N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Karby vom 17.11.2014.

Sitzungsort:  im Gasthaus Nüser, Eckernförder Straße 46, 24398 Karby
Beginn der Sitzung:  19.40 Uhr
Ende der Sitzung:  22.02 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Hans-Werner Pohl
stellv. Ausschussvorsitzender Karlheinz Hauser
Ausschussmitglied Helmut Schulz
Ausschussmitglied Helga Thurau
Ausschussmitglied (w. B.) Tanja Thurau

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Bettina Boysen (entschuldigt )
Ausschussmitglied (w. B.) Maik Asser (entschuldigt )
Ausschussmitglied (w. B.) Arno Henkel (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Klaus-Dieter Möse
Gemeindevertreter Frank Hertwig
Gemeindevertreter Dieter Jacobsen
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Karby für das Haushaltsjahr 2014
  Beschlussvorlage - 28/2014
5. Zuschuss für den Förderverein e. V. Grundschule Karby für eine Tanzprojektwoche
  Beschlussvorlage - 30/2014
6. Zuschuss für die Hortbetreuung von Grundschülern in den Ev-Luth. Kindergärten "Sternschnuppe" und "Pezzettino" Karby
  Beschlussvorlage - 32/2014
7. Verlängerung des Fahrbüchereivertrages
  Beschlussvorlage - 34/2014
8. Senkung der Hundesteuersätze
9. Antrag des TSV Nordschwansen-Karby auf einen Zuschuss zur Reparatur der Aschenbahn auf dem Sportplatz
10. Antrag des TSV Nordschwansen-Karby auf einen Zuschuss zur Reparatur der Flutlichtanlage auf beiden Sportplätzen
11. Antrag des DRK Karby-Dörphof auf finanzielle Unterstützung der Arbeit in der Gemeinde Karby
12. Antrag der Feuerwehr auf Übernahme der Führerscheinkosten
13. Erlass Haushaltssatzung 2015
  Beschlussvorlage - 29/2014
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
18. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

Hiernach stellt der Förderverien e. V. der Grundschule Karby das geplante Tanzprojekt vor.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Es liegen folgende Änderungsanträge vor:
  • Antrag des TSV Nordschwansen-Karby auf einen Zuschuss zur Reparatur der Aschenbahn auf dem Sportplatz
  • Antrag des TSV Nordschwansen-Karby auf einen Zuschuss zur Reparatur der Flutlichtanlage auf beiden Sportplätzen
  • Antrag des DRK Karby-Dörphof auf finanzielle Unterstützung der Arbeit in der Gemeinde Karby
  • Antrag der Feuerwehr auf Übernahme der Führerscheinkosten
  • Personalangelegenheiten
  • Vermarktung eines gemeindeeigenen Grundstücks im "Südhang"

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Karby für das Haushaltsjahr 2014
Beschlussvorlage - 28/2014
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2014 und ein Nachtragshaushaltsplan 2014 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.
Der Nachtragshaushaltsplan wird von Herrn Erichsen erläutert.

Folgende Änderung wird vorgenommen:
  • Neuer Ansatz Wegeunterhaltung = 22.500 €
  • Neuer Ansatz Rücklagenentnahme = 8.500 €

Der Rücklagenstand per 31.12.2014 wird voraussichtlich 220.000 € betragen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2014 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 werden beschlossen.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Zuschuss für den Förderverein e. V. Grundschule Karby für eine Tanzprojektwoche
Beschlussvorlage - 30/2014
Der Förderverein e. V. Grundschule Karby steht zurzeit für die Grundschule Karby in der Planung, eine Projektwoche mit JuMoTiS zu veranstalten. JuMoTiS bringt ein Tanzprojekt an die Schule, durch das emotionale, soziale und kognitive Fähigkeiten gefördert werden. Bei den Teilnehmern werden durch einen methodisch-didaktischen, bewegungsorientierten und vor allem straff strukturierten Tanz-Unterricht die Konzentration und das Durchhaltevermögen gestärkt. Durch kreative Ideen wird die Phantasie bei allen angeregt und das gewohnte Bewegungsrepertoire erweitert. Der Tanzunterricht wird von professionellen Tanzpädagogen die gesamte Woche begleitet. Zum Anschluss findet eine große Tanz-Aufführung statt. (www.jumotis.de)

Die Kosten für dieses Projekt belaufen sich auf 4.200,00 €.
Der Förderverein hat den Wunsch dieses großartige Projekt an der Grundschule Karby anbieten zu können, kann jedoch die gesamte Summe nicht alleine tragen.
Über die Höhe des Zuschussbetrages wird intensiv beraten.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Förderverein e. V. Grundschule Karby für die Tanzprojektwoche einen Zuschuss in Höhe von 1.000 € zu gewähren.

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Zuschuss für die Hortbetreuung von Grundschülern in den Ev-Luth. Kindergärten "Sternschnuppe" und "Pezzettino" Karby
Beschlussvorlage - 32/2014
Der Nahbereichsschulverband Kappeln hat bis vor einiger Zeit die Hortbetreuung von Grundschülern in den Ev-Luth. Kindergärten "Pezzettino" und "Sternschnuppe" in Karby mit einem Betrag in Höhe von 105,00 EUR pro Kind und Monat bezuschusst. Diese Bezuschussung wurde aufgrund der Eröffnung der Offenen Ganztagsschule an der Grundschule in Karby eingestellt.

Die Betreuung in der Offenen Ganztagsschule erfolgt von Montag bis Donnerstag in der Zeit bis 15.15 Uhr, am Freitag bis 13.15 Uhr. Die Hortbetreuung in den Kindergärten erfolgt hingegen auch in den Ferien sowie am Freitagnachmittag.

Nach Besprechung der Bürgermeister der beteiligten Gemeinden Brodersby, Dörphof, Karby und Winnemark wird vorgeschlagen, einen freiwilligen Zuschuss für die Hortbetreuung in den Ev.-Luth. Kindergärten Karby in Höhe von 60,00 EUR pro Kind und Monat zu zahlen. Dieser errechnet sich wie folgt:

Ausgehend von einem durchschnittlichen Betreuungsbedarf von 3 Stunden wird angelehnt an die Förderung der Tagespflege ein Zuschuss in Höhe von 1,00 EUR pro Kind und Stunde gezahlt, so dass sich ein Betrag in Höhe von 15,00 EUR pro Woche ergibt (3 Stunden x 1,00 EUR x 5 Tage). Hochgerechnet auf den Monat ergibt sich somit ein Zuschussbetrag von 60,00 EUR pro Kind und Monat.
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Die Gemeinde Karby beschließt, einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 60,00 EUR pro Kind und Monat für die Hortbetreuung der Grundschüler aus der Gemeinde Karby in den Ev.-Luth. Kindergärten "Pezzettino" und "Sternschnuppe" an die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Karby zu zahlen.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Verlängerung des Fahrbüchereivertrages
Beschlussvorlage - 34/2014
Der Vertrag zwischen der Gemeinde Karby, dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und dem Büchereiverein Schleswig-Holstein über den Anschluss an die Fahrbüchereiversorgung endet am 31. 12. 2014.

Die Kosten für die Fahrbücherei werden vom Büchereiverein (35 %), dem Kreis (24,5 %) und den Gemeinden (40,5 %) getragen. Der Anteil der einzelnen Gemeinden ergibt sich aus dem Verhältnis der Einwohner zu den insgesamt von der Fahrbücherei versorgten Einwohnern. Der Kostenanteil der Gemeinde Karby errechnet sich für das Jahr 2014 auf 1.152,45 €.

Gemäß Statistik der Fahrbüchereizentrale Schleswig-Holstein erfolgten im Jahr 2012 = 1.809 und im Jahr 2013 = 1.309 Entleihungen an Einwohner der Gemeinde Karby.


Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, dass der Fahrbüchereivertrag um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2015 verlängert wird.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Senkung der Hundesteuersätze
Über die Senkung des Hundesteuersatzes wird ausführlich diskutiert.

Der Vorschlag auf Senkung des Satzes für den 1 Hund auf 40 €, den 2. Hund auf 50 € und jeden weiteren Hund auf 60 € (Einnahmeverlust 2.320 €) erhält 1 Ja-Stimme und 4 Nein-Stimmen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
Senkung des Hundesteuersatzes für den 1. Hund auf 60 €, den 2. Hund auf 70 € und jeden weiteren Hund auf 80 € (Einnahmeverlust 1.160 €).

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Antrag des TSV Nordschwansen-Karby auf einen Zuschuss zur Reparatur der Aschenbahn auf dem Sportplatz
Der Antrag wird an den Sportverein zurückverwiesen, Es sollen Originalkostenvorschläge vorgelegt werden und eine Begehung in der Örtlichkeit stattfinden.

zu TOP 10. Antrag des TSV Nordschwansen-Karby auf einen Zuschuss zur Reparatur der Flutlichtanlage auf beiden Sportplätzen
Der Antrag wird an den Sportverein zurückverwiesen, Es sollen Originalkostenvorschläge vorgelegt werden und eine Begehung in der Örtlichkeit stattfinden.

zu TOP 11. Antrag des DRK Karby-Dörphof auf finanzielle Unterstützung der Arbeit in der Gemeinde Karby
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Der Pauschalbetrag für das DRK Karby-Dörphof wird auf 100 € erhöht.

Einmalig wird ein Zuschuss für die Seniorenweihnachtsfeier in Höhe von 100 € gewährt.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Antrag der Feuerwehr auf Übernahme der Führerscheinkosten
Der Antrag wird an die Feuerwehr zurückverwiesen, um weitere Informationen einzuholen. Hiermit wird Frank Hertwig beauftragt.

zu TOP 13. Erlass Haushaltssatzung 2015
Beschlussvorlage - 29/2014
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2015 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.
Der Entwurf des Haushalts 2015 wird von Herrn Erichsen erläutert.

Folgende Änderungen werden vorgenommen:
  • Neuer Ansatz Hundesteuereinnahme = 3.100 €
  • Neuer Ansatz Geräte, Ausstattung, Ausrüstung Gemeindestraßen (Beschilderung) = 10.000 €
  • Neuer Ansatz Rücklagenentnahme = 51.300 €

Der Rücklagenstand wird voraussichtlich am Jahresende 2015 insgesamt 169.000 € betragen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015, das Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2018 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      572.900,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      572.900,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      206.500,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      206.500,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      1,0 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          330%
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          330%
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         350%

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,00 EUR.


§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 18. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 


Ulrich Erichsen  Hans-Werner Pohl 
Protokollführer  Ausschussvorsitzende/r