| Sitzungsort: | im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, EG, Eckernförde |
| Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
| Ende der Sitzung: | 20.20 Uhr |
| Ausschussvorsitzender Karlheinz Hauser |
| wählbarer Bürger Maik Asser |
| Ausschussmitglied Bettina Boysen |
| Ausschussmitglied Dieter Jacobsen |
| stellv. Ausschussvorsitzender Helmut Schulz |
| Ausschussmitglied Helga Thurau |
| Ausschussmitglied Frank Hertwig (entschuldigt ) |
| wählbare Bürgerin Katja Kraack (entschuldigt ) |
| wählbare Bürgerin Alexandra Rebecca Nolte (entschuldigt ) |
| Bürgermeister Arno Henkel |
| Gemeindevertreter Klaus-Dieter Möse |
| Protokollführerin Anja Schnutz |
| T a g e s o r d n u n g |
| Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
| 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
| 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
| 4. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2018, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2018 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
| Beschlussvorlage - 6/2019 | |
| 5. | Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG |
| Beschlussvorlage - 8/2019 | |
| 6. | Bekanntgaben |
| Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
| zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
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Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
| zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
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Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.
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| zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
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Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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| zu TOP 4. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2018, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2018 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
| Beschlussvorlage - 6/2019 Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Karby zu prüfen. Die Aufgabe übernimmt der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob 1. der Haushaltsplan eingehalten ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind, 3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist, 4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist. Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten. Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2018.
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Der Rücklagenstand zum 31.12.2018 beträgt 343.787,47 €. Darin sind 70.000,00 € Haushaltseinnahmerest aus der Kreditaufnahme enthalten, die nicht durchgeführt wurde. Abzüglich der geplanten Rücklagenentnahme aus dem Haushaltsplan 2019 in Höhe von 77.900,00 € beläuft sich die Rücklage auf 195.877,47 €. Daraus sind die Kindergartenkosten für die Jahre 2017 und 2018 zu begleichen, die von der Kirche noch nicht angefordert wurden.
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| Beschluss: Die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Karby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2018 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
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| Ja-Stimmen | :6 |
| Nein-Stimmen | :0 |
| Enthaltungen | :0 |
| Die Angelegenheit wird angenommen. |
| zu TOP 5. | Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG |
| Beschlussvorlage - 8/2019 Im Rahmen der Abschlüsse der Wegenutzungsverträge im Jahre 2010 wurden den Gemeinden angeboten, sich an der Schleswig-Holstein Netz AG als Netzbetreiber in Form von Aktienerwerb zu beteiligen. Die Schleswig-Holstein Netz AG hat den Gemeinden, nach Ablauf der Haltefrist für die Aktien von 5 Jahren, ein neues Angebot zum Erwerb für Aktien unterbreitet. Im April 2021 besteht ein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Änderung der Erlösobergrenze. Der Preis pro Aktie beläuft sich auf 4.812,48 €. Die Gemeinde Karby könnte maximal 47 Aktien zu einem Preis von 226.186,56 € erwerben. Die Mindestabnahme beträgt 22 Aktien für 105.874,56 €. Es besteht auch die Möglichkeit, ein optionales Kontingent von 94 Aktien für 452.373,12 € zu erwerben. Die Garantiedividende beträgt nach Abzug der Unternehmenssteuer 152,11 € pro Aktie. Von dieser Summe sind noch Kapitalertragssteuer und der Solidaritätszuschlag abzuziehen. Somit verbleibt eine Dividende von 128,03 € je Aktie, welches einer Verzinsung von 2,66% entsprechen würde. Die Finanzierung des Aktienerwerbs wäre auch weiterhin durch ein Kommunaldarlehen, nach Rückfrage bei der Kommunalaufsicht, möglich. Bei der Aufnahme eines Kommunaldarlehens in Höhe von 693.000,- € bei der Investitionsbank Schl.-Holst., mit 5 Jahren Tilgungsfreiheit, vierteljährliche Zinsleistung, valuta 29.03.2019, werden 0,57 % Zinsen berechnet. Die Konditionen basieren auf einer Anfrage vom 29.10.2018. Berechnungsbeispiel: 1. Jährliche Dividende bei einem Erwerb von 94 Aktien: 12.034,82 € 2. Jährliche Zinsen bei einer Kreditaufnahme von 452.400,- €: - 2.578,68 € 3. Überschuss: 9.456,14 €
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| Beschluss: Es wird beschlossen, sich durch den Erwerb von 94 Aktien an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen. Die Finanzierung des gesamten Betrages soll über einen Kommunalkredit erfolgen.
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| Ja-Stimmen | :4 |
| Nein-Stimmen | :2 |
| Enthaltungen | :0 |
| Die Angelegenheit wird angenommen. |
| zu TOP 6. | Bekanntgaben |
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Am 26.02.2019 findet ein Gespräch über das Defizit des Karbyer Friedhofes mit dem Vorsitzenden des Kirchenvorstandes und dem Pastor statt.
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| Anja Schnutz | Karlheinz Hauser |
| Protokollführer/in | Ausschussvorsitzender |