N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Karby vom 05.03.2019.

Sitzungsort:  im Gasthaus Nüser, Eckernförder Straße 46, 24398 Karby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.40 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Arno Henkel
Gemeindevertreterin Bettina Boysen
Gemeindevertreterin Edda Doose
Gemeindevertreter Karlheinz Hauser
1. stellv. Bürgermeister Frank Hertwig
Gemeindevertreter Dieter Jacobsen
2. stellv. Bürgermeister Klaus-Dieter Möse
Gemeindevertreterin Claudia Pohl
Gemeindevertreterin Helga Thurau

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Helmut Schulz (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Anfragen der Gemeindevertreter
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Bericht des Bürgermeisters
7. Bericht der Ausschussvorsitzenden
8. Stellungnahme zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein
  Beschlussvorlage - 7/2019
9. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2018, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2018 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 6/2019
10. Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
  Beschlussvorlage - 8/2019
11. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019
  Beschlussvorlage - 10/2019
12. Defizitbeteiligung am Friedhof Karby
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
14. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.  

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Herr Hertwig stellt den Antrag, die Tagesordnung um einen neuen TOP 12 "Defizitbeteiligung am Friedhof Karby" im öffentlichen Sitzungsteil zu erweitern.

Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

Der nicht öffentlichen Beratung des neuen TOP 13 wird ebenfalls einstimmig zugestimmt.

  

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Auf die Frage, ob Karby die Vorgabequote zum Anschluss an das Breitbandnetz erfüllt hat, teilt Herr Henkel mit, dass die Gemeinde Karby angeschlossen wird. Zahlen liegen ihm aber noch nicht vor.

Hinsichtlich der Frage, wie ein Bürger zur Finanzausschusssitzung nach Eckernförde hätte kommen können, wird mitgeteilt, dass eine Mitfahrgelegenheit bei den Gemeindevertretern bestanden hätte.

Auf Nachfrage werden einzelne Punkte zu der möglichen Beteiligung der Gemeinde an der Schl.-Holstein Netz AG beantwortet.

Herr Henkel teilt auf Nachfrage mit, dass es geplant ist, dieses Jahr eine Einwohnerversammlung durchzuführen.  

zu TOP 4. Anfragen der Gemeindevertreter
Herr Möse fragt nach dem Sachstand zum neuen Baugebiet, ob schon weitere Gespräche geführt wurden. Herr Henkel teilt mit, das der Grundstückseigentümer der möglichen Baufläche sich seit dem letzten Gespräch noch nicht wieder gemeldet hat.

Zu einer möglichen Umwandlung des Biotops auf der Fläche von Henrici in eine insektenfreundlichen Wiese, bietet Herr Möse an, mit dem Grundstückseigentümer Gespräche zu führen. Dieses wird innerhalb der Gemeindevertretung befürwortet.  

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.  

zu TOP 6. Bericht des Bürgermeisters
Herr Bürgermeister Henkel berichtet zu folgenden Punkten:

- Karby hat die Vorgabe zum Anschluss an das Breitbandnetz erfüllt
- Konstituierende Sitzung Kindertagesstättenzweckverband Nordschwansen am 12.03.2019
- Landjugendball
- Faschingsfest vom TSV Karby  

zu TOP 7. Bericht der Ausschussvorsitzenden
Herr Möse teilt als Bauausschussvorsitzender mit, dass eine Ausschusssitzung geplant ist. Zur weiteren Planung für ein neues Baugebiet bietet er an, gemeinsam mit dem Bürgermeister ein Gespräch mit dem Eigentümer der Fläche zu führen.

Der Finanzausschussvorsitzende, Herr Hauser, berichtet, dass die TOP der letzten Ausschusssitzung Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Als Vorsitzende des Ausschusses für Soziales und Kultur informiert Frau Doose über die geplante Ausschusssitzung am 03.04.2019 und der durchgeführten Verteilung des Veranstaltungskalenders in der Gemeinde.  

zu TOP 8. Stellungnahme zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein
Beschlussvorlage - 7/2019
Der Landesentwicklungsplan (LEP) ist ein Fachplan der Raumordnung, dessen Aufgabe es ist, die unterschiedlichen Funktionen und Nutzungsmöglichkeiten des Raums aufeinander abzustimmen. Es handelt sich um ein zentrales Instrument der Raumordnung. Er legt die räumliche Entwicklung des Landes für die nächsten 15 Jahre fest. Beim LEP handelt es sich um einen Rahmen setzenden Leitplan, zu dessen Aufstellung die Länder gem. § 13 (1) S. 1 Nr. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) verpflichtet sind. Das ROG schreibt zudem vor, dass die gesamträumliche Festlegung eines LEP`s in teilräumlichen Regionalplänen konkretisiert werden muss. Das Landesplanungsgesetz (LaplaG) definiert hier seit 2014 drei Planungsräume. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde gehört zum Planungsraum II.

Die Landesregierung hat dem ersten Entwurf der Planfortschreibung am 27.11.2018 zugestimmt. Das viermonatige Beteiligungsverfahren läuft vom 18.12.2018 bis einschließlich zum 17.04.2019. Die Unterlagen liegen unter www.bolapla-sh.de einsehbar. Der letzte LEP ist 2010 in Kraft getreten. Bei dem jetzigen Verfahren handelt es sich nicht um eine Neuaufstellung, sondern um eine vorzeitige Fortschreibung, welche aufgrund unterschiedlicher Faktoren (u. a. Entwicklungstrends, Gesetzesänderungen usw.) notwendig geworden ist. Dies bedeutet, dass nicht der gesamte LEP neu verfasst wird, sondern der Aufbau und die Struktur weitestgehend erhalten bleiben und viele Kapitel vor allem aktualisiert werden.

Der LEP gilt insbesondere für die Träger öffentlicher Belange (TÖB´s), zu denen auch die Kommunen gehören. Diese müssen z. B. die Vorgaben des LEP´s im Rahmen ihrer Bauleitplanung berücksichtigen, beziehungsweise beachten, und ihre Bauleitpläne (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne) bei Bedarf anpassen (§ 4 ROG). Für Privatpersonen hat der LEP i. d. R. keine unmittelbaren Auswirkungen.

Im LEP wird zwischen Zielen und Grundsätzen unterschieden.
Ziele der Raumordnung sind verbindliche Vorgaben, welche keiner Abwägung mehr zugänglich sind und somit von öffentlicher Stelle, bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten sind. Die Gemeinden sind zudem durch § 1 (4) Baugesetzbuch (BauGB) dazu verpflichtet, im Rahmen ihrer Bauleitplanverfahren die Ziele der Raumordnung zu beachten.
Grundsätze der Raumordnung sind Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- und Ermessensentscheidungen und sie sind durch öffentliche Planungsträger, im Rahmen solcher Entscheidungen, zu berücksichtigen.

Der LEP besteht aus vier Teilen. Hierbei handelt es sich um die Teile A bis D. Der Teil A beschäftigt sich mit Herausforderungen, Chancen und strategischen Handlungsfeldern und ist wiederum in elf Megatrends gegliedert. Teil B beinhaltet die Grundsätze und Ziele der Raumordnung und ist in sechs Hauptkapitel, welche mit zahlreichen Unterkapiteln versehen sind, gegliedert. Der Teil C ist die Hauptkarte, welche im Maßstab 1:300.000 abgebildet wird. Bei dem Teil D handelt es sich um den Umweltbericht.

Zu den wesentlichen Änderung des LEP`s gehören unter anderem, dass mit Bekanntgabe des neuen Entwurfes der aktualisierte wohnbauliche Entwicklungsrahmen bereits Anwendung für die Gemeinden gefunden hat. Der alte Rahmen gilt nicht mehr und die Gemeinden der ländlichen Räume können sich nunmehr 10 %, bezogen auf den Wohnungsbestand zum Stichtag 31.12.2017, entwickeln. Dieser neue Rahmen gilt nun von 2018 bis einschließlich 2030, wobei eine Stichtagsanpassung zum Zeitpunkt des Kabinettsbeschlusses erfolgen wird. Das Entwicklungskontingent ist als Ziel unter Teil B, 3.6.1, 3 Z festgelegt. Die vorzeitige Aktualisierung war aufgrund des Wohnungsneubaubedarfes notwendig geworden. Zudem soll künftig auch eine Möglichkeit geschaffen werden, den Rahmen in bestimmten Ausnahmefällen, geringfügig zu überschreiten (Teil B, 3.6.1, 4 Z).
Bei den festgelegten 10 % handelt es sich um eine Obergrenze, welche nicht zwingend auszuschöpfen ist. Gemeinden mit kleinräumigen Prognosen, in denen sich ein deutlich niedrigerer Bedarf ableiten lässt, sollten diesen Rahmen nicht voll ausschöpfen (Teil B, 3.6.1, B zu 3). Die Ausweisung von Bauland soll in allen Bereichen zeitlich angemessen erfolgen, sprich alle Gemeinden müssen mit ihrem Kontingent von 10 % so wirtschaften, dass dieses bis zum Jahre 2030 ausreichend ist.

Ausgenommen von den 10% sind die Gemeinden, welche gem. Regionalplan eine überörtliche Versorgungsfunktion haben. Auf unser Amtsgebiet bezogen sind dass die Gemeinden Damp, Fleckeby und Rieseby. Der LEP legt als Ziel unter Teil B, Punkt 3.6.1, 2 Z fest, dass diese Gemeinden eine besondere Verantwortung für die Deckung des regionalen Wohnungsbedarfes haben und entsprechend ihrer Funktion ausreichend Wohnraum zu ermöglichen haben. Gem. § 1 (3) S. 1 Baugesetzbuch (BauGB) haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, "sobald" und "soweit" es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Diese Norm beinhaltet eine zeitliche ("sobald") Komponente und eine inhaltliche ("soweit") Komponente, welche die Gemeinden selbst beurteilen und welche gerichtlich nicht nachprüfbar sind. Der LEP schreibt für Gemeinden mit überörtlicher Versorgungsfunktion jedoch als Ziel vor, dass diese sich zu entwickeln haben. Eine Umsetzung ist somit herbeizuführen.

Zudem enthält der LEP zum ersten Mal eine Vorgabe für die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme im Land. Ziel ist es möglichst viele Freiflächen zu erhalten. Langfristig sollen gemäß europäischem Flächeneinsparziel keine Landwirtschafts- und Naturflächen zu Lasten von Siedlungs- und Verkehrsflächen verloren gehen. Die Inanspruchnahme neuer Flächen soll landesweit reduziert werden. Bis 2030 soll diese von derzeit 2,7 Hektar auf unter 1,3 Hektar pro Tag abgesenkt werden. Versiegelte Flächen, die nicht mehr genutzt werden, sollen möglichst entsiegelt und in den Flächenkreislauf zurückgeführt werden (Teil B, 3.9, 2 G). Gem. Teil B, 3.6, 1 G sollen Flächen nur im möglichst geringen Umfang ausgewiesen werden. Vorrangig gilt, wie bisher auch, der Grundsatz der Innenentwicklung- vor Außenentwicklung (Teil B, 3.6.1, 6 Z).

Im Bereich des Ressourcenschutzes wurde die Zielsetzung aus dem Landesnaturschutzgesetz übernommen, mindestens 15 % der Landesfläche zum Biotopenverbund zu machen. Vor dem Hintergrund des Klimawandels soll der Binnenhochwasser- und Küstenschutz mehr Berücksichtigung in der Planung finden.

Der Schwerpunktraum für Tourismus und Erholung soll laut dem Entwurf, abweichend von der bisherigen Struktur (Waabs bis Schönhagen), auch auf Barkelsby und Eckernförde ausgedehnt werden.

Im Teil C wurde auf eine Darstellung der nicht mehr nötigen Kategorie der Schwerpunkträume für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe verzichtet. Stattdessen werden die Potentialflächen für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe in einer Themenkarte in der Begründung des Teils B überblicksartig abgebildet. Im Entwurf des Landschaftsrahmenplanes, welcher bereits in allen Gemeinde beraten wurde, sind die Schwerpunkträume für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe weiter berücksichtigt.

Neu ist, bezogen auf die Energie und Rohstoffe, die symbolhafte Darstellung von besonders geeigneten Bereichen für tiefe Geothermie in den Bereichen Eckernförde Nord, hineinreichend bis in das Gemeindegebiet Barkelsby. Betroffen im Amtsbereich Schlei-Ostsee ist die Gemeinde Barkelsby, welche im LEP als besonders geeigneter Bereich für tiefe Geothermie festgelegt worden ist. Mit der Energiewende soll der Atomausstieg bis spätestens 2021 gewährleistet werden. Neben Wind- und Solarenergie ist nun auch erstmal die Geothermie aufgeführt. So sieht der LEP als Grundsatz unter Teil B, 4.5.3, 2G vor, dass die Nutzung von tiefer, hydrothermaler Geothermie als Energiequelle für Wärmenetze entwickelt werden soll. Als besonders geeigneter Bereich erscheint u. a., wie oben bereits erwähnt, Eckernförde Nord. Unter Teil B, 6.5.3, 3 G wird aufgeführt, dass dabei alle Maßnahmen im unterirdischen Raum mit oberirdischen und oberflächennahen Schutzgütern vereinbar sein sollen, insbesondere soll die Ressource Grundwasser nicht beeinträchtigt werden. Geothermische Energie ist die Form von in Wärme gespeicherter Energie unterhalb der Erdoberfläche. Oberflächennahe Geothermie wird in S-H bereits vielfach für private, gewerbliche und öffentliche Immobilien genutzt. Die tiefe Geothermie umfasst hingegen Systeme, bei denen die geothermische Energie über Tiefbohrungen erschlossen wird (unter 400 Meter) und deren Energie direkt genutzt werden kann. Um diese Art von Geothermie geht es im LEP.

Eines der Kernziele des LEP´s ist die "Vernetzung und Kooperation" der Kommunen untereinander. Sie beinhaltet, dass die Gemeinden künftig verstärkt miteinander zusammen arbeiten sollen und die Planung somit nicht an der Gemeindegrenze endet. So wird angedacht, dass künftig sogenannte "funktionale Räume" geschaffen werden, in denen bestimmte Aufgaben (z. B. Gewerbe, Wohnungsmarkt, altengerechtes Wohnen usw.) zusammengefasst werden. (siehe hier Teil B, Nr. 1, S. 28 ff.)

Die Inhalte der Fortschreibung des LEP`s sind sehr weit gehalten und stützen sich z. T. auf sehr globale Aussagen. Die bisherigen Regelungen sind, bis auf die o. g. Erneuerungen und Ergänzungen weitestgehend gleich geblieben. Die kommunalen Spitzenverbände werden zudem eine Stellungnahme abgeben, in der die Interessen der Gemeinden Berücksichtigung finden werden. Zu den komplexen Unterlagen des Umweltberichtes kann keine fachliche Beurteilung seitens der Verwaltung stattfinden. Hierzu werden sich aber die zuständigen Behörden, Verbände und sonstige Fachkundige äußern. Es wird empfohlen, auf die Abgabe einer Stellungnahme zum Umweltbericht zu verzichten.
  
Herr Möse schlägt vor, diesen Tagesordnungpunkt zwecks Beratung an den Bauausschuss zu verweisen. Dieser wird vor der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung tagen, die am 27.05.2019 sein wird, da die Stellungnahme am 31.05.2019 beim Land vorliegen muss.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, diesen TOP an den Bauausschuss zu verweisen.  

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2018, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2018 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 6/2019
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Karby zu prüfen. Die Aufgabe übernimmt der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.
Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2018.          

Herr Hauser stellt die Jahresrechnung und das Ergebnis vor. Dabei geht er auf einzelne Positionen ein.
  

Beschluss:
Die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Karby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2018 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.          

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
Beschlussvorlage - 8/2019
Im Rahmen der Abschlüsse der Wegenutzungsverträge im Jahre 2010 wurden den Gemeinden angeboten, sich an der Schleswig-Holstein Netz AG als Netzbetreiber in Form von Aktienerwerb zu beteiligen.
Die Schleswig-Holstein Netz AG hat den Gemeinden, nach Ablauf der Haltefrist für die Aktien von 5 Jahren, ein neues Angebot zum Erwerb für Aktien unterbreitet. Im April 2021 besteht ein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Änderung der Erlösobergrenze. Der Preis pro Aktie beläuft sich auf 4.812,48 €.
Die Gemeinde Karby könnte maximal 47 Aktien zu einem Preis von 226.186,56 € erwerben. Die Mindestabnahme beträgt 22 Aktien für 105.874,56 €. Es besteht auch die Möglichkeit, ein optionales Kontingent von 94 Aktien für 452.373,12 € zu erwerben. Die Garantiedividende beträgt nach Abzug der Unternehmenssteuer 152,11 € pro Aktie. Von dieser Summe sind noch Kapitalertragssteuer und der Solidaritätszuschlag abzuziehen. Somit verbleibt eine Dividende von 128,03 € je Aktie, welches einer Verzinsung von 2,66% entsprechen würde.

Die Finanzierung des Aktienerwerbs wäre auch weiterhin durch ein Kommunaldarlehen, nach Rückfrage bei der Kommunalaufsicht, möglich. Bei der Aufnahme eines Kommunaldarlehens in Höhe von 693.000,- € bei der Investitionsbank Schl.-Holst., mit 5 Jahren Tilgungsfreiheit, vierteljährliche Zinsleistung, valuta 29.03.2019, werden 0,57 % Zinsen berechnet. Die Konditionen basieren auf einer Anfrage vom 29.10.2018. 

Berechnungsbeispiel:

1. Jährliche Dividende bei einem Erwerb von 94 Aktien:                        12.034,82 €
2. Jährliche Zinsen bei einer Kreditaufnahme von 452.400,- €: - 2.578,68 €
3. Überschuss:                                                                                    9.456,14 €   

Herr Hauser verweist auf den Vortrag von Herrn Loell von der Schl.-Holst. Netz AG und den dazu umfassend erhaltenen Informationen. Über 300 Kommunen haben sich an der Schl.-Holst. Netz AG beteiligt.
Herr Möse sieht bei dem jährlichem Ertrag an Dividende von 10.000,- € gegenüber dem Haushaltsvolumen von ca. 700.000,- € ein zu großes Risiko bei dem Aktienerwerb für die Gemeinde. Diese Aussage wird von Frau Thurau unterstützt.
Herr Henkel sieht die Notwendigkeit, dass die Gemeinde für die Zukunft Einnahmen generieren muss. 

Herr Möse beantragt nach der Geschäftsordnung namentliche Abstimmung.

Beschluss:
Es wird beschlossen, sich durch den Erwerb von 94 Aktien an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen. Die Finanzierung des gesamten Betrages soll über einen Kommunalkredit erfolgen.     

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Namentliche Abstimmung Ja Nein Enth
Herr Klaus-Dieter Möse X
Frau Claudia Pohl X
Frau Helga Thurau X
Herr Dieter Jacobsen X
Frau Bettina Boysen X
Herr Arno Henkel X
Frau Edda Doose X
Herr Karlheinz Hauser X
Herr Frank Hertwig X

zu TOP 11. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019
Beschlussvorlage - 10/2019
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch den Erwerb von Aktien an der Schleswig-Holstein Netz AG und der Aufnahme eines Kommunalkredits ist der Erlass der 1. Nachtragssatzung 2019 erforderlich.

Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Karby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes um 452.400,- € erhöht und damit gegenüber bisher 83.400,- € auf nunmehr 535.800,- € festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erhöht sich von 0,- € auf 452.400,- €. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die Nachtragshaushaltssatzung nicht.  

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den -plan 2019.       

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Defizitbeteiligung am Friedhof Karby
Herr Bürgermeister Henkel erläutert kurz das Treffen mit der Kirche zu einem informellen Gespräch. Aufgrund des Gesprächs besteht darüber Einigkeit, dass die Gemeinde als Standortgemeinde des Friedhofs ihr anteiliges Defizit am Friedhof Karby für die zurückliegende Jahre bis einschl. 2017 in Höhe von 11.768,38 € trägt. Die Nachbargemeinden Winnemark und Broderby tragen ihr anteiliges Defizit ebenfalls.
Frau Thurau betont, dass die Defizitübernahme nur aufgrund von Zugeständnissen der Kirche erfolgt.
Herr Hertwig hofft auf die Einhaltung der Zusagen seitens der Kirche.
Herr Hauser befürwortet die Kostenübernahme, damit es in dieser Angelegenheit weiter voran geht. Für das Jahr 2018 wird es vermutlich ein Defizit von 8.000,- € geben.
Die Kirche wird die Zahlen für 2015 - 2017 noch mal den Gemeinden zusenden, obwohl diese damals dem Bürgermeister übermittelt worden sind.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dass die Gemeinde Karby ihr anteiliges Defizit am Friedhof Karby gem. der vorgelegten Zahlen der Kirche in Höhe von 11.768,38 € übernimmt.  

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 14. Bekanntgaben
Herr Bürgermeister Henkel informiert die Öffentlichkeit darüber, dass die Gemeindevertretung in einer Personalangelegenheit eine positive Entscheidung getroffen hat.  


Arno Henkel  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer