Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Hummelfeld

Beschlussvorlage
5/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
07.04.2016

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Kanalsanierungen Hummelfeld

Sachverhalt:
Herr Flach vom Ingenieurbüro Torresin & Partner hat am 18.04.2016 in der Gemeindevertretersitzung die zur Verfügung gestellte Leinwandpräsentation vorgetragen.

Der Bürgermeister erläuterte die Zusammenhänge zwischen Sanierungskosten und Gebührenentwicklung.

Zusammenfassung des Fazits:
  1. Sanierungsbedarf am öffentlichen Mischwassersystem mit Gesamtkosten von rund 100.000 € incl. Baunebenkosten.
    1. Grabenlose Bauweisen: 60.000 €
    2. Offene Bauweisen: 40.000 €
  2. Der Auwand am Mischwasserkanal wird zu 50 % der Ortsentwässerung angelastet. Die übrigen 50 % werden voll der Straßenentwässerung zugerechnet, weil keine Gebühr für private Regenentwässerung existiert. Dieser Kostenanteil wird aus dem allgemeinen Haushalt bestritten.
  3. Sämtlicher Sanierungsbedarf besteht aus Reparaturen. Der entstehende Aufwand der Sanierungen muss kurzfristig über Gebühreneinnahmen finanziert werden.
  4. Da in den kommenden Jahren seitens des Breitbandzweckverbandes die Infrastruktur für FTTH geschaffen werden soll, und diese Maßnahmen auch offene Baumaßnahmen erfordern werden, soll versucht werden, Synergien mit den offenen Kanalsanierungsbaustellen zu nutzen. Daher werden die offenen Kanalsanierungsmaßnahmen zurückgestellt.
  5. Die geschlossenen Sanierungsmaßnahmen sollen im Winter 2016 / 2017 ausgeschrieben werden. Es soll versucht werden, dass die Hummelfelder Maßnahmen im Sinne wirtschaftlicher Preise als ein Los in eine andere Ausschreibung mit aufgenommen wird. Gebaut würde dann 2017, d.h. auch der Aufwand würde 2017 entstehen.
Beispielkostenrechnung:
  • Kosten incl. Baunebenkosten:             60.000 €
  • 50 % allgemeiner Haushalt:             30.000 €
  • 50 % Gebührenhaushalt:                        30.000 €
  • sich ergebende Gebührenerhöhung der Zusatzgebühr vorbehaltlich der genauen Kalkulation angenommen mit 1,20 €. D.h. von 1,16 €/m³ auf z.B. 2,36/m³ €.
Nunmehr soll beraten werden, ob in dieser Art und Weise weiter verfahren werden soll und Mittel im Haushalt 2016 bereit gestellt werden.  

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, die geschlossenen Sanierungen in 2017 durchzuführen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, weitere Planungen zu beauftragen, eine Ausschreibung zu veranlassen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die Kosten in Höhe von 60.000 € werden anerkannt und über den Vermögenshaushalt bereit gestellt. Die Finanzverwaltung wird beauftragt, die Gebührenberechnung vorzunehmen.  


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Jan Andresen
-Verwaltung-

Anlagen:
Leinwandvortrag von Herrn Flach vom 18.04.2016