Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Hummelfeld

Beschlussvorlage
20/2018
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Susanne Hagemeier   
 
13.11.2018

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 26.11.2018 
Gemeindevertretung 06.12.2018 

Betreff:
Erlass einer Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung- BGS)

Sachverhalt:
Als Grundlage für die Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (kurz BGS) dient die Abwasserbeseitigungssatzung, deren Neufassung durch die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 10.09.2018 beschlossen und durch die Untere Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde am 05.10.2018 genehmigt wurde.

Damit zum 01.01.2019 eine gültige Rechtsgrundlage für die Erhebung von Schmutzwassergebühren im Ortsteil Hummelfeld vorhanden ist, die den Voraussetzungen der Abwasserbeseitigungssatzung entspricht , wurde der vorliegende Satzungsentwurf erarbeitet. Dieser beinhaltet alle bisherigen Bestandteile und führt zu keiner Schlechterstellung von Abgabepflichtigen.
Für die Ortsteile Fellhorst und Wolfskrug wurde die Satzungszuständigkeit für Schmutzwasser per öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 11.05.2010 auf die Stadt Schleswig übertragen.
Für die Niederschlagswasserbeseitigung ist die Gemeinde im gesamten Gemeindegebiet zuständig. Niederschlagswassergebühren werden derzeit nicht erhoben, die Satzung beinhaltet (wie die bisherige Satzung auch schon) jedoch die rechtlichen Grundlagen für eine spätere Erhebung.
Wesentliche Inhalte sind die Neufassung von Kostenerstattungsansprüchen bei zusätzlichen Grundstücksanschlüssen (§ 3), die Berücksichtigung von Niederschlagswasserversickerungsmöglichkeiten für Niederschlagswasseranschlussbeiträge (§ 8 Abs.3 und 4), die Aktualisierung der Grundlagen für die Gebührenerhebung einschließlich der Neuregelung einer Fremdwassergebühr (§§ 14-18) sowie für die Auskunftspflichten (§ 25) und die Datenverarbeitung (§ 26).

Eine parallel von der Verwaltung durchgeführte Überprüfung der kalkulatorischen Gebührengrundlagen hat ergeben, dass keine Veränderung der Schmutzwassergebühren erforderlich ist.    

Abstimmungstext:
Die Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung -BGS) wird in der vorliegenden Fassung des Entwurfs vom 13.11.2018 beschlossen.                    


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Susanne Hagemeier
-Verwaltung-

Anlagen:
  • Satzung der Gemeinde Hummelfeld über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung - BGS) in der Fassung des Entwurfs vom 13.11.2018