N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Karby vom 11.03.2013.

Sitzungsort:  im Gasthaus Nüser, Karby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.30 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Karlheinz Hauser
wählbarer Bürgerin Silke Hein
Ausschussmitglied Dieter Jacobsen
Ausschussmitglied Rainer Lange
Ausschussmitglied Klaus-Dieter Möse
wählbarer Bürger Otto Nagel
Ausschussmitglied Hans-Werner Pohl
stellv. Ausschussvorsitzende/r Matthias Stelter

Abwesend sind:
wählbarer Bürger Oliver Jensen (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Thomas Becker
Gemeindevertreter Frank Hertwig
Gemeindevertreterin Bettina Schulz
Protokollführerin Jutta Blaase

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Änderungsanträge zur Tagesordnung
5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
6. Gruppenraum für die Landjugend
  Beschlussvorlage - 4/2013
7. Schadenspotentialanalyse
  Beschlussvorlage - 2/2013
8. Oberfläche des Wanderwegs "Alter Bahndamm"
  Beschlussvorlage - 6/2013
9. Ballfangzaun südliches Tor B-Platz
  Beschlussvorlage - 10/2013
10. Naturparkschilder
  Beschlussvorlage - 5/2013
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
12. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen von den anwesenden Einwohnern gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Ausschussvorsitzende beantragt, den Tagesordnungspunkt 11 unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu behandeln.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Der Ausschussvorsitzende berichtet über folgende Punkte:
  • Baugebiet „Am Hain“
  • Totholzausschnitt Esche am Bahndamm/ Ecke Grundstück Reinecke
  • freiliegender Hausanschlussschieber in Eckernförder Straße
  • Straßenschäden an K 62 - gegenüber Sasse
  • Ausbau-Beitragssatzung


zu TOP 6. Gruppenraum für die Landjugend
Beschlussvorlage - 4/2013

Der Text der Vorlage stammt von Herrn Bürgermeister Becker.

Die Landjugend Schwansen überlegt in Karby einen Gemeinschaftsraum zu nutzen und sucht etwas dafür. Der Raum soll nur der LaJu zur Verfügung stehen. Die LaJu würde auch diesen Gemeinschaftsraum selber bauen und dazu für ein Projekt Mittel von Außerhalb einwerben.
    1. Stünde evtl. ein Grundstück dafür in Karby zur Verfügung?
    2. Unterstützt die Gemeinde das Vorhaben?
    3. Die weitere Idee (zunächst nur Idee) der LaJu ist, dort auch ein Landcafé einrichten und bewirtschaften zu können.
    4. Hier kann kein Beschluss gefasst werden, der TO-Punkt dient lediglich der Erstinformation.


Die Landjugend ist herzlich willkommen in der Gemeinde Karby. Auch ist die Gemeinde gern bereit zu unterstützen.
Das Haus Sasse steht zum Verkauf, evtl. wäre auch das Grundstück der Kirche eine Möglichkeit oder nahe dem Sportlerheim.
Die Landjugend selbst äußerte sich dahingehend, dass es noch keine konkreten Pläne gibt. Demnächst ist ein Gesprächtstermin beim Kreislandjugendverband vorgesehen, der auch den Standort Karby wegen der zentralen Lage favorisiert. Es soll eroiert werden, welche Fördermöglichkeiten/ Zuschüsse eingeworben werden könnten.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dass die Gemeinde Karby das Projekt der Landjugend Schwansen zur Schaffung eines Gruppenraumes grundsätzlich unterstützt.


zu TOP 7. Schadenspotentialanalyse
Beschlussvorlage - 2/2013

Am 23. Januar 2013 hat im Amtsgebäude Schlei-Ostsee eine Veranstaltung zum Küstenschutz stattgefunden. Thema war die Vorstellung der Möglichkeiten sowie der Kosten einer Schadenspotentialanalyse. Hierbei wird das Szenario bei Hochwasser +3,50 m über NN dargestellt. Es wird ersichtlich inwieweit die Küste und das Landesinnere bei einer Sturmflut überflutet und betroffen sind. Eine solche Analyse wäre erforderlich um später Mittel für die Maßnahmenplanung und Umsetzung zum Küstenschutz beim Land erhalten zu können. Nur so kann nachgewiesen werden, dass es schützenswertes Vermögen innerhalb der Gemeinden gibt. Die Vergabe der Fördermittel hängt von der Bedeutung bzw. Gewichtung der jeweiligen Gebiete ab. Auch wenn vorrangig die Ostseeküste betroffen ist wirkt sich das Hochwasser auch auf die Schlei aus, so dass ebenfalls die Anrainerkommunen betroffen sind. Zurzeit werden überwiegend Fördermittel an der Westküste eingesetzt.

Die vorstellige Firma hat den Gemeinden ein Angebot unterbreitet, in welchem eine solche Analyse unterstützt durch eine Masterarbeit erstellt werden könnte. Die Kosten wären dementsprechend geringer als bei einem fertig ausgebildeten Geographen. Das derzeitige Angebot liegt bei 82.500,00 € /netto. Da die Ingenieurleistungen ausgeschrieben werden müssen wird Seitens der Verwaltung mit insgesamt 90.000,00 €/netto gerechnet. Die Mehrwertsteuer würde sich dann auf 17.100,00 € belaufen. Zu beachten ist hier, dass lediglich die Nettokosten, nicht aber die Mehrwertsteuer, durch die AktivRegion Schlei-Ostsee förderungsfähig sind. Im Rahmen des Gespräches ergab sich somit, dass man sich vorstellen könnte, die nicht förderungsfähige Mehrwertsteuer auf die betroffenen Campingplatzbetreiber zu verteilen, wobei eine Verteilung nach Stellplätzen erfolgen würde. Die, nach Abzug der Förderung, bereinigten Nettokosten wären dann auf die betroffenen Gemeinden prozentual nach dem Amtsumlagesatz aufzuteilen.

Weitere Überlegungen sind dahingehend zu machen, wann eine solche Analyse durchgeführt werden soll. Nach Abstimmung mit der AktivRegion Schlei-Ostsee kann festgehalten werden, dass einesolche Maßnahme grundsätzlich förderfähig wäre. Die Förderperiode I der AktivRegion Schlei-Ostsee läuft vom Jahre 2008 bis Ende 2013. Hier bestünde die Möglichkeit eine Förderung bis zu 55 % der Nettosumme zu erhalten. In solch einem Fall wären dann noch 45 % durch die Gemeinden selbst, als bereinigte Nettosumme, zu finanzieren. Die Förderperiode II betrifft den Zeitraum der Jahre 2014 bis Ende 2019. Fördeschwerpunkt ist dort der Klimawandel und die Energiewende. Aufgrund dessen ist davon auszugehen, dass die Förderung bei bis zu 80% der Nettosumme liegen kann und die Gemeinden somit nur noch die verbleibenden 20 % als bereinigte Nettosumme tragen müssten. Zu beachten ist, dass in diesem Zeitraum nicht mehr die Möglichkeit bestünde die Schadenspotentialanalyse unterstützt durch die Masterarbeit erstellen zu lassen. Die Kosten würden sich dann auf 30.00,00 € bis 50.000,00 € mehr belaufen.

Aufgrund dieser vorläufigen Schätzungen hat die Verwaltung eine Berechnung durchgeführt in der die jeweiligen Kosten und Möglichkeiten gegenübergestellt worden sind.
  1. Bei einer Investitionssumme von 90.000,00 € netto und einer Förderung von 55% würde ein Restbetrag für die Gemeinden i. H. v. 40.500,00 € verbleiben. Für die Gemeinde Karby ergibt sich somit eine Kostenbeteiligung von ca. 1.300,00 €.
  2. Entscheiden sich die Gemeinden dafür das Projekt erst ab dem Jahr 2014 zu starten ist von den höheren Kosten und einer Förderung von 80 % zu rechnen.
Das bedeutet, dass bei einer zu erwartenden Investitionssumme von 120.000,00 € netto und einer Förderung von 80% eine Kostenbeteiligung für die Gemeinde Karby von ca. 800,00 €.
  1. Geht man sogar von Kosten i. H. v. 140.00,00 € aus, so hätte die Gemeinde Karby ca. 900,00 € davon zu tragen.

Für die Campingplatzbetreiber ergibt sich hinsichtlich der Mehrwertsteuer Folgendes:
  • Bei 90.000,00 € beträgt diese 17.100,00 €,
  • bei einer Investitionssumme von 120.000,00 € sind es 22.800,00 €
  • und bei Kosten von 140.000,00 € liegen die Steuern bei 26.600,00 €.

In die Überlegung der Gemeinde sollte mit einfließen, dass der Kostenaufwand für eine Schadenspotentialanalyse zu einem späteren Zeitpunkt steigen wird, so dass die Belastung der Campingplatzbetreiber in so einem Fall höher wäre. Dem steht gegenüber, dass geht man von einer späteren möglichen Förderung von bis zu 80 % der Nettosumme aus, so sind die Kosten für die Gemeinde geringer. Es sei aber dennoch darauf hingewiesen, dass es sich bei den 80 % um eine Angabe handelt von der im jetzigen Zeitpunkt auszugehen ist, welche allerdings im Moment noch nicht fest steht. Weiter weist die Verwaltung auf den zeitlichen Aspekt und die Verzögerung der Umsetzung der Maßnahmen mit jedem weiteren Jahr hin.


Herr Hauser erläutert nochmals die Problematik und macht deutlich, dass mindestens 2 Gründe für eine Beteiligung sprechen:
  • Rückstau von der Ostsee/ Schwansener See in die Gräben
  • Solidargemeinschaft

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

Die Gemeinde Karby beschließt, sich im Verhältnis des Amtsumlagesatzes der 16 betroffenen Gemeinden mit einem Betrag bis zu 1.300,00 € zu beteiligen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Oberfläche des Wanderwegs "Alter Bahndamm"
Beschlussvorlage - 6/2013

Herr Bürgermeister Becker hat eine Fachfirma um ein Angebot für die Profilierung des Wegeabschnitts von der Kreisstraße bis zur „alten Kokerei“ gebeten. Es sollen nach Aussage des Bürgermeisters Pfützen beseitigt und der Weg ins Dachprofil gebracht werden. Eine Zulieferung von 5 m³ Wegegrand (195 €) ist vorgesehen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 860 €.


Herr Lange schlägt vor, diese Maßnahme in Eigenleistung mit Hilfe des Gemeindearbeiters zu erstellen. Evtl. könnte es nötig werden, noch etwas Kies aufzufüllen, hier würden die Kosten bei ca. 20,00 € liegen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Wegeoberfläche des o.g. Wanderwegabschnitts zu profilieren. Dies wird in Eigenleistung durch den Gemeindearbeiter und mit Unterstützung von freiwilligen Helfern vorgenommen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Ballfangzaun südliches Tor B-Platz
Beschlussvorlage - 10/2013

Am 21.02.2013 fand um 17:00 Uhr ein Ortstermin am Ballfangzaun des B-Platzes statt. Anwesend waren als Vertreter der Gemeinde Herr Bürgermeister Becker sowie Herr Hauser. Seitens des Sportvereins waren Frau Pohl, Herr Jammers und Herr Behrens anwesend. Von der Verwaltung war Herr Andresen dabei.

Der Zaun ist rund 45 m lang und 4 m hoch. 17 Spannbetonpfähle richten ihn auf.

Es wurde einhellig festgestellt, dass das vorhandene Geflecht abgängig und keiner Reparatur mehr würdig ist. Es wurde über die verschiedenen Optionen der Sanierung oder des Neubaus diskutiert.

Herr Andresen hat das Ergebnis dieser Diskussion sowie zusätzliche Informationen in dieser Vorlage zusammengefasst:
  1. Option: Nylonnetz
Nylonnetze werden erst ab einer Höhe ab 2,00 m eingesetzt. In den unteren 2 m wird immer ein nicht besteigbares Material verwendet. Die Kosten sind unwesentlich günstiger, die Dauerhaftigkeit dafür geringer als andere Materialien. Aus diesem Grunde wird diese Option hier nicht weiter verfolgt.
  1. Option: Sanierung des vorhandenen Zauns mit neuem Drahtgeflecht
Der Bewuchs hinter dem Zaun wird bauseits durch die Gemeinde / den Sportverein in Eigenleistung soweit zurückgeschnitten, dass ein Arbeiten am Zaun ohne Behinderung möglich ist.
Das vorhandene Drahtgeflecht wird demontiert und entsorgt. Neues Geflecht mit einer Maschenweite von 50/3,1 mm wird geliefert und montiert. Da die vorhandenen Befestigungsösen teilweise abgerostet sind, müssen neue eingebohrt werden. Ob dieses schadlos an den alten Pfosten möglich ist, müsste zunächst ausprobiert werden. Falls beim Bohren der Beton absprengt, müsste das neue Geflecht mit Drahtschlaufen an den Pfosten fixiert werden. Das Geflecht sollte mit einem Bodenfreistand von rund 7,5 cm montiert werden, damit der Faden eines Freischneiders unterdurchschlagen kann.
Kosten rund 5.000 €
  1. Option: Komplette Demontage des vorhandenen Zauns und Lieferung sowie Montage eines neuen Doppelstabmattenzauns
Der Bewuchs hinter dem Zaun wird bauseits durch die Gemeinde / den Sportverein in Eigenleistung soweit zurückgeschnitten, dass ein Arbeiten am Zaun ohne Behinderung möglich ist.
Nach der Demontage und der Entsorgung des alten Geflechtes sowie der alten Spannbetonpfähle werden neue, verzinkte Stahlpfosten im Rastermaß von 2,50 m einbetoniert. Dann würden bis 2,0 m Höhe verzinkte Doppelstabmatten mit einer Maschenweite von 50/200 mm und darüber mit einer Maschenweite von 100/200 mm montiert. Die Doppelstabmatten sollten mit einem Bodenfreistand von rund 7,5 cm montiert werden, damit der Faden eines Freischneiders unterdurchschlagen kann.
Kosten rund 14.500 €

Es wurde zudem überlegt, ob zum Schutze des Drahtgeflechtes eine Rodung der vorhandenen Stubben von Büschen und Bäumen sinnvoll sei. Da diese teilweise unmittelbar neben den Pfosten stehen, ist ein Roden ohne Beeinträchtigung der Pfosten durch die kreuz und quer verlaufenden Wurzeln nicht möglich. Daher wird empfohlen, die Stubben so kurz als möglich zurück zu schneiden und die wachsenden Zweige jährlich mit dem Freischneider abzumähen.

Ferner wurde angeregt, die Maschendrahtzäune links und rechts des Ballfangzauns aus optischen Gründen komplett zu demontieren. Dieses würde ggf. bauseits durch die Gemeinde oder den Sportverein erfolgen.

Inwiefern die Umlandgemeinden um eine Beteiligung an den Kosten einer Sanierung gebeten werden sollen, müssen die Beratungen ergeben.




Die möglichen Alternativen der Sanierung des Ballfangzaunes (Optionen 2 und 3) werden eingehend diskutiert. Der Bauausschuss hält es für sinnvoll, sich mit den Umlandgemeinden sowie mit dem Sportverein über Kostenbeteiligungen zu unterhalten.
Es wird noch eine Option 4 genannt:
Schienen werden auf den vorhandenen Betonpfosten befestigt, an denen dann Doppelstabmatten angebracht werden.

Info von Herrn Andresen vom 12.03.2013:
Die Zaunelemente sind immer 2,51 m lang und werden am Ende entweder durch Einzelklemmen oder Klemmschienen an den Pfosten gehaltert. Das bedeutet, dass die Pfosten mit wenig Toleranz alle 2,51 m stehen müssen. Die vorhandenen Spannbetonpfähle stehen weiter auseinander. Somit könnten die Zaunelemente nicht systemgetreu verbaut werden. Mir ist auch kein System bekannt, dass die Montage an Pfosten gestattet, die kein einheitliches Bundmaß zueinander besitzen. Ferner ist ungewiss, ob man an den Spannbetonpfählen etwas andübeln kann (Aufplatzen des Betons). Wie bereits in der Vorlage erwähnt, muss das ausprobiert werden. Andernfalls muss mit Drahtschlaufen abgebunden werden. Das funktioniert mit Maschendraht, nicht mit Doppelstabmatten (zu schwer). Zuletzt wage ich zu bezweifeln, dass wir einen Fachunternehmer finden, der an die vorhandenen Pfosten Doppelstabmattenelemente anbringt (Windlasten, Gewicht, Gewährleistung).
Beispielhaft kann man auf der Seite von der Firma T&J nähere Informationen zu Doppelstabmattenzäunen einsehen (www.tuj.de , Download Metallzäune).

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:



Beschluss:

Es wird beschlossen, den Ballfangzaun am südlichen Tor des B-Sportplatzes in Karby zu sanieren. Die Kosten für die Version 4 sind von der Amtsverwaltung bis zur Gemeindevertretersitzung zu ermitteln, ebenfalls, ob diese Option überhaupt umsetzbar ist. Die GV wird dann über die endgültige Lösung entscheiden.



Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Naturparkschilder
Beschlussvorlage - 5/2013

Der Text der Vorlage stammt von Herrn Bürgermeister Becker.

Seitens des Naturparks Schlei ist geplant, im Frühjahr 2013 jeder Mitgliedsgemeinde ein Stück Naturparkschild kostenlos zur Verfügung zu stellen, das am Ortsschild zusätzlich befestigt werden soll. Weitere Schilder können für etwa 200 € / Stück bestellt werden. Das Schild wurde von einem Büro entworfen und zeigt das Naturparklogo und den Schriftzug "Naturpark Schlei". Es soll dazu dienen, sowohl die einheimische Bevölkerung als auch die Touristen auf den Naturpark aufmerksam zu machen und zu dokumentieren, dass hier eine Mitgliedsgemeinde ist. Die Anbringung soll durch die Gemeinde geschehen. Eine Erlaubnis der Straßenmeisterei wird vom NP eingeholt. Es gibt 7 Ortsschilder in Karby.


Hierzu berichtet Herr Becker, dass die Straßenmeisterei z. Zt. die Erlaubnis zum Aufstellen der Naturpark-Schilder versagt hat.
Über diesen Punkt sollte in späterer Sitzung beraten und beschlossen werden.


Beschluss:

-/-


Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 12. Bekanntgaben

Der Ausschussvorsitzende gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.

Weiterhin wird vom Bürgermeister und Bauausschussvorsitzenden mitgeteilt::
  • Die Aktion Sauberes Schleswig-Holstein sollte witterungsbedingt vom 16.03. auf Ende März/ Mitte April verschoben werden.
  • Besteht weiterhin Bedarf, die Telefonzelle im Ort zu behalten? Evtl. für Notfälle hilfreich.
  • Dank an alle Ausschussmitglieder und die Amtsverwaltung (letzte Sitzung vor der Kommunalwahl)



Karlheinz Hauser  Jutta Blaase 
Ausschussvorsitzende/r  Protokollführer/in