N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Karby vom 29.10.2012.

Sitzungsort:  im Gasthaus Nüser, Eckernförder Straße 46, 24398 Karby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.48 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Hans-Werner Pohl
Ausschussmitglied (Bgm.) Thomas Becker
Ausschussmitglied Bettina Boysen
Ausschussmitglied Karlheinz Hauser
stellv. Auschussvorsitzender Frank Hertwig
wählbarer Bürger Uwe Schröder
wählbare Bürgerin Tanja Thurau
wählbarer Bürger Jörg Züllchner

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Helga Thurau (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Gemeindevertreter Dieter Jacobsen
Gemeindevertreter Rainer Lange
Gemeindevertreter Klaus-Dieter Möse
Gemeindevertreter Matthias Stelter
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Verlängerung des Fahrbüchereivertrages
  Beschlussvorlage - 8/2012
5. Umsetzung des Trafos der SH-Netz AG von einem privaten auf ein Gemeindegrundstück
  Beschlussvorlage - 17/2012
6. Anschaffung eines Laubgebläses
7. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Karby für das Haushaltsjahr 2012
  Beschlussvorlage - 11/2012
8. Anschaffung eines Kasten-/Walzenstreuers für den Winterdienst als Anbaugerät am Gemeindetraktor
  Beschlussvorlage - 16/2012
9. Anschaffung 20 Stück Feuerwehrhelme
  Beschlussvorlage - 13/2012
10. Fortführung von Pflasterbefestigungen an der K 63 / Eckernförder Straße im Bereich der Grundstücke Nr. 45, 48 und 50 als Ersatz der Feldsteinbefestigungen
  Beschlussvorlage - 18/2012
11. Erlass Haushaltssatzung 2013
  Beschlussvorlage - 12/2012
12. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Bürgermeister Becker beantragt die Tagesordnung um folgende Punkte zu erweitern:
  • Umsetzung des Trafos der SH-Netz AG von einem privaten auf ein Gemeindegrundstück
  • Anschaffung eines Laubgebläses

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Verlängerung des Fahrbüchereivertrages
Beschlussvorlage - 8/2012

Der Vertrag zwischen der Gemeinde Karby, dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und dem Büchereiverein Schleswig-Holstein über den Anschluss an die Fahrbüchereiversorgung endet am 31. 12. 2012.

Die Kosten für die Fahrbücherei werden vom Büchereiverein (35 %), dem Kreis (24,5 %) und den Gemeinden (40,5 %) getragen. Der Anteil der einzelnen Gemeinden ergibt sich aus dem Verhältnis der Einwohner zu den insgesamt von der Fahrbücherei versorgten Einwohnern. Der Kostenanteil der Gemeinde Karby für das Jahr 2012 beträgt 932,79 €.

Gemäß Statistik der Fahrbüchereizentrale Schleswig-Holstein erfolgten im Jahr 2010 = 1.127 und im Jahr 2011 = 1.289 Entleihungen an Einwohner der Gemeinde Karby.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, dass der Fahrbüchereivertrag um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2013 verlängert wird.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Umsetzung des Trafos der SH-Netz AG von einem privaten auf ein Gemeindegrundstück
Beschlussvorlage - 17/2012

Der Trafo der e-on Hanse / SH-Netz AG für einen Teil der Ortschaft Karby steht auf dem Grundstück der Eckernförder Straße Nr. 28. Von dort soll der Trafo auf ein öffentliches Grundstück verlegt werden. Anlässlich dieses Themas hat am 08.10.2012 eine Besprechung vor Ort stattgefunden. Das Ergebnis kann anliegendem Protokoll der e-on vom 10.10.2012 entnommen werden.

Mittels dieser Vorlage und des Tagesordnungspunktes sollen die Gemeindevertreter über das Vorhaben in Kenntnis gesetzt werden. Ferner soll beraten werden, ob das im Lageplan orange markierte Stück Gehweg auf Kosten der Gemeinde gepflastert werden soll. Der gelb markierte Bereich besitzt heute schon eine Pflasteroberfläche und wird als solche auch von der e-on wieder hergestellt. Der rot markierte Bereich besitzt heute eine Asphaltoberfläche und würde von der e-on nach den Kabelarbeiten als Pflasteroberfläche hergestellt.
Nun könnte man aus ästhetischen und Symmetrie- Gründen überlegen, ob im orange gekennzeichneten Bereich auf Kosten der Gemeinde der Asphalt entfernt und Pflaster eingebaut werden solle. Die Kosten dafür dürften sich, auch wenn es nur eine kleine Fläche ist, zwischen 750 € und 1.000 € bewegen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, den Planungen des Stromversorgers / Netzbetreibers zuzustimmen. Ferner wird beschlossen, den im Lageplan markierten Bereich nicht auf Kosten der Gemeinde zu pflastern.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Anschaffung eines Laubgebläses
Bürgermeister Becker beantragt die Anschaffung eines Laubgebläses. Die Kosten belaufen sich auf ca. 300 €.

Diskutiert wird die Einsatzfähigkeit der Maschine bei nassem Wetter.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach vorheriger Vorführung der Maschine der Schule und Prüfung der Einsatzfähigkeit ein Laubgebläse anzuschaffen.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Karby für das Haushaltsjahr 2012
Beschlussvorlage - 11/2012
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2012 und ein Nachtragshaushaltsplan 2012 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung und dem I. Nachtragshaushaltsplan.
Herr Erichsen trägt den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplans vor.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Der I. Nachtragshaushaltsplan 2012 und die I. Nachtragshaushaltssatzung 2012 werden beschlossen.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Anschaffung eines Kasten-/Walzenstreuers für den Winterdienst als Anbaugerät am Gemeindetraktor
Beschlussvorlage - 16/2012

Herr Bürgermeister Becker bat Herrn Andresen darum, Kosten für die Beschaffung eines Kasten-Walzenstreuers für den Kommunalschlepper dazustellen.
Ein 1,20 m breites Gerät, welches in der Heckhydraulik des Schleppers befestigt und deren Dosierwalze über einen Ölmotor angetrieben wird kostet rund 3.000 €.
Sofern ein Beschluss für die Anschaffung gefasst wird, würden Angebote eingeholt. Der Kauf eines gebrauchten Gerätes scheitert nach Auffassung von Herrn Andresen schon am Angebot gebrauchter Geräte. Sollte doch eines verfügbar werden, so ist der Zustand kritisch zu prüfen.

Über die Angelegenheit wird intensiv diskutiert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, einen Kasten-Walzenstreuers für den Winterdienst anzuschaffen, sobald der Gemeindearbeiter den Führerschein hat. Die Kosten von rund 3.000,- € werden anerkannt. Mittel werden in den Vermögenshaushalt 2013 eingestellt.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :4
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 9. Anschaffung 20 Stück Feuerwehrhelme
Beschlussvorlage - 13/2012

Die Feuerwehr Karby-Dörphof beantragt, 20 Stück neue Helme anzuschaffen. Es wird mit Kosten in Höhe von 300 € je Helm gerechnet, also insgesamt mit 6.000 €. Diese wären zusätzlich zum normalen Haushaltsansatz in Höhe von 3.000 € in den Haushalt für 2013 einzuplanen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, für die Feuerwehr 20 Stück Helme anzuschaffen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 6.000 € werden zusätzlich für Dienst- und Schutzbekleidung in den Haushalt für 2013 eingeplant.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Fortführung von Pflasterbefestigungen an der K 63 / Eckernförder Straße im Bereich der Grundstücke Nr. 45, 48 und 50 als Ersatz der Feldsteinbefestigungen
Beschlussvorlage - 18/2012

Zwischen den Grundstücken der Eckernförder Straße 46, 48, und 50 und der asphaltierten Kreisstraße sind Feldsteine als Befestigung des befahrbaren Seitenstreifens verbaut. Leider kommt es in diesem Bereich immer wieder mal vor, dass einzelne Steine herausgefahren werden. Da die Steine eher rund als eckig sind, ist die Dauerhaftigkeit einer Reparatur meist relativ begrenzt.

Ob eine mehrere tausend Euro teure Maßnahme mit Entfernung der Steine und Ersatz durch Straßenbaupflastersteine eine vertretbare Lösung wäre, möge die Gemeinde beraten. Jedenfalls handelt es sich um einen Bestandteil der Kreisstraße, so dass beim Straßenbaulastträger die Genehmigung einer Veränderung zu beantragen wäre. Sicherlich dürften im Falle einer Genehmigung die Kosten einer Maßnahme zu Lasten der Gemeinde gehen sowie die Baulast der neuen Befestigung des Seitenstreifens möglicherweise vom Kreis RD-Eck auf die Gemeinde übergehen.

Einer der Anlieger hat Herrn Andresen zu Beginn des Jahres 2012 angekündigt, dass er seine straßenseitige Fassade sanieren wolle. Seither hat Herr Andresen keine weiteren Planungen mehr vernommen. Möglicherweise wird er zur Sanierung das Fundament der Giebelwand freilegen. Im Zuge dieser Maßnahme wäre ggf. ein Tausch der Befestigung des Seitenstreifens sinnvoll.

Der Finanzausschuss kommt überein, die Angelegenheit im Bau-, Wege- und Umweltausschuss vorzubereiten, um dann Kosten ermitteln zu lassen, die dann u. U. im Nachtrag für 2013 zu veranschlagen sind.

Eine Beschlussfassung ist daher nicht erforderlich.

Beschluss:

keiner


zu TOP 11. Erlass Haushaltssatzung 2013
Beschlussvorlage - 12/2012

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.

Der Entwurf des Haushalts 2013 wird von Herrn Erichsen vorgetragen.

Vorsorglich werden für die Anschaffung eines Kasen-/Walzenstreuers 3.000 € im Vermögenshaushalt eingeplant, falls die Gemeindevertretung der Maßnahme zustimmt. Ansonsten gelangt der Betrag nicht zur Auszahlung und kommt dem Gesamthaushalt zu Gute.

Hierdurch reduziert sich die Rücklagenzuführung auf 4.300 €. Die Rücklage wird somit voraussichtlich einen Stand von 93.000 € am Ende des Jahres 2013 haben.

Nach intensiver Diskussion wird mit einer Gegenstimme der Gemeindevertretung empfohlen, in das Investitionsprogramm folgende Maßnahmen aufzunehmen:
  • Anschaffung Feuerwehrfahrzeug mit 130.000 € im Jahre 2017
  • Anschaffung Digitalfunkgeräte mit 12.000 € im Jahre 2016

Für beide Maßnahmen wird es Zuschüsse geben.

Zum Gesamthaushalt spricht spricht der Ausschuss folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2014 bis 2017 werden beschlossen.

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               469.500,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               469.500,00 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               12.800,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               12.800,00 EUR

festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                               0,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                               0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                               0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         1,00 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          330 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          330 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         350 %

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,-- EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Bekanntgaben
Es erfolgen keine Bekanntgaben.


Hans-Werner Pohl  Ulrich Erichsen 
Ausschussvorsitzende/r  Protokollführer/in