N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Karby vom 03.04.2018.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus, Südhang 23, 24398 Karby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.20 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Frank Hertwig
stellv. Ausschussvorsitzender Dieter Jacobsen
Ausschussmitglied Matthias Stelter
Ausschussmitglied Helga Thurau
Ausschussmitglied (w. B.) Arno Henkel
Ausschussmitglied (w. B.) Rainer Kietzke
Ausschussmitglied (w.B.) Wolfgang Lade
Ausschussmitglied (w.B.) Otto Nagel

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Helmut Schulz (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Klaus-Dieter Möse
Gemeindevertreter Karlheinz Hauser
Protokollführerin Christin Rosendahl
2 Einwohner
keine Vertreter der Presse

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Änderungsanträge zur Tagesordnung
5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
6. Zustandsbericht zu gemeindlichen Straßen und Wegen
7. Verrohrung in Krähenberg
  Beschlussvorlage - 4/2018
8. Errichtung eines Verkehrsspiegels in Höhe Eckernförder Straße 48 a
  Beschlussvorlage - 7/2018
9. Umsetzung von Ersatzpflanzungen im Gemeindegebiet
  Beschlussvorlage - 8/2018
10. Austausch von Lampen im Feuerwehrgerätehaus
  Beschlussvorlage - 9/2018
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
12. Bekanntgabe

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Einwohnerfragestunde
Auf dem Platz gegenüber des Feuerwehrgerätehauses liegt ein großer Schredderhaufen. Einer der Ausschussmitglieder merkt an, dass die Schredderaktion nicht öffentlich bekannt gewesen ist.
Bürgermeister Möse teilt diesbezüglich mit, dass der Schredder für eine gemeindliche Angelegenheit benötigt wurde. Da die Kosten pauschal vergütet werden, wurde die Gelegenheit kurzfristig genutzt. Eine öffentliche Vorankündigung war auf die Schnelle nicht möglich. Dem Bürger entstehen hierdurch keine Mehrkosten.

Für die Straße "Südhang" sollten neue Schilder bestellt werden. Da bisher noch nichts passiert ist, soll bei der Verwaltung nachgefragt werden woran es liegt. Der Sachverhalt wird entsprechend weitergeleitet.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Durch den Ausschussvorsitzenden wird beantragt die Beschlussvorlage 10/2018 mit in die Tagesordnung unter Tagesordnungspunkt 11 aufzunehmen und aufgrund datenschutzrechtlicher Belange nicht öffentlich zu behandeln. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.

Aufgrund des nichtöffentlichen Teils muss in die Tagesordnung der Tagesordnungspunkt 12 "Bekanntgabe" aufgenommen werden. Auch hiergegen richtet sich kein Widerspruch.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Bericht des Ausschussvorsitzenden wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Der Ausschussvorsitzende erläutert seine Ausführungen und zeigt zur Veranschaulichung entsprechende Bilder am Beamer.

Die Umsetzung des Bekanntmachungskastens ist laut Aussage des Bürgermeisters noch nicht bekannt.

Des Weiteren merkt er an, dass er mit dem Bau der Fluchttreppe bei der Grundschule nicht zufrieden ist. Die Kinder dürfen nicht die Möglichkeit haben die Treppe hoch zu laufen, dies birgt enorme Gefahren. Der Branschutzbeauftragte sowie der Schulverband wissen um das Problem, haben aber noch keine Lösung. Eine Feuerwehrübung soll in nächster Zeit folgen.

Im Zuge des Halteverbots wurden in der Eckernförder Straße Pfeiler aufgestellt.
Die Polizei bemängelt diese, und hat den Bürgermeister telefonisch darüber aufgeklärt, dass der Abstand von mindestens 30 cm nicht eingehalten wird. Daraufhin wurden die Pfeiler abgebaut. Ein entsprechender Antrag beim Kreis Rendsburg-Eckernförde wurde bereits vor einigen Wochen gestellt, der Antrag des Ordnungsamtes reichte nicht aus und musste zurückgenommen werden. Eine entsprechende Verkehrsschau soll folgen.

Der Bürgermeister teilt mit, dass die Firma, die den Winterdienst in der Gemeinde übernimmt, den Vertrag gekündigt hat und einen neuen Vertrag zu anderen Konditionen aushandeln will.

Der Fuhrpark und die Geräte des Bauhofes sind soweit in Ordnung, aber der große Rasenmäher wird wohl nicht mehr lange halten. Es muss evtl. ein neuer Schneepflug angeschafft werden. Der vorhandene Pflug wurde günstig gekauft. Es sind keine Ersatzteile zu erwerben. Die Kosten werden sich auf ca. 2.000,00EUR und aufwärts belaufen. Es sollen entsprechende Angebote eingeholt werden. Darüberhinaus benötigt der Trecker eine neue Scheibe. Zweimal hat die Versicherung bezahlt, die Kosten für die dritte Scheibe müssen von der Gemeinde übernommen werden.

Bezüglich des Geschwindigkeitsmessgerätes wird darauf aufmerksam gemacht, dass noch keine Ergebnisse vorliegen. Es wurde ein Stick eingebaut, der aber bisher noch nie ausgewertet worden ist. Dies soll nachgeholt werden.

Zum Ausbau des Breitbandes sind noch keine konkreten Termine bekannt. Es soll eine Anfrage gestellt werden wann der Ausbau in der Gemeinde erfolgen wird.

Ergänzend zum Bericht des Ausschussvorsitzenden berichtet Bürgermeister Möse über die Zustände im "Schulweg". Es wurde von besorgten Eltern ein Antrag beim Kreis Rendsburg-Eckernförde gestellt bezüglich leichter baulicher Veränderungen (Boller etc.), um die Unfallgefahr zu verringern. Dementsprechend soll in naher Zukunft eine Verkehrsschau stattfinden.

zu TOP 6. Zustandsbericht zu gemeindlichen Straßen und Wegen
Durch den Ausschussvorsitzenden erfolgt eine Bestandsaufnahme der gemeindlichen Straßen. Die dabei festgestellten Straßenzustände sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Die einzelnen Schäden werden ausführlich erläutert.

Beim "Alten Bahndamm" muss evtl. Kies neu aufgeschüttet werden. Zuerst muss jedoch der Boden abtrocknen. Der Gemeindearbeiter soll die Fläche durchharken, und erst wenn keine Verbesserung des Zustands eintritt eine Aufschüttung vornehmen.

In der Straße "Karbymoor" kommt laut dem Bürgermeister Wasser von der daneben liegenden Koppel rüber und unterspült die Straße. Um größere Schäden zu vermeiden, muss umgehend Abhilfe geschaffen werden. Im Vorwege soll geklärt werden wer Oberleiter und wer Unterleiter ist.

Im "Westerfelder Weg" ist auf einem Grundstück der Zaun defekt. Teile davon sind in der Vergangenheit bereits auf die Straße gekippt. Da dieser Zustand eine Unfallgefahr birgt, wird der Bürgermeister sich das Ganze vor Ort ansehen und ggf. ein persönliches Gespräch mit dem Grundstückseigentümer führen. Sollte der Eigentümer nicht einsichtig sein, wäre zu überlegen das Ordnungsamt auf den Zustand aufmerksam zu machen.

Der Straßenzustandsbericht wird zur Kenntnis genommen.

zu TOP 7. Verrohrung in Krähenberg
Beschlussvorlage - 4/2018

Die Verrohrungen der Straßenentwässerungsgräben von klassifizierten Straßen sind regelmäßig dann in der Straßenbaulast der Gemeinden, wenn über sie hinweg eine Gemeindestraße führt. Dieses ist in Krähenberg der Fall. Der Straßenseitengraben zwischen der Kreisstraße K77 und dem Radweg leitet an der Zufahrt zum Betonspurweg in eine Betonrohrleitung ein, die nördlich der Zufahrt der Grundstücke 1-9 wieder in den weiterführenden Straßenseitengraben mündet. Diese Verrohrung war verstopft, so dass im Auftrage der Gemeinde Karby eine Kanalreinigung durchgeführt wurde. Zuvor mussten Zu- und Auslauf der Leitung zunächst freigebaggert werden, weil diese vollends mit Erdreich verdeckt waren. Bei der Kanalspülung konnte ein minimaler Abfluss durch die Rohrleitung wieder hergestellt werden. Es wurde durch das Anstoßen des Spülschlauches aber offenbar, dass das Rohr an mindestens einer Stelle eingebrochen sein muss. Es scheint, dass die Schäden im Rohr nicht im asphaltierten Bereich liegen, so dass empfohlen wird, zwischen den asphaltierten Zufahrten im Grünbereich einen offenen Rohrgraben zu erstellen und die alte Leitung durch eine neue Kunststoffleitung zu ersetzen. Möglicherweise ist es möglich und

sinnvoll, in den mit Asphalt überdeckten Bereichen ein Kunststoffrohr durch das Betonrohr hindurchzuschieben. Die Gesamtkosten können nur Grob abgeschätzt werden und müssen wohl mit 1.500 € bis 2.000 € angenommen werden.










 
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Der Ausschussvorsitzende zeigt am Beamer entsprechende Bilder der Straße "Krähenberg".

Nach kurzer Diskussion wird der Beschluss gefasst die beschriebene Reparatur durchführen zu lassen.

Beschluss:

Es wird beschlossen, die beschriebene Reparatur im Rahmen der Straßenunterhaltung durchzuführen.   


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Errichtung eines Verkehrsspiegels in Höhe Eckernförder Straße 48 a
Beschlussvorlage - 7/2018
Die Anlieger des Grundstücks "Eckernförder Straße 48 a" sind an die Gemeinde herangetreten und haben den Wunsch nach einem Verkehrsspiegel geäußert. Die aktuelle Zufahrtssituation des Grundstücks lässt nur eine eingeschränkte Einsicht in den Straßenverkehr zu, so dass ein Spiegel zur besseren Verkehrssicherheit beitragen soll. Aussagen zum konkreten Standort und den damit verbundenen Kosten lagen zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage noch nicht vor.

Im Rahmen der Dienstbesprechung der Straßenverkehrsbehörde vom 31.01.2018 wurde zu Verkehrsspiegeln folgendes festgehalten:
Bei Verkehrsspiegeln handelt es sich gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV) zu § 43 StVO weder um ein Verkehrszeichen, noch um eine Verkehrseinrichtung. Es handelt sich hierbei lediglich um ein Sicherungsmittel zur Entschärfung von Gefahrstellen.
Die Errichtung von verkehrsspiegeln wird aus folgenden Gründen kritisch gesehen:
  • Sicherung wird nur vorgetäuscht
  • Verzerrung des natürlichen Blicks
  • Verkleinerte Darstellung
  • Entfernungen sind schwer abzuschätzen
  • Blendegefahr
  • Die Unterhaltung des Spiegels (z. B. Verschmutzung, verdrehen, beschlagen) ist sicherzustellen

Sofern ein Verkehrsspiegel für erforderlich gehalten wird, bedarf dies keiner Genehmigung der Verkehrsbehörde. Es sollte zur Klarstellung der Verantwortlichkeit und der Unterhaltung des Verkehrsspiegels vorrangig eine Errichtung auf privatem Grund, ohne Gefährdung des Straßenverkehrs und auf eigene Kosten des Antragstellers geprüft werden. Sofern die Gemeinde diesen aufstellen würde, hätte diese auch dauerhaft die Unterhaltung des Verkehrsspiegels zu gewährleisten.   
Der Ausschussvorsitzende zeigt am Beamer Bilder des entsprechenden Grundstücks "Eckernförder Straße 48a". Der Antrag der Eheleute Jürgensen, der Grundlage für die Beschlussvorlage ist, ist dem Protokoll beigefügt. 
Bürgermeister Möse und einige der anwesenden Ausschussmitglieder würden in diesem Fall gerne die Verkehrsaufsicht mit einbeziehen, da es sich um eine Kreisstraße handelt. Laut Beschlussvorlage bedarf es keiner Genehmigung der Verkehrsbehörde sofern ein Verkehrsspiegel für erforderlich gehalten wird.
Nachdem mehrere Meinungen zu diesem Thema angehört worden sind, kommt man zu dem Ergebnis, dass Option 2 die bevorzugte Variante ist. Dem Antrag soll zugestimmt werden, es soll jedoch der Zusatz aufgenommen werden, das im Vorwege die Zustimmung der Verkehrsaufsicht eingeholt werden soll.
Option 1, die beinhaltet, das dem Antrag nicht zugestimmt wird, kommt für den Ausschuss nicht in Frage.

Beschluss:
Option 2:
Es wird beschlossen, der Errichtung eines Verkehrsspiegels auf öffentlichem Grund zuzustimmen. Der genaue Standort ist mit der Gemeinde abzustimmen. Alle Kosten, die mit der Errichtung, Unterhaltung und Erneuerung des Verkehrsspiegels entstehen, gehen zu Lasten des Antragstellers. Hierüber ist eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.  

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Umsetzung von Ersatzpflanzungen im Gemeindegebiet
Beschlussvorlage - 8/2018
Im Rahmen des Bauausschusses am 30.05.2017 hat der Vorsitzende des Bau-, Wege- und Umweltausschusses in seinem Bericht über die geplante Fällung einer Linde im Bereich der Eckernförder Straße informiert. In diesem Zusammenhang wurde auch über die damit verbundenen Ersatzpflanzungen gesprochen. Der Ausgleich (3 Bäume) sollte danach an folgenden Standorten erfolgen:
  • Spielplatz
  • Gedenkstein beim Bäcker
  • Parkplatzbereich (gegenüber FWGH)

Zwischenzeitlich sind die zuvor genannten Ausgleichspflanzungen im Gemeindegebiet an anderer Stelle erfolgt. Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes soll generell über die Umsetzung von Baumpflanzungen beraten werden. 
Die drei Ausgleichsbäume wurden auf einem anderen Grundstück, welches für viel Geld baurechtlich hergerichtet worden ist, und in Zukunft evtl. als Bauland verkauft werden soll, gepflanzt. Der Ausschussvorsitzende sowie weitere Ausschussmitglieder merken an, dass sie gerne vor der Ersatzpflanzung nochmal über den gewählten Standort informiert worden wären. Über die Umsetzung der Ersatzpflanzung wurde nach ihrer Auffassung eigenmächtig vom Bürgemeister entschieden.
Letztendlich kommt man aber zu dem Schluss, dass die gepflanzten Bäume bleiben wo sie sind, und keine Umsetzung erfolgen soll.
Ein Beschluss wie in Zukunft generell die Vorgehensweise sein soll bei Ersatzpflanzungen wird nicht gefasst.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Ausgleichspflanzungen umzusetzen. Ein genereller Beschluss für Ersatzpflanzungen im Gemeindegebiet wird nicht gefasst.

Ja-Stimmen :2
Nein-Stimmen :6
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 10. Austausch von Lampen im Feuerwehrgerätehaus
Beschlussvorlage - 9/2018
Im Feuerwehrgerätehaus in Karby soll die Beleuchtung durch 6 Pracht LED Wannenleuchten ausgetauscht werden. Ein bereits vorliegendes Angebot schließt mit einer Bruttoangebotssumme von 1003,41 €.   
Der Ausschussvorsitzende führt auf Wunsch der Ausschussmitglieder näher aus warum die Beleuchtung im Feuerwehrgerätehaus überhaupt ausgetauscht werden soll. Die vorhandenen Röhren ohne Schutz sind nach den neuesten Richtlinien nicht mehr zulässig. Darüber hinaus senken LED Wannenleuchten die Betriebskosten.
Es wird darüber diskutiert, ob die alten Röhren evtl. nur gegen LED-Leuchten ohne Schutz und ohne Prüfung durch einen Lichttechniker ausgetauscht werden sollen. Der Gemeindewehrführer macht daraufhin den Vorschlag, dass die Montage in Eigenregie durchgeführt wird, da zwei Mitglieder der Feuerwehr Elektriker sind.
Es müsste nur ein Hubwagen besorgt werden, und eine Übernahme der Materialkosten erfolgen.

Der Bürgermeister lobt die Eigeninitiative und spricht sich für den Austausch durch LED Wannenleuchten aus. Es sollen nur die Materialkosten übernommen werden, nicht die Kosten für die Arbeitsstunden. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Vorhaben zu entsprechen und die Beleuchtung im Feuerwehrgerätehaus durch LED Wannenleuchten auszutauschen. Es werden jedoch lediglich die Materialkosten übernommen, die Montage erfolgt in Eigenregie. Die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 622,61 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.    

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 12. Bekanntgabe
Der Ausschussvorsitzende erläutert den Ausschussmitgliedern das Beratungsergebnis und die Abstimmung bezüglich des Tagesordnungspunktes 11.  


Christin Rosendahl  Frank Hertwig 
Protokollführerin  Ausschussvorsitzende/r