N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Karby vom 24.03.2015.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus, Südhang 23, 24398 Karby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.30 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Frank Hertwig
stellv. Ausschussvorsitzender Dieter Jacobsen
Ausschussmitglied Helga Thurau
Ausschussmitglied (w. B.) Arno Henkel
Ausschussmitglied (w. B.) Rainer Lange

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Helmut Schulz (entschuldigt )
Ausschussmitglied Matthias Stelter (entschuldigt )
Ausschussmitglied (w. B.) Oliver Jensen (entschuldigt )
Ausschussmitglied (w. B.) Marco Werner (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Klaus-Dieter Möse
Gemeindevertreterin Bettina Boysen
Gemeindevertreter Karlheinz Hauser
Gemeindevertreter Hans-Werner Pohl
Protokollführerin Anja Schnutz
Gast Frank Springer

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Verpflichtung von wählbaren Bürgerinnen und Bürgern
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Änderungsanträge zur Tagesordnung
7. Innenentwicklungspotentiale in der Gemeinde Karby
  Beschlussvorlage - 1/2015
6. Bericht des Ausschussvorsitzenden
8. Einbuchungsverfahren für eine Wegefläche in der Gemeinde Karby
  Beschlussvorlage - 3/2015
9. Einzäunung des gemeindeeigenen Grundstücks im "Südhang"
  Beschlussvorlage - 4/2015
10. Erneuerung des Straßenbeleuchtungskabels "Am Ring"
  Beschlussvorlage - 5/2015
11. Instandsetzung der Aschenbahn auf dem Sportplatz Karby
  Beschlussvorlage - 6/2015
12. Instandsetzung des Sportrasens auf den Fußballplätzen in Karby
  Beschlussvorlage - 7/2015
13. Maßnahmen im Zuge einer Asphaltdeckenerneuerung der K 63 von Schuby über Dörphof durch Karby
  Beschlussvorlage - 8/2015
14. Sanierung der Straßenrisse
15. Anschaffung einer neuen Schaukel
  Beschlussvorlage - 9/2015
16. Zebrastreifen in der Eckernförder Straße
  Beschlussvorlage - 10/2015

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Verpflichtung von wählbaren Bürgerinnen und Bürgern

Der Tagesordnungspunkt entfällt, da Herr Werner sein Mandat niedergelegt hat.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Durch den Brand eines Motorrollers wurde der B-Platz beschädigt. Herr Jammers möchte wissen, wer für die Schadensbeseitigung aufkommt. Der Bürgermeister teilt mit, dass der Täter ermittelt wurde. Alle Schäden im Zusammenhang mit den Bränden werden aufgenommen und der Versicherung mitgeteilt.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Es wird beschlossen, die Tagesordnung um folgende Punkte zu erweitern:
TOP 13: Maßnahmen im Zuge einer Asphaltdeckenerneuerung der K 63 von Schuby über Dörphof durch Karby
TOP 14: Sanierung der Straßenrisse
TOP 15: Anschaffung einer neuen Schaukel
TOP 16: Zebrastreifen in der Eckernförder Straße

Außerdem werden die Tagesordnungspunkte 6 und 7 in der Beratungsfolge getauscht.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Innenentwicklungspotentiale in der Gemeinde Karby
Beschlussvorlage - 1/2015

Die Gemeinde hat in der Vergangenheit verschiedene Planungsansätze in den einzelnen Ortslagen diskutiert. Um Bauleitplanung betreiben zu können, wird von der Landesplanung eine Analyse der Innenentwicklungspotentiale gefordert. Diese wurde von der Gemeinde in Auftrag gegeben.

Die Ergebnisse dieser Erfassung der Innenentwicklungspotentiale werden in die Bauleitplanung einfließen.


Herr Springer erläutert die Ergebnisse und beantwortet die Fragen.

Beschluss:

Die festgestellten Innenentwicklungspotentiale werden zur Kenntnis genommen.


zu TOP 6. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Der Ausschussvorsitzende gibt einen ausführlichen Bericht ab. Die Stichpunkte hierzu sind dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt. Er geht u. a. auf folgende Punkte ein:
  • Die Auswertung des Geschwindigkeitsmessgerätes, das im Februar im Schulweg im Einsatz war, muss noch erfolgen.
  • Einwohnerversammlung mit Vortrag von Jens Joost
  • Radwanderkarte
  • In dem ausführlichen Bericht über den Zustand der Gemeindestraßen wird deutlich, dass es wenig Veränderung zum letzten Jahr gibt. Der Weg "Am alten Bahndamm" soll mit geschreddertem Betonrecycling aufgefüllt und dann verdichtet werden. Der Bürgermeister holt hierzu Angebote ein.
  • Auf dem Grundstück Eckernförder Straße 46 ist am 07.02.2015 beim Garagengebäude ein Teilstück der linken Wand eingefallen. Beim Anblick des Gebäudes entsteht der Eindruck, dass die rechte Seite zum Fußweg auch einsturzgefährdet ist. Das Ordnungsamt soll sich vor Ort ein Bild davon machen.

zu TOP 8. Einbuchungsverfahren für eine Wegefläche in der Gemeinde Karby
Beschlussvorlage - 3/2015

Im November 2012 hat die Gemeinde Karby darüber beraten und entschieden, zu beantragen, dass die Wegefläche "Lindenweg" (Flurstück 15/10 und 15/11, Flur 2, Gemarkung Karby) dem Grundbuch der Gemeinde zugeschrieben wird. Bisher ist diese Wegefläche keinem Grundeigentümer zugeordnet. Mit dem Verfahren wurde die Kanzlei Küter, Eckernförde, beauftragt.

Die Besonderheit bei diesem Verfahren ist, dass für das Flurstück 15/10 bereits seit 1991 ein Eigentumsverzicht im Sinne von § 928 BGB besteht. Danach kann das Eigentum an einem Grundstück dadurch aufgegeben werden, dass der Eigentümer den Verzicht dem Grundbuchamt gegenüber erklärt und der Verzicht in das Grundbuch eingetragen wird. Das Recht zur Aneignung des aufgegebenen Grundstücks steht dem Fiskus des Landes zu, in dem das Grundstück liegt. Der Fiskus erwirbt das Eigentum dadurch, dass er sich als Eigentümer in das Grundbuch eintragen lässt. Dies ist bisher jedoch noch nicht geschehen. Für das Flurstück 15/11 besteht noch kein Verzicht des Landes, dieser könnte jedoch bei Bedarf angefragt werden, sodass auch dieses Flurstück von einem Dritten übernommen werden kann.

Überdies ist im Grundbuch noch für eine Baugesellschaft aus Sterup eine Sicherungshypothek von ca. 440,00 EURO eingetragen.

Der Beschluss der Gemeinde hat beinhaltet, dass eine lastenfreie Übernahme erfolgen soll.

Zur Löschung dieser Sicherungshypothek hat die Kanzlei Küter die notwendigen Prüfungen und Maßnahmen veranlasst. Nachdem die Erben des Gläubigers ermittelt wurden, wurden diese um Löschungsbewilligung der Sicherungshypothek gebeten. Während ein Erbe diese zeitnah unterzeichnete, hat ein weiterer Erbe, trotz mehrfacher Aufforderung, bis dato einer Löschungsbewilligung nicht zugestimmt. Es wurden leider auch keine Gründe vorgetragen, die entgegengehalten wurden.

Die Kanzlei Küter bittet nunmehr um eine Stellungnahme, wie mit dem Verfahren weiter umgegangen werden soll. Derzeit ist eine Zustimmung zur Löschungsbewilligung und damit lastenfreie Übernahme nicht absehbar.

Sofern die Gemeinde zu dem Ergebnis gelangt, dass der Weg nicht in das Eigentum der Gemeinde eingebucht werden soll, muss festgehalten werden, dass die über diesen Weg erschlossenen Grundstücke nicht öffentlich-rechtlich erschlossen sind. Die Anlieger würden zum Erlangen einer Baugenehmigung die Eintragung eines entsprechenden Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes in das Baulastenverzeichnis des Kreises Rendsburg-Eckernförde benötigen.

Wenn die Gemeinde eine Einbuchung weiter verfolgen möchte, ohne dass die Flurstücke lastenfrei sind, tritt die Gemeinde in die Position des Schuldners ein und muss bei Einforderung die o. g. Sicherungshypothek tragen.


Beschluss:

Das Einbuchungsverfahren soll weiterverfolgt werden, ohne dass die Flurstücke lastenfrei sind.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Einzäunung des gemeindeeigenen Grundstücks im "Südhang"
Beschlussvorlage - 4/2015

Die Gemeinde Karby beabsichtigt das gemeindeeigene Grundstück gegenüber vom Spielplatz im Südhang zu umwehren. Der Zaun soll, wie der vom Spielplatz, folgendermaßen ausgebildet werden:
Doppelstabmattenzaun, Höhe 1,03 m, feuerverzinkt und pulverbeschichtet grün, Maschenweite 50/200 mm, waagerechte Drähte doppelt 8 mm, senkrechte Drähte 6 mm, Mattenbreite 2,50 m. Rechteckpfosten 40 x 60 mm, feuerverzinkt und pulverbeschichtet grün, Aluabdeckkappe, durchgehende Flacheisenbefestigung.
Zur Kostenschätzung für Vorhaben wurden die Angebotspreise des kürzlich umzäunten Spielplatzes zu Grunde gelegt. Hieraus ergibt sich bei einer Zaunlänge von ca. 65 m ein Bruttogesamtbetrag von ca. 4.000,00 €. Für den Einbau eines Torelementes müssen, je nach Ausführungsart, ca. 500 € zusätzlich veranschlagt werden.

Der Bauausschuss spricht sich dafür aus, ein doppelflügeliges Tor einbauen zu lassen. Nach der Entfernung der alten Zaunpfähle soll das Grundstück eingeebnet und anschließend mit Rasen eingesät werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Maßnahme umzusetzen. Die hierzu notwendigen finanziellen Mittel werden anerkannt und im Nachtragshaushalt bereitgestellt.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erneuerung des Straßenbeleuchtungskabels "Am Ring"
Beschlussvorlage - 5/2015
Das Straßenbeleuchtungskabel in der Gemeindestraße "Am Ring" weist aufgrund seines hohen Alters häufig Kabelschäden auf, die einen kostspieligen Unterhaltungsaufwand erfordern. Es ist nunmehr angedacht, das Beleuchtungskabel, das in dem ca. 1,00 m breiten Gehweg liegt, auszutauschen. Zur Umsetzung der Maßnahme ist es erforderlich, einen ca. 60 cm breiten und einen 50 - 60 cm tiefen Kabelgraben herzustellen. Es ist politisch gewünscht, nach Neuverlegung des Beleuchtungskabels, den anstehenden Boden wiederzuverwenden, also konkret formuliert, keine Veränderungen am Gehwegsaufbau vorzunehmen. Die Oberfläche besteht aus Asphalt, dessen Struktur allgemein starke Beschädigungen aufweist und sehr wahrscheinlich bei der Herstellung des Kabelgrabens komplett abgängig ist. In diesem Falle ist es zurzeit günstiger die Oberfläche mit Betonrechteckpflaster herzustellen und nicht mit Asphalt. Dieser Aspekt ist jedoch unbedingt noch einmal in Bezug auf Straßenausbaubeitragsrelevanz zu prüfen. Die Bruttogesamtkosten werden seitens der Bauamtsverwaltung auf vorläufig 38.000,00 € geschätzt.

Beschluss:
Es wird beschlossen, für die Erneuerung des Straßenbeleuchtungskabels in der Gemeindestraße "Am Ring" drei Angebote einzuholen, wobei die Oberfläche mit Betonrechteckpflaster herzustellen ist. Die Angebote sollen bis zur Sitzung der Gemeindevertretung am 20.04.2015 vorliegen. Die angedachte Maßnahme ist auf Straßenausbaubeitragsrelevanz zu prüfen.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Instandsetzung der Aschenbahn auf dem Sportplatz Karby
Beschlussvorlage - 6/2015

Nachdem bereits in der Gemeinde und im Sportverein über die Sanierungsmöglichkeiten der Aschenbahn diskutiert wurde, soll dieser Punkt nunmehr im Bauausschuss beraten werden. Anlässlich eines Ortstermins mit der Gemeinde, dem Sportverein, der Verwaltung und einem Fachmann des Sportplatzbaus wurde eine Sanierungsoption der oberen Deckschicht erarbeitet. Folgende Vorgehensweise wäre möglich. Der Verein hat erklärt, dass er für Helferarbeiten Personal bereitstellt.
  1. Abschälen der oberen 1 bis 2 Zentimeter der vorhandenen, von Wildkräutern durchwachsenen und mit Moos bedeckten Deckschicht. Abschälen mit Bobcat-Grader, der sich auf eine definierte Schichtdicke einstellen lässt. Anfallendes Material mit Bobcat und Schubkarren (Helfern) zum Abtransport verbringen.
  2. Aufgewühlte, lose liegende Lavasteine absammeln (Helfer).
  3. Planum Walzen ohne rütteln (Helfer).
  4. Aufbringen von neuem Rotgrand in einer Dicke von 2 – 4 cm, i.M. 3 cm, das entspricht 60 kg/m². Bei rund 250 m² incl. einer Tonne Reserve müssen also 16 to Material beschafft werden. Der Rotgrand kann nur über die Firma Boretius aus Hamburg bezogen werden. Diese Firma bezieht das Material, welches unter der Produktbezeichnung "Geodur 0/3" geführt wird, nur direkt aus der Region Kassel. Infolge der hohen Frachtkosten von 833,00 € ist die Beschaffung derart teuer.
    Das Aufbringen / Einplanieren würde mit dem Bobcat-Grader erfolgen.
  5. Das Material soll dann erdfeucht angefeuchtet und angewalzt werden (Helfer).
  6. Als Pflegeunterhaltung solle es in den ersten 6 Wochen wöchentlich einmal leicht mit z.B. einer Federharke geharkt werden. Fortan müsste mehrmals im Jahr geharkt oder leicht abgeschleppt werden (Helfer + später Platzwart und Hausmeister Schule).

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Kosten:
  • Material gemäß direktem Angebot der Firma Boretius:            1.500,00 €
  • 6 Stunden Bobcat mit lasergesteuertem Grader und Fahrer:            550,00 €
  • 1 Std LKW + Tieflader für Transport des Bobcats:                        80,00 €
  • Sonstiges Unvorhergesehenes, Auffüllen der Sprunggrube
    Material incl. Lieferung                                                            150,00 €
                                                                                    
Summe 2.280,00 €


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Sanierung der Aschenbahn durchzuführen. Die Kosten von geschätzten 2.300 € werden anerkannt. Bei der Ermittlung der Schätzkosten ist die Mithilfe durch den Sportverein bereits eingerechnet. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. Der Termin der Durchführung wird mit dem Sportverein abgestimmt.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Instandsetzung des Sportrasens auf den Fußballplätzen in Karby
Beschlussvorlage - 7/2015

Nachdem die laufende, vertraglich mit der Firma Bocksrüder Garten- und Landschaftsbau organisierte Sportplatzpflege für das bereits begonnene Jahr in einem Ortstermin am 11.03.2015 zwischen Gemeinde, Verein und Unternehmer abgestimmt wurde, wurde ein hinzugezogener Fachmann des Sportstättenbaus um Stellungnahme zu den Sportrasenflächen gebeten.
Im Ergebnis wurden folgende Aspekte angesprochen:

Gesamteindruck des A-Platzes gut. Der B-Platz ist ein Rasenplatz ohne Normaufbau, daher auch nur als solcher zu erhalten. Dennoch fällt auf:
  1. Bodendichte des A-Platzes etwas zu hoch. Abhilfemöglichkeiten:
    1. Aerifizieren, besanden und schleppen. Da Spezialgerät für das Aerifizieren erforderlich ist, dürften die Kosten einer solchen Maßnahme zu hoch sein. Diese werden größenordnungsmäßig > 10.000 € liegen.
    2. Besanden des Platzes mit ca. 5 Liter pro Quadratmeter (entspricht rund 5 mm/m²), dann einschleppen. Das Besanden könnte mit einem landwirtschaftlichen Großflächenstreuer und Schlepper erfolgen. Bei 7.000 m² Fläche des A-Platzes ergeben sich rund 35 m³ gewaschener Sand 0/2. Für die Lieferung dieses Materials müssen rund 700 € angesetzt werden. Für das Verteilen müssen weitere 700 € berechnet werden. Um möglichst keine Spuren im Rasen zu hinterlassen, darf der Großflächenstreuer nicht vollgeladen werden, sondern nur mit 2-3 m³, daher dauert das Aufbringen. Für das Einschleppen über mehrere Richtungen mit einem Rasentraktor müssen weitere 500 € angesetzt werden. Alternativ wäre es hier denkbar, den Kommunalschlepper der Gemeinde Karby einzusetzen.
            
Im Ergebnis würden die Regenwürmer den aufgetragenen Sand mit der oberen Bodenschicht vermischen und damit dafür sorgen, dass der Boden lockerer und drainierter würde. Eine solche Maßnahme sollte wiederholt werden, z.B. nach einem oder zwei Jahren.

Termin: bei länger anhaltender Trockenheit
  1. Torräume zu hoch. Abhilfemöglichkeit:
    Flächen mit einem Minibagger auf rund 2 x 40 m² höhengerecht abschälen, Boden laden und abfahren, Untergrund lockern und für das Verlegen von Rollrasen planieren, Sport- und Spielrasen in Rollen liefern und höhengerecht verlegen. Für diese Maßnahme auf 80 m² muss mit Kosten von rund 1.200 € gerechnet werden.

                Termin: z.B. in der Spielpause im Sommer
  2. Lücken im Rasenbild, ungewünschte Gräser (ohne ausreichende Wurzelmasse) und Wildkräuter. Abhilfe:
    1. Sportrasenmischung nachsähen, dadurch Verdrängung vom Wildkräutern. Dazu:
      Rasenflächen des A- und B-Platzes mit einer Wiesenegge kreuz und quer aufrauhen, Rasensaat für Sportrasen RSM 2.3 (Regenerationsrasen, schnell keimend) mit 5 gr/m² liefern und aufbringen, einschleppen und leicht anwalzen. Die Kosten für die Beschaffung von 72 kg Rasensaat belaufen sich auf rund 420 €. Für den Arbeits- und Geräteeinsatz müssen 8,5 Stunden je 60,00 € = rund 500 € einkalkuliert werden. Daher ergeben sich Gesamtkosten von rund 920 €.

      Mit dieser Maßnahme einhergehend würde eine Nachsaatmaßnahme der Vergangenheit abgeschlossen und ebenso schlussgerechnet.

      Termin: kurzfristig
    2. Fläche mit einem Herbizid gegen zweikeimblättrige Wildkräuter behandeln. Diese Leistung ist optionaler Bestandteil des Pflegeauftrages mit der Firma Bocksrüder Garten- und Landschaftsbau. Kosten pro Behandlung beider Plätze rund 1.000 €.

      Termin: Es muss ausreichend trocken sein, damit das landwirtschaftliche Gerät möglichst wenig Spuren hinterlässt. Nach der Maßnahme Plätze für 3 Tage die Plätze sperren, daher auch in Sommerspielpause sinnvoll, auch wenn die Wirkung des Herbizids bei wüchsigem Wetter z.B. im Mai am besten ist.
  1. Nährstoffversorgung und Aussage über pH-Wert
    Die Nährstoffversorgung erfolgt über die vertraglich vereinbarten Düngemittelgaben. Die erste wird in der 12. KW gegeben.

Um zu erfahren, ob es dem Boden an bestimmten Nährstoffen oder Mineralien mangelt, sind Bodenproben zur Analyse entnommen und an das Labor Agrolab verschickt worden. Das Ergebnis liegt noch nicht vor. Dabei wird auch der pH-Wert bestimmt. Sofern der Boden leicht sauer ist (pH > 7), wirkt die Besandung wahrscheinlich schon ausreichend alkalisierend. Die aus unseren Sandkuhlen gewonnenen Sande sind infolge der eiszeitlichen Muschelkalk- bestandteile leicht alkalisch.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die aufgeführten Maßnahmen durchzuführen. Die damit verbundenen Kosten werden anerkannt. Erforderliche Mittel werden bereitgestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, zusammen mit dem Sportverein Termine zu vereinbaren und Aufträge zu erteilen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Maßnahmen im Zuge einer Asphaltdeckenerneuerung der K 63 von Schuby über Dörphof durch Karby
Beschlussvorlage - 8/2015

Der Kreis RD-Eck signalisiert, dass die K 63 nicht nur von Schuby nach Dörphof, sondern auch durch Karby im Jahr 2016 eine neue Asphaltdecke erhalten soll. Dieses Vorhaben steht noch unter dem Vorbehalt der Finanzierung, denn die Regelungen der Bezuschussung von Kreisstraßenunterhaltungen aus FAG- und GVFG-Mitteln wurden durch das Land verändert (wohl zu Ungunsten der Kreise).

Dennoch sollten vor Ort in der Gemeinde Karby und bei der Ortsentwässerung Nordschwansen folgende Überlegungen angestellt werden (Hinweis: Die Ortsentwässerung Nordschwansen hat bereits im Zuge der Planungen für die Ortsteile Schuby und Dörphof beraten und beschlossen, die dortigen Schäden am Kanal vor der Deckenerneuerung zu beseitigen. Herr Andresen hat das Planungsbüro nunmehr schon gebeten, in die Planungen auch den Ortsteil Karby mit einzubeziehen):
  1. Überlegungen zum Kanalsystem:
  • Überlegungen bei der Ortsentwässerung Nordschwansen (zuständig für den Kanalbetrieb /-unterhaltung RW und SW).
    • Sind Schäden an den SW- Kanälen oder an den SW- Grundstücksanschlussleitungen? Wenn ja, müssen diese in offener Bauweise beseitigt werden?
    • Sind Schäden an den RW- Kanälen oder an den RW- Grundstücksanschlussleitungen? Wenn ja, müssen diese in offener Bauweise beseitigt werden?
  • Überlegungen bei der Gemeinde (zuständig für die Straßenentwässerung *), die Gehwege und die Straßenbeleuchtung)
    • Sind Schäden an den Straßenabläufen und deren Anschlussleitungen? Wenn ja, müssen diese in offener Bauweise beseitigt werden?

Hinweis: Bisher war bei der Aufstellung des Kanalkatasters nicht vorgesehen, die Grundstücksanschlussleitungen RW und die Anschlussleitungen der Regenabläufe der Straße zu inspizieren. Um sicher zu gehen, dass diese Leitungen schadlos sind, werden diese Leitungen noch im Frühjahr 2015 gereinigt und inspiziert.

Hinweis zur Zuständigkeit nach Straßen- und Wegegesetz:
Zitat § 12 Abs.2
(2) Soweit dem Land oder den Kreisen die Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten obliegt, erstreckt sich diese nicht auf Gehwege, Parkplätze, Standspuren und Straßenentwässerungseinrichtungen, auf Radwege und gemeinsame (kombinierte) Geh- und Radwege nur insoweit, als sie auch auf den anschließenden freien Strecken vorhanden oder vorgesehen sind; das Land oder die Kreise haben sich jedoch an den Kosten der Herstellung von Straßenentwässerungseinrichtungen im Verhältnis der
Größen der Entwässerungsflächen zu beteiligen.

*) Wenngleich die Gemeinde nach Straßen- und Wegegesetz Baulastträger für die Straßenentwässerung ist, so hat die Gemeinde Karby diese Aufgabe der Ortsentwässerung Nordschwansen, also dem Amt übertragen.
            
  1. Überlegungen zur Straßenentwässerung: Wie können die teilweise stehenden Pfützen beseitigt werden (z.B. Eckernförder Straße 48-52)?
  1. Überlegungen zum Natursteinseitenstreifen zwischen gepflasterter Entwässerungsrinne und Privatgrundstücken.
    Soll die Oberfläche im vorhandenen Zustand erhalten bleiben? Sollen Veränderungen vorgenommen werden? Stichwort sich lösende Steine...
  1. Überlegungen zu den Einmündungen "Am Ring", "Rosenstraße" ...
    Macht es Sinn, die Gelegenheit des Asphalteinbaus zu nutzen und einen kurzen Teil der Einmündungen ebenfalls mit einer neuen Decke zu versehen?
  1. Überlegungen zum Straßenbeleuchtungskabel. Gibt es Querungen unter der K 63, die Marode sind?
  1. Überlegungen zur Breitbandversorgung
  • Macht es Sinn, Leerrohre für LWL-Kabel zu verlegen? Wenn ja, nur Überbauung des KVZ oder FTTH?
  • Wird es ein amtsweites Konzept geben, wie sieht eine Bezuschussung aus?
  1. Überlegungen zu den Versorgern (Sind hier ohnehin mittelfristig Maßnahmen geplant?)
  • Gasnetzbetreiber (SH- Netz AG)
  • Stromnetzbetreiber (SH- Netz AG)
  • Telefonnetzversorger (Telekom)

Herr Andresen möchte mit dieser Vorlage nur die Beratungen anstoßen und dafür sorgen, dass rechtzeitig Beschlüsse gefasst werden.
Anhand der Vielzahl der aufgezeigten Punkte wird deutlich, dass sich viele Beteiligte verständigen und Beschlüsse herbeiführen müssen.
Beteiligte sind:
  • Gemeinde Karby
  • Amt Schlei-Ostsee als Träger der Ortsentwässerung Nordschwansen
  • Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV-SH) als Dienstleister des
    Kreises RD- Eck
  • Genannte Versorger
Sofern man den gedanklichen Ansätzen von Herrn Andresen folgen kann, bedarf es neben den bereits erfolgten Bestandsaufnahmen am Kanal auch darüber hinaus solche an den Oberflächen. Aus Kapazitätsgründen können diese nicht durch das Bauamt des Amtes geleistet werden, so dass externe Planer einzuschalten wären.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dass zur Klärung der aufgezeigten Fragen Grundlagenermittlungen und Vorplanungen angestrengt werden. Dazu sollen fachkundige Planer eingeschaltet werden. Der Aufwand zur Anschubplanung derjenigen Belange, die in der Verantwortung der Gemeinde liegen, wird grob auf 5.000 € geschätzt. Die Ortsentwässerung Nordschwansen wird die Belange, die in ihrer Verantwortung liegen, in der kommenden Entwässerungsausschusssitzung beraten. Die erforderlichen Mittel werden über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt bereitgestellt.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Sanierung der Straßenrisse

In den Asphaltdecken verschiedener Straßen (u. a. Südhang, Alte Siedlung, Rosenstraße, Eckernförder Straße, Schulweg) sind Risse vorhanden, die vergossen werden sollen. Um das Auftragsvolumen besser einschätzen und Prioritäten setzen zu können, wird beschlossen, den Bürgermeister zu beauftragen, Angebote für die Sanierung der Straßenrisse einzuholen und die Ergebnisse dem Ausschuss zur Beratung vorzulegen.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Anschaffung einer neuen Schaukel
Beschlussvorlage - 9/2015
Der Bürgermeister hat festgestellt, dass die vorhandene Schaukel auf dem Kinderspielplatz marode ist und schlägt vor, sie zu ersetzen. Lt. vorliegendem Angebot belaufen sich die Kosten auf ca. 1.400,00 €.

Beschluss:
Es wird beschlossen, eine neue Schaukel anzuschaffen, die u. a. mit einem Kleinkindersitz ausgestattet wird. Die Kosten von geschätzten 1.400,00 € werden anerkannt und der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zu vergeben. Die erforderlichen Mittel werden im Nachtragshaushalt bereitgestellt.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Zebrastreifen in der Eckernförder Straße
Beschlussvorlage - 10/2015

Die Genehmigung für die Errichtung des Zebrastreifens in der Eckernförder Straße liegt vor. Jetzt ist es erforderlich, die Markierung auf die Fahrbahn zu bringen und die Beschilderung vorzunehmen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, eine Firma zu beauftragen, die erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung eines Zebrastreifens (Markierung und Beschilderung) vorzunehmen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zu vergeben.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Anja Schnutz  Frank Hertwig 
Protokollführer/in  Ausschussvorsitzende/r