N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Karby vom 07.11.2012.

Sitzungsort:  im Gasthaus Nüser, Eckernförder Straße 46, 24398 Karby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.05 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Thomas Becker
Gemeindevertreterin Bettina Boysen
1. stellv. Bürgermeister Karlheinz Hauser
Gemeindevertreter Frank Hertwig
Gemeindevertreter Dieter Jacobsen
Gemeindevertreter Rainer Lange
2. stellv. Bürgermeister Hans-Werner Pohl
Gemeindevertreter Matthias Stelter
Gemeindevertreterin Helga Thurau

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Klaus-Dieter Möse (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Anfragen der Gemeindevertreter
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Bericht des Bürgermeisters
7. Bericht der Ausschussvorsitzenden
8. Verlängerung des Fahrbüchereivertrages
  Beschlussvorlage - 8/2012
9. Anschaffung 20 Stück Feuerwehrhelme
  Beschlussvorlage - 13/2012
10. Änderung des Kaufpreises für ein unbebautes Grundstück im "Südhang"
  Beschlussvorlage - 14/2012
11. 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Karby Süd - westlich Südhang"
Beratung über mögliche Änderung des B-Planes hinsichtlich eines barrierearmen Wohnens
  Beschlussvorlage - 15/2012
12. Anschaffung eines Kasten-/Walzenstreuers für den Winterdienst als Anbaugerät am Gemeindetraktor
  Beschlussvorlage - 16/2012
13. Umsetzung des Trafos der SH-Netz AG von einem privaten auf ein Gemeindegrundstück
  Beschlussvorlage - 17/2012
14. Fortführung von Pflasterbefestigungen an der K 63 / Eckernförder Straße im Bereich der Grundstücke Nr. 45, 48 und 50 als Ersatz der Feldsteinbefestigungen
  Beschlussvorlage - 18/2012
15. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Karby für das Haushaltsjahr 2012
  Beschlussvorlage - 11/2012
16. Erlass Haushaltssatzung 2013
  Beschlussvorlage - 12/2012
17. Einbuchungsverfahren für eine Wegefläche in der Gemeinde Karby
  Beschlussvorlage - 19/2012
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
20. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Herr Bürgermeister Becker stellt den Antrag, die Tagesordnung um den öffentlichen Tagesordnungspunkt „Einbuchungsverfahren für eine Wegefläche in der Gemeinde Karby“ als neuen TOP 17 und um den nicht öffentlichen Tagesordnngspunkt „Aufstellung von Altkleidercontainern durch die Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde als neuen TOP 19 zu erweitern.

Frau Thurau schlägt vor, für die nächste Tagesordnung den Punkt „Zahlung eines Begrüßungsgeldes für Familien mit Kindern, die in der Gemeinde bauen“ aufzunehmen. Als mögliche Summe wäre 5.000,- € zu diskutieren. Herr Becker hält für eine solche Zahlung eine Diskussion zunächst im Finanzausschuss für notwendig. Herr Pohl hält den Vorschlag für eine eine gute Idee, welche allerdings nur für das Bauen auf gemeindlichen Grundstücken gelten dürfe.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Tagesordnung um die beiden Punkte zu ergänzen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


zu TOP 4. Anfragen der Gemeindevertreter

Frau Thurau findet den momentanen optischen Zustand der Litfaßsäule nicht sehr schön, da diese sehr ungepflegt aussieht. Herr Becker teilt hierzu mit, dass auf der Oberfläche die Plakate schlecht haften und dadurch schnell abblättern. Es soll durch die Verwaltung geprüft werden, ob die Gemeinde Einnahmen durch die Litfaßsäule hat. Sollte dies nicht der Fall sein, soll der Vertrag gekündigt werden.

Herr Lange schlägt vor, das Schild „Schönes Dorf“ zu entfernen, da die Gemeinde an dieser Aktion schon lange nicht mehr teilgenommen hat und es auch inzwischen unansehnlich geworden ist. 


zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Bericht des Bürgermeisters

Der Bericht des Bürgermeisters wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Frau Thurau fragt nach der Auslastung des Kindergartens. Herr Becker teilt mit, dass nach seinen Informationen dieser ausgelastet ist.

Es wird auf eine Spendenanfrage DKMS hingewiesen, aufgrund einer Erkrankung aus der Umgebung. Es wird auf die Problematik von mit dem Umgang von Spendenzahlungen hingewiesen sowie dem Grundsatzbeschluss der Gemeinde, nur Vereine und Verbände aus der Gemeinde zu unterstützen. Es besteht Einigkeit darüber, den Aufruf zur Typisierung zu unterstützen.


zu TOP 7. Bericht der Ausschussvorsitzenden

Frau Thurau informiert darüber, dass der Sozialausschuss nicht getagt hat.

Die TOP der letzten Finanzausschusssitzung sind Gegenstand der heutigen Tagesordnung, teilt Herr Pohl mit.

Herr Hauser berichtet über folgende Punkte aus der letzten Bauausschusssitzung:
- Ausweitung Parkverbot in der Rosenstraße durch Versetzung der Verkehrsschilder
- Geschwindigkeitsmessungen Höhe Rosenstraße 13 während der Urlaubssaison 2013

Die anderen Punkte sind heute ebenfalls Gegenstand der Tagesordnung.


zu TOP 8. Verlängerung des Fahrbüchereivertrages
Beschlussvorlage - 8/2012

Der Vertrag zwischen der Gemeinde Karby, dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und dem Büchereiverein Schleswig-Holstein über den Anschluss an die Fahrbüchereiversorgung endet am 31. 12. 2012.

Die Kosten für die Fahrbücherei werden vom Büchereiverein (35 %), dem Kreis (24,5 %) und den Gemeinden (40,5 %) getragen. Der Anteil der einzelnen Gemeinden ergibt sich aus dem Verhältnis der Einwohner zu den insgesamt von der Fahrbücherei versorgten Einwohnern. Der Kostenanteil der Gemeinde Karby für das Jahr 2012 beträgt 932,79 €.

Gemäß Statistik der Fahrbüchereizentrale Schleswig-Holstein erfolgten im Jahr 2010 = 1.127 und im Jahr 2011 = 1.289 Entleihungen an Einwohner der Gemeinde Karby.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dass der Fahrbüchereivertrag um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2013 verlängert wird.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Anschaffung 20 Stück Feuerwehrhelme
Beschlussvorlage - 13/2012

Die Feuerwehr Karby-Dörphof beantragt, 20 Stück neue Helme anzuschaffen. Es wird mit Kosten in Höhe von 300 € je Helm gerechnet, also insgesamt mit 6.000 €. Diese wären zusätzlich zum normalen Haushaltsansatz in Höhe von 3.000 € in den Haushalt für 2013 einzuplanen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, für die Feuerwehr 20 Stück Helme anzuschaffen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 6.000 € werden zusätzlich für Dienst- und Schutzbekleidung in den Haushalt für 2013 eingeplant.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Änderung des Kaufpreises für ein unbebautes Grundstück im "Südhang"
Beschlussvorlage - 14/2012

Im Bereich der 1. Änderung des B-Planes Nr. 2 „Karby Süd - Um den Wendehammer“ bietet die Gemeinde Karby das Flurstück 8/68 (ehem. Kläranlagengrundstück) zum Kauf an. Als Kaufpreis wurden 65,00 €/m² zuzüglich des Anschlussbeitrages für Schmutz- und Regenwasser festgelegt.

Um das Kaufinteresse an dem Grundstück zu erhöhen, soll der Kaufpreis auf 55,00 €/m² gesenkt werden. Dieser Preis entspricht auch dem Bodenrichtwert für Bauland, den der Gutachterausschuss für Grundstückswerte des Kreises Rendsburg-Eckernförde für die Gemeinde Karby ermittelt hat.


Herr Hauser verweist auf die Beratungen aus dem Bauauschuss und die einstimmige Empfehlung an die Gemeindevertretung, den Passus zum Abwasserbeitrag aus der Beschlussempfehlung herauszunehmen.


Beschluss:

Der Kaufpreis für das Flurstück 8/68 (ehem. Kläranlagengrundstück im „Südhang“) wird auf 55,00 €/m² festgelegt. Ein evtl. Käufer wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein ehemaliges Kläranlagengrundstück handelt. Die alte 4-Kammer-Kläranlage ist noch vorhanden und wurde nur verfüllt. Über das Füllmaterial ist nichts bekannt.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Karby Süd - westlich Südhang"
Beratung über mögliche Änderung des B-Planes hinsichtlich eines barrierearmen Wohnens
Beschlussvorlage - 15/2012

Die 1. Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 3 „Karby Süd - südwestlich Südhang“ weist 9 Grundstücke mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0.25 und 2 Grundstücke mit einer GRZ von 0,30 aus. Die Erschließung hat bisher noch nicht begonnen mangels Nachfrage.

Die Gemeinde möchte nun darüber beraten, ob es evtl. sinnvoll ist, ein größeres Areal für ein altengerechtes Wohnen durch eine entsprechende Ausweisung im B-Plan zu ermöglichen. Bisher waren die 2 Grundstücke mit einer GRZ von 0,30 für ein solches Vorhaben angedacht.

Dies würde bedeuten, dass die GRZ von 0,25 in einem Teilbereich erhöht werden könnte (z. B. von 0.25 auf 0,30). Auch kann überlegt werden, ob zusätzlich eine Baugrenzenerweiterung dem Vorhaben dienlich ist.


Beschluss:

Es besteht innerhalb der Gemeindevertretung darüber Einigkeit, dass seitens der Gemeinde Bereitschaft besteht, über Änderung der Festsetzungen im B-Plan, ein Gespräch zu führen.   


zu TOP 12. Anschaffung eines Kasten-/Walzenstreuers für den Winterdienst als Anbaugerät am Gemeindetraktor
Beschlussvorlage - 16/2012

Herr Bürgermeister Becker bat Herrn Andresen darum, Kosten für die Beschaffung eines Kasten-Walzenstreuers für den Kommunalschlepper dazustellen.
Ein 1,20 m breites Gerät, welches in der Heckhydraulik des Schleppers befestigt und deren Dosierwalze über einen Ölmotor angetrieben wird kostet rund 3.000 €.
Sofern ein Beschluss für die Anschaffung gefasst wird, würden Angebote eingeholt. Der Kauf eines gebrauchten Gerätes scheitert nach Auffassung von Herrn Andresen schon am Angebot gebrauchter Geräte. Sollte doch eines verfügbar werden, so ist der Zustand kritisch zu prüfen.


Zu Beginn der Diskussion wird auf die unterschiedlichen Beschlussempfehlungen aus dem Bau- und Finanzausschuss hingewiesen. Herr Lange sieht aufgrund der zu pflegenden Flächen nicht die Notwendigkeit ein solches Anbaugerät anzuschaffen. Herr Becker stellt die Notwendigkeit der Anschaffung durch die Summe der zu pflegenden Flächen dar.
Herr Lange stellt den Antrag, der Beschlussempfehlung des Bauausschusses, die Anschaffung ein Jahr zurückzustellen, zu folgen.
Herr Becker stellt den Antrag, der Empfehlung des Finanzausschusses zu entsprechen und das Gerät in 2013 anzuschaffen, aber nicht bevor der Gemeindearbeiter seine Führerscheinprüfung bestanden hat.
Da der Antrag von Herrn Becker der weitergehendere ist, wir über diesen zuerst abgestimmt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, einen Kasten-Walzenstreuers für den Winterdienst anzuschaffen, sobald der Gemeindearbeiter den Führerschein hat. Die Kosten von rund 3.000,- € werden anerkannt. Mittel werden in den Vermögenshaushalt 2013 eingestellt.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Umsetzung des Trafos der SH-Netz AG von einem privaten auf ein Gemeindegrundstück
Beschlussvorlage - 17/2012

Der Trafo der e-on Hanse / SH-Netz AG für einen Teil der Ortschaft Karby steht auf dem Grundstück der Eckernförder Straße Nr. 28. Von dort soll der Trafo auf ein öffentliches Grundstück verlegt werden. Anlässlich dieses Themas hat am 08.10.2012 eine Besprechung vor Ort stattgefunden. Das Ergebnis kann anliegendem Protokoll der e-on vom 10.10.2012 entnommen werden.

Mittels dieser Vorlage und des Tagesordnungspunktes sollen die Gemeindevertreter über das Vorhaben in Kenntnis gesetzt werden. Ferner soll beraten werden, ob das im Lageplan orange markierte Stück Gehweg auf Kosten der Gemeinde gepflastert werden soll. Der gelb markierte Bereich besitzt heute schon eine Pflasteroberfläche und wird als solche auch von der e-on wieder hergestellt. Der rot markierte Bereich besitzt heute eine Asphaltoberfläche und würde von der e-on nach den Kabelarbeiten als Pflasteroberfläche hergestellt.
Nun könnte man aus ästhetischen und Symmetrie- Gründen überlegen, ob im orange gekennzeichneten Bereich auf Kosten der Gemeinde der Asphalt entfernt und Pflaster eingebaut werden solle. Die Kosten dafür dürften sich, auch wenn es nur eine kleine Fläche ist, zwischen 750 € und 1.000 € bewegen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Planungen des Stromversorgers / Netzbetreibers zuzustimmen. Ferner wird beschlossen, den im Lageplan markierten Bereich nicht auf Kosten der Gemeinde zu pflastern.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Fortführung von Pflasterbefestigungen an der K 63 / Eckernförder Straße im Bereich der Grundstücke Nr. 45, 48 und 50 als Ersatz der Feldsteinbefestigungen
Beschlussvorlage - 18/2012

Zwischen den Grundstücken der Eckernförder Straße 46, 48, und 50 und der asphaltierten Kreisstraße sind Feldsteine als Befestigung des befahrbaren Seitenstreifens verbaut. Leider kommt es in diesem Bereich immer wieder mal vor, dass einzelne Steine herausgefahren werden. Da die Steine eher rund als eckig sind, ist die Dauerhaftigkeit einer Reparatur meist relativ begrenzt.

Ob eine mehrere tausend Euro teure Maßnahme mit Entfernung der Steine und Ersatz durch Straßenbaupflastersteine eine vertretbare Lösung wäre, möge die Gemeinde beraten. Jedenfalls handelt es sich um einen Bestandteil der Kreisstraße, so dass beim Straßenbaulastträger die Genehmigung einer Veränderung zu beantragen wäre. Sicherlich dürften im Falle einer Genehmigung die Kosten einer Maßnahme zu Lasten der Gemeinde gehen sowie die Baulast der neuen Befestigung des Seitenstreifens möglicherweise vom Kreis RD-Eck auf die Gemeinde übergehen.

Einer der Anlieger hat Herrn Andresen zu Beginn des Jahres 2012 angekündigt, dass er seine straßenseitige Fassade sanieren wolle. Seither hat Herr Andresen keine weiteren Planungen mehr vernommen. Möglicherweise wird er zur Sanierung das Fundament der Giebelwand freilegen. Im Zuge dieser Maßnahme wäre ggf. ein Tausch der Befestigung des Seitenstreifens sinnvoll.


Eine Beschlussfassung ist nicht mehr notwendig, da die Straßenmeisterei die Arbeiten durchgeführt hat.


Beschluss:

keiner


zu TOP 15. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Karby für das Haushaltsjahr 2012
Beschlussvorlage - 11/2012
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2012 und ein Nachtragshaushaltsplan 2012 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung und dem I. Nachtragshaushaltsplan.

Herr Pohl trägt die Veränderungen durch den Nachtrag gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung vor.


Beschluss:
Der I. Nachtragshaushaltsplan 2012 und die I. Nachtragshaushaltssatzung 2012 werden beschlossen.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Erlass Haushaltssatzung 2013
Beschlussvorlage - 12/2012

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Herr Pohl trägt die Eckpunkte der Haushaltsplanung 2013 vor.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2014 bis 2017 werden beschlossen.

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               469.500,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               469.500,00 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               12.800,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               12.800,00 EUR

festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                               0,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                               0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                               0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         1,00 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          330 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          330 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         350 %

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,-- EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Einbuchungsverfahren für eine Wegefläche in der Gemeinde Karby
Beschlussvorlage - 19/2012

Im Rahmen der Prüfung eines Bauantrages wurde festgestellt, dass der „Lindenweg“ (Flurstücke 15/10 und 15/11, Flur 2, Gemarkung Karby) keinem Grundeigentümer zuzuordnen ist. Nach Rücksprache mit dem Grundbuchamt beim Amtsgericht Eckernförde besteht für das Flurstück 15/10 bereits seit 1991 ein Eigentumsverzicht im Sinne von § 928 BGB. Danach kann das Eigentum an einem Grundstück dadurch aufgegeben werden, dass der Eigentümer den Verzicht dem Grundbuchamt gegenüber erklärt und der Verzicht in das Grundbuch eingetragen wird. Das Recht zur Aneignung des aufgegebenen Grundstücks steht dem Fiskus des Landes zu, in dem das Grundstück liegt. Der Fiskus erwirbt das Eigentum dadurch, dass er sich als Eigentümer in das Grundbuch eintragen lässt. Dies ist bisher jedoch noch nicht geschehen. Für das Flurstück 15/11 besteht noch kein Verzicht des Landes, dieser könnte jedoch bei Bedarf angefragt werden, sodass auch dieses Flurstück von einem Dritten übernommen werden kann.

Diese Flächen dienen als Erschließungsstraße für die dort angrenzenden Grundstücke und wird nach vorliegenden Kenntnissen jeher durch die Gemeinde unterhalten. Ebenso wird dort bei Bedarf Winterdienst geleistet.

Um eine klare Rechtslage für diese Fläche zu schaffen, sollte darüber beraten werden, ob die o. g. Flurstücke über ein formelles Einbuchungsverfahren beim Amtsgericht Eckernförde in das Eigentum der Gemeinde Karby übertragen werden sollen. Die Kosten für ein solches Einbuchungsverfahren betragen ca. 300,00 EURO. Nach erfolgter Einbuchung in ein Grundbuch der Gemeinde Karby übernimmt diese das Eigentum und die vollständige Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht als zuständiger Straßenbaulastträger.

Sofern die Gemeinde zu dem Ergebnis gelangt, dass der Weg nicht in das Eigentum der Gemeinde eingebucht werden soll, muss festgehalten werden, dass die über diesen Weg erschlossenen Grundstücke nicht öffentlich-rechtlich erschlossen sind. Die Anlieger würden zum Erlangen einer Baugenehmigung die Eintragung eines entsprechenden Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes in das Baulastenverzeichnis des Kreises Rendsburg-Eckernförde benötigen.

Abschließend erfolgt der Hinweis, dass das Grundbuchamt des Amtsgerichts Eckernförde darauf hingewiesen hat, dass im Grundbuch derzeit noch für eine Baugesellschaft aus Sterup eine Sicherungshypothek von ca. 440,00 EURO eingetragen ist. Zur Frage, ob die Sicherungshypothek im Rahmen des Einbuchungsverfahrens gelöscht werden kann, konnte bisher noch keine Klärung herbeigeführt werden. Die Klärung dauert derzeit noch an.


Beschluss:

Sofern sichergestellt werden kann, dass eine lastenfreie Übernahme der Grundstücke möglich ist, soll die Einbuchung der Flurstücke 15/10 und 15/11, Flur 2, Gemarkung Karby, (Wegeparzelle „Lindenweg“) in den Grundbesitz der Gemeinde Karby erfolgen. Hiermit soll das Notariat Küter, Eckernförde, beauftragt werden.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 20. Bekanntgaben

Eine Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse erfolgt nicht mehr, da die Öffentlichkeit nicht mehr anwesend ist



Thomas Becker  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer