Der öffentlich-rechtliche Vertrag zum Betrieb der Krippe in Fleckeby sieht die Bildung eines Krippenbeirats vor. Fleckeby entsendet 1 Mitglied und 1 stellv. Mitglied. Der Beirat kann sich frühestens im September 2012 konstituieren, da die Elternversammlung nach dem Kindertagesstättengesetz erst zwischen dem 01. August und dem 15. September (2012) ihre Elternvertreter in den Beirat wählt. Außerdem muss zunächst die Betriebsträgerschaft geklärt werden, da der Träger im Beirat vertreten sein muss. Bei einer nicht gemeindlichen Betriebsträgerschaft wäre die entsprechende Regelung im öffentlich-rechtlichen Vertrag hinfällig, da dort von der Trägergemeinde gesprochen wird.
Unter dem Vorbehalt der noch zu klärenden Zusammensetzung könnte dennoch bereits jetzt ein Beiratsmitglied der Gemeinde gewählt werden.