Sitzungsort: | im Gasthaus Nüser, Eckernförder Straße 46, 24398 Karby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.10 Uhr |
Bürgermeister Klaus-Dieter Möse |
Gemeindevertreter Karlheinz Hauser |
2. stellv. Bürgermeister Frank Hertwig |
Gemeindevertreter Dieter Jacobsen |
1. stellv. Bürgermeister Hans-Werner Pohl |
Gemeindevertreterin Bettina Schulz |
Gemeindevertreter Helmut Schulz |
Gemeindevertreter Matthias Stelter |
Gemeindevertreterin Helga Thurau |
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks |
T a g e s o r d n u n g |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
3. | Verpflichtung einer Gemeindevertreterin |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
4. | Einwohnerfragestunde |
5. | Anfragen der Gemeindevertreter |
6. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
7. | Bericht des Bürgermeisters |
8. | Bericht der Ausschussvorsitzenden |
9. | 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Karby für das Haushaltsjahr 2013 |
Beschlussvorlage - 28/2013 | |
10. | Erlass Haushaltssatzung 2014 |
Beschlussvorlage - 29/2013 | |
11. | Antrag der AWO, Ortsverein Schwansen, auf Erhöhung des Zuschusses |
12. | Informationen zur Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges |
13. | Bekanntgaben |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 3. | Verpflichtung einer Gemeindevertreterin |
Frau Bettina Schulz wird als nachrückende Gemeindevertreterin für Herrn Thomas Becker von Herrn Bürgermeister Möse im Rahmen der Verpflichtungserklärung zur Gemeindevertreterin der Gemeinde Karby verpflichtet. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Es werden folgende Änderungsanträge zur Tagesordnung gemacht: - Verpflichtung von Frau Bettina Schulz als Gemeindevertreterin als neuen TOP 2 - Information zur Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges als neuen TOP 12 - Antrag der AWO, Ortsverein Schwansen, auf Zuschusserhöhung als neuen TOP 11 Beschluss: Es wird beschlossen, die Tagesordnung um die Punkte "Verpflichtung von Frau Bettina Schulz als Gemeindevertreterin als neuen TOP 2, Information zur Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges als neuen TOP 12 und Antrag der AWO, Ortsverein Schwansen, auf Zuschusserhöhung als neuen TOP , zu erweitern. Ansonsten wird der vorgelegten Tagesordnung zugestimmt. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 4. | Einwohnerfragestunde |
Es werden keine Fragen gestellt. |
zu TOP 5. | Anfragen der Gemeindevertreter |
Es werden keine Anfragen gestellt. |
zu TOP 6. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 7. | Bericht des Bürgermeisters |
Herr Bürgermeister Möse berichtet über folgende Punkte: - 22.11.2013 Sitzung Finanzausschuss - 16.12.2013 Sitzung Schulverband; Offene Ganztagsschule Karby erhält gute Resonanz - Risse in der Eckernförder Straße wurde ausgefräst und vergossen - neuer Walzenstreuer bewährt sich gut - Gemeinden Winnemark und Brodersby beteiligen sich am Ballfangzaun, Dörphof berät noch - Drainagearbeiten am Sportplatz wurden durchgeführt - Verpflichtung der Gemeinde zum Erheben von Straßenausbaubeiträgen - beabsichtigte Eingliederung des Gynasiums Kappeln in den Schulverband - Genehmigung des Zebrastreifens in der Eckernförder Straße - Tempo 70 km/h K62 vom Kreisel bis zur Kreuzung Karby - Baubeginn Baugebiet Frühjahr 2014 - Abstimmungsgespräch Sanierung Schwimmbad Kappeln; mehrheitlich spricht sich die Gemeindevertretung für eine Kostenbeteiligung von 300,- € an den Planungskosten der Schwimmbadsanierung aus |
zu TOP 8. | Bericht der Ausschussvorsitzenden |
Herr Hertwig berichtet als Bauausschussvorsitzender über folgende Punkte: - Gerätschaften im Bauhof überprüft - Standfestigkeit des Tannenbaums im Ortskern nicht gegeben; ordentliches Fundament für den Ständer notwendig, vielleicht auch dann für andere Zwecke nutzbar - Abstimmung Urlaub Gemeindearbeiter für 2014 |
zu TOP 9. | 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Karby für das Haushaltsjahr 2013 |
Beschlussvorlage - 28/2013 Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern. Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan. Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2013 und ein Nachtragshaushaltsplan 2013 in der Gemeinde unumgänglich. Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan. |
Herr Pohl berichtet über die Beratung im Finanzausschuss zum Nachtrag 2013 und geht dabei auf einzelne Veränderungen ein. |
Beschluss: Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2013 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 werden beschlossen. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Erlass Haushaltssatzung 2014 |
Beschlussvorlage - 29/2013 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. |
Herr Pohl stellt die Eckdaten des Haushaltes 2014 vor. Dabei hebt er die geringe Amtsumlage hervor und erläutert einzelne Positionen im Haushalt. Hinsichtlich einer möglichen Hebesatzsenkung mahnt Herr Pohl zu einem vorsichtigen Umgang, da für die Gemeinde noch Maßnahmen anstehen. Frau Thurau informiert über einen Vergleich der Hebesätze im Amtsgebiet und Kreisgebiet zu anderen Gemeinden. Dabei sind die Hebesätze von Karby hoch. Herr Pohl gibt zu bedenken, dass Karby keine Flächengemeinde ist und eine Schule und Kindergarten im Ort hat. Herr Hertwig schlägt vor, die Hebesätze in ihrer Höhe zu belassen, da einige Maßnahmen anstehen. Herr Möse würde eine Senkung als ein gutes Zeichen an die Bürger sehen. Auf Vorschlag von Herrn Hauser, wird sich darauf verständigt, die Hebesätze für 2014 nicht zu verändern, aber dies wieder für 2015 zu beraten. Des Weiteren wird sich auf eine Erhöhung des Haushaltsansatzes für Spielgeräte auf 3.000,- € im Rahmen des Nachtrages 2014 geeinigt. |
Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2015 bis 2017 werden beschlossen. § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 544.100,00 EUR in der Ausgabe auf 544.100,00 EUR und 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 44.500,00 EUR in der Ausgabe auf 44.500,00 EUR festgesetzt. § 2 Es werden festgesetzt: 1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,-- EUR 2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,-- EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 1Stelle § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 330 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 330 % 2. Gewerbesteuer 350 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,-- EUR. § 5 Als Anlage gilt der Stellenplan |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
nur bei folgendem TOP abwesend: | Herr Klaus-Dieter Möse |
Herr Helmut Schulz |
zu TOP 11. | Antrag der AWO, Ortsverein Schwansen, auf Erhöhung des Zuschusses |
Herr Pohl trägt den Antrag der AWO,Ortsverein Schwansen, kurz vor. Herr Stelter verweist auf die Diskussion im Finanzausschuss, die Zuschüsse an Vereine und Verbände zu verdoppeln. Bei Antragstellung auf Erhöhung sollten diesen zugestimmt werden. Beschluss: Es wird beschlossen, den derzeitigen Zuschuss für die AWO, Ortsverein Schwansen, von 50,- € auf 100,- € zu erhöhen. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Informationen zur Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges |
Herr Möse informert über die gesicherten Zuschüsse für Feuerwehrfahrzeuge in den Jahren 2014 und 2015. Der Vorstand der Feuerwehr hat einen Feuerbedarfsplan erstellt, über den am 09.01.2014 im Amt zwischen den Gemeinde Karby und Dörphof, der Feuerwehr Karby und dem Kreisbrandmeister stattfinden wird. Das angedachte Fahrzeug mit Beladung würde 322.000,- € kosten. Bei der Verwendung der vorhandenen Beladung vom jetzigen Fahrzeug wären Kosten von ca. 220.000,- € zu berücksichtigen. Die Gemeinde Dörphof beteiligt sich aufgrund einer vertraglichen Regelung mit 30 % an den Kosten. Die Zuschussrate beträgt 25 %. Herr Hertwig erläutert den Anwesenden den Feuerwehrbedarfsplan. Bei dem ermittelten Fahrzeug handelt es sich um ein LF 10, welches über 7,5 Tonnen wiegt, und nur von 12 Kameraden gefahren werden darf. |
zu TOP 13. | Bekanntgaben |
Herr Bürgermeister Möse bedankt sich bei der Gemeindevertretung für die gute Zusammenarbeit und bei der Verwaltung, die Ihn sehr gut unterstützt. |
Klaus-Dieter Möse | Christoph Stöcks |
Bürgermeister | Protokollführer |