N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Karby vom 07.10.2015.

Sitzungsort:  im Gasthaus Nüser, Eckernförder Straße 46, 24398 Karby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.40 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Hans-Werner Pohl
stellv. Ausschussvorsitzender Karlheinz Hauser
Ausschussmitglied Helga Thurau
Ausschussmitglied (w. B.) Maik Asser
Ausschussmitglied (w. B.) Arno Henkel
Ausschussmitglied (w.B.) Alexandra Rebecca Nolte
Ausschussmitglied (w. B.) Tanja Thurau

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Helmut Schulz (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Klaus-Dieter Möse
Gemeindevertreterin Bettina Boysen
Gemeindevertreter Dieter Jacobsen
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Verpflichtung von Frau Alexandra Rebecca Nolte zur wählbaren Bürgerin im Finanzausschuss
  Beschlussvorlage - 13/2015
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2016
  Beschlussvorlage - 15/2015
6. Abschluss Fahrbüchereivertrag mit dem Büchereiverein Schleswig-Holstein e.V.
  Beschlussvorlage - 29/2015
7. Erlass einer neuen Entschädigungssatzung
  Beschlussvorlage - 26/2015
8. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes
  Beschlussvorlage - 17/2015
9. Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung
  Beschlussvorlage - 18/2015
10. Mehrkosten Erneuerung des Straßenbeleuchtungskabels "Am Ring"
11. Zuschussantrag der KWK für den Laternenumzug
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
14. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Verpflichtung von Frau Alexandra Rebecca Nolte zur wählbaren Bürgerin im Finanzausschuss
Beschlussvorlage - 13/2015
Auf der Gemeindevertretersitzung ist Frau Alexandra Rebecca Nolte als wählbare Bürgerin in den Finanzausschuss gewählt worden. Frau Nolte ist als Mitglied im Finanzausschuss zu verpflichten.

Beschluss:
Frau Alexandra Rebecca Nolte wird im Rahmen der Verpflichtungserklärung zur wählbaren Bürgerin der Gemeinde Karby verpflichtet.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Bürgermeister Möse berichtet, dass ein Antrag der KWK auf Bezuschussung des Laternenumzuges vorliegt und beantragt die Aufnahme in die Tagesordnung.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 5. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2016
Beschlussvorlage - 15/2015
Die Hundesteuersatzung (mit allen Nachtragssatzungen) der Gemeinde Karby verliert am 31.12.2015 gemäß § 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) nach 20 Jahren ihre Gültigkeit. Daher ist zum 01.01.2016 eine neue Hundesteuersatzung zu erlassen.

Inhaltlich wurde die Satzung entsprechend der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung
überarbeitet.
Auf Besonderheiten wird im folgenden hingewiesen (in der Satzung kursiv gedruckt):

§ 6 Abs. 1 Buchstabe d und Abs.2:
Aufgrund des ab 01.01.2016 gültigen Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG) kann die Gemeinde die Hundesteuer für Hunde ermäßigen, deren Halter/innen eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 HundeG abgelegt haben.
Es steht - wie bei den weiteren Ermäßigungen auch - im Ermessen der Gemeinde, ob sie mit einer Steuerermäßigung um die Hälfte der Jahressteuer einen Anreiz für den Erwerb der Sachkunde für das Halten von Hunden schaffen will.
Welche finanziellen Auswirkungen eine entsprechende Ermäßigung hätte, ist schwer einschätzbar, da eine Prognose über die Zahl abzulegender Sachkundeprüfungen nicht möglich ist.

§ 11 Abs. 2:
Grundsätzlich wird die Hundesteuer in Vierteljahresraten am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fallig. Das führt bei Hundehaltern, die nicht gleichzeitig Grundbesitzabgaben zahlen, zu niedrigen Einzelfälligkeiten, die bei Nichtzahlung erheblichen Verwaltungsaufwand in Hinblick auf Mahnungen und Vollstreckungen verursachen.
Deswegen enthält der Entwurf der Satzung in § 11 Abs. 2 das Fälligwerden der Hundesteuer in einem Jahresbetrag am 15.05. Dadurch würden die Mahn- und Vollstreckungsgebühren für den säumigen Steuerzahler und der Aufwand für die Verwaltung gleichzeitig reduziert. 
Der Sachverhalt wird von Herrn Erichsen erläutert. Er weist darauf hin, dass es im Satzungsentwurf gegenüber der bisherigen Satzung zwei Änderungen gibt:
  • Neuer Punkt d im § 6 (Steuerermäßigung für Hundehalter, die eine Sachkundeprüfung vorweisen)
  • Änderung der Fälligkeit im § 11 von vierteljährlich auf jährlich am 15.05.

Abgestimmt wird zunächst über den Satzungsentwurf in der vorliegenden Fassung (mit Punkt d im § 6).
Hierfür ergeben sich 3 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen.

Sodann wird darüber abgestimmt, den Punkt d im § 6 aus dem vorliegenden Satzungsentwurf zu streichen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:
Die Hundesteuersatzung wird in der vorliegenden Fassung vom 04.08.2015 mit folgenden Änderungen beschlossen:

§ 4 (Steuersatz) Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Für gefährliche Hunde (§5) beträgt die Steuer jeweils das 4-fache des unter Absatz 1 genannten Betrages. 

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Abschluss Fahrbüchereivertrag mit dem Büchereiverein Schleswig-Holstein e.V.
Beschlussvorlage - 29/2015
Der befristete Vertrag zwischen der Gemeinde Karby, dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und dem Büchereiverein Schleswig-Holstein e.V. über den Anschluss an die Fahrbüchereiversorgung endet am 31.12.2015.

Die Kosten für die Fahrbücherei werden vom Büchereiverein (35 %), dem Kreis (24,5 %) und den Gemeinden (40,5 %) getragen. Der Anteil der einzelnen Gemeinden ergibt sich aus dem Verhältnis der Einwohner zu den insgesamt von der Fahrbücherei versorgten Einwohnern. Der Kostenanteil der Gemeinde Karby errechnet sich für das Jahr 2015 auf 1.201,56 €.

Da es sich um den mittlerweile 8. befristeten Vertrag handelt, wird vorgeschlagen, analog wie in anderen Gemeinden zu verfahren und einen unbefristeten Vertrag abzuschließen. Dieser kann jederzeit durch die Gemeinde mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt werden.
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, einen unbefristeten Vertrag mit dem Büchereiverein Schleswig-Holstein e.V. abzuschließen. Jährlich sind die Entleihungszahlen der Gemeindevertretung bekannt zu geben.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass einer neuen Entschädigungssatzung
Beschlussvorlage - 26/2015

Im Rahmen der überörtlichen Kassen- und Ordnungsprüfung der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde wurde u. a. darauf hingewiesen, dass die Entschädigung für die Teilnahme an Ausschusssitzungen, an denen weder als Mitglied noch als Vertretung eins Mitgliedes teilgenommen wird, mit dem Höchstsatz zu hoch ist. Indiesem Zusammenhang wurde die bisherige Entschädigungssatzung durch das Amt überarbeitet. Hinsichtlich der einzelnen Entschädigungen wurden wie bisher die Prozentsätze übernommen, um bei Änderungen der Entschädigungsverordnungen und der Entschädigungsrichtlinien keine Änderung der Satzung durchführen zu müssen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, die vorliegende Entschädigungssatzung gem. Entwurf zu beschließen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes
Beschlussvorlage - 17/2015

Die Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee haben die Amtsverwaltung im vergangenen Jahr mit der Planung einer Breitbandversorgung beauftragt. Zwischenzeitlich wurden die Infrastrukturvorplanung für eine glasfaserbasierende Breitbandversorgung der Haushalte im Amtsgebiet, ein Business Case sowie Entwürfe eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes sowie deren Satzungsentwurf erstellt. Den Gemeinden werden damit die wesentlichen Grundlagen für die Entscheidung über die Errichtung einer Breitbandinfrastruktur und der entsprechenden Organisationsform zur Verfügung gestellt. Sie wurden am 26. August 2015 den Gemeindevertreterinnen und Gemeindvertretern dargestellt und erläutert. Im Ergebnis wird die Gründung eines Breitbandzweckverbandes empfohlen, der nach seiner Konstituierung die weiteren Voraussetzungen für einen Breitbandausbau (Finanzierung, Förderung, EU-weite Ausschreibung usw.) mit dem Ziel der Realisierung klärt.

Als mögliche zusätzliche Partnerin kommt die Stadt Kappeln in Betracht. Der Fördergeber und das Breitbandkompetenzzentrum haben bereits vor einiger Zeit signalisiert, dass sie eine Zusammenarbeit wünschen. Die Planung wurde daher aufeinander abgestimmt. Eine Zusammenarbeit kann nur gegenseitig befruchten, da die Wirtschaftlichkeit einer Breitbandversorgung entscheidend von der Anschlussnehmerquote innerhalb eines zusammenhängenden Gebietes abhängt.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der öffentlich-rechtliche Vertrag wird beschlossen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung
Beschlussvorlage - 18/2015

Nach § 5 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vereinbaren die Verbandsmitglieder eine Verbandssatzung, die der Zweckverband erlässt. Der vorliegende Satzungsentwurf wurde mit der Aufsichtsbehörde (Ministerium) abgestimmt.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Die Verbandssatzung wird beschlossen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Mehrkosten Erneuerung des Straßenbeleuchtungskabels "Am Ring"
Bürgermeister Möse erläutert den Sachverhalt und das Angebot vom 15.06.2015 der Eckernförder Straßen- und Tiefbau GmbH über ca. 7.900 €. Enthalten sind einige Eventualpositionen, die zu einer höheren Summe führen können.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Es wird beschlossen, das Angebot der Eckernförder Straßen- und Tiefbau GmbH anzunehmen.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Zuschussantrag der KWK für den Laternenumzug
Bürgermeister Möse verliest den Antrag der KWK. Die KWK beantragt einen Zuschuss für die Musik zum Laternenumzug in Höhe von 180 €.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Es wird beschlossen, der KWK einen Zuschuss für die Musik zum Laternenumzug in Höhe von 180 € zu gewähren.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 14. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 

Festgelegt wird der Termin für die nächste Finanzausschusssitzung am Montag, d. 16. November 2015 um 19.30 Uhr. Die letzte Gemeindevertretersitzung im Jahre 2015 findet am Dienstag, d. 01. Dezember statt.

Karl-Heinz Hauser weist auf den Laternenumzug der KWK am Samstag, d. 24. Oktober 2015 ab 18 Uhr hin.


Ulrich Erichsen  Hans-Werner Pohl 
Protokollführer  Ausschussvorsitzende/r