N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Karby vom 11.12.2018.

Sitzungsort:  im Gasthaus Nüser, Eckernförder Straße 46, 24398 Karby
Beginn der Sitzung:  18.00 Uhr
Ende der Sitzung:  19.20 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Arno Henkel
Gemeindevertreterin Edda Doose
Gemeindevertreter Karlheinz Hauser
1. stellv. Bürgermeister Frank Hertwig
Gemeindevertreter Dieter Jacobsen
2. stellv. Bürgermeister Klaus-Dieter Möse
Gemeindevertreterin Claudia Pohl
Gemeindevertreter Helmut Schulz
Gemeindevertreterin Helga Thurau

Abwesend sind:
Gemeindevertreterin Bettina Boysen (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks
 Matthias Stelter

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Anfragen der Gemeindevertreter
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Bericht des Bürgermeisters
6.1 Ehrung des Gemeindearbeiters
6.2 Verabschiedung von zwei Gemeindevertretern
7. Bericht der Ausschussvorsitzenden
8. Absichtserklärung zur Gründung einer Klimaschutzagentur
  Beschlussvorlage - 15/2018
9. Gesamträumlichen Planungskonzept
  Beschlussvorlage - 17/2018
10. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht
  Beschlussvorlage - 18/2018
11. Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung
  Beschlussvorlage - 19/2018
12. Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen
  Beschlussvorlage - 20/2018
13. Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H.
  Beschlussvorlage - 22/2018
14. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Karby für das Haushaltsjahr 2018
  Beschlussvorlage - 23/2018
15. Erlass Haushaltssatzung 2019
  Beschlussvorlage - 24/2018
16. Wohnbauliche Entwicklung in der Gemeinde Karby
  Beschlussvorlage - 25/2018
17. Anlegung von insektenfreundlichen Wiesen im Gemeindegebiet
  Beschlussvorlage - 26/2018
18. Erweiterung Straßenbeleuchtung Schulweg
19. Erarbeitung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Gründung eines Zweckverbandes für die Kindergärten Sternschnuppe und Pezzettino in Karby
  Beschlussvorlage - 27/2018

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Herr Bürgermeister Henkel stellt den Antrag, die Tagesordnung um einen TOP 18 "Erweiterung Straßenbeleuchtung Schulweg" und TOP 19 "Erarbeitung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Gründung eines Zweckverbandes für die Kindergärten Sternschnuppe und Pezzettino in Karby" zu erweitern.
Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

Weitere Anträge werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Es wird die Erneuerung der Bekanntmachungskästen gelobt. Es wird vorgeschlagen, die mit "Leben“ zu füllen z. B. Tagesordnung der Sitzungen der Gemeindevertretung und die öffentlichen Vorlagen.

zu TOP 4. Anfragen der Gemeindevertreter
Herr Möse bittet um Auskunft, ob der Winterdienstvertrag mit Firma Fülling abgeschlossen wurde. Dies wird von Herrn Henkel bejaht.

Des Weiteren fragt Herr Möse, ob alle Feuerwehrkameraden/innen eingekleidet sind. Hierzu teilt Herr Henkel mit, dass ein Teil dieses Jahr eingekleidet wurde, der andere Teil kommendes Jahr.

Weitere Fragen werden nicht gestellt.

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 6. Bericht des Bürgermeisters
Herr Bürgermeister Henkel berichtet über die aktuelle Situation zu den Kindergärten in Karby, und dass geplant ist, diese über einen Kommunalzweckverband von den vier Gemeinden betreiben zu lassen.

Des Weiteren teilt er mit, dass die Kirchengemeinde den Vertrag zum Friedhofsbetrieb zum 31.12.2020 gekündigt hat. Die Gemeinde bleibt weiterhin hinsichtlich des Friedhofsbetriebes und einer Lösung zum Defizit gesprächsbereit. Alle Gemeindevertreter befürworten dies.

zu TOP 6.1 Ehrung des Gemeindearbeiters
Herr Bürgermeister Henkel gratuliert Herrn Peter Jann zu seinem 25jährigen Dienstjubiläum, übereicht ihm eine Dankesurkunde und bedankt sich für die geleistete Arbeit.

zu TOP 6.2 Verabschiedung von zwei Gemeindevertretern
Herr Henkel bedankt sich im Namen der Gemeinde Karby bei den ausgeschiedenen Gemeindevertretern Hans-Werner Pohl, der heute leider nicht anwesend sein kann, und bei Herrn Matthias Stelter, für ihr Engagement. 

zu TOP 7. Bericht der Ausschussvorsitzenden
Herr Hauser teilt als Finanzausschussvorsitzender folgendes aus der letzten Ausschusssitzung mit:

- Informationen über eine mögliche Beteiligung an der Schl.-Holst. Netz AG erhalten
- Erweiterung Straßenbeleuchtung Schulweg für 4.000,- €
- Abfrageergebnis der Schleswiger Stadtwerke für Glasfaserversorgung ergab einen Bedarf
von 60 %. Somit wird Karby jetzt ab Januar beworben. Die Glasfaserversorgung ist ein
wichtiges Projekt für Karby

Frau Doose berichtet als Vorsitzende des Ausschusses für Soziales und Kultur über ein am 14.11.2018 stattgefundenes Treffen der Vereine und Verbände zwecks Sondierung, welche Veranstaltungen bzw. Aktionen es schon gibt. Diese werden zu einem gemeinsamen Veranstaltungskalender zusammengeschrieben und an alle Haushalte verteilt. Am 29.06.2018 wird ein Tag der Vereine veranstaltet. Das nächste Treffen ist am 16.01.2019 im Sportlerheim.

Bauausschussvorsitzender Möse informiert darüber, dass die TOP der letzten Ausschusssitzung Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

zu TOP 8. Absichtserklärung zur Gründung einer Klimaschutzagentur
Beschlussvorlage - 15/2018

Lebensqualität und Zukunftssicherheit sind für Kommunen und ihre Bevölkerung von zentraler Bedeutung. Deshalb ist zu überlegen, ob das Engagement für den Klimaschutz ausgebaut und eine Vorbildfunktion hierfür gestärkt werden soll.

Insbesondere durch ein zentrales Energiecontrolling könnten die Verbräuche der eigenen Liegenschaften analysiert und reduziert werden. Somit spart man einfach und schnell Emissionen und vor allem finanzielle Mittel. Die Machbarkeitsstudie des Kreises zur Zukunft des Klimaschutzes im Kreis Rendsburg-Eckernförde hat gezeigt, dass die Gründung einer Klimaschutzagentur und die daraus resultierende Kooperation von Kreis und Kommunen wesentlich zur Effizienz und damit zur lokalen Zielerreichung beitragen werden.

Die Klimaschutzagentur soll eine GmbH werden, an der sich der Kreis, kreisangehörige Gemeinden oder Ämter bei einer Übertragung durch amtsangehörige Gemeinden als Gesellschafter beteiligen können. Der jährliche Gesellschafteranteil soll jährlich 2,00 € je Einwohner, mindestens aber 1.000,00 € je Gemeinde, betragen. Eine Kündigung des Gesellschafteranteiles wird mit einer angemessenen Frist möglich sein.

Die Studie wurde den Gemeindevertretern am 04. September 2018 vorgestellt und kann auf der Internetseite des Amtes unter Aktuelles mit der Präsentation zur Veranstaltung eingesehen werden.

Bei der jetzigen Beschlussfassung geht es um eine Absichtserklärung, in deren Folge in Abhängigkeit der kreisweiten Beschlüsse weitere Einzelheiten geklärt und in später noch zu beschließenden Verträgen Berücksichtigung finden müssen. Erst eine später Beschlussfassung wäre daher verbindlich. 


Beschluss:

Die Gemeinde beabsichtigt:

  1. Gesellschafterin der zu gründenden Klimaschutzagentur zu werden

  2. Einen jährlichen Gesellschafteranteil von 2 Euro pro Einwohner, mindestens 1.000,00 €, zu zahlen

  3. Die Regionalmarke zur Kommunikation zu nutzen

  4. Eine(n) zentralen AnsprechpartnerIn der Klimaschutzagentur zu benennen

  5. Die Aufgabe unter den genannten Voraussetzungen auf das Amt Schlei-Ostsee zu übertragen

Voraussetzungen sind:

  1. Das Mitspracherecht wird, wie im GmbH- Gesetz (§47 GmbHG) vorgeschrieben, äquivalent zum Gesellschafteranteil verteilt

  2. Die Beteiligung des Kreises an der Klimaschutzagentur, wobei er keine Mehrheit haben darf

  3. Ein/e zentraler AnsprechpartnerIn in der Klimaschutzagentur

  4. Das nachhaltige Engagement der Gemeinde durch Öffentlichkeitsarbeit nach außen zu tragen

  5. Eine Liegenschaft unserer Wahl in das Energiecontrolling der Klimaschutzagentur zu geben

 

Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :8
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 9. Gesamträumlichen Planungskonzept
Beschlussvorlage - 17/2018
Einleitend erfolgt der Hinweis, dass der nachstehend näher beschriebene Sachverhalt für alle Beschlussvorlagen zum Thema "Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.- H." gleichermaßen gilt.

In der Zeit vom 27.12.2016 bis einschl. 30.06.2017 lagen die Unterlagen zur Fortschreibung der o. g. Planverfahren öffentlich aus. Jedermann hatte die Möglichkeit innerhalb dieser Zeit seine Anregungen und Bedenken vorzutragen. Insgesamt sind ca. 6.500 Stellungnahmen eingegangen. Diese wurden durch die zuständige Planungsbehörde gesichtet und abgewogen. Alle Ergebnisse sind danach in einer Synopse (Gegenüberstellung) zusammengefasst. Nur für den Landesentwicklungsplan sind dies insgesamt 661 Seiten und für den Regionalplan für den Planungsraum II 5317 Seiten. Die Abwägung der durch die amtsangehörigen Gemeinden eingebrachten Stellungnahmen umfasst für beide Planungen zusammen 117 Seiten. Auf einen Versand per Post wird an dieser Stelle verzichtet. Die Unterlagen wurden den Gemeinden rechtzeitig digital zur Verfügung gestellt.

Im Frühjahr 2018 wurde in Schleswig-Holstein überdies ein neuer Landtag gewählt. Die Koalition aus CDU, FDP und Bündnis 90 / Die Grünen haben das energiepolitische Ziel der Vorgängerkoalition bestätigt, dennoch aber die weichen und abwägungsrelevanten Kriterien auf den Prüfstand gestellt. Für die in geschlossenen Ortslagen lebenden Menschen wurde der Mindestabstand zu den geplanten Windkraftanlagen von 800 m auf 1.000 m erhöht. Eine Veränderung der Abstände zu den im Außenbereich lebenden Menschen konnte hingegen nicht erreicht werden. Hier sind es weiterhin 400 m, mindestens jedoch drei Mal Anlagenhöhe. Auch hat die Länder-Arbeitsgemeinschaft-Immissionsschutz (LAI) sich neu zu den von hohen Windkraftanlagen ausgehendem Lärm geäußert und festgestellt, dass die bisherigen Berechnungsgrundlagen nicht mehr vollumfänglich zutreffend sind und eine Neubewertung vorzunehmen ist.

All diese Argumente wurden abgewogen und sind in den neuen, zweiten, Planentwurf eingeflossen. Dies hat dazu geführt, dass sich viele Veränderungen ergeben haben, die eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Belange voraussetzen. In der Zeit vom 04.09.2018 bis einschl. 03.01.2019 besteht die Möglichkeit, erneut Stellungnahmen abzugeben.

Im Rahmen der Anpassung des Landesplanungsgesetzes S.-H. wurde geregelt, dass es für das erneute Beteiligungsverfahren KEINE Papierunterlagen mehr für die Kommunen gibt. Alle Unterlagen stehen ausschließlich digital im Internet zur Einsicht. Diese können dort eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenso gibt es eine interaktive Karte, in der Strecken und Flächen gemessen und verschiedene Informationen ein- und ausgeblendet werden können. Privatpersonen können dort auch Ihre Stellungnahmen abgeben. Für die Kommunen erfolgt dies über das Amt. Alle Informationen finden Sie unter:
www.bolapla-sh.de

Zu diesem Verfahren wird auf die im 1. Halbjahr 2017 gefassten Beschlüsse verwiesen. Es ist darüber zu beraten, ob eine Stellungnahme zum Verfahren abgegeben werden soll. Aus Sicht der Verwaltung können keine neuen Argumente vorgebracht werden, so dass empfohlen wird die bisherigen Stellungnahmen aufrecht zu erhalten.    

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.    

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht
Beschlussvorlage - 18/2018
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".  

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.  

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung
Beschlussvorlage - 19/2018
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".  

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.  

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen
Beschlussvorlage - 20/2018
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".  

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.  

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

ab hier anwesend: Frau Helga Thurau

zu TOP 13. Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H.
Beschlussvorlage - 22/2018
Mit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes am 27. Mai 2016 wurden die Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein wieder eingeführt. Landschaftsrahmenpläne enthalten die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf regionaler Ebene. Daneben besteht nach wie vor das Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein aus dem Jahre 1999, das die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Bereich des gesamten Landes Schleswig-Holstein darstellt.
Landschaftsrahmenpläne haben keine unmittelbare verbindliche Rechtswirkung gegenüber Privatpersonen. Sie sind jedoch bei Planungen und Verwaltungsverfahren, die sich auf Natur und Landschaft auswirken können, zu berücksichtigen. Sie stellen insbesondere für den Natur- und Artenschutz eine wichtige planerische Grundlage dar.
Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein stammen aus den Jahren 1998 bis 2005. Nach § 9 Absatz 4 Bundesnaturschutzgesetz sind Landschaftsrahmenpläne fortzuschreiben, sobald und soweit dies erforderlich ist.
Dieses Erfordernis ergibt sich zum einen aus der Novellierung des Landesplanungsgesetzes 2014, mit der in Schleswig-Holstein die Planungsräume neu gefasst wurden. Zum anderen begründen neue oder weiter entwickelte rechtliche Rahmenvorgaben, tatsächliche Veränderungen in der Landschaft oder auch die hieraus erwachsenen neuen fachlichen Erkenntnisse das Erfordernis zur Fortschreibung der Landschaftsrahmenpläne.
Zudem bereitet die Landesplanungsbehörde derzeit die Fortschreibung der Regionalpläne vor. Ein zeitlicher Vorlauf der Landschaftsrahmenpläne ermöglicht es, die raumbedeutsamen Inhalte nach § 10 Abs. 1 BNatSchG unter Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen nach Maßgabe des Landesplanungsgesetzes in die Regionalpläne zu übernehmen.

Neuer
Planungsraum (PR)
Zugehörige Kreise / kreisfreie Städte
Alter
Planungsraum
(PR)
Bestehender LRP / Jahr
I
Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Flensburg
V
2002
II
Landeshauptstadt Kiel, Rendsburg- Eckernförde,
Plön, Neumünster
III
2000
III
Dithmarschen, Steinburg
IV
2005
Pinneberg, Segeberg, Stormarn,
Herzogtum Lauenburg
I
1998
Ostholstein, Hansestadt Lübeck
II
2003

Im Rahmen des Verfahrens wurde geregelt, dass es für das Beteiligungsverfahren nur eine Papierausfertigung für die Kommunen gibt. Alle Unterlagen stehen ausschließlich digital im Internet zur Einsicht. Diese können dort eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenso gibt es eine interaktive Karte, in der Strecken und Flächen gemessen und verschiedene Informationen ein- und ausgeblendet werden können. Privatpersonenkönnen dort auch Ihre Stellungnahmen abgeben. Für die Kommunen erfolgt dies über das Amt. Alle Informationen finden Sie unter:
www.bolapla-sh.de

In der Zeit vom 01.10.2018 bis einschl. 28.02.2019 besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu den vorliegenden Unterlagen abzugeben.   

Beschluss:
Es wird auf die Abgabe einer Stellungnahme zur Neuaufstellung der Landschaftsrahmenpläne des Landes S.-H. verzichtet.   

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Karby für das Haushaltsjahr 2018
Beschlussvorlage - 23/2018
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2018 und ein Nachtragshaushaltsplan 2018 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.    

Herr Hauser erläutert die Veränderungen durch den Nachtrag 2018 gegenüber dem Haushalt 2018.

Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 werden beschlossen.    


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Erlass Haushaltssatzung 2019
Beschlussvorlage - 24/2018
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.

Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.    

Finanzausschussvorsitzender Hauser stellt die Eckdaten des Haushalts 2019 vor. Dabei geht er insbesondere auf einzelne Ausgabepositionen ein. Des Weiteren wurden die Pauschalbeträge für Vereine und Verbände beraten und teilweise angehoben. Er appeliert an die Nachbargemeinden, die Vereine und Verbände zu unterstützen.

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2022 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      690.700,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      690.700,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      83.400,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      83.400,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      0,56 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          330%
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          330%
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         350%

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,00 EUR.


§ 5

Als Anlage gilt der Stellenplan.    


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Wohnbauliche Entwicklung in der Gemeinde Karby
Beschlussvorlage - 25/2018
Die Gemeinde Karby ist mit dem Wunsch der wohnbaulichen Entwicklung an die Verwaltung heran getreten. Für das Gemeindegebiet wurde bereits im Jahr 2014 eine Innenentwicklungsanalyse sowie die Betrachtung der möglichen wohnbaulichen Flächen im Außenbereich durch das Planungsbüro Springer durchgeführt. Derzeit stellt die Gemeinde Dörphof ebenfalls solch eine Analyse auf. Auch hier wird die Schaffung eines neuen Baugebietes ins Auge gefasst. Aufgrund der Nähe zueinander, wäre innerhalb der Gemeinde Karby darüber nachzudenken, ob Gespräche mit der Gemeinde Dörphof zwecks Synergien usw. geführt werden sollten. 

Herr Möse informiert über die Beratung zu diesem TOP aus der letzten Bauausschusssitzung und welche Fläche in der Gemeinde für eine wohnbauliche Entwicklung in Frage kommen würde. Eine Zusammenarbeit mit der Gemeinde Dörphof wird eher zurückhaltend betrachtet.
Herr Hauser hebt die möglichen Synergieeffekte in einer Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden hervor und hält es für wichtig, mit ihnen Gespräche zu führen.

Innerhalb der Gemeindevertretung besteht darüber Konsens, dass mit den Nachbargemeinden Gespräche geführt werden sollen, um mögliche gemeinsame Projekte einer Wohnbebauung zu erörtern. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, dass der Bürgermeister einen ersten Kontakt zum Eigentümer der Fläche östlich der Brodersbyer Straße sucht und seine Sichtweise der Dinge abfragt. Sofern keine gänzliche Ablehnung erklärt wird, werden 3.000 € für erste Planungen im Haushalt bereit gestellt. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Anlegung von insektenfreundlichen Wiesen im Gemeindegebiet
Beschlussvorlage - 26/2018
Das Land Schleswig-Holstein hat im Frühjahr 2018 für mehr Artenvielfalt durch Blühwiesen geworben. Durch zur Verfügung gestellte Landesmittel sollen Landwirte, Kommunen und Unternehmen kostenlos blütenreiches Saatgut zur Aussaat auf ihren Acker- bzw. Freiflächen zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist es, über das ganze Land verteilt möglichst viele Blühflächen entstehen zu lassen. Diese können bis in den Spätsommer hinein Nahrung und Rückzugsräume für Insekten und auch Feldvögel bieten.

Die Initiative wird vom Deutschen Verband für Landschaftspflege (DVL) koordiniert und umgesetzt. Der DVL steht für Fragen zur Verfügung, übernimmt die Beratung von interessierten Landwirten, Kommunen und Unternehmen und betreut die Anlage von Blühflächen. Ansprechpartnerin dort ist Wiebke Schoenberg (0431/649 973 30, w.schoenberg@lpv.de). Landwirte und Kommunen, die sich an der Initiative beteiligen möchten, konnten sich bis spätestens zum 1. April 2018 beim DVL melden. Die Voraussetzung für den Erhalt von Saatgut ist der Nachweis über Nutzungsrechte an einer Fläche von mindestens 1.000 m². Nach Rücksprache mit Frau Schoenberg wird das Projekt voraussichtlich auch für 2019 neu angeboten. Kommunen, die sich bisher nicht um Saatgut beworben haben, können dies bis Anfang 2019 realisieren.

Ziel ist die Aussaat von mehrjährigem Saatgut. Mit der Anlegung einer Wiese ist verbunden, dass diese für die Aussaat vorbereitet wird. Hierzu ist in der Regel mindestens das Fräsen der Grasnarbe (bei Wiesen) notwendig. Die Blühwiesen müssen dann zweimal im Jahr gemäht werden, das Mahdgut ist abzufahren. Alle Flächen werden vorab auf ihre Tauglichkeit in Augenschein genommen.

In der Gemeinde gibt es Überlegungen, ebenfalls Flächen hierfür zur Verfügung zu stellen. Ziel der Beratung soll sein, ob und welche Flächen hierfür vorgesehen werden können.        

Beschluss:
Es wird beschlossen, dass der Bürgermeister sowohl mit dem Kreis / LBV als auch mit dem Eigentümer der Extensivflächen am B-Plan "Am Hain" spricht und erfragt, ob auf deren Flächen auf Kosten der Gemeinde Karby Blühwiesen angesät werden dürfen. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 18. Erweiterung Straßenbeleuchtung Schulweg
Herr Möse berichtet, dass der Parkplatz beim Kindergarten Pezzettino schlecht beleuchtet ist. Im Namen der Eltern bittet der Förderverein, die Beleuchtung dort zu verbessern. Beim Nahbereichsschulverband hat der Bürgermeister bereits einen Antrag auf Bezuschussung der Maßnahme gestellt.

Beschluss:

Es wird beschlossen, im Schulweg eine zusätzliche Straßenlaterne zur Beleuchtung des Parkplatzes beim Kindergarten "Pezzettino" anzuschaffen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Angebote einzuholen und die notwendigen Aufträge zu vergeben. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 4.000 € werden im Haushalt 2019 bereitgestellt.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 19. Erarbeitung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Gründung eines Zweckverbandes für die Kindergärten Sternschnuppe und Pezzettino in Karby
Beschlussvorlage - 27/2018
Die Trägerschaft der ev.-luth. Kindergärten Sternschnuppe und Pezzettino wurden durch die Kirchengemeinde Karby zum 31.07.2019 gekündigt.
Die Gemeinden Brodersby, Dörphof, Karby und Winnemark können als Zweckverband die Trägerschaft gemeinsam übernehmen. Hierfür muss ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen den Gemeinden geschlossen werden, der durch die Bürgermeister mit der Verwaltung erarbeitet werden soll.   
Innerhalb der Gemeindevertretung wird der Wunsch nach dem Erhalt des Standortes für den Kindergarten in Karby betont. Vorrangig ist allerdings eine gute Lösung für die Kinder. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, mit den anderen Gemeinden einen Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrages für die Gründung eines Zweckverbandes für die Kindergärten in Karby zu erarbeiten.   

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Arno Henkel  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer