Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Ordnung- und Soziales

 

Gemeinde Hummelfeld

Beschlussvorlage
6/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Bernd Eckart   
 
16.05.2017

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 29.05.2017 

Betreff:
Zustimmung über die Auflösung der Freiwilligen Feuerwehr Wolfskrug

Sachverhalt:
Seit Jahren kann die FF-Feuerwehr Wolfskrug keine Mitglieder mehr gewinnen, um die geforderte Sollstärke von 27 Mitgliedern zu erreichen. Außerdem konnte seit längerer Zeit mehrere Führungspositionen nicht mehr besetzt werden, sodass die FF-Wolfskrug in Absprache mit der FF-Hummelfeld ihre Auflösung beschlossen hat.

Aufgrund der Tragweite dieser Entscheidung ist der Auflösungsbeschluss gemäß der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Wolfskrug zweifach zu beschließen mit einem Mindestzeitabstand von einem Monat.
Der erste Auflösungsbeschluss erfolgte am 16.03.2017 und der zweite Auflösungsbeschluss am 21.04.2017 jeweils mit mehr als der geforderten Zweidrittelmehrheit.

Aufgrund der Auflösung der Freiwilligen Feuerwehr Wolfskrug verbleibt die Freiwillige Feuerwehr Hummelfeld als alleinige Feuerwehr bestehen. Diese hat nun nicht mehr die Rechtsstellung einer Ortswehr sondern die einer Gemeindefeuerwehr. Für die FF-Hummelfeld gilt:

- Mit der Auflösung der FF-Wolfskrug entfällt zugleich die Bildung einer Gemeindefeuerwehr.
Die verbleibende Feuerwehr Hummelfeld wird Gemeindefeuerwehr.

- Das Einsatzgebiet wird nicht mehr in Ausrückebezirke gegliedert.

- Mit der Auflösung werden die Satzungen der aufgelösten Ortswehr Wolfskrug und der alten
Gemeindefeuerwehr gegenstandslos. Die Ortsfeuerwehr Hummelfeld muss sich als neue
Gemeindefeuerwehr eine neue Satzung geben und einen neuen Wehrvorstand wählen.
- Das Vermögen der aufgelösten Ortswehr Wolfskrug fällt an die Gemeinde Hummelfeld.

- Die Mitglieder der FF-Wolfskrug können zu der FF-Hummelfeld übertreten.

- Der Gemeindewehrführer, beide Ortswehrführer und ihre Stellvertreter werden als
Ehrenbeamte verabschiedet / entlassen, da ihre Ehrenämter entfallen. Damit haben sie bis
zum Ende der ursprünglichen Ernennungszeit auch keinen Anspruch auf die bisherige
Aufwandsentschädigung.

- Mit der Bildung der neuen Gemeindefeuerwehr werden für die Ämter des
Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters zwei Mitglieder kommissarisch als
Beauftragte bestellt.

Gemäß Satzung der FF-Wolfskrug wird die Auflösung der FF-Wolfskrug sechs Monate nach der letzten Beschlussfassung (21.04.2017) wirksam. Die Aufsichtsbehörde für das Feuerwehrwesen des Kreises RD-Eck wird hierüber informiert, mit dem gleichzeitigen Antrag auf Reduzierung der 6 Monate, da durch die Feuerwehr Hummelfeld der Brandschutz gewährleistet ist.

 

Abstimmungstext:
Die Gemeindevertreteung stimmt der Auflösung der FF-Wolfskrug zu. Die FF-Hummelfeld wird eine Gemeindefeuerwehr. 


.....................................

--