N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Karby vom 07.11.2011.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus, Karby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.30 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Thomas Becker
Gemeindevertreterin Bettina Boysen
1. stellv. Bürgermeister Karlheinz Hauser
Gemeindevertreter Frank Hertwig
Gemeindevertreter Dieter Jacobsen
Gemeindevertreter Rainer Lange
Gemeindevertreter Klaus-Dieter Möse
2. stellv. Bürgermeister Hans-Werner Pohl
Gemeindevertreter Matthias Stelter
Gemeindevertreterin Helga Thurau

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Anfragen der Gemeindevertreter
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Bürgermeisters
6. Bericht der Ausschussvorsitzenden
7. Änderungsanträge zur Tagesordnung
8. Verlängerung des Fahrbüchereivertrages
  Beschlussvorlage - 11/2011
9. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)
  Beschlussvorlage - 12/2011
10. Kostenbeteiligung für den Neubau des Ballfangzaunes auf dem B-Platz des TSV Nordschwansen-Karby
  Beschlussvorlage - 13/2011
11. Bestätigung einer Eilentscheidung zur Sanierung der Eckernförder Straße / des Westerfelder Weges
  Beschlussvorlage - 14/2011
12. Anschaffung eines Kommunaltraktors
  Beschlussvorlage - 19/2011
13. Beseitigung eines Teils des Absperrgitters am Tunnel - Krähenberger Seite
  Beschlussvorlage - 20/2011
14. Erlass einer 5. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung
  Beschlussvorlage - 21/2011
15. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
  Beschlussvorlage - 15/2011
16. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2010, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2010 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 8/2011
17. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Karby für das Haushaltsjahr 2011
  Beschlussvorlage - 16/2011
18. Erlass Haushaltssatzung 2012
  Beschlussvorlage - 18/2011
19. Beteiligung an der Aktion "Freiwillig 30 km/h" zur Schonung der Wirtschaftswege
  Beschlussvorlage - 22/2011
20. Versetzung einer Straßenlaterne
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
22. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Einwohnerfragestunde

Fragen werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Anfragen der Gemeindevertreter

Frau Thurau bittet die Sitzungstermine der einzelnen Gremien zu entzerren. Im Sommer waren keine Sitzungen, dagegen häufen sie sich jetzt. Herr Becker erläutert kurz, dass im Sommer kaum Beratungspunkte vorlagen. Zum Ende des Jahres mehren sich die Sitzungstermine alleine schon durch die Haushaltsberatung.

Herr Lange verweist auf die Notwendigkeit zum Freischneiden der Straßenlaternen, damit diese auch den gewünschten Bereich ausleuchten können. Herr Becker sagt eine Überprüfung zu.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters

Der Bericht des Bürgermeisters wird als Anlage dem Protokoll beigefügt.


zu TOP 6. Bericht der Ausschussvorsitzenden

Herr Hauser teilt als Bauausschussvorsitzender mit, dass die TOP der letzten Ausschusssitzung ebenfalls Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. Des Weiteren berichtet er über folgende Punkte:
- Keine Veränderung zum Baugebiet „Am Hain“
- Zum Baugrundstück in der Straße Am Südhang liegen nur Anfragen vor
- Kurzer Sachstand Erstellung Kanalkataster

Herr Pohl verweist auf die heutige Tagesordnung, die die TOP der letzten Finanzausschusssitzung, enthält.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Herr Becker schlägt vor, die Tagesordnung um die neuen Tagesordnungspunkte 19 „Beteiligung an der Aktion "Freiwillig 30 km/h zur Schonung der Wirtschaftswege“ und 20 „Versetzung einer Straßenlaterne“ zu erweitern.

Beschluss:
Der vorgeschlagenen Änderung der Tagesordnung wird zugestimmt.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Verlängerung des Fahrbüchereivertrages
Beschlussvorlage - 11/2011

Der Vertrag zwischen der Gemeinde Karby, dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und dem Büchereiverein Schleswig-Holstein über den Anschluss an die Fahrbüchereiversorgung endet am 31. 12. 2011.

Die Kosten für die Fahrbücherei werden vom Büchereiverein (35 %), dem Kreis (24,5 %) und den Gemeinden (40,5 %) getragen. Der Anteil der einzelnen Gemeinden ergibt sich aus dem Verhältnis der Einwohner zu den insgesamt von der Fahrbücherei versorgten Einwohnern. Der Kostenanteil der Gemeinde Karby für das Jahr 2011 beträgt 977,88 €.

Gemäß Statistik der Fahrbüchereizentrale Schleswig-Holstein erfolgten im Jahr 2009 = 970 und im Jahr 2010 = 1.127 Entleihungen an Einwohner der Gemeinde Karby.


Herr Pohl erläutert die Beschlussempfehlung aud dem Finanzausschuss und, dass der Kostenanteil nach Einwohnern berechnet wird, und nicht nach den Entleihungszahlen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dass der Fahrbüchereivertrag um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2012 verlängert wird.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)
Beschlussvorlage - 12/2011

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein stellt derzeit die Teilfortschreibung der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung auf. Für das Amtsgebiet des Amtes Schlei-Ostsee ist der Geltungsbereich des Planungsraumes III, bestehend aus den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Plön sowie den Städten Kiel und Neumünster, maßgebend.

In der Zeit vom 15.08.2011 bis zum 15.11.2011 haben die Gemeinden die Möglichkeit ihre Stellungnahme abzugeben. Dabei handelt es sich nach § 28 Nr. 5 Gemeindeordnung um eine der Gemeindevertretung vorbehaltene Aufgabe.

Einleitend kann mitgeteilt werden, dass der Entwurf des Regionalplans für das Gebiet des Amtes Schlei-Ostsee keine Eignungsflächen für Windkraft vorsieht. Die Halbinsel Schwansen ist wegen der vor allem für den Vogelschutz erforderlichen Freihaltezonen entlang der Schlei sowie entlang der Ostseeküste als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Der verbleibende küstenfernere Bereich wird dominiert durch ein Landschaftsschutzgebiet und Biotopverbundstrukturen. Als Kulturlandschaft stellt das Gebiet insgesamt eine Einheit dar, die auch unter landschaftspflegerischen Aspekten von Windkraftanlagen freigehalten werden soll.

Die Halbinsel Schwansen ist bereits seit der letzten Fortschreibung im Jahre 2000 als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Im Rahmen des bisherigen Verfahrens wurde versucht hiervon Ausnahmen/Befreiungen zu erlangen. Die vorgetragenen Argumente haben im jetzigen Entwurf keine Berücksichtigung gefunden.

Neben der Halbinsel Schwansen sind weitere Teile des Amtsgebietes als charakteristischer Landschaftsraum eingestuft worden. Hierzu gehört der Küstenraum Eckernförde über den Dänischen Wohld und die Probstei bis Hohwacht in einer Tiefe von drei bis vier Kilometern.

Das die charakteristischen Landschafträume frei von Windkraftanlagen bleiben sollen, wurde überdies durch Runderlass des Innenministeriums, des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 22.03.2011 (Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen) zum Ausdruck gebracht. Danach sind in den Regionalplänen ausgewiesene charakteristische Landschaftsräume Ausschlussgebiete für Windkraft.

Bereits mit Beschluss vom 23.03.2009 ist die Gemeindevertretung Karby zu dem Ergebnis gelangt, dass sich aufgrund der vielfach vorhandenen Ausschlussgebiete im Gemeindegebiet offenkundig keine Eignungsflächen aufdrängen. Eine Meldung von Eignungsflächen im Rahmen der Entwicklung des Kreiskonzeptes erfolgte daher nicht.

Wie dem vorliegenden Entwurf entnommen werden kann, haben sich die Rahmenbedingungen noch weiter verschärft. Das Gemeindegebiet Karby ist vollflächig als charakteristischer Landschaftsraum dargestellt und stellt somit Ausschlussgebiet dar.

Eine Beeinträchtigung des Gemeindegebiets durch evtl. Eignungsflächen in den Nachbargemeinden ist nicht zu erwarten. In der Entwurfsfassung des Regionalplans sind in den Nachbargemeinden ebenfalls keine Eignungsflächen vorhanden.

Durch die Verwaltung wird auf ein weiteres Abstimmungsgespräch mit dem Kreis RD-ECK am 15.09.2011 hingewiesen. Ergänzend zum vorstehenden Sachverhalt wurde durch den Kreis RD-ECK angeregt, über eine mögliche Stellungnahme zum erstmalig kartographisch dargestellten charakteristischen Landschaftsraum zu beraten. Dieser könnte ggf. für künftige Planvorhaben, z. B. Ausbau der Stromnetze, nachteilige Folgen haben.


Beschluss:

Die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird mit Bedenken zur Kenntnis genommen. Es wird erklärt, dass die Gemeinde Karby der Etablierung von Windkraft grundsätzlich positiv gegenüber steht; lediglich über keine geeigneten Potentialflächen verfügt.

Zur Ziffer 5.7.2 „Charakteristische Landschaftsräume gemäß Ziffer 3.5.2 Abs. 10 LEP“ wird folgende Stellungnahme abgegeben:
“Die Gemeinde Karby stimmt der Teilfortschreibung des Regionalplans insoweit zu, dass in der Gemeinde keine Eignungsflächen für Windenergie ausgewiesen werden. Der Einstufung als „charakteristischen Landschaftsraum" steht sie jedoch skeptisch gegenüber. Es wird um eine Darstellung der rechtlichen Auswirkungen auf zukünftige Planungsvorhaben der Gemeinde gebeten. Weiterhin wird sich vorbehalten, gegebenenfalls Widerspruch gegen eine solche Einstufung einzulegen.“


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Kostenbeteiligung für den Neubau des Ballfangzaunes auf dem B-Platz des TSV Nordschwansen-Karby
Beschlussvorlage - 13/2011

Der TSV Nordschwansen-Karby stellt den Antrag, den Nebau des Ballfangzaunes auf dem B-Platz mit 1.000 € zu unterstützen.
Der jetzige Ballfangzaun auf dem B-Platz besteht schon seit etlichen Jahren. Da dieser Zaun mittlerweile marode geworden ist, wird eine Erneuerung notwendig.


Herr Pohl erläutert kurz die Kostenverteilung auf die Gemeinden und den Sportverein.


Beschluss:

Der TSV Nordschwansen-Karby wird für den Neubau des Ballfangzaunes auf dem B-Platz von Seiten der Gemeinde Karby mit 1.000 € unterstützt.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Bestätigung einer Eilentscheidung zur Sanierung der Eckernförder Straße / des Westerfelder Weges
Beschlussvorlage - 14/2011

Die Gemeindevertretung hat am 11.04.2011 beschlossen, die Sanierung der Eckernförder Straße (Erneuerung der Verschleißdecke) zu einer Angebotssumme in Höhe von 86.742,06 € zu vergeben. Außerdem wurde eine Risssanierung auf den verbleibenden 132 m zwischen dem Sanierungsbeginn und dem Kreisverkehr an der K 62 für 1.904,00 € vergeben.

Im Rahmen eines Ortstermins am 10. Juni 2011 wurde die Sinnhaftigkeit der Deckensanierung des gesamten Bereiches erörtert. Die Kosten für den zusätzlichen Abschnitt wurden auf ca. 11.800,00 € beziffert, wobei sich bei der Baustelleneinweisung vor Ort beim Hauptauftrag Minderkosten von 12.930,00 € ergaben. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um Minderkosten bei der Straßenentwässerung (7.420,00 € brutto), beim Titel „Pflaster, Platten, Borde“ (3.180,00 € brutto) und beim Verzicht auf einen Mittelstreifen (2.330,00 € brutto). Außerdem konnten die Kosten der Risssanierung von 1.900,00 € eingespart werden.

Die beratenden Ingenieure haben dem Bürgermeister (auch aufgrund der Neuerstellung des Kreisverkehrs) aus fachlicher Sicht geraten, den „Zwischenabschnitt“ ebenfalls mit einer Verschleißschicht zu versehen, um über einen längeren Zeitraum Kosten für regelmäßige Flickarbeiten zu sparen, die die aktuell anfallenden Kosten insgesamt übersteigen würden. Im Wissen, dass die bewilligten Gesamtkosten nicht gestiegen sind und man sich im Rahmen des Haushaltsansatzes bewegen würde, hat der Bürgermeister sodann entsprechend entschieden, wobei seine Stellvertreter einbezogen waren und die Entscheidung mittragen. Auch die Amtsverwaltung hat dem Bürgermeister geraten, diese Eilentscheidung vorzunehmen, da der Baubeginn unmittelbar bevorstand.

Diese Eilentscheidung unterliegt nunmehr der Bestätigung durch die Gemeinevertretung.


Herr Bürgermeister Becker erläutert den Anwesenden die damalige Sachlage. Herr Möse verweist hierzu auf seine geäußerte Kritik, wobei die Kommunalaufsicht die Rechtmäßigkeit des Verfahrens festgestellt hat.


Beschluss:

Die vorstehend beschriebene Eilentscheidung wird bestätigt.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Anschaffung eines Kommunaltraktors
Beschlussvorlage - 19/2011

Der jetzige Hauptrasenmäher, ein AS-2-Takt-Mäher, 53 cm Schnittbreite, 6 PS, 4,4 KW (3 Jahre alt)hat einen massiven Motorschaden. Wegen zu geringer Kompression ist er nur noch im kalten Zustand zu starten, arbeitet dann aber einwandfrei. Dieser Zustand muss demnächst repariert werden, Kosten dafür belaufen sich auf ca. 1200 Euro.
Rasenflächen in Karby
[qm]
Spielplatz
2500
Südhang, Eingang
800
Tunnel
500
Krähenberg
500
Buswendeplatz
600
Am Ring
500
Weg bei Schrebergärten
500
An der Kirche
500
Alter Bahndamm
700
Karlberger Kirchensteig
1500
P  am Sportplatz, Ecken
100
Brodersbyer Straße
300
 
9000


Kostenrahmen: ca. 25.000 €

Gründe: Die vorhandenen Rasenmäher (2 Stück, 1.Privatgartengerät, 45 cm Schnittbreite und 2. AS 2-Takt-Mäher wie oben beschrieben, 53 cm Schnittbreite) sind durch die zahlreichen und großen Flächen (9000 qm), die gepflegt werden müssen überlastet und fallen häufig aus, Winterdienst könnte mit dem Kommunaltraktor, mit Schneeschild und Streukasten besser geleistet werden, Straßen und Plätze könnten mit einem angeschlossenen rotierenden Besen von Schmutz und Schnee in kürzerer Zeit gereinigt werden (Hinterlassenschaft von Erntefahrzeugen, Streugutreste usw). Durch Ausrüstung des Gemeindearbeiters mit effektivem Gerät, wäre er in der Lage, selbst in kurzer Arbeitszeit das erforderliche tägliche Pensum zu schaffen, auch wenn durch ungünstige Witterung der Einsatz noch behindert wird.
Es entstehen Zusatzkosten für den Erwerb eines Führerscheins in Höhe von ca. 400 €.
In die vorhandene Garage passt das Fahrzeug wegen der Höhe von 2,36 m nicht.

Bei der großen Rasenfläche der Gemeinde und der geringen Arbeitszeit des Gemeindearbeiters von 3 Stunden am Tag bieten sich folgende Alternativen an:
  • Neugerät Traktor mit Kabine, Räumschild und Frontmähwerk:                         25.800 €
  • Neugerät Traktor ohne Kabine, Räumschild und Frontmähwerk:             20.000 €
  • Vorführgerät Traktor (Preis nach Angebot)
  • Gebrauchtgerät Traktor (Preis nach Marktlage)
  • Aufsitzmäher mit Zwischenachsmähwerk und Schneeräumschild:             10.700 €
    • Durch Fachleute als ungeeignet eingestuft!


Herr Bürgermeister Becker erläutert kurz Kosten, da sich diese nach neueren Berechnungen auf 27.000,- € reduziert haben. Herr Hauser stellt den Antrag, die Anschaffung erst im Frühjahr 2012 vorzunehmen und die Kosten dann noch mal zu überprüfen. Herr Becker verweist auf den Einsatz des Gerätes im Winterdienst sowie auf die alten Geräte, die Herr Jann aus seinem Privatbesitz zur Aufgabenerfüllung nutzt. Durch einen Kommunaltraktor können bestimmte Aufgaben auch schneller erledigt werden. Herr Lange befürwortet die Bildung einer Kommission zur Anschaffung eines Gemeindetraktors, welche sich dann verschiedene Geräte hinsichtlich ihrer Zweckmäßigkeit vorführen lässt. Innerhalb der Gemeindevertretung wird die Anschaffung kontrovers diskutiert.

Abstimmung Vorschlag von Herrn Hauser:

4 Ja-Stimmen                        5 Nein-Stimmen                        1 Enthaltung

Somit ist der Vorschlag abgelehnt.



Beschluss:

Es wird beschlossen, einen neuen Kommunaltraktor mit Kabine, Räumschild und Frontmähwerk, Garage, Führerschein und Versicherung im Kostenrahmen von ca. 27.000 € anzuschaffen. Hierzu wird eine Arbeitsgruppe zur Auswahl des geeigneten Gerätes gebildet. Die Arbeitsgruppe besteht aus Herrn Hertwig, Herrn Jacobsen, Herrn Möse und Herrn Becker. Die Arbeitsgruppe wird ermächtigt, Kostenangebote einzuholen und den Auftrag an den günstigsten Bieter zu vergeben. 


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Beseitigung eines Teils des Absperrgitters am Tunnel - Krähenberger Seite
Beschlussvorlage - 20/2011

Es gibt eine Anregung von Anwohnern in Krähenberg, das Absperrgitter zum Tunnel auf der Krähenberger Seite so zu ändern, dass auch Fahrräder mit Anhänger und Rollstuhlfahrer dort hindurch kommen. Man hat bemerkt, dass einige von diesen an der Stelle umkehren und über den Kreisverkehr fahren müssen, weil sie das Gitter nicht passieren können.
Die Anwohner und der Gemeindearbeiter haben diese Fälle beobachtet.

Eine Begehung vor Ort hat ergeben, dass es am kostengünstigsten wäre (Kosten 0 €), eins der beiden Absperrgitter komplett in Höhe der Erdoberfläche abzuschneiden und die dann frei werdende Öffnung mit einem Findling auf dem Grünstreifen so einzuengen, so dass eine Durchfahrtsbreite von ca. 1,50 m für den Verkehr übrig bleibt.

Die andere Alternative, einen Teil des Gitters abzutrennen, sollte verworfen werden, weil dann Rohre übrig bleiben, die verschlossen (verschweißt und konserviert) werden müssten. Es entstehen hierbei  Kosten. Im Übrigen werden relativ scharfe Kanten erzeugt, die Verletzungsgefahren hervorrufen könnten.


Beschluss:

Eins der beiden Absperrgitter soll in Höhe der Erdoberfläche abgeschnitten und die dann frei werdende Öffnung mit einem Findling auf dem Grünstreifen eingeengt werden, so dass eine Durchfahrtsbreite von ca. 1,50 m für den Verkehr übrig bleibt.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Erlass einer 5. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung
Beschlussvorlage - 21/2011

Die bisher gültige Hundesteuersatzung der Gemeinde Karby enthält keine Regelung zur gesonderten Besteuerung von gefährlichen Hunden. Eine Besteuerung mit dem 8-fachen Satz der normalen Hundesteuer hält der richterlichen Überprüfung stand und ist in anderen amtsangehörigen Gemeinden bereits Bestandteil der entsprechenden Satzungen.

Hinweis der Verwaltung:
Die Ermäßigung der Hundesteuer um die Hälfte gemäß § 5 der Hundesteuersatzung für sogenannte Wachhunde, Jagdhunde sowie Hunde, die als Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde verwendet werden, ist in das Ermessen der Gemeinde gestellt, muss also nicht gewährt werden.
Diese gilt genauso für die Zwingersteuer gemäß § 6 der Satzung, die eine Privilegierung von Hundezüchtern zum Ausdruck bringt.
Die Steuerbefreiung gemäß § 7 der Satzung ließe sich auf folgende Hunde beschränken:
Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen
Forsthunde, die zur Berufsausübung benötigt werden Blindenführhunde sowie zum Schutz blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrliche Hunde.


Herr Stöcks erläutert kurz inhaltliche und verwaltungsrechtliche Fragen zum Satzungsentwurf.


Beschluss:

Die V. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
Beschlussvorlage - 15/2011

Ein Problem stellt das sog. „wilde Plakatieren“ dar, welches immer weiter zunimmt. Um diesem vorzubeugen bzw. diesem Trend entgegenzuwirken, bedarf es einer Regelung in Form einer „Plakatierungssatzung“, in welcher ordnende Regelungen getroffen werden.

Die Verwaltung hat hierzu eine Mustersatzung erarbeitet, welche als Anlage der Vorlage beigefügt ist.


Es wird vorgeschlagen, den Satzungsentwurf gemäß der Empfehlung aus dem Finanzausausschuss zu beschliessen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Satzung gem. anliegedem Satzungsmuster zu erlassen.
§ 3 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Pro Veranstaltung dürfen maximal 4 Plakatträger aufgestellt oder angebracht werden. Als „pro Veranstaltung“ gelten alle Aktionen, die auf dem Werbeplakat aufgeführt werden. Werden mehrere Veranstaltungen auf einem Plakat beworben, so dürfen auch nur 4 Plakatträger aufgestellt werden.

§ 3 Absatz 12 erhält folgende Fassung:
Aus Gründen der Gemeindebildgestaltung bleiben die nachfolgend genannten Bereiche/Anlagen/Einrichtungen von Plakatierungen ausgeschlossen:
  • Wartehäuschen und Verteilerkästen,
  • bis 15 m vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen,
  • bis 5 m vor und hinter Fußgängerüberwegen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2010, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2010 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 8/2011

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Karby zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese muss dann der Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung zustimmen und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigen.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2010.


Frau Boysen teilt als Ausschussvorsitzende das Ergebnis der Prüfung, welches keine Bestandungen gab, mit. Herr Möse hebt die gute Vorbereitung der Prüfungsunterlagen durch die Verwaltung hervor. 


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Karby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2010 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Karby für das Haushaltsjahr 2011
Beschlussvorlage - 16/2011
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2011 und ein Nachtragshaushaltsplan 2011 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung und dem I. Nachtragshaushaltsplan.

Herr Pohl stellt kurz die Veränderungen zur Haushaltsplanung vor. Des Weiteren schlägt er vor, gem. der Beschlußempfehlung des Finanzausschusses, der I. Nachtragshaushaltssatzung sowie dem I. Nachtragshaushaltsplan zu zustimmen.


Beschluss:
Der I. Nachtragshaushaltsplan 2011 und die I. Nachtragshaushaltssatzung 2011 werden beschlossen.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 18. Erlass Haushaltssatzung 2012
Beschlussvorlage - 18/2011
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.

Herr Pohl erläutert kurz die Eckdaten des Haushalts 2012.


Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2011 bis 2015 werden beschlossen.

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               470.900,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               470.900,00 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               39.600,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               39.600,00 EUR

festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                               0,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                               0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                               0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         1,00 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          330 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          330 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         350 %

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,-- EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 19. Beteiligung an der Aktion "Freiwillig 30 km/h" zur Schonung der Wirtschaftswege
Beschlussvorlage - 22/2011

Der Landesverband der Lohnunternehmer und der Bauernverband Schleswig-Holstein sind Initiatoren der freiwilligen Aktion „30 km/h auf unseren Feldwegen“. Vor dem Hintergrund knapper Haushaltsmittel der Gemeinden als Straßenbaulastträger beim Erhalt und zur Instandsetzung vieler Feld- und Waldwege sowie zunehmender Beschwerden aus der Bevölkerung soll erreicht werden, dass die Geschwindigkeit auf den Feldwegen freiwillig auf 30 km/h reduziert wird, weil mit zunehmender Geschwindigkeit die Straßenbelastung auf den Unterbau der Feldwege überproportional zunimmt. (s. Schreiben Wirtschaftsministerium v. 31.08.2011 und SHGT v. 28.09.2011)

Bei einer erfolgreichen Beteiligung der Nutzer können einschneidende Maßnahmen wie Gewichtsbeschränkungen oder Geschwindigkeitsreduzierungen zum Schutz der Wege vermieden und die Haltbarkeit verlängert werden.

Die Nutzer der Wirtschaftswege sollen durch eine nichtamtliche Beschilderung auf eine verhaltene Fahrweise hingewiesen werden. Die Éntscheidung über das Aufstellen von Schildern obliegt den Gemeinden.


Herr Bürgermeister Becker stellt die Aktion den Anwesenden vor. Die Aufstellung käme nur für den Marienthaler Weg nach Winnemark in Betracht. Frau Thurau hält die Wirkung einer solchen Beschilderung für fraglich. Herr Becker befürwortet eine Teilnahme an der Aktion, die für diesen Weg nur sinnvoll ist, wenn sich die Gemeinde Winnemark ebenfalls daran beteiligt.


Beschluss:

Die Gemeinde schließt sich der Aktion an. Für den Marienthaler Weg soll, bei einer Teilnahme der Gemeinde Winnemark an der Aktion, ein Schild angeschafft und aufgestellt werden.



Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 20. Versetzung einer Straßenlaterne

Herr Becker stellt kurz dar, dass der Grund, warum die Laterne immer ausfiel, nicht der vermutete Vandalismus war, sondern ein technischer Defekt. Dieser wurde jetzt behoben. Somit besteht kein Bedarf zur Versetzung der Laterne. Eine Aufstellung von Straßenlaternen auf privaten Grundstücken bringt immer Probleme mit sich, da dies nur über eine Baulast und grundbuchrechtl. Absicherung funktioniert. Herr Hauser verweist auf den nicht optimalen Standort der Laterne, da diese ca. zu einem 1/3 auf dem Gehweg steht. Dadurch besteht die Gefahr, dass Jugendliche diese demolieren. Des Weiteren hat der dortige Anlieger einer Aufstellung auf seinem Grundstück zugestimmt. Herr Becker verweist auf die vergangene Diskussion, bei der angenommen wurde, dass die Laterne aufgrund von Vandalismus nicht brennt. Aufgrund der Überprüfung der Laterne ist dies nun nicht der Fall gewesen. Daher erfolgte keine Umsetzung des damaligen Beschlusses. Herr Hauser hält die Verfahrensweise für nicht korrekt, da der Bürgermeister die Beschlüsse der Gemeindevertretung ausführen muss. Herr Pohl unterstützt die Entscheidung des Bürgermeisters, da sich die Sachlage geändert hat. Herr Stöcks erläutert auf Nachfrage die rechtliche Situation.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Umsetzung des Beschlusses vom 11.04.2011 auszusetzen, um den Betrieb der Straßenlaterne über die Winterzeit am ursprünglichen Standort zu überprüfen. Danach wird über die Angelegenheit neu beraten.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 22. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Da die Öffentlichkeit nicht mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.

Folgende Informationen erfolgen:

- AWR informiert über Handhabung der Müllentleerung bei Winterwetter
- Teilnahme an der Aktion „Sauberes Schl.-Holsteein“ am 24.03.2012
- Verfahren Strafverfolgung Vandalismus wurde eingestellt
- Schaukasten soll erneuert werden
- 25.11.2011 17.00 Uhr Tannenbaumaufstellung FWGH



Thomas Becker  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer