N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Karby vom 05.12.2018.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus, Südhang 23, 24398 Karby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.35 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Karlheinz Hauser
wählbarer Bürger Maik Asser
Ausschussmitglied Frank Hertwig
Ausschussmitglied Dieter Jacobsen
wählbare Bürgerin Katja Kraack
stellv. Ausschussvorsitzender Helmut Schulz
Ausschussmitglied Helga Thurau

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Bettina Boysen (entschuldigt )
wählbare Bürgerin Alexandra Rebecca Nolte (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Arno Henkel
Gemeindevertreterin Edda Doose
Gemeindevertreter Klaus-Dieter Möse
Verwaltung/Protokollführerin Anja Schnutz
Gast: Ralf Loell, Schleswig-Holstein Netz

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Information über den Erwerb von Anteilen der Schleswig-Holstein Netz AG für Kommunen
5. Erweiterung Straßenbeleuchtung Schulweg
6. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Karby für das Haushaltsjahr 2018
  Beschlussvorlage - 23/2018
7. Erlass Haushaltssatzung 2019
  Beschlussvorlage - 24/2018
8. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Es wird beschlossen, die Tagesordnung um die Punkte "Information über den Erwerb von Anteilen der SH Netz AG für Kommunen" und "Erweiterung Straßenbeleuchtung Schulweg" zu erweitern.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Information über den Erwerb von Anteilen der Schleswig-Holstein Netz AG für Kommunen

Herr Loell von der Schleswig-Holstein Netz AG erläutert das Beteiligungsangebot für die Gemeinde Karby (s. Anlage zum Protokoll) und beantwortet Fragen. Anschließend verlässt er die Sitzung.

Nach einem ersten Meinungsaustausch wird die Verwaltung beauftragt, das Beteiligungsangebot aufzuarbeiten (u. a. Kosten Kommunalkredit, Dividenden, Laufzeit) und allen Gemeindevertretern und Ausschussmitgliedern schriftlich zukommen zu lassen. Anfang 2019 soll dann eine Beratung in den Gremien erfolgen.

zu TOP 5. Erweiterung Straßenbeleuchtung Schulweg

Der Parkplatz beim Kindergarten Pezzettino ist schlecht beleuchtet. Im Namen der Eltern bittet der Förderverein, die Beleuchtung dort zu verbessern. Beim Nachbereichsschulverband hat der Bürgermeister bereits einen Antrag auf Bezuschussung der Maßnahme gestellt.

Es wird beschlossen, im Schulweg eine zusätzliche Straßenlaterne zur Beleuchtung des Parkplatzes beim Kindergarten "Pezzettino" anzuschaffen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Angebote einzuholen und die notwendigen Aufträge zu vergeben. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 4.000 € werden im Haushalt 2019 bereitgestellt.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Karby für das Haushaltsjahr 2018
Beschlussvorlage - 23/2018
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2018 und ein Nachtragshaushaltsplan 2018 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.    


Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 werden beschlossen.    


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass Haushaltssatzung 2019
Beschlussvorlage - 24/2018
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.

Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.    

Es wird einstimmig beschlossen, folgende Pauschalbeträge neu festzusetzen:
Förderverein Grundschule: 100 €
Volkshochschule Karby: 150 €
Kappelner Tafel e. V.: 100 €

Außerdem einigt man sich darauf, für die Erstellung des Veranstaltungskalenders 500 € im Haushalt zu veranschlagen.

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2022 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      690.700,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      690.700,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      83.400,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      83.400,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      0,56 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          330%
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          330%
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         350%

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,00 EUR.


§ 5

Als Anlage gilt der Stellenplan.    


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Bekanntgaben
Die erste Bürgerbeteiligung in Sachen Breitbandversorgung findet am 08.01.2019 statt.
Außerdem wird über die aktuellen Sachstände in den Angelegenheiten Kindergarten und Friedhof berichtet.


Anja Schnutz  Karlheinz Hauser 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender