N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Karby vom 21.03.2012.

Sitzungsort:  im Gasthaus Nüser, Eckernförder Straße 46, 24398 Karby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.30 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Thomas Becker
Gemeindevertreterin Bettina Boysen
1. stellv. Bürgermeister Karlheinz Hauser
Gemeindevertreter Frank Hertwig
Gemeindevertreter Dieter Jacobsen
Gemeindevertreter Rainer Lange
Gemeindevertreter Klaus-Dieter Möse
2. stellv. Bürgermeister Hans-Werner Pohl
Gemeindevertreter Matthias Stelter
Gemeindevertreterin Helga Thurau

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Anfragen der Gemeindevertreter
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Bürgermeisters
6. Bericht der Ausschussvorsitzenden
7. Änderungsanträge zur Tagesordnung
8. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 06. Mai 2012
  Beschlussvorlage - 23/2011
9. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2011, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2011 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 1/2012
10. Förderung von Kindertagespflege
  Beschlussvorlage - 2/2012
11. Installierung einer neuen Außenbeleuchtung am Feuerwehrgerätehaus
12. Antrag auf Beschaffung von 6 Schutzhelme für die Atemschutzträger der Freiwilligen Feuerwehr Karby-Dörphof.
  Beschlussvorlage - 6/2012
13. Antrag des Förderverein der Grundschule Karby e.V. auf Unterstützung
  Beschlussvorlage - 5/2012
14. Sauberes Dorf / SH und Einweihung Garage/Trecker
  Beschlussvorlage - 3/2012
15. Unser Dorf soll schöner werden

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Einwohnerfragestunde

Von den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern werden keine Fragen gestellt.


zu TOP 3. Anfragen der Gemeindevertreter

Herr Möse fragt, warum zur Sozialausschusssitzung kein Vertreter vom Amt erschienen war. Herr Becker teilt mit, dass zu den Sitzung des Sozialausschusses grundsätzlich kein Vertreter des Amtes kommt. Diese Regelung gibt es schon seit 2008.
Des Weiteren weist Herr Möse auf den Verkauf der GWU-Wohnungen in Dörphof hin, welche mit einem Darlehen der Gemeinde mitfinanziert wurden. Herr Stöcks teilt hierzu mit, dass das Darlehen vor ca. 8 Jahren getilgt wurde. Somit besaß die Gemeinde kein Belegungsrecht mehr für die Wohnungen. Durch die Tilgung bestand für den vorherigen Eigentümer auch keine Bindung mehr gegenüber der Gemeinde. Da die Liegenschaft in der Gemeinde Dörphof liegt, hat der Bürgermeister über den Verkauf keine Information erhalten.
Herr Lange bittet darum, dass bei zeitgleichen Repräsentationen der Gemeinde durch den Bürgermeister, der Bürgermeister und sein Stellvertreter jeweils zu einer Veranstaltung gehen. Es könnte als schlechte Repräsentation gesehen werden, wenn der Bürgermeister die eine Veranstaltung vorzeitig verläßt, und zur anderen mitten im Sitzungsverlauf erscheint. Herr Becker erläutert hierzu, dass diese Lösung leider nicht immer möglich ist, da es beim Stellvertreter auch zu Terminüberschneidungen kommen kann.
Auf Anfrage von Herrn Hertwig teilt Herr Becker mit, dass für die Errichtung der Garage und der Anschaffung des Treckers der Kostenrahmen eingehalten wurde.    


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters

Der Bericht des Bürgermeisters wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.


zu TOP 6. Bericht der Ausschussvorsitzenden

Herr Hauser berichtet als Bauausschussvorsitzender, dass keine Sitzung stattgefunden hat. Er informiert die Anwesenden über ein entstandenes Loch in der Teerdecke gegenüber der Sparkasse. Dies wird im Rahmen von Gewährleistung beseitigt. Beim Bürgersteig am Gasthaus Nüser wird eine gesetzte Aco-Rinne entfernt, damit das Oberflächenwasser dort in Richtung Straße ablaufen kann. Des Weiteren wird eine Straßenlaterne im Rahmen eines privaten Grundstücksverkaufs versetzt.

Die Tagesordnungspunkte aus der letzten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Kultur sind Gegenstand der heutige Tagesordnung, teilt Frau Thurau als Ausschussvorsitzende mit.

Der Finanzausschussvorsitzende, Herr Pohl, informiert die Anwesenden darüber, dass bisher noch keine Ausschusssitzung stattgefunden hat.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Herr Becker schlägt aufgrund der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses vor, den TOP 11 von der Tagesordnung zu nehmen.

Herr Lange schlägt vor, die Tagesordnung und den Punkt „Erneuerung der Außenbeleuchtung am Feuerwehrgerätehaus“ zu erweitern. Diese sollte mit einem Bewegungsmelder und 2 guten Strahlern ausgestattet werden, um einen guten Schutz gegen Einbruch zu gewährleisten.

Beschluss:
Es wird beschlossen, den TOP 11 „Jubiläumsfeier der Freiwilligen Feuerwehr Karby-Dörphof 125 Jahre (2013) und Gemeindefest (740 Jahre)“ von der Tagesordnung zu nehmen. Dafür wird als neuer TOP 11 „Erneuerung der Außenbeleuchtung am Feuerwehrgerätehaus“ beraten.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 06. Mai 2012
Beschlussvorlage - 23/2011

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Landtagswahl am 06. Mai 2012 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt.
Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind.

Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in Ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Landtagswahl am 06. Mai 2012.


Beschluss:

Für die Landtagswahl am 06. Mai 2012 wird folgendes Wahllokal bestimmt: Gasthaus Nüser


Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Landtagswahl am 06. Mai 2012 vorgeschlagen:

Wahlvorsteher:             Herr Thomas Becker

stellv. Wahlvorsteher: Herr Karlheinz Hauser

Schriftführer/in:            Frau Bettina Boysen

stellv. Schriftführer/in: Frau Helga Thurau

Beisitzer/in:            Herr Rainer Lange

Beisitzer/in:            Herr Dieter Jacobsen

Beisitzer/in:            Herr Matthias Stelter

Beisitzer/in:            Herr Klaus-Dieter Möse

Beisitzer/in:            Herr Hans-Werner Pohl

Beisitzer/in:            Herr Uwe Schröder

                                         
Reserve: Herr Oliver Jensen                               


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2011, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2011 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 1/2012

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Karby zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese muss dann der Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung zustimmen und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigen.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2011.


Frau Boysen berichtet, dass am 15.03.2012 die Jahresrechnung 2011 geprüft wurde. Dabei kam es lediglich zu einer Nachfrage, betreffend eines Zuschusses von 200,- € an das DRK. Herr Becker erläutert kurz den Hintergrund der Zahlung, bei der es sich um den gemeindlichen Zuschuss zur Seniorenweihnachtsfeier handelt.

Herr Möse informiert über die neue Durchführung der Rechnungsprüfung, welche ausschließlich elektronisch und ohne Papierbelege erfolgt.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Karby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2011 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Förderung von Kindertagespflege
Beschlussvorlage - 2/2012

Mit dem Kindertagesausbaubetreuungsgesetz hat der Gesetzgeber den Anspruch auf Betreuung von Kindern unter 3 Jahren geschaffen. Bei diesem Anspruch war der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass rd. 35 % der Kinder einen solchen Platz auch tatsächlich in Anspruch nehmen werden. Dieser Rechtsanspruch auf Betreuung kann sowohl in Form der Tagespflege als auch in Form der altersgemischten Gruppen oder in Krippen erfolgen. Die Entwicklung sowohl auf Kreisebene als auch in den Gemeinden, in denen bereits entsprechende Einrichtungen geschaffen worden sind, zeigt deutlich auf, dass die Einrichtungsplätze recht schnell belegt sind. Die finanziellen Mittel für den weiteren Bau von Krippen sind jedoch eng begrenzt. Bereits im Jahre 2010 waren diese zeitweise überzeichnet. Erst durch weitere Haushaltsmittel des Landes und Bundes konnte die Bezuschussung im Jahre 2011 fortgesetzt werden. Man kam daher überein, in den Gemeinden und dem Kreis erneut über die Möglichkeiten zur Schaffung und Förderung von Tagespflegeplätzen zu diskutieren. Die Tagespflege ist eine Säule der Betreuungsalternativen. Diese hat sich jedoch im Kreis Rendsburg-Eckernförde nicht so stark entwickelt wie in anderen Kreisen. Andere Kreise hatten jedoch auch andere Finanzierungssysteme, in denen die Eltern seitens des öffentlichen Trägers stärker unterstützt wurden. Ein wesentlicher Grund für die bisher geringere Entwicklung und den teilweisen Rückgang des Angebotes an Tagespflegepersonen wird neben der entstandenen Steuer- und Sozialversicherungspflicht der Tagespflegeperson auch in den unterschiedlichen Belastungen der Eltern gesehen.

Wie hoch ist die monatliche finanzielle Belastung der Erziehungsberechtigten bei Tagespflege im Vergleich zur Betreuung in einer Krippeneinrichtung?
Die Tagespflegepersonen vereinbaren mit den Erziehungsberechtigten derzeit Stundensätze von 3,50 € bis 5,00 € für die Betreuungsstunde.
Tagespflege
Std.
3,50 €/h
5,00 €/h
Krippenbeitrag
Differenz zur Krippe bei 3,50 €
Differenz zur Krippe bei 5,00 €
 
4
303,31 €
433,30 €
200,00 €
103,31 €
233,30 €
 
5
379,14 €
541,63 €
250,00 €
129,14 €
291,63 €
 
6
454,97 €
649,95 €
300,00 €
154,97 €
349,95 €
 
7
530,79 €
758,28 €
350,00 €
180,79 €
408,28 €
 
8
606,62 €
866,60 €
400,00 €
206,62 €
466,60 €

Anliegend wird nun die Vereinbarung über die finanzielle Beteiligung nebst Anschreiben des Kreisjugendamtes im Entwurf vorgestellt.

Um das Ziel zu erreichen, Kindertagespflege zu einem attraktiven und kostengünstigen Angebot weiter zu entwickeln, wurde anliegendes Konzept entwickelt. Dies hätte für die Gemeinde folgenden Vorteil:
Nach den derzeitigen Berechnungen bezuschussen die amtsangehörigen Gemeinden jeden gemeindeeigenen Krippenplatz mit monatlich ca. 400,00 €. Der Kostenausgleich an eine andere Gemeinde würde bei 6 Stunden Betreuungszeit mtl. 462,00 € betragen. Würde man eine Bezuschussung mit einem Euro je Betreuungsstunde in einem kreisweit einheitlichen System der Tagespflegebezuschussung unterstellen, würde ein Platz in der Tagespflege bei 6-stündiger Betreuung monatlich einen Zuschuss von 129,00 € pro Platz bedeuten. Die Finanzierung der Tagespflege ist wesentlich günstiger als die Zahlung eines Kostenausgleichs.

Die Tagespflege könnte so für ggf. zusätzliche erforderliche Betreuungsplätze auch durch die Eltern zu einem höheren Anteil in Anspruch genommen werden. Es wäre auch denkbar, dass sich weitere Tagespflegepersonen finden, soweit die Erziehungsberechtigten für die Tagespflege in etwa gleich hohe Elternbeteiligungen zu tragen hätten, wie in der Krippenbetreuung.

Vorrangig kann mit diesem System zunächst der auf 2 Jahre befristete Versuch gestartet werden, ob die Bedarfsentwicklung durch ein neues Angebot an Tagespflegebezuschussung gedeckt werden kann.


Frau Thurau erläutert als Sozialausschussvorsitzende den Sachverhalt und die Vorlage. Herr Becker berichtet, dass die Krippenfälle in der Gemeinde durch den Kindergarten aufgefangen werden. Die vorliegende Regelung ist sinnvoll, da es in der Gemeinde eine entsprechende Tagesmutter gibt.


Beschluss:

Die Gemeinde beteiligt sich an den Kosten, die für die Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII für Kinder unter drei Jahren entstehen, mit einem Euro pro Betreuungstunde. Die beigefügte Vereinbarung mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde über die Beteiligung der Gemeinde an der Finanzierung der Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII für Kinder unter drei Jahren wird abgeschlossen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Installierung einer neuen Außenbeleuchtung am Feuerwehrgerätehaus

Herr Lange erläutert kurz, wie eine neue Außenbeleuchtung erfolgen müsste. Hierbei wäre an 2 Seiten jeweils ein LED-Strahler zu montieren. Diese wären an einen 360°-Bewegungsmelder anzuschließen, der die möglichen Bewegungsfelder abdeckt. Die Kosten würden sich auf ca. 1.000,- € belaufen. Diese Investition ist sinnvoll, da im FWGH wertvolle Geräte gelagert werden. Herr Hauser hält diese Maßnahme ebenfalls für sinnvoll.

Beschluss:
Es wird beschlossen, am Feuerwehrgerätehaus eine neue Außenbeleuchtung mit 2 LED-Strahlern und einem 360°-Bewegungsmelder für ca. 1.000,- € zu installieren.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Antrag auf Beschaffung von 6 Schutzhelme für die Atemschutzträger der Freiwilligen Feuerwehr Karby-Dörphof.
Beschlussvorlage - 6/2012

Mit Antrag vom 19.02.2012 stellt die Freiwillige Feuerwehr Karby-Dörphof den Antrag auf Beschaffung von 6 Schutzhelmen für die Atemschutzträger.

Der Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Karby-Dörphof sowie ein Kostenvoranschlag liegen dieser Vorlage als Anlage bei.


Herr Becker erläutert, dass durch diesen Antrag zusätzlich 6 neue Helme, somit insgesamt 12 Helme, angeschafft werden sollen.
Die neuen Helme werden durch anwesende Feuerwehrkameraden vorgestellt, welche den neusten Sicherheitsbestimmungen entsprechen.


Beschluss:

Dem Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Karby-Dörphof auf Beschaffung von 6 Schutzhelmen für die Atemschutzträger wird zugestimmt.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Antrag des Förderverein der Grundschule Karby e.V. auf Unterstützung
Beschlussvorlage - 5/2012

Der Förderverein der Grundschule Karby e.V. bittet mit Schreiben vom 27.02.12 um Unterstützung seiner Projekte zur Förderung der Grundschule Karby.


Frau Thurau erläutert die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Kultur, da der Antrag des Fördervereins nicht ganz eindeutig war. Somit wird ein kleiner Grundbetrag von 100,- € gezahlt. Für die Bezuschussung größerer Maßnahmen wären separate Zuschussanträge, mit Erläuterung und Kostenberechnung, zu stellen. Unter den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern herrscht Einigkeit darüber, dass die Arbeit des Fördervereins Anerkennung verdient.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem Förderverein einen einmaligen Betrag von 100,- € zu zahlen. Dadurch soll zum Ausdruck gebracht werden, dass die Arbeit des Vereins Anerkennung verdient. Für die Bezuschussung größerer Maßnahmen wären separate Zuschussanträge, mit Erläuterung und Kostenberechnung, zu stellen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Sauberes Dorf / SH und Einweihung Garage/Trecker
Beschlussvorlage - 3/2012

Der NDR veranstaltet in diesem Jahr wieder den Aktionstag „Sauberes Schleswig-Holstein“ am Samstag, 24. März 2012.
Wie in jedem Jahr könnte sich die Gemeinde Karby daran beteiligen und die Randbereiche der Durchgangsstraßen im Gemeindebereich säubern sowie einige ausgewählte Grünflächen gestalten.
Beginn: 15:00 Uhr
Ende: 16.30 Uhr

Es bietet sich an, anschließend eine Einweihungsfeier des neuen Bauhofs der Gemeinde mit Garage, Blechgarage, Anhänger und Traktor mit den Bürgern und den Teilnehmern des Dorfreinigens durchzuführen.
Ablauf und Rahmen: Begrüßung, Zeigen und Erklären der Neuerwerbungen, Beisammensein bei Grill und Getränken.
Der Bürgermeister ist schon von einigen Bürgern darauf angesprochen worden, ob es noch ein Richtfest oder eine Einweihungsfeier geben wird. Daraus kann man schließen, dass es doch Interesse in der Einwohnerschaft gibt, einmal zu besichtigen, welche neuen Gerätschaften angeschafft wurden.


Die Einweihung der neuen Garage soll im Rahmen der Aktion „Saubere Gemeinde“ am 24.03.2012 erfolgen. In diesem Zusammenhang weist Herr Möse auf den Zustand des Bauhofes hin. Dort liegt ein Baumstumpf, unterschiedliche Materialen werden dort gelagert und die Einzäunung ist in keinem vernünftigen Zustand. Herr Becker informiert über die Entsorgung des Baumstumpfes und über das notwendige Aufräumen der Fläche. Herr Hauser schlägt vor, sich zum Erscheinungsbild des Bauhofes Gedanken zu machen. Zur Befestigung der Oberfläche schlägt Herr Lange vor, dort Rasengittersteine zu verlegen, welches als gute Idee aufgenommen wird. Herr Becker wird zusammen mit der Bauverwaltung notwendige Maßnahmen abstimmen.   


Beschluss:

Es wird beschlossen, nach der Veranstaltung „Saubere Gemeinde“ am 24.03.2012, von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr, die neue Garage auf dem Bauhof offiziell einzuweihen, da der Bürgermeister schon von einigen Bürgern darauf angesprochen wurde, ob es noch ein Richtfest oder eine Einweihungsfeier geben wird.
Ablauf und Rahmen: Begrüßung, Zeigen und Erklären der Neuerwerbungen, Beisammensein bei Grill und Getränken.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Unser Dorf soll schöner werden

Frau Thurau informiert darüber, dass der Sozial- und Kulturausschuss der Gemeindevertretung empfohlen hat, aufgrund der Teilnahmekriterien für die Aktion, nicht an dieser Veranstaltung teilzunehmen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, nicht an der Aktion „Unser Dorf soll schöner werden“ teilzunehmen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Thomas Becker  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer