Amt Schlei-Ostsee |
|
|
Datum | |||||
|
|
Beratungsfolge | Sitzung |
Gemeindevertretung | 29.08.2016 |
Betreff: |
Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung |
Sachverhalt: |
Nach § 34 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein regelt die Gemeindevertretung ihre inneren Angelegenheit, insbesondere den Ablauf der Sitzungen, durch eine Geschäftsordnung, soweit hierzu keine gesetzlichen Regelungen vorliegen. Die Gemeinde Hummelfeld besitzt keine Geschäftsordnung. Daher ist eine Geschäftsordnung zu beschließen. Die Amtsverwaltung hat hierzu eine Mustergeschäftsordnung erarbeitet. |
Abstimmungstext: |
Die vorliegende Geschäftsordnung wird beschlossen. |
Anlagen: |
Entwurf Geschäftsordnung |