N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Karby vom 05.12.2017.

Sitzungsort:  im Gasthaus Nüser, Eckernförder Straße 46, 24398 Karby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.25 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Klaus-Dieter Möse
Gemeindevertreterin Bettina Boysen
Gemeindevertreter Karlheinz Hauser
2. stellv. Bürgermeister Frank Hertwig
Gemeindevertreter Dieter Jacobsen
Gemeindevertreter Helmut Schulz
Gemeindevertreter Matthias Stelter
Gemeindevertreterin Helga Thurau

Abwesend sind:
1. stellv. Bürgermeister Hans-Werner Pohl (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Anfragen der Gemeindevertreter
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Bericht des Bürgermeisters
7. Bericht der Ausschussvorsitzenden
8. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018
  Beschlussvorlage - 35/2017
9. Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Gründung des Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen"
  Beschlussvorlage - 25/2017
10. Anregungen des Fahrrad-Workshops des Helferkreises-Nordschwansen zum Spendengeldverbleib
  Beschlussvorlage - 26/2017
11. Antrag auf Bezuschussung vom Seeadlerschutz Schlei e.V.
  Beschlussvorlage - 34/2017
12. Verkauf eines gemeindeeigenen Grundstückes (Grundstück hinter dem Sportplatz -B-Platz-; 1,5 ha)
13. Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Übertragung von Brandschutzaufgaben
  Beschlussvorlage - 37/2017
14. Antrag der KWK auf Verkauf eines gemeindeeigenen Grundstücks
  Beschlussvorlage - 36/2017
15. Antrag der KWK zur Umsetzung der Info-Schaukästen
16. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Karby für das Haushaltsjahr 2017
  Beschlussvorlage - 32/2017
17. Erlass Haushaltssatzung 2018
  Beschlussvorlage - 33/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
20. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Die KWK beantragt, die Tagesordnung um den schriftlich vorgelegten Antrag " Umsetzung der Info- / Schaukästen" zu erweitern. Des Weiteren beantragt sie, die für die nicht öffentliche Beratung vorgeschlagenen TOP 17 und 18 öffentlich zu beraten. Bei beiden TOP geht es nicht um persönliche oder schützenswerte Daten.

Beiden Anträgen wird einstimmig zugestimmt.

Gegen die nicht öffentliche Beratung der TOP 15 und 16, gem. der ursprünglichen Tagesordnung, erhebt sich kein Widerspruch.   

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen gestellt.

zu TOP 4. Anfragen der Gemeindevertreter
Es erfolgen keine Anfragen.

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 6. Bericht des Bürgermeisters
Bürgermeister Möse berichtet über folgende Angelegenheiten:

- Arbeiten an der Kläranlage Revkuhl fast abgeschlossen
- Alle Grundstücke im Neubaugebiet verkauft
- Straßenflickarbeiten 2017 wurden ohne Probleme durchgeführt
- Straßenpflasterarbeiten im Neubaugebiet werden in Abstimmung mit der Gemeinde erst
2018 durchgeführt
- Geschwindigkeitsmessgerät abwechselnd in verschiedenen Straßen im Einsatz
- Im ehem. Sparkassengebäude ist eine Beratungsgesellschaft für Zahnärzte eingezogen
- Ausbau KiGa ins Stocken geraten
- Feuerwehr benötigt neue Einsatzkleidung
- Schule Karby über 120 Schüler
- Amtsausschuss hat am 08.11.2017 getagt
- Info-Veranstaltung zur Breitbandversorgung im nächsten Jahr; bisher wurden immer 60 %
  in den Gemeinden erreicht
- Ausbau der Straße von Karby nach Hüxmark durch den Kreis in 2018

zu TOP 7. Bericht der Ausschussvorsitzenden
Durch die Ausschussvorsitzenden erfolgen keine Mitteilungen.

zu TOP 8. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018
Beschlussvorlage - 35/2017
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Kommunalwahl am 06. Mai 2018 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand und das Wahllokal vorschlägt.

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, mindestens 8 Personen als Mitglieder in den Wahlvorstand zu benennen. Zusätzlich sollten noch 2 Personen als Reserve benannt werden. Nach § 55 Abs. 2 Satz 1 GKWG dürfen Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber (unter anderem) nicht Beisitzerinnen und Beisitzer eines Gemeindewahlausschusses oder Mitglied eines Wahlvorstands sein. Dieses gilt auch für Bewerberinnen und Bewerber zur Gemeindewahl im Fall ihrer beabsichtigten Mitwirkung im Kreiswahlausschuss. Wer bereits Mitglied eines solchen Wahlorgans ist, scheidet aus, sobald sie oder er als Bewerberin oder Bewerber in einem eingereichten Wahlvorschlag aufgeführt ist. 


Beschluss:
Es wird folgendes Wahllokal für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018 vorgeschlagen:

Wahllokal: Gasthaus Nüser

Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Kommunalwahl am 06. Mai 2018 vorgeschlagen:

  1) Wahlvorsteher/in:             Bernhard Clausen                 
  2) stellv. Wahlvorsteher/in:             Thomas Gorecki
  3) Schriftführer/in:                         Manfred Semrau
  4) stellv. Schriftführer/in:             Wolfgang Lade
  5) Beisitzer/in:                         Edgar Häusermann
  6) Beisitzer/in:                         Jürgen Grimm
  7) Beisitzer/in:                         Jörg Hein
  8) Beisitzer/in:                         Günther Drewnak
  9) Beisitzer/in:                        Michaela Hamer
10) Beisitzer/in:                        Astrid Carstens

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Gründung des Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen"
Beschlussvorlage - 25/2017

Vorbemerkung

In vielen der teilnehmenden Kommunen wurde bereits über den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Gründung des Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" beraten.

Nach Rücksprache mit dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein in seiner Funktion als Genehmigungsbehörde ist es rechtlich erforderlich, den Vertrag in formellen Punkten anzupassen. Die Vertragsanpassung führt leider dazu, dass Beschlüsse, die bereits in den teilnehmenden Kommunen gefasst worden sind, wiederholt werden müssen.

Folgende Änderungen wurden in den Vertrag eingearbeitet:

 
Alt
Neu
§ 1 Abs. 2
Der Zweckverband führt den Namen "Zweckverband interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" (ZGN). Er hat seinen Sitz in Kappeln.
Der Zweckverband führt den Namen "Zweckverband interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" (ZGN). Er hat seinen Sitz in Kappeln. Das Gebiet des Zweckverbandes umfasst das Gebiet der Vertragsparteien.
§ 6 Abs. 1
(…) Er tritt am 01.11.2017 mit vorheriger Genehmigung durch den Innenminister des Landes Schleswig-Holstein in Kraft.
(…) Er tritt am 01.03.2018 mit vorheriger Genehmigung durch den Innenminister des Landes Schleswig-Holstein in Kraft.
Anlage 1, Seite 1, Rubrum
(…) und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig- Holstein (…)
(…) und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein (…)
Anlage 1, Seite 8, § 20 Abs. 1
Die Verbandssatzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.
Die Verbandssatzung tritt am (Tag der konstituierenden Sitzung) in Kraft.


Gründung des Zweckverbandes

Regionale Erweiterungsflächen für vorhandene Gewerbebetriebe beziehungsweise Entwicklungsflächen für neue Betriebe wurden bisher im Gewerbegebiet Sandbek in Kappeln vorgehalten. In dem Gewerbegebiet stehen keine freien Flächen mehr zur Verfügung.

Deshalb streben die Städte Arnis und Kappeln und die Gemeinden Dörphof, Grödersby, Karby, Oersberg, Rabel, Rabenkirchen-Faulück, Stoltebüll, Thumby und Winnemark eine interkommunale Zusammenarbeit zur Ausweisung, Erschließung und zum Verkauf von Gewerbeflächen des interkommunalen Gewerbegebietes Nordschwansen an. Ziel ist es, die regionale Wirtschaftskraft und den eigenen Standortfaktor durch die Bereitstellung von Gewerbeflächen zu stärken.

Für die Planung, Erschließung und Verwaltung des Gewerbegebietes soll ein Zweckverband gegründet werden.

Alle teilnehmenden Kommunen haben bereits entsprechende Grundsatzbeschlüsse gefasst. Im Rahmen dieser Grundsatzbeschlüsse wurde die Bereitschaft erklärt, Mitglied im noch zu gründenden Zweckverband zu werden und erforderliche Mittel für die zu erbringende Stammeinlage in den Haushalten zur Verfügung zu stellen.

Für die Gründung des Zweckverbandes ist es erforderlich, dass die Mitgliedsgemeinden den als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag beschließen. Die Verbandssatzung ist Gegenstand des Vertrages und diesem als Anlage 1 beigefügt.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Karby beschließt den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Gründung des Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" gemäß Anlage.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Anregungen des Fahrrad-Workshops des Helferkreises-Nordschwansen zum Spendengeldverbleib
Beschlussvorlage - 26/2017
Der Vorsitzende des Fahrrad-Workshops des Helferkreises Nordschwansen hat das zur Verfügung gestellte Schriftstück an die Gemeinde gerichtet und bittet um Kenntnisnahme und Beratung in den Gremien der Gemeinde.   
Es wird festgestellt, dass die Gemeinde Karby über keine Unterstellmöglichkeiten verfügt.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Idee der Mitfahrerbänke zu unterstützen.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Antrag auf Bezuschussung vom Seeadlerschutz Schlei e.V.
Beschlussvorlage - 34/2017
Der Seeadlerschutz Schlei e.V. beantragt eine Bezuschussung in Höhe von 250,00 € für die Anschaffung von Adlerpräparaten zu Schulungszwecken sowie für die Aufstellung von Informationstafeln über das Seeadlervorkommen in unserer Region. Informationen zu diesem Antrag sind den Anlagen zu entnehmen.  

Beschluss:
Es wird beschlossen einen Zuschuss in Höhe von 250,00 € zu gewähren.  

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Verkauf eines gemeindeeigenen Grundstückes (Grundstück hinter dem Sportplatz -B-Platz-; 1,5 ha)
Über den Verkauf eines gemeindeeigenen Grundstückes (Grundstück hinter dem Sportplatz -B-Platz) in Größe von 1,5 ha zur Haushaltssanierung wurde in der Finanzausschusssitzung am 25.10.2017 diskutiert. Innerhalb des Ausschusses wurde sich mehrheitlich gegen einen Verkauf ausgesprochen. Hierbei handelte es lediglich um ein Meinungsbild.

Herr Hauser spricht sich gegen einen Verkauf aus. Es besteht kein Zwang zum Verkauf. Vielleicht könnte es einmal Bauland werden. Außerdem verfügt die Gemeinde über ein anderes Grundstück, welches sich zum Verkauf eignet.

Herr Möse weist darauf hin, dass das Grundstück sich im Gemeindegebiet Dörphof befindet. Er schlägt vor, das Grundstück meistbietend zu verkaufen.

Seitens der Verwaltung wird erläutert, dass es sich um einen ortsüblichen Grundstückspreis handeln muss.

Beschluss:

Es wird beschlossen, das gemeindeeigene Grundstück hinter Sportplatz-B-Platz-; 1,5 ha, meistbietend zu verkaufen.  

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Übertragung von Brandschutzaufgaben
Beschlussvorlage - 37/2017
Die zwischen den Gemeinden Karby und Dörphof 1978 geschlossenen öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übertragung von Aufgaben nach dem Brandschutzgesetz wurde durch die Gemeinde Dörphof fristgerecht zum 31.12.2017 gekündigt. Ziel der Kündigung war es, Verhandlungen über eine neue Vereinbarung zu führen, die die Gemeinde Dörphof finanziell entlasten sollte. Eine vollständige Einigung über den Abschluss einer neuen Vereinbarung konnte zwischen den Gemeinden bisher nicht erzielt werden. Um die von der Gemeinde Dörphof gewünschte Aufstellung des eingebrachten Vermögens durch die Verwaltung zu erstellen ist die Zeit bis zu den Gemeindevertretersitzungen der beiden Gemeinden zu knapp. Damit die bisherige Aufgabenübertragung auch im Januar 2018 fortgesetzt werden kann, wurde am 01.12.2017 in einem Gespräch zwischen den Bürgermeistern und der Amtsverwaltung versucht einen Kompromissvorschlag zu erarbeiten.

Dieser Vorschlag beinhaltet folgende Eckdaten:
  1. Es wird eine neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung für 1 Jahr abgeschlossen.
  2. Für die Beschaffung und Instandsetzung der erforderlichen Dienst- und Schutzkleidung gemäß der Dienstkleidungsvorschrift für Feuerwehren in Schleswig-Holstein werden 35 % der Kosten der Freiwilligen Feuerwehr Karby-Dörphof durch die Gemeinde Dörphof erstattet, jedoch nicht mehr als 3.500,- €.
  3. Für Versicherungsbeiträge der FUK und Sterbekassenbeiträge zur Sterbekasse "Kameradschaftshilfe" der freiwilligen Feuerwehren im Kreis Rendsburg-Eckernförde werden 35 % der Kosten der Freiwilligen Feuerwehr Karby-Dörphof durch die Gemeinde Dörphof erstattet.
  4. Weitere Kosten werden durch die Gemeinde Dörphof nicht erstattet. Einnahmen aus entgeltlichen Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Karby-Dörphof verbleiben in vollem Umfang bei der Gemeinde Karby.
  5. Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee ermittelt bis zum 30.04.2018 die Beschaffungskosten aller Vermögensgegenstände an denen sich die Gemeinde Dörphof bis zum 31.12.2017 beteiligt hat. Hierzu werden die Abschreibungsätze gemäß den Verwaltungsvorschriften über Abschreibungen von abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens der Gemeinden mit Stand 2017 in Abzug gebracht.
  6. Nach dieser Ermittlung führen beide Gemeinden Gespräche mit dem Ziel des Abschlusses einer längerfristigen Vereinbarung über den 31.12.2018 hinaus. Dabei werden sowohl die laufenden Zahlungen als auch eine mögliche Vermögensauseinandersetzung aufgrund der von der Verwaltung ermittelten Zahlen als Gegenstand der Verhandlungen aufgenommen.
  7. Sollte innerhalb des Jahres 2018 keine Einigung erzielt werden, läuft die Vereinbarung aus und es wird eine Vermögensauseinandersetzung entsprechend § 5 Abs. 2 der Vereinbarung von 1978 durchgeführt. 
Herr Möse erläutert den Sachverhalt und den Verlauf der bisherigen Gespräche. Es gibt unterschiedliche Auffassungen zu einer Vermögensauseinandersetzung. Dies hat die Angelegenheit verkompliziert. Er schlägt den Abschluss der vorliegenden Vereinbarung vor, ansonsten wird es für 2018 keine Regelung geben.
Frau Thurau wird ebenfalls der vorliegenden Vereinbarung unter Protest zustimmen, damit Ende 2018 hoffentlich ein neuer Vertrag vorliegt. Es wurde leider in eine funktionierende Vereinbarung unnötig Unruhe reingebracht.
Herr Hauser schließt sich dieser Auffasung an, dass die Kündigung zu Unruhe zwischen den Gemeinden geführt hat. Beide Gemeinden sind durch Vereine und Verbände miteinander verbunden. Eine Vermögensauseinandersetzung kommt nur bei der Trennung der Feuerwehren in Betracht. Ein neuer Vertrag sollte von einem Juristen überprüft werden. 

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Übertragung von Aufgaben nach dem Brandschutzgesetz für das Jahr 2018 mit den im Sachverhalt genannten Eckpunkten. 

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Antrag der KWK auf Verkauf eines gemeindeeigenen Grundstücks
Beschlussvorlage - 36/2017
Mit Schreiben vom 14.11.2017 beantragt die Kommunale Wählergemeinschaft Karby (KWK) den Verkauf des gemeindeeigenen Grundstücks südwestlich vom Spielplatz am Südhang vorzuziehen. Anlass ist eine geplante Kreditaufnahme zur Haushaltskonsolidierung.

Durch die Verwaltung wird in dieser Angelegenheit auf die bisherigen Beratungen in den Sitzungen vom 19.03.2007, 07.11.2012, 18.03.2013 und vom 10.11.2014 der Gemeindevertretung verwiesen.
Herr Hauser erläutert kurz den Hintergrund des Antrags. Ein Verkauf wäre für die Gemeindefinanzen sehr wichtig. Es ist auch ein neuer Kaufinteressent vorhanden.
Herr Hertwig verweist auf einen Beschluss, dass das Grundstück verkauft werden soll, wenn alle Grundstücke im Neubaugebiet verkauft worden sind und die Gemeindefinanzen es erfordern. Die Haushaltszahlen 2018 sind nicht gut.
Frau Thurau sieht die Finanzlage nicht so negativ, dass der Verkauf eines solchen schönen Grundstücks notwendig ist.

Die Verwaltung informiert, dass der Bodenrichtwert für ein solches Grundstück bei ca. 80,- €/m² liegt.

Beschluss:
Es wird beschlossen, das gemeindeeigene Grundstück südwestlich vom Spielplatz am Südhang (Flurstück 8/68), ehemaliges Kläranlagengrundstück, mit einer Größe von 778 m² zu einem Preis von 65,00 Euro pro m² zu veräußern.

Ja-Stimmen :2
Nein-Stimmen :6
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 15. Antrag der KWK zur Umsetzung der Info-Schaukästen
Der Antrag der KWK zur Umsetzung der Info- / Schaukästen wird von Herrn Hauser erläutert. Die Idee wird positiv aufgenommen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, den linken Schaukasten vom oberen Foto des Antrag auf dem gemeindlichen Grundstück zwischen Lebensmittelgeschäft Wohlfahrt und der Bäckerei aufzustellen. Den rechten Schaukasten von dem Foto links neben den Leergutcontainern im Südhang zu platzieren. Gleichzeitig sollen die Schlösser bei den Kästen ausgetauscht werden. Einen Schlüssel sollen der Bürgermeister und die Ausschussvorsitzenden erhalten.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Karby für das Haushaltsjahr 2017
Beschlussvorlage - 32/2017
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2017 und ein Nachtragshaushaltsplan 2017 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.   

Herr Hauser stellt die Veränderung durch den 1. Nachtragshaushaltplan 2017 gegenüber dem Haushaltsplan 2017 dar.

Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2017 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 werden beschlossen.   


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Erlass Haushaltssatzung 2018
Beschlussvorlage - 33/2017
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.

Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.   

Herr Hauser stellt die Eckdaten des Haushaltsplan 2018 vor, sowie den Einnahme- und Ausgabeplan für das Haushaltsjahr 2018 über das Sondervermögen Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr. 

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018, das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2021 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      663.300,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      663.300,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      54.000,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      54.000,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      0,56Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          330%
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          330%
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         350%

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,00 EUR.


§ 5

Als Anlage gilt der Stellenplan.  


Des Weiteren wird dem Einnahme- und Ausgabeplan für das Haushaltsjahr 2018 über das Sondervermögen Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Karby-Dörphof zugestimmt.   


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 20. Bekanntgaben
Herr Bürgermeister Möse informiert die Öffentlichkeit, über die im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefassten Beschlüsse.


Klaus-Dieter Möse  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer