N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Karby vom 08.10.2018.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus, Südhang 23, 24398 Karby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.55 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Karlheinz Hauser
wählbarer Bürger Maik Asser
Ausschussmitglied Bettina Boysen
Ausschussmitglied Frank Hertwig
Ausschussmitglied Dieter Jacobsen
wählbare Bürgerin Katja Kraack
wählbarer Bürger Alexandra Rebecca Nolte
stellv. Ausschussvorsitzender Helmut Schulz
Ausschussmitglied Helga Thurau

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Arno Henkel
Gemeindevertreterin Edda Doose
Gemeindevertreter Klaus-Dieter Möse
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen
Verwaltung Anja Schnutz

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Verpflichtung der wählbaren Bürgerinnen und Bürger
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Informationen zum Kindergarten
6. Defizitbeteiligung am Friedhof Karby
  Beschlussvorlage - 14/2018
7. Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Übertragung von Brandschutzaufgaben
  Beschlussvorlage - 13/2018
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
9. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Verpflichtung der wählbaren Bürgerinnen und Bürger
Ausschussvorsitzender Hauser verpflichtet die wählbaren Bürgerinnen und Bürger Maik Asser, Katja Kraack und Alexandra Rebecca Nolte gemäß § 21 Gemeindeordnung zur Verschwiegenheit und zur gewissenhaften Aufgabenerfüllung.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. TOP 8 wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 5. Informationen zum Kindergarten
Bürgermeister Henkel berichtet über das Gespräch vom 02.10.2018 mit Vertretern der Kirchengemeinde, deren Verwaltung, den vier Bürgermeistern der politischen Gemeinden sowie der Amtsverwaltung.
Am 10.10.2018 hat die Gemeinde hierüber einen Beschluss herbeizuführen.

zu TOP 6. Defizitbeteiligung am Friedhof Karby
Beschlussvorlage - 14/2018
In mehreren Gesprächsrunden der Bürgermeister der Gemeinden Brodersby, Dörphof, Karby und Winnemark sowie zuletzt auch Damp und Kappeln mit Vertretern des Kirchengemeinderates der Kirchengemeinde Karby sowie tlw. Vertretern der Kirchenkreis- und Amtsverwaltung wurde die finanzielle Situation des Friedhofsgebührenhaushaltes, zuletzt am 16.07.2018, erörtert.

Situationsdarstellung:
Der Betrieb des Friedhofes der Kirchengemeinde Karby weist lt. Mitteilung der Kirchengemeinde im "hoheitlichen" Teil ein aufgelaufenes Defizit Ende 2017 in Höhe von 68.068,59 € auf, welches die Kirchengemeinde aus Überschüssen im "gewerblichen" Teil des Friedhofes mit 10% (6.806,86 €) ausgleichen würde, so dass die Kirchengemeinde von den politischen Gemeinden eine Restdefizitübernahme von 61.261,73 € wünscht. Entsprechend der Einwohnerzahlen wären Brodersby mit 21,96% (13.453,08 €), Damp mit 11,61% (7.112,45 €), Dörphof mit 23,81% (14.586,42 €), Kappeln mit 6,58% (4.031,02 €), Karby mit 19,21% (11.768,38) und Winnemark mit 16,83% (10.310,35 €) am aufgelaufenen Defizit beteiligt. Der Gebührenhaushalt ist seit 2011 unausgeglichen, wobei das Defizit bis 2013 noch durch eine entsprechende Rücklage ausgeglichen werden konnte.

Für das laufende Defizit wünscht sich die Kirche den Abschluss eines Vertrages zur Finanzierung dieses Defizits durch die politischen Gemeinden.

Schließlich legt die Kirche den Entwurf einer Geschäftsordnung für ein Friedhofskuratorium vor und bittet um Benennung eines Kuratoriumsmitgliedes sowie eines Vertreters.

Rechtliche Beurteilung:
Nach § 20 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes (BestattG) haben die Gemeinden grundsätzlich sicherzustellen, dass der örtliche Bedarf an Friedhöfen gedeckt ist. Nach § 20 Abs. 2 BestattG können auch anerkannte Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts eigene (kirchliche) Friedhöfe betreiben. Soweit nur die Kirche einen Friedhof in der Gemeinde unterhält, ist sie verpflichtet, auch Nichtangehörigen der Konfession die Bestattung zu ermöglichen. In diesen Fällen hat sich die Gemeinde nach § 22 Abs. 2 BestattG an den Kosten des Friedhofs zu beteiligen, die nicht durch Gebühren gedeckt werden können. Diese Situation besteht grundsätzlich.

Die Beteiligungspflicht der Gemeinde bedeutet nicht, dass sie das Defizit des kirchlichen Friedhofes komplett übernehmen muss. Da die Kirchengemeinde die Aufgabe ursprünglich als öffentlich-rechtliche Institution freiwillig übernommen hat und sie ihren Friedhof als konfessioneller Träger auch im eigenen Interesse errichtet und betreibt, kommt in aller Regel nur ein anteiliger Deckungsbeitrag der Gemeinde in Betracht. Der Gesetzgeber hat jedoch bewusst keine Beteiligungsquote festgelegt. Er geht der nichtamtlichen Begründung zufolge davon aus, dass sich die Beteiligten auf einen gemeindlichen Beitrag verständigen.
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
  1. Vom aufgelaufenen Defizit (31.12.2017) übernimmt die Gemeinde einmalig 5.000 €.
  2. Der Entwurf der Geschäftsordnung für das Kuratorium wird nicht beschlossen.
  3. Der vorliegende Finanzierungsvertragsentwurf wird nicht beschlossen.
  4. Die Gemeinde ist nicht bereit, das restliche Defizit zu übernehmen und fordert Einsicht in den Gebührenhaushalt. Weitere Gesprächsbereitschaft wird signalisiert.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Übertragung von Brandschutzaufgaben
Beschlussvorlage - 13/2018
Die zwischen den Gemeinden Karby und Dörphof 1978 geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übertragung von Aufgaben nach dem Brandschutzgesetz wurde durch die Gemeinde Dörphof fristgerecht zum 31.12.2017 gekündigt. Für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2018 wurde durch Beschluss der Gemeindevertretungen Karby vom 05.12.2017 und Dörphof vom 07.12.2017 eine neue Vereinbarung mit folgenden Eckdaten geschlossen:
  1. Für die Beschaffung und Instandsetzung der erforderlichen Dienst- und Schutzkleidung gemäß der Dienstkleidungsvorschrift für Feuerwehren in Schleswig-Holstein werden 35 % der Kosten der Freiwilligen Feuerwehr Karby-Dörphof durch die Gemeinde Dörphof erstattet, jedoch nicht mehr als 3.500,- €.
  2. Für Versicherungsbeiträge der FUK und Sterbekassenbeiträge zur Sterbekasse "Kameradschaftshilfe" der freiwilligen Feuerwehren im Kreis Rendsburg-Eckernförde werden 35 % der Kosten der Freiwilligen Feuerwehr Karby-Dörphof durch die Gemeinde Dörphof erstattet.
  3. Weitere Kosten werden durch die Gemeinde Dörphof nicht erstattet. Einnahmen aus entgeltlichen Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Karby-Dörphof verbleiben in vollem Umfang bei der Gemeinde Karby.

Zwischenzeitlich hat die Amtsverwaltung eine Vermögensbewertung aller Vermögensgegenstände, an denen sich die Gemeinde Dörphof bis zum 31.12.2017 beteiligt hat, durchgeführt. Hierzu wurden die Abschreibungsätze gemäß den Verwaltungsvorschriften über Abschreibungen von abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens der Gemeinden mit Stand 2017 in Abzug gebracht. Der Anteil der Gemeinde Dörphof am eingebrachten Vermögens beläuft sich zum Zeitpunkt 31.12.2017 auf rd. 33.000,- €.

Am 13.08.2018 wurde zwischen beiden beteiligten Gemeinden ein Gespräch mit dem Ziel des Abschlusses einer weiteren Vereinbarung für die Zukunft durchgeführt. Bei diesem Gespräch wurde folgender Vorschlag erarbeitet, über den nun in den Gemeindevertretungen zu beraten ist:
  1. Für die Übernahme der Aufgaben gemäß § 1 und § 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (BrSchG) für die Ortsteile der Gemeinde Dörphof: Alt Dörphof, Dörphof, Karlberg, Karlbergfeld und Schwonendahl zahlt die Gemeinde Dörphof der Gemeinde Karby einen jährlichen pauschalen Zuschuss in Höhe von 2.500,- €.
  1. Für die Laufzeit der neuen Vereinbarung verzichtet die Gemeinde Dörphof auf die Rückzahlung des ermittelten Anteils am eingebrachten Vermögen von 33.000,- € durch die Gemeinde Karby. Dieser Betrag bleibt als gemeindliche Beteiligung im Rahmen der Vereinbarung bestehen, unterliegt jedoch zukünftig keiner Abschreibung mehr. Nach Ablauf der Vereinbarung ist der Betrag durch die Gemeinde Karby an die Gemeinde Dörphof auszuzahlen, es sei denn, dass durch eine Folgevereinbarung eine abweichende Regelung getroffen wird.
  1. Die neue Vereinbarung wird für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 abgeschlossen. Rechtzeitig vor Ablauf werden beide Gemeinden Verhandlungen über den Abschluss einer Folgevereinbarung aufnehmen.  
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Übertragung von Aufgaben nach dem Brandschutzgesetz für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 mit den im Sachverhalt genannten Eckpunkten.    

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 9. Bekanntgaben
Der Ausschussvorsitzende gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.

Es wird festgelegt, dass die nächste Finanzausschusssitzung am Mittwoch, d. 05.12.2018 um 19.30 Uhr stattfindet.


Ulrich Erichsen  Karlheinz Hauser 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender