N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Karby vom 30.05.2017.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus, Südhang 23, 24398 Karby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.15 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Frank Hertwig
stellv. Ausschussvorsitzender Dieter Jacobsen
Ausschussmitglied Matthias Stelter
Ausschussmitglied Helga Thurau
Ausschussmitglied (w. B.) Rainer Kietzke
Ausschussmitglied (w.B.) Wolfgang Lade
Ausschussmitglied (w.B.) Otto Nagel

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Helmut Schulz (entschuldigt )
Ausschussmitglied (w. B.) Arno Henkel (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Klaus-Dieter Möse
Gemeindevertreter Karlheinz Hauser
Protokollführer Norbert Jordan
Gast Jörg Hein
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Verpflichtung eines wählbaren Bürgers
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Änderungsanträge zur Tagesordnung
6. Bericht des Ausschussvorsitzenden
7. Zustandsbericht zu gemeindlichen Straßen und Wegen
8. Verkehrsangelegenheiten: Einrichtung eines Halteverbotes in der Eckernförder Straße (K 63) im Kurvenbereich von Haus-Nr. 56 bis Haus-Nr. 64
  Beschlussvorlage - 19/2017
9. Verkehrsberuhigung in der Eckernförder Straße vom Gasthaus Nüser bis zum Verkehrskreisel an der K 62
  Beschlussvorlage - 20/2017
10. Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H - Sachthema Windenergie
10.1 Gesamträumlichen Planungskonzept
  Beschlussvorlage - 12/2017
10.2 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht
  Beschlussvorlage - 13/2017
10.3 Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung
  Beschlussvorlage - 14/2017
10.4 Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen
  Beschlussvorlage - 15/2017
11. Erneuerung Fenster Feuerwehrgerätehaus
  Beschlussvorlage - 24/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
14. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.  

zu TOP 2. Verpflichtung eines wählbaren Bürgers
Der wählbare Bürger, Herr Rainer Kietzke, wird durch den Ausschussvorsitzenden gemäß § 21 GO vereidigt.  

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Durch den Gemeindewehrführer erfolgt der Hinweis, dass im Bereich des Fußgängertunnels Bärenklau wächst. Da dieser giftig ist, sollte eine zeitnahe Beseitigung erfolgen. Bürgermeister Möse erläutert, dass von ihm Notwendiges veranlasst wird.

Gemeindevertreter Hauser bittet um eine kurze Information, warum die Geschwindigkeitsmesstafel noch nicht im Ort aufgehängt wurde. Hierzu wird durch Bürgermeister Möse geschildert, dass noch drei zusätzliche Schellen bestellt wurden, die eine problemlose Standortveränderung unterstützen sollen. Die Bestellung war bei der zuständigen Firma leider nicht abschließend bearbeitet worden, so dass es zu Verzögerungen gekommen ist. Aktuell ist zeitnah mit der Auslieferung und der anschließenden Montage zu rechnen.
Auf Nachfrage, ob die Geschwindigkeitsmesstafel mit Speichermedium bestellt wurde, berichtet der Bürgermeister, dass entsprechende Aufzeichnungen und Auswertungen möglich sind. Die konkreten Standorte für die Tafel sind noch nicht abschließend festgelegt.

Gemeindewehrführer Hein bittet den Bürgermeister, den Gemeindearbeiter darauf hinzuweisen, dass das Mähgut nicht im Gemeindegebiet verteilt wird. Der Rasenmäher sollte sauber gemacht und die Arbeiten sorgsamer durchgeführt werden. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.  

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.  

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Durch den Ausschussvorsitzenden wird beantragt, die Tagesordnungspunkte 12 und 13 nicht öffentlich zu beraten.

Bürgermeister Möse bittet überdies, die Tagesordnung am Ende des nicht öffentlichen Teils um den Tagesordnungspunkt "Erneuerung Fenster Feuerwehrgerätehaus" zu erweitern.

Gegen die beantragten Änderungen werden keine Bedenken erhoben. Die Abstimmung erfolgt en bloc.  

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Bericht des Ausschussvorsitzenden wird dem Protokoll als Anlage beigefügt. Zur geplanten Fällung einer Linde erfolgt eine kurze Erörterung zur Umsetzung, artenschutzrechtlicher Untersuchung sowie zum notwendigen Ausgleich. Der Ausgleich (3 Bäume) soll danach an folgenden Standorten erfolgen:
  • Spielplatz
  • Gedenkstein beim Bäcker
  • Parkplatzbereich (gegenüber FWGH)

Gemeindevertreter Hauser regt zum Bericht des Ausschussvorsitzenden an, die vorhandene Wildkrautbürste für das Kommunalfahrzeug zu veräußern. Diese ist in der Vergangenheit nicht weiter zum Einsatz gekommen.
Ebenso gibt es für das bestehende Mähwerk (Vorbau für Kommunalfahrzeug) keine Ersatzteile mehr. Auch hier sollte über einen Verkauf nachgedacht werden. Aus dem Ertrag der Wildkrautbürste und des Mähwerks könnte dann ein neues Schneidwerk für das Kommunalfahrzeug beschafft werden. Hierzu erfolgt eine kurze Aussprache mit dem Ergebnis, eine Veräußerung zu konkretisieren. Bürgermeister Möse wird zusammen mit Gemeindevertreter Jacobsen das weitere Vorgehen festlegen und einen Verkauf bzw. Ankauf prüfen.

Zur Brandschau in der Schule werden durch den Ausschussvorsitzenden und den Bürgermeister über verschieden notwendige Maßnahmen berichtet.

Ergänzend zum Bericht des Ausschussvorsitzenden berichtet Bürgermeister Möse über geplante Erweiterungs- / Umbaumaßnahmen am Kindergarten. Vorgesehen ist u. a. eine Vergrößerung der Küche, eine Erneuerung der Heizung sowie ein Anbau als Lagerraum. Ein Teil der Finanzierung erfolgt aus vorhandenen Rücklagen. Diese werden aber nicht alle Kosten decken. Der abschließende Kostenrahmen und der Anteil der Gemeinde Karby steht derzeit noch nicht fest.  

zu TOP 7. Zustandsbericht zu gemeindlichen Straßen und Wegen
Durch den Ausschussvorsitzenden erfolgte eine Bestandsaufnahme der gemeindlichen Straßen. Die dabei festgestellten Straßenzustände sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Die einzelnen Schäden werden ausführlich erläutert. Im Buswendebereich "Am Ring" sind verschiedene Risse und Schäden vorhanden. Diese sollen bei den Straßenflickarbeiten / Rissbildsanierungen mit Berücksichtigung finden.

Der Straßenzustandsbericht wird zur Kenntnis genommen.  

zu TOP 8. Verkehrsangelegenheiten: Einrichtung eines Halteverbotes in der Eckernförder Straße (K 63) im Kurvenbereich von Haus-Nr. 56 bis Haus-Nr. 64
Beschlussvorlage - 19/2017
Durch parkende Fahrzeuge in diesem Bereich kommt es immer wieder zu Verkehrsbehinderungen.

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Ergänzend zum Sachverhalt wird durch den Ausschussvorsitzenden berichtet, dass sich der ruhende Verkehr aufgrund des eingerichteten Halteverbots in der Gemeinde Dörphof in Richtung Karby verlagert hat. Es wurde festgestellt, dass der Schwerlastverkehr in diesem Bereich regelmäßig den Gehweg mit in Anspruch nimmt. Der Verkehrsraum ist durch die parkenden Fahrzeuge so eingeengt, dass ein Begegnungsverkehr nicht mehr vollständig gewährleitet werden kann. Die Inanspruchnahme des Gehwegs stellt eine Gefahr für die Fußgänger dar und nimmt diesen über Gebühr in Anspruch. Folgeschäden können nicht ausgeschlossen werden.

Innerhalb des Ausschusses erfolgt eine kurze Beratung über das weitere Vorgehen und die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in diesen Prozess. Ggf. kann der Einbau von Leitpfosten auf dem Gehweg ein Überfahren verhindern. Diese Lösung ist bereits in anderen Bereichen der Gemeinde erfolgreich zum Einsatz gekommen.

Bis zur Gemeindevertretung soll geprüft werden, ob ein temporäres Halteverbot in diesem Bereich möglich ist.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, dass durch die Verwaltung ein absolutes Halteverbot in der Eckernförder Straße (K63) im Kurvenbereich zwischen Haus-Nr. 56 bis Haus-Nr. 64 angeordnet wird. Gleichzeitig sollen dort 3 Senkrechtpfosten im Gehweg zum Schutz der Fußgänger eingebaut werden.  

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Verkehrsberuhigung in der Eckernförder Straße vom Gasthaus Nüser bis zum Verkehrskreisel an der K 62
Beschlussvorlage - 20/2017
Der Antrag auf Verkehrsberuhigung in der Eckernförder Str. vom Gasthaus Nüser bis zum Verkehrskreisel an der K 62 wurde nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 11.04.2017 mit Datum vom 26.04.2017 an den Kreis Rendsburg-Eckernförde, Verkehrsaufsicht, weitergeleitet.   
Bürgermeister Möse verweist in diesem Zusammenhang auf vorhandene Schäden am Straßenkörper (Risse, Absackungen). Wenn der Schwerlastverkehr nicht reduziert wird, muss von einer verkürzten Lebensdauer der Straße ausgegangen werden.

Innerhalb des Ausschusses erfolgt eine kurze Beratung zu den Geschwindigkeiten des Verkehrs. Hier könnte ggf. eine rechts-vor-links-Regelung helfen. Ebenso wird eine Ablastung auf 7,5 to. erörtert.
Durch den Protokollführer wird auf die Voraussetzungen für eine Ablastung hingewiesen. In der Regel werden diese nicht erfüllt.  

Beschluss:
Unter Vorbehalt der noch ausstehenden Verkehrsschau wird der Sachstand zur Kenntnis genommen.   

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H - Sachthema Windenergie

zu TOP 10.1 Gesamträumlichen Planungskonzept
Beschlussvorlage - 12/2017
Einleitend erfolgt der Hinweis, dass der nachstehend näher beschriebene Sachverhalt für alle Beschlussvorlagen zum Thema "Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.- H." gleichermaßen gilt.

Die bisherigen Regionalpläne zum Sachthema Windkraft wurden vor dem OVG Schleswig beklagt. Im Ergebnis wurden durch das Urteil des OVG vom 20.01.2015 die Regionalpläne für verschiedene Planungsräume für unwirksam erklärt. Dies wirkte sich auch auf die restlichen Planungsräume aus. Das Land S. - H. hatte sich somit mit den Inhalten des Urteils auseinanderzusetzen und musste mit den gewonnenen Erkenntnissen das Planverfahren neu beginnen. Der Landesentwicklungsplan (LEP) wurde zwar nicht direkt beklagt, wurde aber für das Kapitel Windenergie durch das OVG für rechtswidrig gehalten. Dies hat zur Folge, dass nicht nur die Regionalpläne sondern auch der LEP jeweils zum Sachthema Windenergie neu aufzustellen sind. Abweichend vom ersten Verfahren sollen jetzt nicht mehr Windeignungsgebiete (Gebiete mit evtl. Vorbehalten, die erst im Genehmigungsverfahren geprüft werden) sondern Windvorranggebiete (Flächen, in den sich Windkraft gegenüber allen anderen Vorhaben durchsetzt) ausgewiesen werden.

Bei diesen Plänen handelt es sich um Raumordnungspläne zur Steuerung raumbedeutsamer Windkraftanlagen. Gemäß § 28 Nr. 5 der Gemeindeordnung handelt es sich bei der Beratung über die Abgabe einer Stellungnahme um eine Angelegenheit, die nicht übertragbar ist. Die abschließende Entscheidung ist der Gemeindevertretung vorbehalten.

Zum Sachverhalt ist grundsätzlich anzumerken, dass seit dem Urteil des OVG eine Anpassung der Planungsräume erfolgte. Diese wurden von fünf auf drei reduziert. Das Amt Schlei-Ostsee befindet sich jetzt im Planungsraum II (vorher III). Dieser setzt sich unverändert aus den Kreisen RD-ECK und Plön sowie den kreisfreien Städten Kiel und Neumünster zusammen.

Im Oktober 2015 erfolgte die Veröffentlichung der ersten "Goldkarte" mit der Ausweisung von ca. 7,9 % der Landesfläche als Potentialflächen für Windkraft. Bis März 2016 wurden diese Flächen weiter untersucht und unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien konkretisiert. Im Ergebnis verblieben noch ca. 3,7 % der Landesfläche. Am 06. Dezember 2016 verabschiedete das Kabinett den derzeitigen Entwurf mit einer Restfläche von ca. 2 %. Der Beginn des Beteiligungsverfahrens zur Abgabe von Stellungnahmen erfolgte am 27.12.2016 und dauert bis zum 30.06.2017 an.

Zum gesamträumlichen Planungskonzept ist anzuführen, dass es sich hierbei um die Basis handelt, aus der sich die Flächenkonkretisierung ableiten lässt. In diesem Konzept wird ausführlich dargelegt, wie z. B.
  • die energiepolitischen Ziele des Landes sind,
  • sich Mindestgrößen für Vorrangflächen darstellen,
  • sich die harten, weichen und abwägungsrelevanten Kriterien darstellen,
  • sich die Bewertung und Abwägung von Betroffenheiten innerhalb der Potentialflächen darstellen,
  • usw.
Die Inhalte dieses Konzeptes legen die gesetzlichen, gerichtlichen und landespolitischen Anforderungen an die Ermittlung von Vorrangflächen für Windkraft dar. Wird z. B. das energiepolitische Ziel verändert, verändert sich auch der Bedarf an Fläche.     

Beschluss:
Es wird beschlossen, zum gesamträumlichen Planungskonzept folgende Stellungnahme abzugeben:

zu 1. - 1.1.2 Seite 9
Planungsauftrag durch das Kabinett
Betrachtet man die aktuellen Blickpunkte der Bevölkerung, insbesondere an der Ostküste S. - H., muss festgehalten werden, dass sich ein wesentlicher Teil gegen die Ausweisung weiterer Vorrangflächen ausspricht. Die Windkraft sollte sich dort wiederfinden, wo die entsprechende Akzeptanz erfolgt (z. B. Westküste).

zu 1. - 1.2.3 Seiten 11
Der Windenergie substanziell Raum verschaffen
Es ist geschildert, wie sich der substanzielle Raum ermittelt. Wie stellen sich die Zahlen aber verbindlich für S. - H. dar. Es ist bezeichnend, dass der substanzielle Raum nahezu identisch ist mit den damaligen Zielen aus dem LEP (2010). Ist der substanzielle Raum tatsächlich 1,98 % oder ist dies das Ergebnis des energiepolitischen Ziels?!

zu 1. - 1.3.1 Seite 13
Akzeptanz
Es ist nicht nur der Wille zu berücksichtigen und einer gesonderten Prüfung heranzuziehen, der im Rahmen der damaligen Aufstellung der Regionalpläne 2012 durch Entscheidungen der Gemeindevertretungen oder Bürgerentscheiden bekundet wurde. Vielmehr ist unter Berücksichtigung der aktuell gegenwärtigen Erfahrungen der Windkraft eine Bewertung des heutigen Bürgerwillens vorzunehmen.

zu 1. - 1.3.2 Seite 14
Energiepolitische Ziel
Die Entscheidung des Landtags grundsätzlich seinen Teil zur Energiewende und zum Klimaschutz beizutragen wird wohlwollend zur Kenntnis genommen. Fraglich ist aber, zu wessen Lasten. Sicherlich hat jeder in der Gesellschaft hierzu seinen Teil beizutragen. Eine Ausschöpfung des substanziellen Raums in dem Maße, wie sich die energiepolitischen Ziele darstellen, geht jedoch über das hinaus, was einige Teile der Bevölkerung für tragfähig erachten. Durch eine Verringerung der energiepolitischen Ziele in der Masse oder dem Standort (z. B. Offshore) würde die Bevölkerung weniger belastet werden und der Beitrag zur Energiewende eine vermutlich höhere Akzeptanz erfahren. Das energiepolitische Ziel sollte noch einmal eine Prüfung hinsichtlich Umfang, Standort (Verlagerung auf Offshore) und zeitliche Umsetzung erfahren.

zu 1. - 1.3.3 Seite 16
Räumliche Wirkung für die schleswig-holsteinische Landschaft
Ja, Windkraftanlagen gehören zum Landschafsbild in Schleswig-Holstein. Es bestehen jedoch noch viele Bereiche der Kulturlandschaft, die von diesen Anlagen freigehalten waren und heute auch noch sind. Zur Erhaltung dieser verbleibenden Landschaftsbereiche sollten sich Vorrangflächen im Schwerpunkt dort wiederfinden, wo Windkraftanlagen langjährig das Landschaftsbild prägen und Bestandteil dessen geworden sind.

zu 2. - 2.2.2 Seite 22
Referenzanlage
Einbußen der Anlagenleistung müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung der Gesamtfläche führen. Hier ist der Schutz der Bevölkerung vor Lärm, dem energiepolitischen Ziel und dem wirtschaftlichen Ertrag eines Windparks gegenüberzustellen.

zu 2. - 2.2.3 Seite 23
Höhenbegrenzungen
Das Planungskonzept muss bei der Beurteilung der Höhenbegrenzung auch die Kulturlandschaft Schleswig-Holsteins mit berücksichtigen. In Gebieten mit mehreren Vorrangflächen im Nahbereich können sich unterschiedliche Höhen als störend darstellen. Überdies wird das Landschaftsbild in den Dämmerungs- und Nachtstunden durch zusätzliche Befeuerung der Windkraftanlagen (größer 150 m) gestört. Es sollte eine maximale Höhenbegrenzung festgelegt werden.

zu 2. - 2.4.2.1 Seite 32
Abstandspuffer zu Einzelhäusern im Außenbereich
Die Abstände zu Wohnräumen im Außenbereich sind so anzupassen, dass die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt sind. Es muss sichergestellt sein, dass unter Beachtung der neuen Erkenntnisse der LAI die Vorrangfläche tatsächlich realisierbar ist. Dies trifft insbesondere auf kleine Vorrangflächen (ca. 20 ha) zu. Sollten aufgrund der Anpassungen der TA Lärm in einer Vorrangfläche keine drei Windkraftanlagen mehr rechtlich möglich sein, müsste die gesamte Vorrangfläche entfallen.

zu 2. - 2.4.2.3 Seite 34
planerisch verfestige Siedlungsflächenausweisungen
Viele der Flächennutzungspläne der ländlich geprägten Gemeinden werden in der Regel erst dann fortgeschrieben, wenn eine konkrete Planung ansteht. Darüber hinaus sind viele Flächennutzungspläne "in die Jahre" gekommen. Abstände zu möglichen Siedlungsausweisungsflächen ausschließlich an wirksamen Flächennutzungsplandarstellungen zu orientieren, schneidet zu sehr in die planerischen Entwicklungsspielräume der Gemeinden ein. Aufgrund weiterer Vorgaben des LEP (städtebaulicher Entwicklungsrahmen) sowie sonstiger zu berücksichtigender öffentlicher Belange, sind die Gemeinden für sich betrachtet schon bei der städtebaulichen Entwicklung eingeschränkt.
Den Gemeinden muss im Verfahren die Möglichkeit eröffnet werden, Flächen für die Siedlungsentwicklung benennen zu dürfen, die noch nicht in einem wirksamen Flächennutzungsplan Niederschlag gefunden haben, künftig aber der Entwicklung dienen sollen. Diesbezüglich sind entsprechende Einzelfallbetrachtungen anzustreben. Die Landschaftspläne sind mit heranzuziehen, da diese ebenfalls verbindlich Aussagen zu strukturellen Siedlungsentwicklungen treffen.

zu 2. - 2.4.2.15 Seite 39
3 bzw. 5kmAbstand zum Danewerk/Haithabu
Die vorgesehenen Abstände werden vollumfänglich mitgetragen und sollten unverändert in die Pläne einfließen.

zu 2.- 2.5.2.1 Seite 50
Geplante Siedlungsentwicklungen der Gemeinden
Siehe Stellungnahme zu 2. - 2.4.2.3 Seite 34

zu 2. - 2.5.2.3 Seite 51
Schwerpunkträume für Tourismus und Erholung
Es ist nicht nur der reine Schwerpunktraum zu betrachten. Die Touristen suchen die Naherholung auch in den angrenzenden Naturräumen. Es ist ein entsprechender Puffer zu berücksichtigen bzw. eine Prüfung der angrenzenden Natur- und Landschaftsräume vorzunehmen.

zu 2. - 2.5.2.11 Seite 56
Belange des Denkmalschutzes
Der Schutzabstand für die historische Kulturlandschaft, bedeutsame Stadtsilhouetten oder Ortsbilder mit 5.000 m wird begrüßt und sollte unverändert in die Pläne einfließen.

zu 2. - 2.5.2.12 Seite 57
3 bzw. 5 km Abstand zum Danewerk/Haithabu
Siehe Stellungnahme zu 2. - 2.4.2.15 Seite 39

zu 2. - 2.5.2.15 Seite 59
Naturparke
Wissentlich dessen, dass die Naturparke sich nur auf die Gebiete derer Gemeinde widerspiegelt, die Mitglied in eine Naturpark sind, endet der bedeutsame Landschaftsraum aber nicht an der Gemeindegrenze. Die Wirkung des Naturparks in der Fläche und die Auswirkung in den Nahbereich muss mit Berücksichtigung finden.

zu 2. - 2.6 Seite 67
Wesentliche Änderungen des Kriterienkatalogs vom ersten Planungserlass bis zum Entwurf
Es wird klar zum Ausdruck gebracht, dass eine Neujustierung des Kriterienkatalogs erforderlich wurde, um den energiepolitischen Zielen gerecht zu werden. Die Kriterien sollten insoweit eine Neujustierung erfahren, dass auch die Akzeptanz in der Gesellschaft erreicht wird. Insbesondere sind die Kriterien, wie stets durch die Planungsbehörde betont, an sachlich, objektiven Argumenten zu bewerten und unterliegen keiner Willkür der Planungsbehörde auf Basis eigener energiepolitischen Ziele. Die Kriterien haben sich am substanziellen Raum zu bemessen. Insoweit sind die Kriterien anzupassen und die Vorrangflächen insgesamt zu reduzieren.

zu 2. - 2.6.3 Seite 71
Änderungen der Abwägungskriterien
Die Betrachtung der Umfassungswirkung wurde zur Erreichung der energiepolitischen Ziele differenzierter betrachtet. Ziel sollte beim Thema Umfassungswirkung insbesondere der Schutz der Ortslagen und der dort lebenden Menschen und nicht das energiepolitische Ziel sein. Insbesondere an den Küstenbereichen ist dies erneut zu bewerten, da trotz Unterbrechung von Vorrangflächen eine Riegelbildung entsteht bzw. die Ortslagen auf der einen Seite durch Vorrangflächen und auf der anderen Seite durch die Küste umfasst sind. Ein freier Blick in die Landschaft ist teilw. nicht mehr möglich. Die Bewertung dieses Kriteriums ist neu zu prüfen.

Einer Lockerung der Betrachtung der Naturparke, rein aus der gewünschten Umsetzung der energiepolitischen Ziele, wird nicht gefolgt.    

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10.2 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht
Beschlussvorlage - 13/2017
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".    

Beschluss:
Es wird beschlossen, folgende Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht abzugeben:

Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010:

3.5.2 Windenergie:

6 G
Das Planungskonzept muss bei der Beurteilung der Höhenbegrenzung auch die Kulturlandschaft Schleswig-Holsteins mit berücksichtigen. In Gebieten mit mehreren Vorrangflächen im Nahbereich können sich unterschiedliche Höhen als störend darstellen. Überdies wird das Landschaftsbild in den Dämmerungs- und Nachtstunden durch zusätzliche Befeuerung der Windkraftanlagen (größer 150 m) gestört. Es sollte eine maximale Höhenbegrenzung festgelegt werden.

10 Z
Es bedarf keiner besonderen Hervorhebung des Außenbereichs. Außerhalb von Vorrangflächen ist die Errichtung von Windkraft ausgeschlossen. Dies gilt für alle Bereiche.

Begründung
zu 1 G
Die landespolitischen Ziele sind dahingehend zu überprüfen, als dass das Planungsziel mit dem Bürgerwillen und der Akzeptanz vor Ort vereinbar ist.

zu 6 G
Siehe Stellungnahme zu 6 G. Eine Höhenbegrenzung kann durch gemeindliche Bauleitplanung nur dann realisiert werden, wenn diese städtebaulich begründet ist. Diese Begründung rechtssicher darzulegen, wird in den meisten Fällen nicht möglich sein. Im Ergebnis muss festgehalten werden, dass die im Grundgesetz verankerte Planungshoheit der Gemeinden nahezu auf Null reduziert wird. Dies ist nicht hinnehmbar.


zu 8 Z
Den Gemeinden muss im Verfahren die Möglichkeit eröffnet werden, Flächen für die Siedlungsentwicklung benennen zu dürfen, die noch nicht in einem wirksamen Flächennutzungsplan oder in Aufstellung befindlichen Verfahren Niederschlag gefunden haben, künftig aber der Entwicklung dienen sollen. Diesbezüglich sind entsprechende Einzelfallbetrachtungen anzustreben. Die Landschaftspläne sind mit heranzuziehen, da diese ebenfalls verbindlich Aussagen zu strukturellen Siedlungsentwicklungen treffen.

Umweltbericht:
Es wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.    

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10.3 Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung
Beschlussvorlage - 14/2017
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".     

Beschluss:
Es wird beschlossen, folgende Stellungnahme zur Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung abzugeben:

Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I und III:
Es wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.

Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II:
5.7.1 Allgemeines
Z(2)
Die Abstände zu Wohnräumen im Außenbereich sind so anzupassen, dass die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt sind. Es muss sichergestellt sein, dass unter Beachtung der neuen Erkenntnisse der LAI die jeweilige Vorrangfläche tatsächlich realisierbar ist. Dies trifft insbesondere auf kleine Vorrangflächen (ca. 20 ha) zu. Sollten aufgrund der Anpassungen der TA Lärm in einer Vorrangfläche keine drei Windkraftanlagen mehr rechtlich möglich sein, müsste die gesamte Vorrangfläche entfallen.

Begründung
B zu 5.7.1 (1) bis (3)
Auch wenn Gemeinden noch keine Siedlungsentwicklungen im Flächennutzungsplan festgelegt haben, muss bei der Ausweisung von Vorrangflächen eine ausreichende Bewertung der siedlungsstrukturellen Entwicklung erfolgen. Die Gemeinden sind durch eine Vielzahl sonstiger Parameter, z. B. Küste oder naturschutzrechtliche Belange, in ihren Entwicklungen eingeschränkt. Die bis auf 800 m heranrückende Windkraft darf nicht dazu führen, dass sich die Gemeinden im ländlichen Raum nicht mehr entwickeln können. Insoweit sind z. B. auch die gemeindlichen Landschaftspläne zur Bewertung der möglichen Entwicklung heranzuziehen.
Weiterhin sollte die Bauleitplanung auch dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn bei Unterschreitung des Mindestabstandes die sonstigen immissionsschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Zur Feinsteuerung wird angeführt, dass mit dem im regional genannten Ziel die im Grundgesetz verankerte Planungshoheit nahezu auf Null reduziert wird. Dies ist nicht hinnehmbar. Es ist davon auszugehen, dass es regelmäßig zu gerichtlichen Einzelfallprüfungen kommen muss, wann kein substanzieller Raum mehr besteht bzw. wann eine Unwirtschaftlichkeit vorliegt. Die Bauleitplanung muss für eine Gemeinde so weit möglich sein, dass die Windkraft und die Akzeptanz der Bürger gemeinsam Raum finden.

Karte:
Die in der Karte ausgewiesenen Vorranggebiete mit der Bezeichnung PR2_RDE_001, PR2_RDE_003, PR2_RDE_007, PR2_RDE_009, PR2_RDE_012 (mit Ausnahme der bereits genehmigten WEA in Loose/Waabs), PR2_RDE_025 (mit Ausnahme der bereits genehmigten WEA in Altenhof/Holtsee) sind zu streichen.

Umweltbericht und FFH-Vorprüfung:
Es wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.

Im Übrigen wird folgende Gesamtstellungnahme abgegeben:
Die Gemeinde Karby schließt sich uneingeschränkt der Stellungnahme der Gemeinde Dörphof an.   

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10.4 Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen
Beschlussvorlage - 15/2017
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".     

Beschluss:
In der Gemeinde Karby selbst und im Nahbereich sind weder Vorrang- noch Potentialflächen vorgesehen. Es wird daher beschlossen, zu den Datenblättern nur in soweit eine Stellungnahme abzugeben, wie sie auch von der Gemeinde Dörphof eingereicht wird.    

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erneuerung Fenster Feuerwehrgerätehaus
Beschlussvorlage - 24/2017
Im Feuerwehrgerätehaus wurde vor kurzem eingebrochen. Dabei wurden zwei Fenster beschädigt. Der Schaden wurde durch eine Tischlerei bewertet und als Totalschaden eingestuft. Die Fenster müssten danach ausgetauscht werden.
Hierüber wurde die Versicherung entsprechend informiert. Die Versicherung hat daraufhin einen eigenen Gutachter mit der Schadensbewertung beauftragt. Dieser vertritt die Auffassung, dass der Schaden repariert werden kann und ein vollständiger Austausch nicht notwendig wird. Dieses Ergebnis ist die Entscheidungsgrundlage für die Versicherung.

Es gilt nunmehr darüber zu beraten, wie weiter verfahren werden soll. Dabei kommen folgende zwei Lösungen in Betracht:
  • Die Fenster werden repariert, wie vom Gutachter fetsgestellt. Die Kosten hierfür trägt die Versicherung.
  • Die Fenster werden erneuert. Die Kosten, die über die Reparatur hinausgehen, trägt die Gemeinde. 
Innerhalb des Ausschusses erfolgt eine kontroverse Erörterung dieses Tagesordnungspunktes. Neben den zuvor beschriebenen Lösungsansätzen, wäre auch eine rechtliche Prüfung des Sachverhalts denkbar. Die Einschätzung des von der Versicherung beauftragten Gutachters wird nicht geteilt.  

Beschluss:
Der Bürgermeister wird gebeten, die Entscheidung der Versicherung rechtlich prüfen zu lassen. Hierzu soll vorrangig das Gespräch über das Amt Schlei-Ostsee gesucht werden. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 14. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit zugegen ist, wird auf die Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse verzichtet. 


Norbert Jordan  Frank Hertwig 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender