Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Hummelfeld

Beschlussvorlage
2/2014
2. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
04.02.2014

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 17.03.2014 

Betreff:
Zustand der Teichkläranlage Hummelfeld

Sachverhalt:

Im Januar 2014 wird Herr Andresen seitens eines Gemeindevertreters angesprochen und dazu befragt, ab wann ggf. die Schlammentleerung des ersten Teiches der Kläranlage anzuraten sei. Bei der Gelegenheit eines Ortstermins im Feuerwehrgerätehaus am 27.01.2014 erläuterte Herr Andresen den Gemeindevertretern Harder, Kray und Hansen, dass es u.U. sinnvoll sei, sich über den Zustand der Teiche rechtzeitig bewusst zu werden und bei sich andeutendem Bedarf eine Entleerung zu planen. Das mache nicht zuletzt wegen der Lage der Anlage in den Wiesen nördlich von Hummelfeld und der damit wetterabhängigen Erreichbarkeit Sinn. Abgesehen davon ist es die Betreiberpflicht einer Teichkläranlage nach den Regelwerken der DWA (Arbeitsblatt 201) und der DIN EN 12255-5. Diese Pflichten sollen den ordnungsgemäßen Betrieb einer Teichkläranlage und damit die Wasserqualität in der natürlichen Vorflut sicherstellen. Dadurch leistet der Betreiber seinen Beitrag zum allgemeinen Gewässerschutz, wozu sicher auch die Einhaltung von Badewasserqualitäten zählt.

Um sich über den Zustand des ersten Teiches bewusst zu werden, sollte als erster Schritt versucht werden, eine Abschätzung der Schlammmengen und der Wasserüberstandshöhen vorzunehmen. Diese Abschätzung wird der Bürgermeisterzusammen mit einem weiteren Gemeindevertreter mittels einer Schlammspiegelmessung von einem Boot aus vornehmen und die Wasserüberstandshöhen dokumentieren. Ferner könnte eine repräsentative Probe auf die Inhaltsstoffe des Schlamms untersucht werden. Anhand des Analyseergebnisses wird nach den Regelungen der Klärschlamm- sowie der Düngemitteverordnung definiert, ob der Schlamm landwirtschaftlich verwertet werden dürfte oder thermisch zu verwerten wäre.
Die Kosten einer Schlammanalyse belaufen sich auf rund 250 €. Die Analyse hat eine Gültigkeit von 6 Monaten. Daher wird es erforderlich werden, bei einer Entleerung des Teiches in einem der kommenden Jahre eine neue Analyse durchzuführen.

Neben diesen Ermittlungen sollte man eine Strategie entwickeln, wie eine Entleerung des Teiches technisch realisiert werden kann. Aufgrund der Lage der Anlage muss unbedingt geprüft werden, in welcher Höhe/Tiefe Grundwasser ansteht. Ein hydraulischer Grundbruch der Teichsohle muss in jedem Fall ausgeschlossen werden.

Im Amt Schlei-Ostsee im Holm 13 sowie auch im ausgelagerten Archiv wurde eine Recherche nach den Bauunterlagen der Anlage betrieben. Die vom Archiv übergebenen Unterlagen stammen aus den Jahren 1987 + 1988. Leider scheint es sich um Planungsunterlagen zu handeln, die nicht 1:1 umgesetzt wurden. Daher hat Herr Andresen mit dieser Vorlage zunächst nur ein ALK-Plan mit Luftbild beigefügt. Parallel wird an dritter Stelle weiter nach passenden Planunterlagen recherchiert.

Die Grünflächen um die Teiche herum werden mehrmals jährlich gemäht. Alternativ können Schafe oder Heidschnucken die Flächen beweiden. Dieses ist geübte Praxis bei zahlreichen Anlagen im Norden Schwansens und wird seitens der Unteren Wasserbehörde begrüßt. Diese Beweidung ist idealerweise zu empfehlen, weil dadurch kein störender Bewuchs das Bestreichen der Wasseroberflächen der Teiche behindert. Nur über die Oberfläche findet eine Sauerstoffanreicherung des Wassers für aerobe Klärprozesse statt.
Da die Teiche eingezäunt sind, wären die Böschungen vor Betreten der Tiere geschützt. Die Gesamtanlage müsste "lediglich" außen eingezäunt werden. Möglicherweise wäre der Wegfall der jährlichen Mähkosten hier zur Finanzierung heranzuziehen.


Abstimmungstext:

Es besteht darüber Einigkeit, dass aufgrund der durchgeführten Schlammspiegelmessung z. Zt. kein Handlungsbedarf für eine Entschlammung der Teichanlage besteht.

Ferner wird versucht, eine Beweidung der Grünflächen um die Teiche herum mit Schafen oder Heidschnucken zu erreichen.



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Jan Andresen
-Verwaltung-

Anlagen:
  • Luftbild der Anlage