Sitzungsort: | im Gasthaus Nüser, Karby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.25 Uhr |
Ausschussvorsitzender Frank Hertwig |
stellv. Ausschussvorsitzender Dieter Jacobsen |
wählbarer Bürger Oliver Jensen |
Ausschussmitglied Helmut Schulz |
Ausschussmitglied (w. B.) Rainer Lange |
Ausschussmitglied Matthias Stelter (entschuldigt ) |
Ausschussmitglied Helga Thurau (entschuldigt ) |
Ausschussmitglied (w. B.) Arno Henkel (unentschuldigt ) |
Ausschussmitglied (w. B.) Marco Werner (unentschuldigt ) |
Bürgermeister Klaus-Dieter Möse |
Gemeindevertreter Karlheinz Hauser |
Protokollführer/in Anja Schnutz |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Verpflichtung der wählbaren Bürgerinnen und Bürger |
3. | Einwohnerfragestunde |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
6. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
7. | Zuschussantrag TSV Karby für die Sanierung eines Ballfangzauns |
Beschlussvorlage - 19/2013 | |
8. | Anschaffung eines Kasten-/Walzenstreuers für den Winterdienst als Anbaugerät am Gemeindetraktor |
Beschlussvorlage - 24/2013 | |
9. | Siedlungsentwicklung im Gemeindegebiet Karby |
Beschlussvorlage - 18/2013 | |
10. | Regenwasservorflut von Teilen der Schule, dem Sportheim und dem Sportplatz in Karby |
Beschlussvorlage - 20/2013 | |
11. | Reparatur der Drainage auf dem A-Sportplatz |
Beschlussvorlage - 23/2013 | |
12. | Leuchtdauer der Straßenbeleuchtung |
Beschlussvorlage - 21/2013 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
14. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Verpflichtung der wählbaren Bürgerinnen und Bürger |
Der Ausschussvorsitzende verpflichtet die wählbaren Bürger Oliver Jensen und Rainer Lange per Handschlag zur gewissenhaften und unparteiischen Ausübung ihrer Tätigkeit und zur Verschwiegenheit.
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zu TOP 3. | Einwohnerfragestunde |
Es sind keine Einwohner anwesend.
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zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 5. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der Ausschussvorsitzende beantragt, TOP 13 unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu verhandeln.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Der Ausschussvorsitzende berichtet u. a. über folgende Punkte:
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zu TOP 7. | Zuschussantrag TSV Karby für die Sanierung eines Ballfangzauns |
Beschlussvorlage - 19/2013 Der TSV Nordschwansen-Karby hatte bereits vor Jahresfrist den Wunsch geäußert, für die Erneuerung des südlichen Ballfangzauns auf dem B-Platz Zuschüsse von der Gemeinde Karby zu bekommen. Die Gemeinde Karby hatte ihrerseits einen Antrag an die umliegenden 3 Gemeinden gestellt, das Projekt zu unterstützen. Nach Beratung in den Gemeinden wurde u.a. die Meinung geäußert, dass der TSV direkt an die Gemeinden herantreten und einen Zuschuss bzw. eine Anteilsfinanzierung beantragen solle. Dieses hat der TSV mit Schreiben vom 27.06.2013 getan und ist somit auch erneut an die Gemeinde Karby herangetreten. Zwischenzeitlich hat sich die Gemeindevertretung konstituiert und die Ferienpause ist verstrichen. Nunmehr soll über den Antrag beraten werden (siehe Anlage). Die 4 betroffenen Bürgermeister der umliegenden Gemeinden haben sich jüngst zu einer sich bietenden Gelegenheit abgestimmt und vorbehaltlich der Beratungsergebnisse in den Vertretungen die dargestellte Variante 1 favorisiert. Diese Abstimmung sollte nur vermeiden, dass bei einem jeweiligen, grundsätzlichen Votum für die Maßnahme einheitlich der gleiche Finanzierungsschlüssel beschlossen wird. Die Kosten für die komplette Erneuerung des rund 45 m langen Ballfangzauns belaufen sich auf rund 6.800 €. Das vom TSV eingeholte Angebot liegt Herrn Andresen von der Amtsverwaltung vor und kann auf Wunsch eingesehen werden. Das Angebot beschreibt einen 4,15 m hohen Ballfangzaun aus stabilen verzinkten Doppelstabmatten mit verzinkten Pfosten und Edelstahlschrauben. Der Angebotspreis ist aus Erfahrung von Herrn Andresen sehr wirtschaftlich. Sofern alle Gemeinden dem Antrag entsprechen, so wird die Umsetzung der Maßnahme möglicherweise aus Witterungsgründen erst 2014 erfolgen können. |
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Es wird beschlossen, dem Antrag des TSV zu entsprechen und gemäß Vorschlag 1 des Antrages einen Zuschuss in Höhe von rund 2.712 € (2.583 € + 5 %) zu gewähren. Die Finanzierung erfolgt über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2013 oder den Vermögenshaushalt 2014. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Anschaffung eines Kasten-/Walzenstreuers für den Winterdienst als Anbaugerät am Gemeindetraktor |
Beschlussvorlage - 24/2013 In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 07.11.2012 wurde bereits über die Anschaffung eines Kasten-/Walzenstreuers für den Winterdienst als Anbaugerät am Gemeindetraktor diskutiert. Damals wurde beschlossen, erst den Kasten-/Walzenstreuer anzuschaffen, wenn der Gemeindearbeiter den erforderlichen Führerschein für den Kommunalschlepper gemacht hat. Nach heutiger Sachlage kann auf den Führerschein verzichtet werden, da der Gemeindetraktor auf 6 km/h gedrosselt wurde und ein Führerschein nun nicht mehr notwendig ist. Durch den Bürgermeister wurden aktuelle Angebote eines Streuers eingeholt und bei der Bau-, Wege- und Umweltausschusssitzung vorgestellt. Das Angebot für den Kastenstreuer beläuft sich auf 3.130,77 €, während die Kosten für den Walzenstreuer 2.072,39 € betragen. |
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Es wird beschlossen, einen Walzenstreuer des Typs Epoke PM1,4 zum Preis von 2.072,39 € brutto einschl. Speditionskosten anzuschaffen. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Siedlungsentwicklung im Gemeindegebiet Karby |
Beschlussvorlage - 18/2013 Mit Verabschiedung des Landesentwicklungsplanes im Oktober 2010 wurde den Kommunen im Land SH ein neuer Siedlungsentwicklungsrahmen aufgegeben. Danach können ländliche Gemeinden bis zum Jahr 2025 um bis zu 10 % des Wohnungsbestandes (Stand: 31.12.2009) wachsen. Der Wohnungsbestand beträgt für Karby 273 Wohneinheiten (WE). Damit wäre eine Entwicklung von bis zu 27 WE möglichen. Hiervon sind jedoch noch evtl. Wochenend- und Ferienhäuser sowie vorhandenes Innenentwicklungspotential in Abzug zu bringen. Grundsätzlich könnte über eine Entwicklung nachgedacht werden. Im Zuge der Standortsuche sind jedoch verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Hierzu gehört insbesondere der Grundsatz "Innenentwicklung vor Außenentwicklung". Weiterhin hat das Innenministerium bei anderen Bauleitplanverfahren immer wieder darauf hingewiesen, dass eine wohnbauliche Entwicklung am vorhandenen Siedlungskern und nicht in den Außenbereichslagen oder Ortsteilen erfolgen sollte. Darüber hinaus sind, wie üblich, die naturschutzrechtlichen Belange zu prüfen und zu berücksichtigen. Um für Karby über eine Siedlungsentwicklung zu beraten, sind somit folgende Punkte von Bedeutung:
Sofern sich ein Bedarf für eine Siedlungsentwicklung abzeichnen lässt, die eine Bauleitplanung zur Folge hat, wäre vorab eine Innenentwicklungsanalyse durch einen Fachplaner durchzuführen. Die Kosten hierfür betragen ca. 2.500,00 EURO. Erst danach kann der tatsächliche Entwicklungsrahmen festgestellt werden. Diese Analyse ist zwingende Vorgabe des Innenministeriums. Es erscheint sachdienlich, dass sich für die Gemeinde Karby grundsätzliche Gedanken über eine siedlungsstrukturelle Entwicklung bis zum Jahr 2025 gemacht werden. Ziel der Beratung sollte somit sein,
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Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Es wird beschlossen, die siedlungsstrukturelle Entwicklung der Gemeinde näher zu untersuchen. Zur Klärung, wie sich der städtebauliche Entwicklungsrahmen darstellt und auf welchen Flächen eine bauliche Entwicklung möglich ist, soll eine konkrete Untersuchung durch ein Planungsbüro erfolgen. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Regenwasservorflut von Teilen der Schule, dem Sportheim und dem Sportplatz in Karby |
Beschlussvorlage - 20/2013 Die im zur Verfügung gestellten Lageplan rot gekennzeichnete Regenwasserleitung auf dem Flurstück 94/5 ist verwurzelt. Im mit "2" gekennzeichneten roten Bereich findet nahezu gar kein Abfluss mehr statt. Im mit "1" gekennzeichneten Bereich dürfte auch eine Verwurzelung vorhanden sein, allerdings dringt noch langsam Wasser hindurch. Beide Leitungen liegen auf Privatgrund. Bei stärkeren Regenfällen bildet sich nach Aussage des Hausmeisters der Schule (Herrn Jacobsen) ein Rückstau in den Keller der Schule und sorgt so für eine Überschwemmung. Ferner wird das private Grundstück durch aufstauendes Wasser infolge der Verstopfung regelmäßig überflutet. Aus diesen Gründen ist eine kurzfristige Abstellung des Mangels erforderlich. Der private Anlieger hat für die Abführung seines Dachwassers vom Wohnhaus einen Regenwasseranschluss in der Straße "Alte Siedlung" und leitet daher möglicherweise nur das Dachwasser eines kleinen Schuppens in die verwurzelte Leitung ein. Aufgrund der langjährigen Duldung der Leitung auf dem privaten Grundstück sollte man die geringen Einleitmengen und damit eine Beteiligung des privaten Grundeigentümers an den Kosten einer Leitungserneuerung vernachlässigen. Daher entwässern nur folgende Grundstücke / Beteiligte ihr Regenwasser durch die beschriebene Leitung (Vorteilshabende):
Da ein durch die Stadt Kappeln initiierter Versuch einer Reinigung der verstopften Leitungen nicht den erhofften Erfolg gebracht hat, hat die Stadtverwaltung ein Angebot für die Erneuerung des Leitungsabschnittes 2 eingeholt. Vorgesehen wäre die Neuverlegung auf dem Grundstück der Gemeinde Karby, also im öffentlichen Grund und Boden. Diese Leitung ist auf dem zur Verfügung gestellten Plan in lila skizziert. Nach Auskunft der Mitarbeiter des Bauamtes der Stadt Kappeln existiert ein Vertragsverhältnis zwischen den Beteiligten, aus dem eine Drittelteilung der Kosten hervorgeht. Herr Andresen hat recherchiert und nur eine Vereinbarung aus dem Jahre 1979 gefunden. Diese hat eine Nutzungsvereinbarung des Sportplatzes in Karby zum Inhalt. Am 28.01.2004 hat es eine Sitzung mit den Gemeinden Brodersby, Dörphof, Karby und Winnemark im Amt Schwansen gegeben, in der lediglich im Innenverhältnis der genannten Gemeinden eine ergänzende Kostenteilung vereinbart wurde. Kurzum liegt Herrn Andresen kein Vertragswerk vor, welches bereits eine Kostenteilung der erforderlichen Leitungserneuerung regeln würde. Parallel hat Herr Andresen sich daher also Gedanken zur Finanzierung einer Erneuerungsmaßnahme gemacht. Da die Ortsentwässerung Nordschwansen das Niederschlagswasser erst deutlich südlich der Schadstellen übernimmt, ist die Ortsentwässerung nach Auffassung der Amtsverwaltung nicht beteiligt. Vielmehr sind es zu jeweiligen Anteilen die oben genannten Vorteilshabenden. Um einen Verteilungsschlüssel zu ermitteln, hat Herr Andresen anhand von Abflussbeiwerten verschiedener Untergründe und dazugehöriger Flächen eine Berechnung erstellt. Die Entwässerungswege der Schule wurden Herrn Andresen von Herrn Jacobsen aufgezeigt. Demzufolge muss der Nahbereichsschulverband einen Anteil von 45,6 %, der TSV einen Anteil von 8,2 % und die Gemeinde Karby einen Anteil von 46,2 % der Kosten tragen. Der Parameter des Abflussbeiwertes wurde seitens Herrn Andresen in Anlehnung an die Werte aus den "Schneider-Bautabellen" angenommen und der Berechnung zugrunde gelegt. Da das kurzfristige Erfordernis der Mangelbeseitigung unstrittig sein dürfte, hat Herr Andresen ein Vergleichsangebot zu dem von der Stadt Kappeln eingeholten Angebot von einer weiteren Fachfirma erbeten. Dieses schließt für die Erneuerung des Bereiches 2 mit gerundet 8.000 € und ist damit wirtschaftlicher. Parallel wurde ein Angebot für die Erneuerung des Bereiches 1 erbeten. Dieses schließt mit einer Summe von gerundet 6.500 €. Aus technischer Sicht macht eine Gesamterneuerung der Bereiche 1 und 2 Sinn. Somit ergäbe sich ein jeweiliger Mittelbedarf von:
Bei einem Ortstermin teilen Herr Reuter und Herr Menge von der Stadt Kappeln mit, dass in diesem Jahr beim Nahbereichsschulverband keine Haushaltsmittel mehr verfügbar sind. Um für die kommende, nasse Jahreszeit Folgeschäden im Keller der Schule und auf dem privaten Grundstück abzuwehren, hat sich Herr Andresen für eine zügige Abstellung des Mangels ausgesprochen und erklärt, dass das Amt für die Gemeinde Karby die Federführung übernehmen könne. Die erforderlichen Mittel könnten über die wenigen Monate des verbleibenden Jahres 2013 auch für den Nahbereichsschulverband vorfinanziert und im Januar 2014 zwischen den Beteiligten abgerechnet werden. Andere Finanzierungsarten sind aus Sicht der Amtsverwaltung nicht erkennbar.
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Die Ausschussmitglieder sind sich darüber einig, dass vor Wintereinbruch akuter Handlungsbedarf in der Angelegenheit besteht. Bis zur Sitzung der Gemeindevertretung sollen folgende Dinge durch die Amtsverwaltung geklärt bzw. erledigt werden:
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Beschluss: |
zu TOP 11. | Reparatur der Drainage auf dem A-Sportplatz |
Beschlussvorlage - 23/2013 Die Drainage des A-Sportplatzes in Karby wurde im Sommer in Regie des TSV durch Fachleute gespült. Anlass war die Beobachtung, dass die südwestliche Ecke des Platzes zunehmend vernässt. Um Missverständnisse vorzubeugen, hat Herr Andresen sich die Beobachtungen vom Spüler erläutern lassen. Die Spülung hat gezeigt, dass die Drainage auf der südlichen Seite durchgängig ist. Dennoch zeigt sich trotzdem die Vernässung der Oberfläche. Es wird vermutet, dass die Drainage mit lehmigem Boden abgedeckt ist und das Wasser daher nicht an die Drainage heransickern kann. Somit verbleibt die Vernässung der Oberfläche. Als Abhilfe hat der Unternehmer eigeninitiativ ein Angebot an den TSV geschrieben. Dieses hat zu Inhalt, dass die vorhandene Drainage auf 20 m Länge aufgegraben und die Rohrgrabenverfüllung wasserdurchlässiger nach Filterregeln wieder hergestellt wird. Die Kosten belaufen sich auf rund 900 €. Bei der Gelegenheit wurde auch versucht, die Drainage auf der nördlichen Seite des Platzes zu spülen. Dabei stellte sich heraus, dass diese Leitung derart verwurzelt ist, dass der Spülschlauch schon nach 30 Metern stecken blieb. Diese Beobachtung kann zunächst wohl ohne weitere Konsequenzen bleiben, da diese Seite des Sportplatzes in der Oberfläche trocken ist. |
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Es wird beschlossen, die vorhandene Drainage auf der südlichen Seite des A-Sportplatzes auf ca. 20 m Länge aufzugraben und die Rohrgrabenverfüllung wasserdurchlässiger nach Filterregeln wieder herzustellen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Maßnahme zu beauftragen. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Leuchtdauer der Straßenbeleuchtung |
Beschlussvorlage - 21/2013 Herr Andresen wurde um die Fertigung einer Beschlussvorlage gebeten. Nach Rücksprache mit Herrn Hertwig und Herrn Möse werden dazu einige Fakten notiert.
In der vergangenen Wahlzeit hat der ehemalige Bürgermeister die Leuchtdauer selbst eingestellt. Nach Aussage von Herrn Möse leuchten die Laternen derzeit im Winter durch die Nacht hindurch und im Sommer nur bis 0:00 Uhr nachts. Ab 05:00 Uhr beginnen sie wieder zu leuchten. Möglicherweise hat der ehemalige Bürgermeister als Ergebnis einer Beratung diese nächtliche Leuchtzeit eingestellt. Dieses würde im Vergleich zu anderen Gemeinden die eingeschränkte Einsparung erklären. Heute gibt es Überlegungen, die Straßenbeleuchtung in Karby nachts durchleuchten zu lassen. Dabei gilt es zu bedenken:
365 Tage x 5 h x 80 Laternen x 33 W / 1000 W/Kw x 0,26 €/Kwh = 1.252 €/a Vergleicht man die Kosten bei konsequenter Abschaltung der Laternen von 0:00 bis 05:00 Uhr mit denen bei konsequenter Durchschaltung, so muss man wohl feststellen, dass der Aufwand für Strom und Instandhaltung größenordnungsmäßig bei zusätzlichen 1.500 €/Jahr liegt. Im Mittel der vergangenen 3 Jahre lag der Kostenaufwand für den Strombezug bei rund 2.600 €/a. Auch bei unverändertem Stromverbrauch erhöht sich der jährliche Kostenaufwand infolge der stetig steigenden Strompreise. |
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Es wird beschlossen, die Einstellung der Lichtempfindlichkeit zu optimieren und die Straßenbeleuchtung in Karby ganzjährig nachts durchleuchten zu lassen. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 14. | Bekanntgaben |
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.
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Anja Schnutz | Frank Hertwig |
Protokollführer/in | Ausschussvorsitzende/r |