Das Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Hummelfeld hat am 29.12.1988 erstmals die Zustimmung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde erhalten. Mit Datum vom 03.12.1998 wurde die 1. Änderung genehmigt. Dieses Abwasserbeseitigungskonzept diente bisher als Grundlage für abwasserrechtliche Entscheidungen im Gemeindegebiet.
Zweck und Ziel der Planung ist die schadlose Beseitigung des in der Gemeinde Hummelfeld anfallenden Abwassers. Hierzu gehört das Schmutz- und Niederschlagswasser.
Da das einleitend angeführte Abwasserbeseitigungskonzept keine Aussagen zum Verbleib des Niederschlagswassers trifft, wurde im Zusammenhang mit der Neuaufstellung der Abwasserbeseitigungssatzung die Überarbeitung des Abwasserbeseitigungskonzeptes notwendig.
Der Umfang des Abwasserbeseitigungskonzeptes richtet sich nach § 31 Landeswassergesetz S.-H. und bedarf der Genehmigung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde.
Die im Konzept dargestellten Inhalte umfassen das Sammeln, das Fortleiten und die Beseitigung des Abwassers. Die Behandlung des Abwassers, das über die örtlichen Trennsysteme abgeführt wird, übernimmt die Kläranlage Hummelfeld. In den Bereichen, in denen die Schleswiger Stadtwerke die Abwasserbeseitigung übernommen hat, das Klärwerk Schleswig.
Das Abwasserbeseitigungskonzept besteht aus der Übersichtskarte und dem Erläuterungsbericht.