N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Karby vom 19.06.2017.

Sitzungsort:  im Gasthaus Nüser, Eckernförder Straße 46, 24398 Karby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.55 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Klaus-Dieter Möse
Gemeindevertreterin Bettina Boysen
Gemeindevertreter Karlheinz Hauser
2. stellv. Bürgermeister Frank Hertwig
Gemeindevertreter Dieter Jacobsen
Gemeindevertreter Helmut Schulz
Gemeindevertreterin Helga Thurau

Abwesend sind:
1. stellv. Bürgermeister Hans-Werner Pohl (entschuldigt )
Gemeindevertreter Matthias Stelter (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Anfragen der Gemeindevertreter
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Bericht des Bürgermeisters
7. Bericht der Ausschussvorsitzenden
8. Verkehrsangelegenheiten: Einrichtung eines Halteverbotes in der Eckernförder Straße (K 63) im Kurvenbereich von Haus-Nr. 56 bis Haus-Nr. 64
  Beschlussvorlage - 19/2017
9. Verkehrsberuhigung in der Eckernförder Straße vom Gasthaus Nüser bis zum Verkehrskreisel an der K 62
  Beschlussvorlage - 20/2017
10. Erstellung und evtl. Bezuschussung der Dorfchronik
  Beschlussvorlage - 16/2017
11. Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H - Sachthema Windenergie
11.1 Gesamträumlichen Planungskonzept
  Beschlussvorlage - 12/2017
11.2 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht
  Beschlussvorlage - 13/2017
11.3 Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung
  Beschlussvorlage - 14/2017
11.4 Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen
  Beschlussvorlage - 15/2017
12. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Gründung des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen
  Beschlussvorlage - 22/2017
13. Verbandssatzung des Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen"
  Beschlussvorlage - 23/2017
14. Erneuerung Fenster Feuerwehrgerätehaus
  Beschlussvorlage - 24/2017
15. Erneuerung des Garagentors von der Bauhof-Garage
16. Zustand des Mähwerks vom Kommunalschlepper
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
19. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Herr Bürgermeister Möse stellt den Antrag, die Tagesordnung um 3 Punkte zu erweitern:

- neuer TOP 14 "Erneuerung Fenster Feuerwehrgerätehaus"
- neuer TOP 15 "Erneuerung des Garagentors von der Bauhof-Garage"
- neuer TOP 16 "Zustand des Mähwerks vom Kommunalschlepper"

Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

Des Weiteren wird der nicht öffentlichen Beratung der neu nummerierten TOP 17 und 18 ebenfalls einstimmig zugestimmt.

Weitere Änderungsanträge werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen gestellt.

zu TOP 4. Anfragen der Gemeindevertreter
Es erfolgen keine Anfragen.

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 6. Bericht des Bürgermeisters
Herr Bürgermeister Möse berichtet zu folgenden Punkten:

- Feststellung von Schäden an Gemeindestraßen (Marienthaler Weg u. Am Ring)
- Umbau der Küche im KiGa erforderlich, Gemeindeanteil ca. 20.000,- €
- Baumfällung beim Grundstück Pohl genehmigt, Durchführung im Herbst
- Garantiereparatur Geschwindigkeitsmessgerät
- 04.07.2017 Sitzung des Breitbandzweckverbandes
- 26.08. Fahrt zu den Karl-May-Festspielen, noch sind Plätze frei
- Gute Arbeit der Landjugend bei der Neugestaltung des Spielplatzes an der Schule
- Modernisierung der Kläranlage Revkuhl hat begonnen
- Bärenklau am Tunnel wurde beseitigt

zu TOP 7. Bericht der Ausschussvorsitzenden
Herr Hertwig als Bauausschussvorsitzender sowie Herr Hauser als stellv. Finanzausschussvorsitzender teilen mit, dass die TOP der letzten Ausschusssitzungen Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

zu TOP 8. Verkehrsangelegenheiten: Einrichtung eines Halteverbotes in der Eckernförder Straße (K 63) im Kurvenbereich von Haus-Nr. 56 bis Haus-Nr. 64
Beschlussvorlage - 19/2017
Durch parkende Fahrzeuge in diesem Bereich kommt es immer wieder zu Verkehrsbehinderungen.

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Herr Bürgermeister Möse informiert die anwesenden Gemeindevertreter/innen, dass die vorliegende Prüfung der Verwaltung auf ein temporäres Halteverbot eigentlich nicht gewollt war. Es sollte für den Bereich ein absolutes Halteverbot geprüft werden. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, dass durch die Verwaltung ein absolutes Halteverbot in der Eckernförder Straße (K63) im Kurvenbereich zwischen Haus-Nr. 56 bis Haus-Nr. 64 angeordnet wird. Gleichzeitig sollen dort 3 Senkrechtpfosten im Gehweg zum Schutz der Fußgänger eingebaut werden.  

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Verkehrsberuhigung in der Eckernförder Straße vom Gasthaus Nüser bis zum Verkehrskreisel an der K 62
Beschlussvorlage - 20/2017
Der Antrag auf Verkehrsberuhigung in der Eckernförder Str. vom Gasthaus Nüser bis zum Verkehrskreisel an der K 62 wurde nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 11.04.2017 mit Datum vom 26.04.2017 an den Kreis Rendsburg-Eckernförde, Verkehrsaufsicht, weitergeleitet.   
Herr Hauser macht in diesem Zusammenhang auf gefährliche Straßenverkehrssituation im Bereich des dortigen Zebrastreifens aufmerksam. Es ist unbedingt erforderlich, dass bei der nächsten Verkehrsschau diese Angelegenheit auf die Tagesordnung kommt.

Beschluss:
Unter Vorbehalt der noch ausstehenden Verkehrsschau wird der Sachstand zur Kenntnis genommen.   

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erstellung und evtl. Bezuschussung der Dorfchronik
Beschlussvorlage - 16/2017
Das Team der Dorfchronik (Herr Thomas Becker, Herr Peter Hansen, Frau Sylvia Palenczat und Herr Uwe Sorgenfrei ) stellte auf der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Kultur am 21. März 2017 mit Hilfe eines Beamers die Dorfchronik in ihrer Gliederung vor. Weiterhin wurden einzelne Darstellungen der Chronik hervorgehoben. Das Team der Dorfchronik stellte zwei Möglichkeiten der Veröffentlichung ihrer Arbeit in Form eines Buches vor. Die Chronik würde 700 Seiten umfassen und solle in einer Auflage von 400 bzw. 500 Stück hergestellt werden. Als Verkaufspreis sind 29,90 € vorgesehen. Eine Möglichkeit ist der Selbstverlag und Selbstvertrieb. Dieses würde im günstigsten ermittelten Angebot für 400 Stück bei 14.390,- € liegen.
Bei der zweiten ermittelten Möglichkeit würde ein Verlag für 8000 € alles Notwendige für die Erstellung und den Vertrieb der Chronik übernehmen.
Zur Anschauung wurde jeweils ein Druckerzeugnis des jeweiligen Anbieters herumgereicht.
Auch die Frage der Möglichkeiten und Machbarkeit der Finanzierung wurde angesprochen, jedoch nicht weiter besprochen, da diese Frage in der nächsten Finanzausschusssitzung geklärt werden soll.

Die finanzielle Lage der Gemeinde stellt sich aktuell wie folgt dar:

Rücklagenstand 31.12.2016:
111.800,00 €
Rücklagenentnahme 2017 lt. Haushalt ohne Kreditaufnahme:
-70.700,00 €
Digitale Funkausstattung, Beschluss 16.02.2017:
-1.500,00 €
Geschwindigkeitsanzeigetafel, Beschluss 16.02.2017:
-2.400,00 €
Rissbildsanierungen:
 
-10.000,00 €
Dorfchronik:
 
-14.400,00 €
Rücklagenstand 31.12.2017 -ohne Kreditaufnahme-:
12.800,00 €
Rücklagenstand 31.12.2017 -mit Kreditaufnahme-:
82.800,00 €
 
Die finanzielle Situation stellt eine Momentaufnahme dar und kann sich durch Gegebenheiten im Laufe des Jahres verändern.

Anmerkung:
Die im Ausschuss für Soziales und Kultur diskutierten zwei Möglichkeiten der Veröffentlichung der Chronik liegen der Verwaltung zur Prüfung nicht vor.
Vor Eintritt in die Diskussion über eine Bezuschussung der Dorfchronik hebt Herr Bürgermeister das Engagement des Chronikteams hervor.

Hinsichtlich einer Bezuschussung in 2017 verweist Herr Möse auf zusätzliche Ausgaben der Gemeinde für die Kostenbeteiligung Küche KiGa, Garagenentor Garage Bauhof, Mähwerk für den Kommunalschlepper. Daher favorisiert er eine Bezuschussung für den Druck der Chronik in 2018.
Herr Hauser vertritt die Auffassung, die Summe von 14.000,- € kann schon im Haushaltsjahr 2017 bereitgestellt werden, da durch den Chronikverkauf sugzessive Geld wieder eingenommen wird.
Frau Thurau beurteilt die Bezuschussung der Chronik in 2017 aufgrund der finanziellen Lage ehe kritisch und befürwortet die Bereitstellung der finanziellen Mitten in 2018.

Herr Hauser verweist auf die Finanzausschusssitzung vom 03.05.2018 und stellt den Antrag, die Summe von 14.400,- € in den Nachtrag 2017 aufzunehmen.

Der Antrag wird mit 3 Nein-Stimmen zu 2 Ja-Stimmen, bei 2 Enthaltungen, abgelehnt.

Herr Bürgermeister Möse schlägt vor, die Kosten der Drucklegung von 5.500,- € im Nachtrag 2017 und die restliche Summe von ca. 9.000,- € in den Haushalt 2018 aufzunehmen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Kosten der Drucklegung von 5.500,- € im Nachtrag 2017 und die restliche Summe von ca. 9.000,- € in den Haushalt 2018 aufzunehmen.
Die Förde Sparkasse und die Kirche sollen als Sponsoren gewonnen werden. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H - Sachthema Windenergie

zu TOP 11.1 Gesamträumlichen Planungskonzept
Beschlussvorlage - 12/2017
Einleitend erfolgt der Hinweis, dass der nachstehend näher beschriebene Sachverhalt für alle Beschlussvorlagen zum Thema "Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.- H." gleichermaßen gilt.

Die bisherigen Regionalpläne zum Sachthema Windkraft wurden vor dem OVG Schleswig beklagt. Im Ergebnis wurden durch das Urteil des OVG vom 20.01.2015 die Regionalpläne für verschiedene Planungsräume für unwirksam erklärt. Dies wirkte sich auch auf die restlichen Planungsräume aus. Das Land S. - H. hatte sich somit mit den Inhalten des Urteils auseinanderzusetzen und musste mit den gewonnenen Erkenntnissen das Planverfahren neu beginnen. Der Landesentwicklungsplan (LEP) wurde zwar nicht direkt beklagt, wurde aber für das Kapitel Windenergie durch das OVG für rechtswidrig gehalten. Dies hat zur Folge, dass nicht nur die Regionalpläne sondern auch der LEP jeweils zum Sachthema Windenergie neu aufzustellen sind. Abweichend vom ersten Verfahren sollen jetzt nicht mehr Windeignungsgebiete (Gebiete mit evtl. Vorbehalten, die erst im Genehmigungsverfahren geprüft werden) sondern Windvorranggebiete (Flächen, in den sich Windkraft gegenüber allen anderen Vorhaben durchsetzt) ausgewiesen werden.

Bei diesen Plänen handelt es sich um Raumordnungspläne zur Steuerung raumbedeutsamer Windkraftanlagen. Gemäß § 28 Nr. 5 der Gemeindeordnung handelt es sich bei der Beratung über die Abgabe einer Stellungnahme um eine Angelegenheit, die nicht übertragbar ist. Die abschließende Entscheidung ist der Gemeindevertretung vorbehalten.

Zum Sachverhalt ist grundsätzlich anzumerken, dass seit dem Urteil des OVG eine Anpassung der Planungsräume erfolgte. Diese wurden von fünf auf drei reduziert. Das Amt Schlei-Ostsee befindet sich jetzt im Planungsraum II (vorher III). Dieser setzt sich unverändert aus den Kreisen RD-ECK und Plön sowie den kreisfreien Städten Kiel und Neumünster zusammen.

Im Oktober 2015 erfolgte die Veröffentlichung der ersten "Goldkarte" mit der Ausweisung von ca. 7,9 % der Landesfläche als Potentialflächen für Windkraft. Bis März 2016 wurden diese Flächen weiter untersucht und unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien konkretisiert. Im Ergebnis verblieben noch ca. 3,7 % der Landesfläche. Am 06. Dezember 2016 verabschiedete das Kabinett den derzeitigen Entwurf mit einer Restfläche von ca. 2 %. Der Beginn des Beteiligungsverfahrens zur Abgabe von Stellungnahmen erfolgte am 27.12.2016 und dauert bis zum 30.06.2017 an.

Zum gesamträumlichen Planungskonzept ist anzuführen, dass es sich hierbei um die Basis handelt, aus der sich die Flächenkonkretisierung ableiten lässt. In diesem Konzept wird ausführlich dargelegt, wie z. B.
  • die energiepolitischen Ziele des Landes sind,
  • sich Mindestgrößen für Vorrangflächen darstellen,
  • sich die harten, weichen und abwägungsrelevanten Kriterien darstellen,
  • sich die Bewertung und Abwägung von Betroffenheiten innerhalb der Potentialflächen darstellen,
  • usw.
Die Inhalte dieses Konzeptes legen die gesetzlichen, gerichtlichen und landespolitischen Anforderungen an die Ermittlung von Vorrangflächen für Windkraft dar. Wird z. B. das energiepolitische Ziel verändert, verändert sich auch der Bedarf an Fläche.     

Beschluss:
Es wird beschlossen, zum gesamträumlichen Planungskonzept folgende Stellungnahme abzugeben:

zu 1. - 1.1.2 Seite 9
Planungsauftrag durch das Kabinett
Betrachtet man die aktuellen Blickpunkte der Bevölkerung, insbesondere an der Ostküste S. - H., muss festgehalten werden, dass sich ein wesentlicher Teil gegen die Ausweisung weiterer Vorrangflächen ausspricht. Die Windkraft sollte sich dort wiederfinden, wo die entsprechende Akzeptanz erfolgt (z. B. Westküste).

zu 1. - 1.2.3 Seiten 11
Der Windenergie substanziell Raum verschaffen
Es ist geschildert, wie sich der substanzielle Raum ermittelt. Wie stellen sich die Zahlen aber verbindlich für S. - H. dar. Es ist bezeichnend, dass der substanzielle Raum nahezu identisch ist mit den damaligen Zielen aus dem LEP (2010). Ist der substanzielle Raum tatsächlich 1,98 % oder ist dies das Ergebnis des energiepolitischen Ziels?!

zu 1. - 1.3.1 Seite 13
Akzeptanz
Es ist nicht nur der Wille zu berücksichtigen und einer gesonderten Prüfung heranzuziehen, der im Rahmen der damaligen Aufstellung der Regionalpläne 2012 durch Entscheidungen der Gemeindevertretungen oder Bürgerentscheiden bekundet wurde. Vielmehr ist unter Berücksichtigung der aktuell gegenwärtigen Erfahrungen der Windkraft eine Bewertung des heutigen Bürgerwillens vorzunehmen.

zu 1. - 1.3.2 Seite 14
Energiepolitische Ziel
Die Entscheidung des Landtags grundsätzlich seinen Teil zur Energiewende und zum Klimaschutz beizutragen wird wohlwollend zur Kenntnis genommen. Fraglich ist aber, zu wessen Lasten. Sicherlich hat jeder in der Gesellschaft hierzu seinen Teil beizutragen. Eine Ausschöpfung des substanziellen Raums in dem Maße, wie sich die energiepolitischen Ziele darstellen, geht jedoch über das hinaus, was einige Teile der Bevölkerung für tragfähig erachten. Durch eine Verringerung der energiepolitischen Ziele in der Masse oder dem Standort (z. B. Offshore) würde die Bevölkerung weniger belastet werden und der Beitrag zur Energiewende eine vermutlich höhere Akzeptanz erfahren. Das energiepolitische Ziel sollte noch einmal eine Prüfung hinsichtlich Umfang, Standort (Verlagerung auf Offshore) und zeitliche Umsetzung erfahren.

zu 1. - 1.3.3 Seite 16
Räumliche Wirkung für die schleswig-holsteinische Landschaft
Ja, Windkraftanlagen gehören zum Landschafsbild in Schleswig-Holstein. Es bestehen jedoch noch viele Bereiche der Kulturlandschaft, die von diesen Anlagen freigehalten waren und heute auch noch sind. Zur Erhaltung dieser verbleibenden Landschaftsbereiche sollten sich Vorrangflächen im Schwerpunkt dort wiederfinden, wo Windkraftanlagen langjährig das Landschaftsbild prägen und Bestandteil dessen geworden sind.

zu 2. - 2.2.2 Seite 22
Referenzanlage
Einbußen der Anlagenleistung müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung der Gesamtfläche führen. Hier ist der Schutz der Bevölkerung vor Lärm, dem energiepolitischen Ziel und dem wirtschaftlichen Ertrag eines Windparks gegenüberzustellen.

zu 2. - 2.2.3 Seite 23
Höhenbegrenzungen
Das Planungskonzept muss bei der Beurteilung der Höhenbegrenzung auch die Kulturlandschaft Schleswig-Holsteins mit berücksichtigen. In Gebieten mit mehreren Vorrangflächen im Nahbereich können sich unterschiedliche Höhen als störend darstellen. Überdies wird das Landschaftsbild in den Dämmerungs- und Nachtstunden durch zusätzliche Befeuerung der Windkraftanlagen (größer 150 m) gestört. Es sollte eine maximale Höhenbegrenzung festgelegt werden.

zu 2. - 2.4.2.1 Seite 32
Abstandspuffer zu Einzelhäusern im Außenbereich
Die Abstände zu Wohnräumen im Außenbereich sind so anzupassen, dass die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt sind. Es muss sichergestellt sein, dass unter Beachtung der neuen Erkenntnisse der LAI die Vorrangfläche tatsächlich realisierbar ist. Dies trifft insbesondere auf kleine Vorrangflächen (ca. 20 ha) zu. Sollten aufgrund der Anpassungen der TA Lärm in einer Vorrangfläche keine drei Windkraftanlagen mehr rechtlich möglich sein, müsste die gesamte Vorrangfläche entfallen.

zu 2. - 2.4.2.3 Seite 34
planerisch verfestige Siedlungsflächenausweisungen
Viele der Flächennutzungspläne der ländlich geprägten Gemeinden werden in der Regel erst dann fortgeschrieben, wenn eine konkrete Planung ansteht. Darüber hinaus sind viele Flächennutzungspläne "in die Jahre" gekommen. Abstände zu möglichen Siedlungsausweisungsflächen ausschließlich an wirksamen Flächennutzungsplandarstellungen zu orientieren, schneidet zu sehr in die planerischen Entwicklungsspielräume der Gemeinden ein. Aufgrund weiterer Vorgaben des LEP (städtebaulicher Entwicklungsrahmen) sowie sonstiger zu berücksichtigender öffentlicher Belange, sind die Gemeinden für sich betrachtet schon bei der städtebaulichen Entwicklung eingeschränkt.
Den Gemeinden muss im Verfahren die Möglichkeit eröffnet werden, Flächen für die Siedlungsentwicklung benennen zu dürfen, die noch nicht in einem wirksamen Flächennutzungsplan Niederschlag gefunden haben, künftig aber der Entwicklung dienen sollen. Diesbezüglich sind entsprechende Einzelfallbetrachtungen anzustreben. Die Landschaftspläne sind mit heranzuziehen, da diese ebenfalls verbindlich Aussagen zu strukturellen Siedlungsentwicklungen treffen.

zu 2. - 2.4.2.15 Seite 39
3 bzw. 5kmAbstand zum Danewerk/Haithabu
Die vorgesehenen Abstände werden vollumfänglich mitgetragen und sollten unverändert in die Pläne einfließen.

zu 2.- 2.5.2.1 Seite 50
Geplante Siedlungsentwicklungen der Gemeinden
Siehe Stellungnahme zu 2. - 2.4.2.3 Seite 34

zu 2. - 2.5.2.3 Seite 51
Schwerpunkträume für Tourismus und Erholung
Es ist nicht nur der reine Schwerpunktraum zu betrachten. Die Touristen suchen die Naherholung auch in den angrenzenden Naturräumen. Es ist ein entsprechender Puffer zu berücksichtigen bzw. eine Prüfung der angrenzenden Natur- und Landschaftsräume vorzunehmen.

zu 2. - 2.5.2.11 Seite 56
Belange des Denkmalschutzes
Der Schutzabstand für die historische Kulturlandschaft, bedeutsame Stadtsilhouetten oder Ortsbilder mit 5.000 m wird begrüßt und sollte unverändert in die Pläne einfließen.

zu 2. - 2.5.2.12 Seite 57
3 bzw. 5 km Abstand zum Danewerk/Haithabu
Siehe Stellungnahme zu 2. - 2.4.2.15 Seite 39

zu 2. - 2.5.2.15 Seite 59
Naturparke
Wissentlich dessen, dass die Naturparke sich nur auf die Gebiete derer Gemeinde widerspiegelt, die Mitglied in eine Naturpark sind, endet der bedeutsame Landschaftsraum aber nicht an der Gemeindegrenze. Die Wirkung des Naturparks in der Fläche und die Auswirkung in den Nahbereich muss mit Berücksichtigung finden.

zu 2. - 2.6 Seite 67
Wesentliche Änderungen des Kriterienkatalogs vom ersten Planungserlass bis zum Entwurf
Es wird klar zum Ausdruck gebracht, dass eine Neujustierung des Kriterienkatalogs erforderlich wurde, um den energiepolitischen Zielen gerecht zu werden. Die Kriterien sollten insoweit eine Neujustierung erfahren, dass auch die Akzeptanz in der Gesellschaft erreicht wird. Insbesondere sind die Kriterien, wie stets durch die Planungsbehörde betont, an sachlich, objektiven Argumenten zu bewerten und unterliegen keiner Willkür der Planungsbehörde auf Basis eigener energiepolitischen Ziele. Die Kriterien haben sich am substanziellen Raum zu bemessen. Insoweit sind die Kriterien anzupassen und die Vorrangflächen insgesamt zu reduzieren.

zu 2. - 2.6.3 Seite 71
Änderungen der Abwägungskriterien
Die Betrachtung der Umfassungswirkung wurde zur Erreichung der energiepolitischen Ziele differenzierter betrachtet. Ziel sollte beim Thema Umfassungswirkung insbesondere der Schutz der Ortslagen und der dort lebenden Menschen und nicht das energiepolitische Ziel sein. Insbesondere an den Küstenbereichen ist dies erneut zu bewerten, da trotz Unterbrechung von Vorrangflächen eine Riegelbildung entsteht bzw. die Ortslagen auf der einen Seite durch Vorrangflächen und auf der anderen Seite durch die Küste umfasst sind. Ein freier Blick in die Landschaft ist teilw. nicht mehr möglich. Die Bewertung dieses Kriteriums ist neu zu prüfen.

Einer Lockerung der Betrachtung der Naturparke, rein aus der gewünschten Umsetzung der energiepolitischen Ziele, wird nicht gefolgt.    

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11.2 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht
Beschlussvorlage - 13/2017
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".    

Beschluss:
Es wird beschlossen, folgende Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht abzugeben:

Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010:

3.5.2 Windenergie:

6 G
Das Planungskonzept muss bei der Beurteilung der Höhenbegrenzung auch die Kulturlandschaft Schleswig-Holsteins mit berücksichtigen. In Gebieten mit mehreren Vorrangflächen im Nahbereich können sich unterschiedliche Höhen als störend darstellen. Überdies wird das Landschaftsbild in den Dämmerungs- und Nachtstunden durch zusätzliche Befeuerung der Windkraftanlagen (größer 150 m) gestört. Es sollte eine maximale Höhenbegrenzung festgelegt werden.

10 Z
Es bedarf keiner besonderen Hervorhebung des Außenbereichs. Außerhalb von Vorrangflächen ist die Errichtung von Windkraft ausgeschlossen. Dies gilt für alle Bereiche.

Begründung
zu 1 G
Die landespolitischen Ziele sind dahingehend zu überprüfen, als dass das Planungsziel mit dem Bürgerwillen und der Akzeptanz vor Ort vereinbar ist.

zu 6 G
Siehe Stellungnahme zu 6 G. Eine Höhenbegrenzung kann durch gemeindliche Bauleitplanung nur dann realisiert werden, wenn diese städtebaulich begründet ist. Diese Begründung rechtssicher darzulegen, wird in den meisten Fällen nicht möglich sein. Im Ergebnis muss festgehalten werden, dass die im Grundgesetz verankerte Planungshoheit der Gemeinden nahezu auf Null reduziert wird. Dies ist nicht hinnehmbar.


zu 8 Z
Den Gemeinden muss im Verfahren die Möglichkeit eröffnet werden, Flächen für die Siedlungsentwicklung benennen zu dürfen, die noch nicht in einem wirksamen Flächennutzungsplan oder in Aufstellung befindlichen Verfahren Niederschlag gefunden haben, künftig aber der Entwicklung dienen sollen. Diesbezüglich sind entsprechende Einzelfallbetrachtungen anzustreben. Die Landschaftspläne sind mit heranzuziehen, da diese ebenfalls verbindlich Aussagen zu strukturellen Siedlungsentwicklungen treffen.

Umweltbericht:
Es wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.    

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11.3 Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung
Beschlussvorlage - 14/2017
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".     

Beschluss:
Es wird beschlossen, folgende Stellungnahme zur Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung abzugeben:

Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I und III:
Es wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.

Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II:
5.7.1 Allgemeines
Z(2)
Die Abstände zu Wohnräumen im Außenbereich sind so anzupassen, dass die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt sind. Es muss sichergestellt sein, dass unter Beachtung der neuen Erkenntnisse der LAI die jeweilige Vorrangfläche tatsächlich realisierbar ist. Dies trifft insbesondere auf kleine Vorrangflächen (ca. 20 ha) zu. Sollten aufgrund der Anpassungen der TA Lärm in einer Vorrangfläche keine drei Windkraftanlagen mehr rechtlich möglich sein, müsste die gesamte Vorrangfläche entfallen.

Begründung
B zu 5.7.1 (1) bis (3)
Auch wenn Gemeinden noch keine Siedlungsentwicklungen im Flächennutzungsplan festgelegt haben, muss bei der Ausweisung von Vorrangflächen eine ausreichende Bewertung der siedlungsstrukturellen Entwicklung erfolgen. Die Gemeinden sind durch eine Vielzahl sonstiger Parameter, z. B. Küste oder naturschutzrechtliche Belange, in ihren Entwicklungen eingeschränkt. Die bis auf 800 m heranrückende Windkraft darf nicht dazu führen, dass sich die Gemeinden im ländlichen Raum nicht mehr entwickeln können. Insoweit sind z. B. auch die gemeindlichen Landschaftspläne zur Bewertung der möglichen Entwicklung heranzuziehen.
Weiterhin sollte die Bauleitplanung auch dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn bei Unterschreitung des Mindestabstandes die sonstigen immissionsschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Zur Feinsteuerung wird angeführt, dass mit dem im regional genannten Ziel die im Grundgesetz verankerte Planungshoheit nahezu auf Null reduziert wird. Dies ist nicht hinnehmbar. Es ist davon auszugehen, dass es regelmäßig zu gerichtlichen Einzelfallprüfungen kommen muss, wann kein substanzieller Raum mehr besteht bzw. wann eine Unwirtschaftlichkeit vorliegt. Die Bauleitplanung muss für eine Gemeinde so weit möglich sein, dass die Windkraft und die Akzeptanz der Bürger gemeinsam Raum finden.

Karte:
Die in der Karte ausgewiesenen Vorranggebiete mit der Bezeichnung PR2_RDE_001, PR2_RDE_003, PR2_RDE_007, PR2_RDE_009, PR2_RDE_012 (mit Ausnahme der bereits genehmigten WEA in Loose/Waabs), PR2_RDE_025 (mit Ausnahme der bereits genehmigten WEA in Altenhof/Holtsee) sind zu streichen.

Umweltbericht und FFH-Vorprüfung:
Es wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.

Im Übrigen wird folgende Gesamtstellungnahme abgegeben:
Die Gemeinde Karby schließt sich uneingeschränkt der Stellungnahme der Gemeinde Dörphof an.   

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11.4 Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen
Beschlussvorlage - 15/2017
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".     

Beschluss:
In der Gemeinde Karby selbst und im Nahbereich sind weder Vorrang- noch Potentialflächen vorgesehen. Es wird daher beschlossen, zu den Datenblättern nur in soweit eine Stellungnahme abzugeben, wie sie auch von der Gemeinde Dörphof eingereicht wird.    

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Gründung des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen
Beschlussvorlage - 22/2017

Regionale Erweiterungsflächen für vorhandene Gewerbebetriebe beziehungsweise Entwicklungsflächen für neue Betriebe wurden bisher im Gewerbegebiet Sandbek in Kappeln vorgehalten. In dem Gewerbegebiet stehen keine freien Flächen mehr zur Verfügung.

Deshalb streben die Städte Arnis und Kappeln und die Gemeinden Dörphof, Grödersby, Karby, Oersberg, Rabel, Rabenkirchen-Faulück, Stoltebüll, Thumby und Winnemark eine interkommunale Zusammenarbeit zur Ausweisung, Erschließung und zum Verkauf von Gewerbeflächen des interkommunalen Gewerbegebietes Nordschwansen an. Ziel ist es, die regionale Wirtschaftskraft und den eigenen Standortfaktor durch die Bereitstellung von Gewerbeflächen zu stärken.

Für die Planung, Erschließung und Verwaltung des Gewerbegebietes soll ein Zweckverband gegründet werden.

Alle teilnehmenden Kommunen haben bereits entsprechende Grundsatzbeschlüsse gefasst. Im Rahmen dieser Grundsatzbeschlüsse wurde die Bereitschaft erklärt, Mitglied im noch zu gründenden Zweckverband zu werden und erforderliche Mittel für die zu erbringende Stammeinlage in den Haushalten zur Verfügung zu stellen.

Die den Grundsatzbeschlüssen beigefügten Entwürfe des Vertrages und der Verbandssatzung (und somit auch die Höhe der Stammeinlage) wurden nicht mehr verändert.

Für die Gründung des Zweckverbandes ist es erforderlich, dass die Mitgliedsgemeinden den als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag beschließen.


Beschluss:
Der anliegende öffentlich-rechtliche Vertrag über die Gründung des Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" wird beschlossen.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Verbandssatzung des Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen"
Beschlussvorlage - 23/2017

Die Städte Arnis und Kappeln und die Gemeinden Dörphof, Grödersby, Karby, Oersberg, Rabel, Rabenkirchen-Faulück, Stoltebüll, Thumby und Winnemark streben eine interkommunale Zusammenarbeit zur Ausweisung, Erschließung und zum Verkauf von Gewerbeflächen des interkommunalen Gewerbegebietes Nordschwansen an. Für die Planung, Erschließung und Verwaltung des Gewerbegebietes soll ein Zweckverband gegründet werden.

Gemäß § 5 Absatz 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vereinbaren die Verbandsmitglieder eine Verbandssatzung, die der Zweckverband erlässt. Der als Anlage beigefügte Satzungsentwurf wurde mit dem Innenministerium des Landes als Genehmigungsbehörde abgestimmt und ist genehmigungsfähig.

Für die Gründung des Zweckverbandes ist es erforderlich, dass die Mitgliedsgemeinden die als Anlage beigefügte Verbandssatzung beschließen.

Beschluss:
Die anliegende Verbandssatzung des Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" wird beschlossen.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Erneuerung Fenster Feuerwehrgerätehaus
Beschlussvorlage - 24/2017
Im Feuerwehrgerätehaus wurde vor kurzem eingebrochen. Dabei wurden zwei Fenster beschädigt. Der Schaden wurde durch eine Tischlerei bewertet und als Totalschaden eingestuft. Die Fenster müssten danach ausgetauscht werden.
Hierüber wurde die Versicherung entsprechend informiert. Die Versicherung hat daraufhin einen eigenen Gutachter mit der Schadensbewertung beauftragt. Dieser vertritt die Auffassung, dass der Schaden repariert werden kann und ein vollständiger Austausch nicht notwendig wird. Dieses Ergebnis ist die Entscheidungsgrundlage für die Versicherung.

Es gilt nunmehr darüber zu beraten, wie weiter verfahren werden soll. Dabei kommen folgende zwei Lösungen in Betracht:
  • Die Fenster werden repariert, wie vom Gutachter fetsgestellt. Die Kosten hierfür trägt die Versicherung.
  • Die Fenster werden erneuert. Die Kosten, die über die Reparatur hinausgehen, trägt die Gemeinde.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, 2 neue Fenster aufgrund des Einbruchschadens im FWGH einbauen zu lassen. Die daraus resultierenden Mehrkosten gegenüber dem Sachverständigengutachten trägt die Gemeinde. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Erneuerung des Garagentors von der Bauhof-Garage
Herr Bürgermeister Möse erläutert die Notwendigkeit für die Erneuerung des Garagentors von der Bauhof-Garage, da dieses vor drei Jahren stark beschädigt wurde, dass das Tor in bestimmten Abständen von einer Firma repariert werden muss. Die Kosten für ein neues Garagentor und Einbau liegen bei ca. 1.500,- €.

Beschluss:
Es wird beschlossen, in der Bauhof-Garage ein neues Garagentor einbauen zu lassen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 1.500,- €. Die Mittel werden über den Nachtragshaushalt bereit gestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die notwendigen Arbeiten zu beauftragen.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Zustand des Mähwerks vom Kommunalschlepper
Herr Möse informiert darüber, dass es inzwischen keine Ersatzteile mehr für das Mähwerk gibt. Die Gemeinde verfügt noch über einige Ersatzmesser. Zur Zeit funktiert es einwandfrei, aber mittelfristig muss über eine Ersatzbeschaffung nachgedacht werden.

Beschluss:
Es wird beschlossen, mit dem Mähwerk so lange zu arbeiten, bis es nicht mehr einsetzbar ist. Die Anschaffungskosten für einen neues Mähwerk werden in den Haushalt 2018 aufgenommen.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 19. Bekanntgaben
Eine Bekanntgabe der gefaßten Beschlüsse ist nicht mehr möglich, da die Öffentlichkeit nicht mehr anwesend ist.


Klaus-Dieter Möse  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer