieser Kostenanteil wird aus dem allgemeinen Haushalt bestritten.
  3. Sämtlicher Sanierungsbedarf besteht aus Reparaturen. Der entstehende Aufwand der Sanierungen muss kurzfristig über Gebühreneinnahmen finanziert werden.
  4. Da in den kommenden Jahren seitens des Breitbandzweckverbandes die Infrastruktur für FTTH geschaffen werden soll, und diese Maßnahmen auch offene Baumaßnahmen erfordern werden, soll versucht werden, Synergien mit den offenen Kanalsanierungsbaustellen zu nutzen. Daher werden die offenen Kanalsanierungsmaßnahmen zurückgestellt.
  5. Die geschlossenen Sanierungsmaßnahmen sollen im Winter 2016 / 2017 ausgeschrieben werden. Es soll versucht werden, dass die Hummelfelder Maßnahmen im Sinne wirtschaftlicher Preise als ein Los in eine andere Ausschreibung mit aufgenommen wird. Gebaut würde dann 2017, d.h. auch der Aufwand würde 2017 entstehen.
Beispielkostenrechnung:
  • Kosten incl. Baunebenkosten:             60.000 €
  • 50 % allgemeiner Haushalt:             30.000 €
  • 50 % Gebührenhaushalt:                        30.000 €
  • sich ergebende Gebührenerhöhung der Zusatzgebühr vorbehaltlich der genauen Kalkulation angenommen mit 1,20 €. D.h. von 1,16 €/m³ auf z.B. 2,36/m³ €.
Nunmehr soll beraten werden, ob in dieser Art und Weise weiter verfahren werden soll und Mittel im Haushalt 2016 bereit gestellt werden.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, die geschlossenen Sanierungen in 2017 durchzuführen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, weitere Planungen zu beauftragen, eine Ausschreibung zu veranlassen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die Kosten in Höhe von 60.000 € werden anerkannt und über den Vermögenshaushalt bereit gestellt. Die Finanzverwaltung wird beauftragt, die Gebührenberechnung vorzunehmen.  

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Defizitbeteiligung an den Friedhöfen der Kirchengemeinde Kosel
Beschlussvorlage - 7/2016
Vertreter der Kirchengemeinde Kosel und die Bürgermeister der Gemeinden Fleckeby, Güby, Hummelfeld und Kosel sowie Vertreter der jeweiligen Verwaltung haben die finanzielle Situation des Friedhofsgebührenhaushaltes erstmalig am 27.08.2015 und zuletzt am 05.07.2016 erörtert. Beim letzten Termin wurde der Entwurf für einen Vertrag über die Finanzierung und Unterhaltung der Friedhöfe von der Kirchenkreisverwaltung vorgelegt und die politischen Gemeinden wurden um Beratung und Beschlussfassung dieses Vertragsentwurfes gebeten.

Situationsdarstellung:
Der Betrieb der Friedhöfe der Kirchengemeinde Kosel weist seit 2010 jährliche Defizite aus. Die Vertreter der Kirchengemeinde haben in den Gesprächen deutlich gemacht, dass es ihnen nicht um einen Ausgleich der Defizite gehen würde, die bis einschließlich 2014 angefallen seien. Folglich sieht auch der Vertragsentwurf einen Defizitausgleich erst ab dem 01.01.2015 vor. Das festgestellte Defizit des Jahres 2015 beträgt 15.596,41 €, das Defizit 2016 nach der Haushaltsplanung 29.600,00 €. Die Gemeinden Fleckeby, Güby, Hummelfeld und Kosel sollen sich das jeweilig festgestellte Defizit lt. Entwurf nach Einwohnerzahlen aufteilen, so dass Fleckeby 49%, Güby 14%, Hummelfeld 6% und Kosel 31% tragen würden.

Rechtliche Beurteilung:
Nach § 20 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes (BestattG) haben die Gemeinden grundsätzlich sicherzustellen, dass der örtliche Bedarf an Friedhöfen gedeckt ist. Nach § 20 Abs. 2 BestattG können auch anerkannte Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts eigene (kirchliche) Friedhöfe betreiben. Soweit nur die Kirche einen Friedhof unterhält, ist sie verpflichtet, auch Nichtangehörigen der Konfession die Bestattung zu ermöglichen. In diesen Fällen haben sich die betroffenen Gemeinden nach § 22 Abs. 2 BestattG an den Kosten des Friedhofes zu beteiligen, die nicht durch Gebühren gedeckt werden können. Diese Situation war bereits im Jahr 2010 eingetreten.

Die Beteiligungspflicht der Gemeinde bedeutet nicht, dass sie das Defizit des kirchlichen Friedhofes komplett übernehmen muss. Da ein konfessioneller Träger seinen Friedhof auch im eigenen Interesse errichtet und betreibt, kommt in aller Regel nur ein anteiliger Deckungsbeitrag der Gemeinde in Betracht. Der Gesetzgeber hat jedoch bewusst keine Beteiligungsquote festgelegt. Er geht der nichtamtlichen Begründung zufolge davon aus, dass sich die Beteiligten auf einen gemeindlichen Beitrag verständigen.

Es ist auch nicht möglich, dass die Trägerschaft des Friedhofes durch einseitige Erklärung (hier der Kirchengemeinde) auf eine oder mehr Gemeinden übertragen wird. Die Kirchengemeinde hat die Aufgabe ursprünglich freiwillig als öffentlich-rechtliche Institution übernommen und ist für die auf dem Friedhof beerdigten Menschen verantwortlich; der Friedhof ist für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gewidmet. Eine Entwidmung darf daher nach § 21 Abs. 2 BestattG nur erfolgen, wenn alle Ruhezeiten abgelaufen sind. Eine beabsichtigte Schließung eines kirchlichen Friedhofes wäre den betroffenen Gemeinden mindestens 2 Jahre vorher anzuzeigen.

Ziel der Beratungen sollte eine faire Defizitbeteiligung sein. 

Beschluss:
Die Gemeinde Hummelfeld beteiligt sich ab 01.01.2015 grundsätzlich mit 6% an der Hälfte des laufenden Defizits des Friedhofsgebührenhaushaltes der Kirchengemeinde Kosel, soweit sich die Gemeinden Fleckeby mit 49%, Güby mit 14% und Kosel mit 31% ebenfalls an dieser Hälfte beteiligen. Die verbleibende Hälfte ist von der Kirchengemeinde zu tragen.
Die Kirchengemeinde erhält die hälftige Beteiligung, soweit sich diese im Rahmen des Haushaltes bewegt und diesem nicht innerhalb von 2 Monaten nach Eingang bei der Amtsverwaltung widersprochen wurde.

Der vorliegende Vertragsentwurf wird nicht beschlossen. 

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Christian Levien  Hans Lindau 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender