Sitzungsort: | im Gasthaus Nüser, Eckernförder Straße 46, 24398 Karby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.15 Uhr |
Bürgermeister Arno Henkel |
Gemeindevertreterin Bettina Boysen |
Gemeindevertreterin Edda Doose |
Gemeindevertreter Karlheinz Hauser |
1. stellv. Bürgermeister Frank Hertwig |
Gemeindevertreter Dieter Jacobsen |
2. stellv. Bürgermeister Klaus-Dieter Möse |
Gemeindevertreterin Claudia Pohl |
Gemeindevertreter Helmut Schulz (entschuldigt ) |
Gemeindevertreterin Helga Thurau (entschuldigt ) |
Amtsdirektor/Protokollführer Gunnar Bock |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Einwohnerfragestunde |
4. | Anfragen der Gemeindevertreter |
5. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
6. | Bericht des Bürgermeisters |
7. | Bericht der Ausschussvorsitzenden |
8. | Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Europawahl am 26. Mai 2019 |
Beschlussvorlage - 1/2019 | |
9. | Defizitbeteiligung am Friedhof Karby |
Beschlussvorlage - 2/2019 | |
10. | Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Gründung des Kindertagesstättenverbandes Nordschwansen |
Beschlussvorlage - 3/2019 | |
11. | Verbandssatzung des Kindertagesstättenverbandes Nordschwansen |
Beschlussvorlage - 4/2019 | |
12. | Wahl einer/eines Vertreterin/Vertreters sowie einer persönlichen Stellvertreterin/eines persönlichen Stellvertreters für die Verbandsversammlung des Kindertagesstättenverbandes Nordschwansen |
Beschlussvorlage - 5/2019 |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.
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zu TOP 3. | Einwohnerfragestunde |
Es werden keine Fragen gestellt.
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zu TOP 4. | Anfragen der Gemeindevertreter |
GV Möse bittet um frühzeitige Abstimmung der Sitzungstermine. GV Hertwig bemängelt die Gehwegpflasterarbeiten im Zusammenhang mit einer Leerrohrverlegung. Der Bürgermeister wird dies bei der Abnahme berücksichtigen und zuvor Herrn Andresen vom Amt informieren.
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zu TOP 5. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 6. | Bericht des Bürgermeisters |
Der Bürgermeister berichtet über:
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zu TOP 7. | Bericht der Ausschussvorsitzenden |
Die Ausschussvorsitzenden berichten aus der Arbeit ihrer Ausschüsse, welche im Wesentlichen auch den Ausschussniederschriften und -unterlagen zu entnehmen ist.
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zu TOP 8. | Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Europawahl am 26. Mai 2019 |
Beschlussvorlage - 1/2019 Für die ordnungsgemäße Durchführung der Europawahl am 26. Mai 2019 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt. Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Europawahlgesetzes und der Europawahlordnung, ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden, seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, mindestens 8 Personen als Mitglieder in den Wahlvorstand zu berufen. Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind. Ich bitte daher, um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in Ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Europawahl am 26. Mai 2019. |
Beschluss: Für die Europawahl am 26. Mai 2019 wird folgendes Wahllokal bestimmt: Gasthaus Nüser Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Europawahl am 26. Mai 2019 vorgeschlagen: 1) Wahlvorsteher/in: Arno Henkel 2) stellv. Wahlvorsteher/in: Frank Hertwig 3) Schriftführer/in: Claudia Pohl 4) stellv. Schriftführer/in: Bettina Boysen 5) Beisitzer/in: Klaus Möse 6) Beisitzer/in: Dieter Jacobsen 7) Beisitzer/in: Karl-Heinz Hauser 8) Beisitzer/in: Edda Doose 9) Beisitzer/in: Helmut Schulz (Reserve) 10) Beisitzer/in: Helga Thurau (Reserve) |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Defizitbeteiligung am Friedhof Karby |
Beschlussvorlage - 2/2019 In mehreren Gesprächsrunden der Bürgermeister der Gemeinden Brodersby, Dörphof, Karby und Winnemark sowie zuletzt auch Damp und Kappeln mit Vertretern des Kirchengemeinderates der Kirchengemeinde Karby sowie tlw. Vertretern der Kirchenkreis- und Amtsverwaltung wurde die finanzielle Situation des Friedhofsgebührenhaushaltes erörtert, worauf hin die Gemeindevertretung Karby am 10.10.2018 beschlossen hat: 1. Vom aufgelaufenen Defizit (31.12.2017) übernimmt die Gemeinde einmalig 5.000,00 €. 2. Der Entwurf der Geschäftsordnung für das Kuratorium wird nicht beschlossen. 3. Der vorliegende Finanzierungsvertragsentwurf wird nicht beschlossen. 4. Die Gemeinde ist nicht bereit, das restliche Defizit zu übernehmen und fordert Einsicht in den Gebührenhaushalt. Weitere Gesprächsbereitschaft wird signalisiert. Auch keine der weiteren Gemeinden hat eine Geschäftsordnung für ein Kuratorium oder einen Finanzierungsvertragsentwurf beschlossen. Hinsichtlich der Defizitbeteiligung haben die jeweiligen Gemeinden beschlossen (in Klammern rechnerischer verhältnismäßiger Anteil nach Einwohnern bis Ende 2017): Brodersby: 13.453,08 € (13.453,08 €) Damp: 3.500,00 € (7.112,45 €) Dörphof: 1.620,71 € (14.586,42 €) Kappeln: 4.100,00 € bis einschließlich 2018, dann 5 Jahre je 1.000,00 € (4.031,02 €) Karby: 5.000,00 € (11.768,38 €) Winnemark: noch keine Beschlussfassung (10.310,35 €) Ansonsten wird auf die Niederschrift vom 10.10.2018 bzw. die Vorlage 14/2018 verwiesen. Mit Schreiben vom 29.11.2018 hat die Kirchengemeinde Karby die Schließung des Friedhofes zum 01.01.2021 mitgeteilt, da die Bereitschaft der Gemeinden, einen Anteil am Betriebsdefizit zu übernehmen, nicht ausreichen würde. Die Angelegenheit soll daher erneut beraten werden.
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Nach ausführlicher Erörterung der Gesamtsituation beantragt GV Hauser die Zurückstellung der Beschlussfassung bis ein gemeinsames Gespräch mit dem Kirchengemeindevorstand stattgefunden hat.
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Beschluss: Die Angelegenheit wird zurückgestellt. Der Bürgermeister lädt den Kirchenvorstand zu einem gemeinsamen Gespräch mit der Gemeindevertretung ein.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Gründung des Kindertagesstättenverbandes Nordschwansen |
Beschlussvorlage - 3/2019 Zum 01.08.2019 muss die Trägerschaft der beiden Kindergärten Sternschnuppe und Pezzettino von der Kirchengemeinde Karby auf einen neuen Träger übergehen. Die Gemeinden Brodersby, Dörphof, Karby und Winnemark haben bereits in mehreren Vorgesprächen signalisiert, die Aufgabe der Trägerschaft gemeinsam übernehmen zu wollen. Durch den öffentlich-rechtlichen Vertrag wird der Kindertagesstättenverband Nordschwansen gegründet, der aus den vier Gemeinden besteht. Die Gemeinden übertragen dem Kindertagesstättenverband Nordschwansen alle Aufgaben die Kindertageseinrichtungen, Tagespflegestellen und den Kostenausgleich nach dem Kindertagesstättengesetz betreffen. Der Verband soll zum 01.03.2019 gegründet werden, sodass alle weiteren Verhandlungen direkt durch den Kindertagesstättenverband Nordschwansen geführt werden.
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Beschluss: Der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Gründung des Kindertagesstättenverbandes Nordschwansen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Verbandssatzung des Kindertagesstättenverbandes Nordschwansen |
Beschlussvorlage - 4/2019 Der Kindertagesstättenverband Nordschwansen muss in seiner Verbandsversammlung eine Verbandssatzung erlassen. Alle beteiligten Gemeinden erhalten die Verbandssatzung im Vorwege, um über die Satzung im Bilde zu sein, die dann von den Verbandsmitgliedern in der Verbandsversammlung beschlossen wird.
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Beschluss: Es wird beschlossen, der Verbandssatzung des Kindertagesstättenverbandes Nordschwansen in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Wahl einer/eines Vertreterin/Vertreters sowie einer persönlichen Stellvertreterin/eines persönlichen Stellvertreters für die Verbandsversammlung des Kindertagesstättenverbandes Nordschwansen |
Beschlussvorlage - 5/2019 Gemäß § 5 Abs. 2 und 3 der Verbandssatzung des Kindertagesstättenverbandes Nordschwansen entsenden die Verbandsmitglieder neben der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister (im Verhinderungsfall durch die Stellvertretung vertreten) eine weitere Vertreterin/einen weiteren Vertreter, sowie eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter für diese Person. |
Beschluss: Als Vertreterin für die Verbandsversammlung wird Edda Doose mit 6 Ja-Stimmen, bei 1 Ja-Stimme für Klaus Möse und 1 Enthaltung gewählt. Als persönliche Stellvertreterin wird Claudia Pohl mit 6 Ja-Stimmen, bei 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung gewählt.
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Gunnar Bock | Arno Henkel |
Protokollführer | Bürgermeister |