N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Wahlprüfungsausschusses der Gemeinde Hummelfeld vom 10.09.2018.

Sitzungsort:  im Dörps- und Sprüttenhus, Hummelfeld
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  19.15 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussmitglied Uwe Albertsen
Ausschussmitglied Angela Hippert
stellv. Mitglied Heiko Radloff (stellv. für Frank Paulsen)

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Frank Paulsen (entschuldigt vert. durch Heiko Radloff)

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Dirk Harder
Gemeindevertreter Kurt Kray
Gemeindevertreter Hans Lindau
Protokollführer Norbert Jordan

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Wahl einer oder eines Vorsitzenden
3. über die Vorprüfung der Gültigkeit der Gemeindewahl am 06. Mai 2018 in der Gemeinde Hummelfeld.
  Beschlussvorlage - 11/2018

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Harder eröffnet die Sitzung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.  

zu TOP 2. Wahl einer oder eines Vorsitzenden
Bürgermeister Harder schlägt Frau Angela Hippert als Ausschussvorsitzende vor. Weitere Wahlvorschläge werden nicht gemacht. Es liegt kein Antrag auf geheime Wahl vor. Frau Hippert wird (bei eigener Stimmenenthaltung) einstimmig durch die Ausschussmitglieder zur Aussschussvorsitzenden gewählt.

zu TOP 3. über die Vorprüfung der Gültigkeit der Gemeindewahl am 06. Mai 2018 in der Gemeinde Hummelfeld.
Beschlussvorlage - 11/2018
Gemäß § 66 GKWO ist in der ersten Sitzung der GV ein Wahlprüfungsausschuss zu wählen, der die Einsprüche gegen die Wahl sowie die Gültigkeit der Wahl von Amtswegen vorzuprüfen hat.

Gemäß § 38 GKWG kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes oder die Kommunalaufsicht binnen eines Monats nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben.
Weder Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hummelfeld noch die Kommunalaufsicht haben Einsprüche gegen die Gemeindewahl am 06. Mai 2018 erhoben.
Am 16. März 2018 wurden die eingereichten Wahlvorschläge für die Gemeindewahl am 06. Mai 2018 durch den Gemeindewahlausschuss geprüft und ohne Mängel zugelassen.
Am 14. Mai 2018 wurden die Wahlunterlagen vom Gemeindewahlausschuss überprüft und der Gemeindewahlausschuss ermittelte, dass die Beschlüsse des Wahlvorstandes zu keinem Anlass der Bedenken oder Beanstandungen gaben.

Beschluss:
Nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss, bei der festgestellt wurde, dass gegen die Gültigkeit der Wahl keine Einsprüche erhoben wurden und auch keine Beanstandungen hinsichtlich der Vorbereitung und Durchführung der Wahlhandlung zu erheben sind, wird der Gemeindevertretung empfohlen, die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 für gültig zu erklären.

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Norbert Jordan  Angela Hippert 
Protokollführer  Ausschussvorsitzende