Sitzungsort: | im Gasthaus Nüser, Eckernförder Straße 46, 24398 Karby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.05 Uhr |
Bürgermeister Arno Henkel |
Gemeindevertreterin Bettina Boysen |
Gemeindevertreterin Edda Doose |
Gemeindevertreter Karlheinz Hauser |
1. stellv. Bürgermeister Frank Hertwig |
Gemeindevertreter Dieter Jacobsen |
2. stellv. Bürgermeister Klaus-Dieter Möse |
Gemeindevertreter Helmut Schulz |
Gemeindevertreterin Helga Thurau |
Gemeindevertreterin Claudia Pohl (entschuldigt ) |
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Einwohnerfragestunde |
4. | Anfragen der Gemeindevertreter |
5. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
6. | Bericht des Bürgermeisters |
7. | Bericht der Ausschussvorsitzenden |
8. | Gültigkeitserklärung der Gemeindewahl am 06. Mai 2018 |
Beschlussvorlage - 12/2018 | |
9. | Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Übertragung von Brandschutzaufgaben |
Beschlussvorlage - 13/2018 | |
10. | Trägerschaft und Finanzierung der ev. Kindergärten in Karby |
Beschlussvorlage - 21/2018 | |
11. | Defizitbeteiligung am Friedhof Karby |
Beschlussvorlage - 14/2018 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
13. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Herr Bürgermeister Henkel stellt den Antrag, die Bezeichnung von TOP 10 von "Information zu Kindergarten" in "Trägerschaft und Finanzierung der ev. Kindergärten in Karby" zu ändern. Zu diesem TOP wird die Beschlussvorlage 21/2018 verteilt. Diesen Antrag wird einstimmig zugestimmt. Des weiteren beantragt Herr Henkel den TOP 12 nicht öffentlich zu beraten. Diesem Antrag wird ebenfalls einstimmig zugestimmt. Weitere Anträge werden nicht gestellt.
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zu TOP 3. | Einwohnerfragestunde |
Auf die Frage, ob die Arztpraxis in Karby geschlossen wird, teilt Herr Bürgermeister Henkel mit, dass dem so ist, aber 200 Meter weiter im "Gesundheitshaus Dörphof" eine neue Praxis vom selbern Arzt eröffnet wird. Hinsichtlich Sachstand Glasfasererschließung verweist der Bürgermeister auf seinen folgenden Bericht. Zum Zeitpunkt der geplanten Umsetzung der Bekanntmachungskästen berichtet Herr Henkel, dass dies in den nächsten Tagen erfolgen soll. Zu der Anfrage, ob eine Straßenlaterne abends abgeschaltet oder gedimmt werden kann, weil diese in ein Schlafzimmer leuchtet, wird auf den Beschluss der Gemeindevertretung, dass die Straßenbeleuchtung bei Dunkelheit durchgängig brennen soll, hingewiesen. Diese Beschluss erfolgte auf Wunsch der Bürger in Karby.
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zu TOP 4. | Anfragen der Gemeindevertreter |
Herr Möse fragt hinsichtlich des stattfindenden Laternelaufens, ob dies nicht von der Gemeinde durchgeführt werden sollte, da die Veranstaltung von der Gemeinde finanziell getragen wird. Herr Hauser teilt hierzu mit, dass eine Durchführung der Veranstaltung seitens der Gemeinde nicht geplant war. Dies erfolgt weiterhin durch die KWK. Die Gemeinde zahlt einen Zuschuss von 200,- € für die Musik. Dafür wird sich bei der Begrüßung zum Beginn der Veranstaltung bedankt.
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zu TOP 5. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Herr Hertwig stellt den Antrag, bei TOP 4 den Vorsitz und stellvertr. Vorsitz der Fraktion der KWK zu ändern. Vorsitzender ist Herr Hertwig und stellvertr. Vorsitzender ist Herr Hauser. Im Protokoll steht es andersrum. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
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zu TOP 6. | Bericht des Bürgermeisters |
Herr Bürgermeister Henkel berichtet in folgenden Angelegenheiten: - Gespräch mit den Stadtwerken Schleswig hinsichtlich einer Vorababfrage bei den Bürgern zwecks Interesse eines Glasfaseranschlusses. Bei dieser Abfrage müssen mind. 40 % der Haushalte Interesse an einem Glasfaseranschluss bekunden. Die Abfragekarten werden durch die Gemeindevertreter verteilt. Die Rückantwort muss bis zum 05.11.2018 an die Stadtwerke erfolgen. - Positive Resonanz zum Tagesausflug der Gemeinde am 14.08.2018 zum Tierpark Hagenbeck - Antrag vom TSV Karby zur Nutzung des gemeindlichen Geländes neben dem B-Platz für Motor Trail. Der Antrag wird an den Finanz- und den Bauauschuss zur Beratung weitergeleitet, damit in der Gemeindevertretung darüber abschließend beschlossen werden kann. Hierzu teilen zwei anwesende Vertreter der Motorsportclub Schleswig (Trail) mit, dass sie die Planung nicht zusammen mit dem TSV betreiben. Sie favorisieren eine Anmietung des ehem. Klärwerksgeländes in Winnemark, welches gemeinsam mit dem ADAC aber ohne den TSV erfolgen soll. - Abschließend berichtet Herr Henkel, dass er in der bisherigen Zeit als Bürgermeister viele positive Erfahrungen gemacht hat.
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zu TOP 7. | Bericht der Ausschussvorsitzenden |
Frau Doose berichtet als Vorsitzende des Ausschusses für Soziales und Kultur aus der Ausschusssitzung vom 01.10.2018 zu folgenden Punkten: - Bestandsaufnahme Vereine und Verbände, auch in den Nachbargemeinde, bzw. welche Aktivitäten gibt es schon - Erstellung eines Veranstaltungskalenders für die Gemeinde - Planung eines "Tag der Vereine" vielleicht in Form eines Dorffestes - Kinderfasching - Musikveranstaltung für ältere Kinder Der Bau-, Wege- und Umweltausschuss hat bisher noch nicht getagt. Herr Hauser teilt als Finanzausschussvorsitzender mit, dass die TOP der letzten Ausschusssitzung Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.
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zu TOP 8. | Gültigkeitserklärung der Gemeindewahl am 06. Mai 2018 |
Beschlussvorlage - 12/2018 Der Gemeindewahlausschuss des Amtes Schlei-Ostsee hat am 14.05.2018 und der Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Karby am 10.10.2018 die Wahlunterlagen zur Gemeindewahl am 06. Mai 2018 geprüft. Gegen die Gültigkeit der Wahl wurden keine Einsprüche erhoben und auch keine Beanstandungen hinsichtlich der Vorbereitung und Durchführung der Wahlhandlung vorgebracht. Somit ist die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 gemäß § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig zu erklären.
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 in der Gemeinde Karby für gültig.
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Übertragung von Brandschutzaufgaben |
Beschlussvorlage - 13/2018 Die zwischen den Gemeinden Karby und Dörphof 1978 geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übertragung von Aufgaben nach dem Brandschutzgesetz wurde durch die Gemeinde Dörphof fristgerecht zum 31.12.2017 gekündigt. Für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2018 wurde durch Beschluss der Gemeindevertretungen Karby vom 05.12.2017 und Dörphof vom 07.12.2017 eine neue Vereinbarung mit folgenden Eckdaten geschlossen:
Zwischenzeitlich hat die Amtsverwaltung eine Vermögensbewertung aller Vermögensgegenstände, an denen sich die Gemeinde Dörphof bis zum 31.12.2017 beteiligt hat, durchgeführt. Hierzu wurden die Abschreibungsätze gemäß den Verwaltungsvorschriften über Abschreibungen von abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens der Gemeinden mit Stand 2017 in Abzug gebracht. Der Anteil der Gemeinde Dörphof am eingebrachten Vermögens beläuft sich zum Zeitpunkt 31.12.2017 auf rd. 33.000,- €. Am 13.08.2018 wurde zwischen beiden beteiligten Gemeinden ein Gespräch mit dem Ziel des Abschlusses einer weiteren Vereinbarung für die Zukunft durchgeführt. Bei diesem Gespräch wurde folgender Vorschlag erarbeitet, über den nun in den Gemeindevertretungen zu beraten ist:
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Herr Hauser informiert über die Entwicklung der Verhandlungen sowie über inhaltliche Regelungen der neuen Vereinbarung. Frau Thurau wird dieser Vereinbarung nicht zustimmen wegen der Kürzung des jährlichen Zuschusses auf 2.500,- € und dass das ermittelte Vermögen der Gemeinde Dörphof in der Feuerwehr Karby-Dörphof von 33.000,- € nicht abgeschrieben wird. Herr Möse unterstützt diese Auffassung. Herr Hauser hätte auch gerne die 33.000,- € mit einem bestimmten Abschreibungssatz abgeschrieben. Wichtig ist, dass in der Wehr Ruhe einkehrt.
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Übertragung von Aufgaben nach dem Brandschutzgesetz für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 mit den im Sachverhalt genannten Eckpunkten.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :3 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Trägerschaft und Finanzierung der ev. Kindergärten in Karby |
Beschlussvorlage - 21/2018 Die Kirchengemeinde hat den Vertrag zur Finanzierung des laufenden Betriebes der ev.-luth. Kindertagesstätten in Karby zum 31.07.2019 gekündigt. Am 02.10.2018 fand ein Gespräch mit Vertretern der Kirchengemeinde, deren Verwaltung, den vier Bürgermeistern der politischen Gemeinden sowie der Amtsverwaltung statt. Thema war hier der weitere Werdegang der Kindergärten. Die Kirchengemeinde hat signalisiert, dass sie die Trägerschaft gerne aufrecht erhalten möchte, jedoch nicht mehr die finanziellen Mittel, die gemäß des Vertrages gefordert sind, erbringen kann. Da die politischen Gemeinden Ende letzten Jahres einem Übergang in das ZeKiD nicht zugestimmt haben, gilt diese Variante auch nicht als mögliche Option einer Weiterfühung der Trägerschaft. Im Laufe des Gesprächs wurde das Thema auf die geplante Kita-Reform 2020 gelenkt. Hier gibt es jedoch noch keine konkreten Vorgaben mit denen jetzt schon geplant werden kann. Daher wird nun mit folgendem Vorschlag, der auch in der nächsten Kirchengemeinderatssitzung am 24.10.2018 auf der Tagesordnung stehen wird, an alle vier politischen Gemeinden herangetreten: Die Kirchengemeinde nimmt ihre Kündigung des Vertrages zur Finanzierung des laufenden Betriebes der ev.-luth. Kindertagesstätten in Karby zurück. Für das Kindergartenjahr 2019/2020 (möglicherweise auch noch für das Kindergartenjahr 2020/2021) wird sich die Kirchengemeinde mit 5% ihrer Kirchensteuerzuweisung an der Finanzierung beteiligen. Die Differenz zur eigentlichen Finanzierung durch die Kirchengemeinde gemäß Vertrag, werden die vier Gemeinden nach dem Finanzierungsschlüssel des Vertrages tragen.
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Herr Bürgermeister Henkel informiert über die geführten Gespräche zwischen den Gemeinden und der Kirche. Des Weiteren erläutert er den Grund für die Beschlussempfehlung. Diese wird von der Gemeindevertretung begrüßt, da die Zeit genutzt werden kann, um eine Lösung in dieser Angelegeheit zu finden. Wichtig ist auch, dass die Eltern wissen, dass es weiter geht.
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Beschluss: Es wird beschlossen, dem Vorschlag, dass die Kirchengemeinde ihre Kündigung zurück nimmt und die Finanzierung für das Kindergartenjahr 2019/2020 und 2020/2021 in einem Änderungsvertrag anzupassen, zuzustimmen. Die Trägerschaft verbleibt zunächst bei der Kirchengemeinde. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Defizitbeteiligung am Friedhof Karby |
Beschlussvorlage - 14/2018 In mehreren Gesprächsrunden der Bürgermeister der Gemeinden Brodersby, Dörphof, Karby und Winnemark sowie zuletzt auch Damp und Kappeln mit Vertretern des Kirchengemeinderates der Kirchengemeinde Karby sowie tlw. Vertretern der Kirchenkreis- und Amtsverwaltung wurde die finanzielle Situation des Friedhofsgebührenhaushaltes, zuletzt am 16.07.2018, erörtert. Situationsdarstellung: Der Betrieb des Friedhofes der Kirchengemeinde Karby weist lt. Mitteilung der Kirchengemeinde im "hoheitlichen" Teil ein aufgelaufenes Defizit Ende 2017 in Höhe von 68.068,59 € auf, welches die Kirchengemeinde aus Überschüssen im "gewerblichen" Teil des Friedhofes mit 10% (6.806,86 €) ausgleichen würde, so dass die Kirchengemeinde von den politischen Gemeinden eine Restdefizitübernahme von 61.261,73 € wünscht. Entsprechend der Einwohnerzahlen wären Brodersby mit 21,96% (13.453,08 €), Damp mit 11,61% (7.112,45 €), Dörphof mit 23,81% (14.586,42 €), Kappeln mit 6,58% (4.031,02 €), Karby mit 19,21% (11.768,38) und Winnemark mit 16,83% (10.310,35 €) am aufgelaufenen Defizit beteiligt. Der Gebührenhaushalt ist seit 2011 unausgeglichen, wobei das Defizit bis 2013 noch durch eine entsprechende Rücklage ausgeglichen werden konnte. Für das laufende Defizit wünscht sich die Kirche den Abschluss eines Vertrages zur Finanzierung dieses Defizits durch die politischen Gemeinden. Schließlich legt die Kirche den Entwurf einer Geschäftsordnung für ein Friedhofskuratorium vor und bittet um Benennung eines Kuratoriumsmitgliedes sowie eines Vertreters. Rechtliche Beurteilung: Nach § 20 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes (BestattG) haben die Gemeinden grundsätzlich sicherzustellen, dass der örtliche Bedarf an Friedhöfen gedeckt ist. Nach § 20 Abs. 2 BestattG können auch anerkannte Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts eigene (kirchliche) Friedhöfe betreiben. Soweit nur die Kirche einen Friedhof in der Gemeinde unterhält, ist sie verpflichtet, auch Nichtangehörigen der Konfession die Bestattung zu ermöglichen. In diesen Fällen hat sich die Gemeinde nach § 22 Abs. 2 BestattG an den Kosten des Friedhofs zu beteiligen, die nicht durch Gebühren gedeckt werden können. Diese Situation besteht grundsätzlich. Die Beteiligungspflicht der Gemeinde bedeutet nicht, dass sie das Defizit des kirchlichen Friedhofes komplett übernehmen muss. Da die Kirchengemeinde die Aufgabe ursprünglich als öffentlich-rechtliche Institution freiwillig übernommen hat und sie ihren Friedhof als konfessioneller Träger auch im eigenen Interesse errichtet und betreibt, kommt in aller Regel nur ein anteiliger Deckungsbeitrag der Gemeinde in Betracht. Der Gesetzgeber hat jedoch bewusst keine Beteiligungsquote festgelegt. Er geht der nichtamtlichen Begründung zufolge davon aus, dass sich die Beteiligten auf einen gemeindlichen Beitrag verständigen.
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Herr Möse hält es für unerlässlich, dass der Friedhofsbetrieb auf gesunde Beine gestellt wird. Dies muss gemeinsam zwischen der Kirche und den Gemeinden erfolgen.
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Beschluss:
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 13. | Bekanntgaben |
Herr Hertwig informiert die Öffentlichkeit über den im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefassten Beschluss.
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Arno Henkel | Christoph Stöcks |
Bürgermeister | Protokollführer |