Sitzungsort: | im Feuerwehrgerätehaus, Südhang 23, 24398 Karby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.55 Uhr |
Ausschussvorsitzender Karlheinz Hauser |
wählbarer Bürger Maik Asser |
Ausschussmitglied Bettina Boysen |
Ausschussmitglied Frank Hertwig |
Ausschussmitglied Dieter Jacobsen |
wählbare Bürgerin Katja Kraack |
wählbarer Bürger Alexandra Rebecca Nolte |
stellv. Ausschussvorsitzender Helmut Schulz |
Ausschussmitglied Helga Thurau |
Bürgermeister Arno Henkel |
Gemeindevertreterin Edda Doose |
Gemeindevertreter Klaus-Dieter Möse |
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen |
Verwaltung Anja Schnutz |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Verpflichtung der wählbaren Bürgerinnen und Bürger |
3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Informationen zum Kindergarten |
6. | Defizitbeteiligung am Friedhof Karby |
Beschlussvorlage - 14/2018 | |
7. | Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Übertragung von Brandschutzaufgaben |
Beschlussvorlage - 13/2018 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
9. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Verpflichtung der wählbaren Bürgerinnen und Bürger |
Ausschussvorsitzender Hauser verpflichtet die wählbaren Bürgerinnen und Bürger Maik Asser, Katja Kraack und Alexandra Rebecca Nolte gemäß § 21 Gemeindeordnung zur Verschwiegenheit und zur gewissenhaften Aufgabenerfüllung.
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zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. TOP 8 wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt.
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zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 5. | Informationen zum Kindergarten |
Bürgermeister Henkel berichtet über das Gespräch vom 02.10.2018 mit Vertretern der Kirchengemeinde, deren Verwaltung, den vier Bürgermeistern der politischen Gemeinden sowie der Amtsverwaltung. Am 10.10.2018 hat die Gemeinde hierüber einen Beschluss herbeizuführen.
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zu TOP 6. | Defizitbeteiligung am Friedhof Karby |
Beschlussvorlage - 14/2018 In mehreren Gesprächsrunden der Bürgermeister der Gemeinden Brodersby, Dörphof, Karby und Winnemark sowie zuletzt auch Damp und Kappeln mit Vertretern des Kirchengemeinderates der Kirchengemeinde Karby sowie tlw. Vertretern der Kirchenkreis- und Amtsverwaltung wurde die finanzielle Situation des Friedhofsgebührenhaushaltes, zuletzt am 16.07.2018, erörtert. Situationsdarstellung: Der Betrieb des Friedhofes der Kirchengemeinde Karby weist lt. Mitteilung der Kirchengemeinde im "hoheitlichen" Teil ein aufgelaufenes Defizit Ende 2017 in Höhe von 68.068,59 € auf, welches die Kirchengemeinde aus Überschüssen im "gewerblichen" Teil des Friedhofes mit 10% (6.806,86 €) ausgleichen würde, so dass die Kirchengemeinde von den politischen Gemeinden eine Restdefizitübernahme von 61.261,73 € wünscht. Entsprechend der Einwohnerzahlen wären Brodersby mit 21,96% (13.453,08 €), Damp mit 11,61% (7.112,45 €), Dörphof mit 23,81% (14.586,42 €), Kappeln mit 6,58% (4.031,02 €), Karby mit 19,21% (11.768,38) und Winnemark mit 16,83% (10.310,35 €) am aufgelaufenen Defizit beteiligt. Der Gebührenhaushalt ist seit 2011 unausgeglichen, wobei das Defizit bis 2013 noch durch eine entsprechende Rücklage ausgeglichen werden konnte. Für das laufende Defizit wünscht sich die Kirche den Abschluss eines Vertrages zur Finanzierung dieses Defizits durch die politischen Gemeinden. Schließlich legt die Kirche den Entwurf einer Geschäftsordnung für ein Friedhofskuratorium vor und bittet um Benennung eines Kuratoriumsmitgliedes sowie eines Vertreters. Rechtliche Beurteilung: Nach § 20 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes (BestattG) haben die Gemeinden grundsätzlich sicherzustellen, dass der örtliche Bedarf an Friedhöfen gedeckt ist. Nach § 20 Abs. 2 BestattG können auch anerkannte Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts eigene (kirchliche) Friedhöfe betreiben. Soweit nur die Kirche einen Friedhof in der Gemeinde unterhält, ist sie verpflichtet, auch Nichtangehörigen der Konfession die Bestattung zu ermöglichen. In diesen Fällen hat sich die Gemeinde nach § 22 Abs. 2 BestattG an den Kosten des Friedhofs zu beteiligen, die nicht durch Gebühren gedeckt werden können. Diese Situation besteht grundsätzlich. Die Beteiligungspflicht der Gemeinde bedeutet nicht, dass sie das Defizit des kirchlichen Friedhofes komplett übernehmen muss. Da die Kirchengemeinde die Aufgabe ursprünglich als öffentlich-rechtliche Institution freiwillig übernommen hat und sie ihren Friedhof als konfessioneller Träger auch im eigenen Interesse errichtet und betreibt, kommt in aller Regel nur ein anteiliger Deckungsbeitrag der Gemeinde in Betracht. Der Gesetzgeber hat jedoch bewusst keine Beteiligungsquote festgelegt. Er geht der nichtamtlichen Begründung zufolge davon aus, dass sich die Beteiligten auf einen gemeindlichen Beitrag verständigen.
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Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss:
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Übertragung von Brandschutzaufgaben |
Beschlussvorlage - 13/2018 Die zwischen den Gemeinden Karby und Dörphof 1978 geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übertragung von Aufgaben nach dem Brandschutzgesetz wurde durch die Gemeinde Dörphof fristgerecht zum 31.12.2017 gekündigt. Für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2018 wurde durch Beschluss der Gemeindevertretungen Karby vom 05.12.2017 und Dörphof vom 07.12.2017 eine neue Vereinbarung mit folgenden Eckdaten geschlossen:
Zwischenzeitlich hat die Amtsverwaltung eine Vermögensbewertung aller Vermögensgegenstände, an denen sich die Gemeinde Dörphof bis zum 31.12.2017 beteiligt hat, durchgeführt. Hierzu wurden die Abschreibungsätze gemäß den Verwaltungsvorschriften über Abschreibungen von abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens der Gemeinden mit Stand 2017 in Abzug gebracht. Der Anteil der Gemeinde Dörphof am eingebrachten Vermögens beläuft sich zum Zeitpunkt 31.12.2017 auf rd. 33.000,- €. Am 13.08.2018 wurde zwischen beiden beteiligten Gemeinden ein Gespräch mit dem Ziel des Abschlusses einer weiteren Vereinbarung für die Zukunft durchgeführt. Bei diesem Gespräch wurde folgender Vorschlag erarbeitet, über den nun in den Gemeindevertretungen zu beraten ist:
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Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Übertragung von Aufgaben nach dem Brandschutzgesetz für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 mit den im Sachverhalt genannten Eckpunkten.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 9. | Bekanntgaben |
Der Ausschussvorsitzende gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt. Es wird festgelegt, dass die nächste Finanzausschusssitzung am Mittwoch, d. 05.12.2018 um 19.30 Uhr stattfindet.
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Ulrich Erichsen | Karlheinz Hauser |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |