Nach der Informationsveranstaltung über einmalige und wiederkehrende Beiträge nach §§ 8 und 8a Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG) mit Herrn Wolfgang Belz von der COMUNA Gesellschaft für Kommunal- und Wirtschaftsberatung mbH und der Unterzeichnerin am 09.05.2017 sollte im September 2017 im Rahmen einer Finanzausschusssitzung das weitere Verfahren zum Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung besprochen werden.
Nachdem sich im Herbst 2017 auf Landesebene abzeichnete, dass die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen unter Umständen "freiwillig" werden könnte, wollte die Gemeindevertretung die politische Entwicklung abwarten.
Mit Gesetz vom 04.01.2018 hat der Scheswig-Holsteinische Landtag nunmehr die Erhebungspflicht von Straßenausbaubeiträgen aufgehoben und in das Ermessen der Gemeinden gestellt. Mit der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVOBl.) am 25.01.2018 ist die entsprechende Gesetzesänderung am 26.01.2018 in Kraft getreten.
§ 76 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung lautet nun:
"Eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen im Sinne der §§ 8 und 8a des Kommunalabgabengesetzes besteht nicht."
Daher ist die Gemeinde Hummelfeld im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit berechtigt, vom Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung abzusehen.
Das KAG bleibt in §§ 8 und 8a als gesetzliche Grundlage zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen unverändert, so dass eine entsprechende Satzung erlassen werden kann, wenn dies aus finanziellen Gründen erforderlich wird.