N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Karby vom 09.04.2018.

Sitzungsort:  im Gasthaus Nüser, Eckernförder Straße 46, 24398 Karby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.50 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Klaus-Dieter Möse
Gemeindevertreterin Bettina Boysen
2. stellv. Bürgermeister Frank Hertwig
Gemeindevertreter Dieter Jacobsen
Gemeindevertreter Helmut Schulz
Gemeindevertreterin Helga Thurau

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Karlheinz Hauser (entschuldigt )
1. stellv. Bürgermeister Hans-Werner Pohl (entschuldigt )
Gemeindevertreter Matthias Stelter (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Anfragen der Gemeindevertreter
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Bericht des Bürgermeisters
7. Bericht der Ausschussvorsitzenden
8. Errichtung eines Verkehrsspiegels in Höhe Eckernförder Straße 48 a
  Beschlussvorlage - 7/2018
9. Verrohrung in Krähenberg
  Beschlussvorlage - 4/2018
10. Austausch von Lampen im Feuerwehrgerätehaus
  Beschlussvorlage - 9/2018
11. Zuschussantrag des TSV Nordschwansen-Karby für die Reparatur der Flutlichtanlage auf dem A-Platz
  Beschlussvorlage - 6/2018
12. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2017, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2017 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 5/2018
13. Eingereichte Beschwerde eines Einwohners der Gemeinde Karby nach § 13 der Geschäftsordnung; I. Teil
  Beschlussvorlage - 2/2018
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
18. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Herr Hertwig stellt den Antrag, die Tagesordnung um den nicht öffentlich TOP "Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Plan Nr. 3 (1. Änderung)" zu erweitern.
Die Angelegenheit wäre als neuer TOP 17 zu beraten. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

Es wird einstimmig beschlossen, die TOP 14 - 17 nicht öffentlich zu beraten. 

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen gestellt.

zu TOP 4. Anfragen der Gemeindevertreter
Es erfolgen keine Anfragen.

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 6. Bericht des Bürgermeisters
Herr Bürgermeister Möse berichtet über folgende Punkte:

- Bestellung Ausrüstung Atemschutzträger
- Die Kirche will sich aus der Finanzierung des Kindergartens zurückziehen
- Konstituierende Sitzung des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Kappeln
- Geplanter Ausbau Breitband in Karby Anfang 2019 bei Erfüllung der 60 % Teilnehmer
- Feuerwehrvertrag zwischen Karby und Dörphof ist in der Bearbeitung und Abstimmung
- Information aus dem Schulverband Wasserschaden im Dach der Turnhalle
- Amtsausschuss hat am 26.03.2018 getagt
- Winterdienst hat Kosten von 1.500,- € verursacht
- Schulelternvertretung will beim Kreis einen Antrag auf Verkehrsberuhigung für den
Schulweg stellen
- Geschwindigkeitsmessgerät ist ständig im Einsatz
- Straßenerneuerung zwischen Karby und Schönhagen soll in diesem Frühjahr beginnen
- Dorfchronik bis auf 2 Exemplare ausverkauft

zu TOP 7. Bericht der Ausschussvorsitzenden
Herr Schulz berichtet aus dem Ausschuss für Soziales und Kultur, dass ein Flyer für die Aktionen "Karby räumt auf" und Schredderaktion an alle Haushalte verteilt wurde.

Herr Hertwig teilt als Bauausschussvorsitzender mit, dass die TOP der letzten Ausschusssitzung Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

zu TOP 8. Errichtung eines Verkehrsspiegels in Höhe Eckernförder Straße 48 a
Beschlussvorlage - 7/2018
Die Anlieger des Grundstücks "Eckernförder Straße 48 a" sind an die Gemeinde herangetreten und haben den Wunsch nach einem Verkehrsspiegel geäußert. Die aktuelle Zufahrtssituation des Grundstücks lässt nur eine eingeschränkte Einsicht in den Straßenverkehr zu, so dass ein Spiegel zur besseren Verkehrssicherheit beitragen soll. Aussagen zum konkreten Standort und den damit verbundenen Kosten lagen zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage noch nicht vor.

Im Rahmen der Dienstbesprechung der Straßenverkehrsbehörde vom 31.01.2018 wurde zu Verkehrsspiegeln folgendes festgehalten:
Bei Verkehrsspiegeln handelt es sich gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV) zu § 43 StVO weder um ein Verkehrszeichen, noch um eine Verkehrseinrichtung. Es handelt sich hierbei lediglich um ein Sicherungsmittel zur Entschärfung von Gefahrstellen.
Die Errichtung von verkehrsspiegeln wird aus folgenden Gründen kritisch gesehen:
  • Sicherung wird nur vorgetäuscht
  • Verzerrung des natürlichen Blicks
  • Verkleinerte Darstellung
  • Entfernungen sind schwer abzuschätzen
  • Blendegefahr
  • Die Unterhaltung des Spiegels (z. B. Verschmutzung, verdrehen, beschlagen) ist sicherzustellen

Sofern ein Verkehrsspiegel für erforderlich gehalten wird, bedarf dies keiner Genehmigung der Verkehrsbehörde. Es sollte zur Klarstellung der Verantwortlichkeit und der Unterhaltung des Verkehrsspiegels vorrangig eine Errichtung auf privatem Grund, ohne Gefährdung des Straßenverkehrs und auf eigene Kosten des Antragstellers geprüft werden. Sofern die Gemeinde diesen aufstellen würde, hätte diese auch dauerhaft die Unterhaltung des Verkehrsspiegels zu gewährleisten.   

Beschluss:
Option 2:
Es wird beschlossen, der Errichtung eines Verkehrsspiegels auf öffentlichem Grund zuzustimmen. Der genaue Standort ist mit der Gemeinde abzustimmen. Alle Kosten, die mit der Errichtung, Unterhaltung und Erneuerung des Verkehrsspiegels entstehen, gehen zu Lasten des Antragstellers. Hierüber ist eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.  

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Verrohrung in Krähenberg
Beschlussvorlage - 4/2018

Die Verrohrungen der Straßenentwässerungsgräben von klassifizierten Straßen sind regelmäßig dann in der Straßenbaulast der Gemeinden, wenn über sie hinweg eine Gemeindestraße führt. Dieses ist in Krähenberg der Fall. Der Straßenseitengraben zwischen der Kreisstraße K77 und dem Radweg leitet an der Zufahrt zum Betonspurweg in eine Betonrohrleitung ein, die nördlich der Zufahrt der Grundstücke 1-9 wieder in den weiterführenden Straßenseitengraben mündet. Diese Verrohrung war verstopft, so dass im Auftrage der Gemeinde Karby eine Kanalreinigung durchgeführt wurde. Zuvor mussten Zu- und Auslauf der Leitung zunächst freigebaggert werden, weil diese vollends mit Erdreich verdeckt waren. Bei der Kanalspülung konnte ein minimaler Abfluss durch die Rohrleitung wieder hergestellt werden. Es wurde durch das Anstoßen des Spülschlauches aber offenbar, dass das Rohr an mindestens einer Stelle eingebrochen sein muss. Es scheint, dass die Schäden im Rohr nicht im asphaltierten Bereich liegen, so dass empfohlen wird, zwischen den asphaltierten Zufahrten im Grünbereich einen offenen Rohrgraben zu erstellen und die alte Leitung durch eine neue Kunststoffleitung zu ersetzen. Möglicherweise ist es möglich und

sinnvoll, in den mit Asphalt überdeckten Bereichen ein Kunststoffrohr durch das Betonrohr hindurchzuschieben. Die Gesamtkosten können nur Grob abgeschätzt werden und müssen wohl mit 1.500 € bis 2.000 € angenommen werden.










 
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Beschluss:

Es wird beschlossen, die beschriebene Reparatur im Rahmen der Straßenunterhaltung durchzuführen.   


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Austausch von Lampen im Feuerwehrgerätehaus
Beschlussvorlage - 9/2018
Im Feuerwehrgerätehaus in Karby soll die Beleuchtung durch 6 Pracht LED Wannenleuchten ausgetauscht werden. Ein bereits vorliegendes Angebot schließt mit einer Bruttoangebotssumme von 1003,41 €.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Vorhaben zu entsprechen und die Beleuchtung im Feuerwehrgerätehaus durch LED Wannenleuchten auszutauschen. Es werden jedoch lediglich die Materialkosten übernommen, die Montage erfolgt in Eigenregie. Die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 622,61 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.    

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Zuschussantrag des TSV Nordschwansen-Karby für die Reparatur der Flutlichtanlage auf dem A-Platz
Beschlussvorlage - 6/2018
Mit Schreiben vom 07.12.2017 beantragt der TSV Nordschwansen-Karby einen Zuschuss für die Reparatur der Flutlichtanlage auf dem Sportplatz. Es sind aus Altersgründen vier Leuchtmittel und zwei Vorschaltgeräte defekt.

Die Kosten belaufen sich auf 3.197,64 €.

Der Antrag und die Rechnungen sind der Vorlage beigefügt.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem TSV Nordschwansen-Karby für die Reparatur der Flutlichtanlage auf dem A-Platz ein Zuschuss in Höhe von 500,00 € zu gewähren.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2017, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2017 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 5/2018
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2017 zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2017. 


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Karby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2017 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt.  


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Eingereichte Beschwerde eines Einwohners der Gemeinde Karby nach § 13 der Geschäftsordnung; I. Teil
Beschlussvorlage - 2/2018
Gem. § 13 der Geschäftsordnung kann jeder Einwohner der Gemeinde sowie die mit Sitz in der Gemeinde unternehmerisch oder freiberuflich Tätigen Anregungen und Beschwerden schriftlich oder zur Niederschrift, die sich auf Selbstverwaltungsangelegenheiten beziehen, an die Gemeindevertretung herantragen.

Von diesem Recht hat Herr Jörg Hein, Einwohner der Gemeinde Karby, mit Schreiben vom 02.01.2018 gebraucht gemacht. In seinem Schreiben geht er auf 3 Punkte ein. Von denen sind die ersten beiden öffentlich zu behandeln. Das jeweilige Anliegen ist dem der Vorlage beigefügten Schreiben zu entnehmen.
Herr Bürgermeister Möse verliest zu diesem TOP die Punkte 1 und 2 der Beschwerde.

Frau Thurau verwehrt sich dagegen, dass die Gemeindevertretung Beschlüsse fasst, wodurch Gemeindevertreter persönlich einen Vorteil haben.

Herr Hertwig verweist darauf, dass ein Bürger das Recht hat, seine politische Meinung zu äußern.

Über einen notwendigen oder nicht notwendigen Verkauf der beiden Grundstücke werden verschiedene Argumente ausgetauscht.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung sieht aufgrund der Beschwerde keinen Grund, die gefassten Beschlusse zu ändern. Sie nimmt zu der Beschwerde wie folgt Stellung:

zu Punkt 1:

Bei dem Grundstück handelt es sich um eine kleine Grünfläche , die für die Bürger als Freizeitfläche nutzbar ist. Kinder können dort spielen und toben. Des Weiteren könnten dort auch Grillfeste durchgeführt werden.

zu Punkt 2:

Von diesem Grundstück hat die Gemeinde keinen Nutzen. Es liegt im Gebiet einer anderen Gemeinde und verfügt über keine Erschließung. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 18. Bekanntgaben
Die Öffentlichkeit wird über die im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefassten Beschlüsse informiert.


Klaus-Dieter Möse  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer