Sitzungsort: | im Feuerwehrgerätehaus, Südhang 23, 24398 Karby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.12 Uhr |
Ausschussvorsitzender Klaus-Dieter Möse |
Ausschussmitglied Edda Doose |
Ausschussmitglied Frank Hertwig |
stellv. Ausschussvorsitzender Dieter Jacobsen |
wählbarer Bürger Rainer Kietzke |
wählbarer Bürger Otto Nagel |
Ausschussmitglied Helmut Schulz |
wählbarer Bürger Hauke Traulsen |
Ausschussmitglied Claudia Pohl (entschuldigt ) |
Bürgermeister Arno Henkel |
Gemeindevertreter Karlheinz Hauser |
Protokollführer/in Jan Andresen |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Verpflichtung wählbarer Bürger/innen |
3. | Einwohnerfragestunde |
4. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
5. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
6. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
7. | Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H. - Sachthema Windenergie - 2. Auslegung |
7.1 | Gesamträumlichen Planungskonzept |
Beschlussvorlage - 17/2018 | |
7.2 | Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht |
Beschlussvorlage - 18/2018 | |
7.3 | Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung |
Beschlussvorlage - 19/2018 | |
7.4 | Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen |
Beschlussvorlage - 20/2018 | |
8. | Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H. |
Beschlussvorlage - 22/2018 | |
9. | Absichtserklärung zur Gründung einer Klimaschutzagentur |
Beschlussvorlage - 15/2018 | |
10. | Wohnbauliche Entwicklung in der Gemeinde Karby |
Beschlussvorlage - 25/2018 | |
11. | Sachstandsbericht Kindergartenbetrieb |
12. | Anlegung von insektenfreundlichen Wiesen im Gemeindegebiet |
Beschlussvorlage - 26/2018 | |
I. | nichtöffentlich zu behandelnder Tagesordnungspunkte |
II. | öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
14. | Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Verpflichtung wählbarer Bürger/innen |
Der Ausschussvorsitzende verpflichtet gemäß § 21 Gemeindeordnung die wählbaren Bürger Hauke Traulsen, Rainer Kietzke und Otto Nagel.
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zu TOP 3. | Einwohnerfragestunde |
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zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der Ausschussvorsitzende beantragt die Erweiterung der Tagesordnung um folgende Punkte:
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 5. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 6. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Der Ausschussvorsitzende berichtet:
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zu TOP 7. | Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H. - Sachthema Windenergie - 2. Auslegung |
zu TOP 7.1 | Gesamträumlichen Planungskonzept |
Beschlussvorlage - 17/2018 Einleitend erfolgt der Hinweis, dass der nachstehend näher beschriebene Sachverhalt für alle Beschlussvorlagen zum Thema "Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.- H." gleichermaßen gilt. In der Zeit vom 27.12.2016 bis einschl. 30.06.2017 lagen die Unterlagen zur Fortschreibung der o. g. Planverfahren öffentlich aus. Jedermann hatte die Möglichkeit innerhalb dieser Zeit seine Anregungen und Bedenken vorzutragen. Insgesamt sind ca. 6.500 Stellungnahmen eingegangen. Diese wurden durch die zuständige Planungsbehörde gesichtet und abgewogen. Alle Ergebnisse sind danach in einer Synopse (Gegenüberstellung) zusammengefasst. Nur für den Landesentwicklungsplan sind dies insgesamt 661 Seiten und für den Regionalplan für den Planungsraum II 5317 Seiten. Die Abwägung der durch die amtsangehörigen Gemeinden eingebrachten Stellungnahmen umfasst für beide Planungen zusammen 117 Seiten. Auf einen Versand per Post wird an dieser Stelle verzichtet. Die Unterlagen wurden den Gemeinden rechtzeitig digital zur Verfügung gestellt. Im Frühjahr 2018 wurde in Schleswig-Holstein überdies ein neuer Landtag gewählt. Die Koalition aus CDU, FDP und Bündnis 90 / Die Grünen haben das energiepolitische Ziel der Vorgängerkoalition bestätigt, dennoch aber die weichen und abwägungsrelevanten Kriterien auf den Prüfstand gestellt. Für die in geschlossenen Ortslagen lebenden Menschen wurde der Mindestabstand zu den geplanten Windkraftanlagen von 800 m auf 1.000 m erhöht. Eine Veränderung der Abstände zu den im Außenbereich lebenden Menschen konnte hingegen nicht erreicht werden. Hier sind es weiterhin 400 m, mindestens jedoch drei Mal Anlagenhöhe. Auch hat die Länder-Arbeitsgemeinschaft-Immissionsschutz (LAI) sich neu zu den von hohen Windkraftanlagen ausgehendem Lärm geäußert und festgestellt, dass die bisherigen Berechnungsgrundlagen nicht mehr vollumfänglich zutreffend sind und eine Neubewertung vorzunehmen ist. All diese Argumente wurden abgewogen und sind in den neuen, zweiten, Planentwurf eingeflossen. Dies hat dazu geführt, dass sich viele Veränderungen ergeben haben, die eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Belange voraussetzen. In der Zeit vom 04.09.2018 bis einschl. 03.01.2019 besteht die Möglichkeit, erneut Stellungnahmen abzugeben. Im Rahmen der Anpassung des Landesplanungsgesetzes S.-H. wurde geregelt, dass es für das erneute Beteiligungsverfahren KEINE Papierunterlagen mehr für die Kommunen gibt. Alle Unterlagen stehen ausschließlich digital im Internet zur Einsicht. Diese können dort eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenso gibt es eine interaktive Karte, in der Strecken und Flächen gemessen und verschiedene Informationen ein- und ausgeblendet werden können. Privatpersonen können dort auch Ihre Stellungnahmen abgeben. Für die Kommunen erfolgt dies über das Amt. Alle Informationen finden Sie unter: Zu diesem Verfahren wird auf die im 1. Halbjahr 2017 gefassten Beschlüsse verwiesen. Es ist darüber zu beraten, ob eine Stellungnahme zum Verfahren abgegeben werden soll. Aus Sicht der Verwaltung können keine neuen Argumente vorgebracht werden, so dass empfohlen wird die bisherigen Stellungnahmen aufrecht zu erhalten.
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Beschluss: Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7.2 | Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht |
Beschlussvorlage - 18/2018 Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".
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Beschluss: Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7.3 | Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung |
Beschlussvorlage - 19/2018 Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".
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Beschluss: Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7.4 | Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen |
Beschlussvorlage - 20/2018 Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".
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Beschluss: Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H. |
Beschlussvorlage - 22/2018 Mit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes am 27. Mai 2016 wurden die Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein wieder eingeführt. Landschaftsrahmenpläne enthalten die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf regionaler Ebene. Daneben besteht nach wie vor das Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein aus dem Jahre 1999, das die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Bereich des gesamten Landes Schleswig-Holstein darstellt. Landschaftsrahmenpläne haben keine unmittelbare verbindliche Rechtswirkung gegenüber Privatpersonen. Sie sind jedoch bei Planungen und Verwaltungsverfahren, die sich auf Natur und Landschaft auswirken können, zu berücksichtigen. Sie stellen insbesondere für den Natur- und Artenschutz eine wichtige planerische Grundlage dar. Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein stammen aus den Jahren 1998 bis 2005. Nach § 9 Absatz 4 Bundesnaturschutzgesetz sind Landschaftsrahmenpläne fortzuschreiben, sobald und soweit dies erforderlich ist. Dieses Erfordernis ergibt sich zum einen aus der Novellierung des Landesplanungsgesetzes 2014, mit der in Schleswig-Holstein die Planungsräume neu gefasst wurden. Zum anderen begründen neue oder weiter entwickelte rechtliche Rahmenvorgaben, tatsächliche Veränderungen in der Landschaft oder auch die hieraus erwachsenen neuen fachlichen Erkenntnisse das Erfordernis zur Fortschreibung der Landschaftsrahmenpläne. Zudem bereitet die Landesplanungsbehörde derzeit die Fortschreibung der Regionalpläne vor. Ein zeitlicher Vorlauf der Landschaftsrahmenpläne ermöglicht es, die raumbedeutsamen Inhalte nach § 10 Abs. 1 BNatSchG unter Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen nach Maßgabe des Landesplanungsgesetzes in die Regionalpläne zu übernehmen.
Im Rahmen des Verfahrens wurde geregelt, dass es für das Beteiligungsverfahren nur eine Papierausfertigung für die Kommunen gibt. Alle Unterlagen stehen ausschließlich digital im Internet zur Einsicht. Diese können dort eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenso gibt es eine interaktive Karte, in der Strecken und Flächen gemessen und verschiedene Informationen ein- und ausgeblendet werden können. Privatpersonenkönnen dort auch Ihre Stellungnahmen abgeben. Für die Kommunen erfolgt dies über das Amt. Alle Informationen finden Sie unter: In der Zeit vom 01.10.2018 bis einschl. 28.02.2019 besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu den vorliegenden Unterlagen abzugeben.
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Beschluss: Es wird auf die Abgabe einer Stellungnahme zur Neuaufstellung der Landschaftsrahmenpläne des Landes S.-H. verzichtet.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Absichtserklärung zur Gründung einer Klimaschutzagentur |
Beschlussvorlage - 15/2018 Lebensqualität und Zukunftssicherheit sind für Kommunen und ihre Bevölkerung von zentraler Bedeutung. Deshalb ist zu überlegen, ob das Engagement für den Klimaschutz ausgebaut und eine Vorbildfunktion hierfür gestärkt werden soll. Insbesondere durch ein zentrales Energiecontrolling könnten die Verbräuche der eigenen Liegenschaften analysiert und reduziert werden. Somit spart man einfach und schnell Emissionen und vor allem finanzielle Mittel. Die Machbarkeitsstudie des Kreises zur Zukunft des Klimaschutzes im Kreis Rendsburg-Eckernförde hat gezeigt, dass die Gründung einer Klimaschutzagentur und die daraus resultierende Kooperation von Kreis und Kommunen wesentlich zur Effizienz und damit zur lokalen Zielerreichung beitragen werden. Die Klimaschutzagentur soll eine GmbH werden, an der sich der Kreis, kreisangehörige Gemeinden oder Ämter bei einer Übertragung durch amtsangehörige Gemeinden als Gesellschafter beteiligen können. Der jährliche Gesellschafteranteil soll jährlich 2,00 € je Einwohner, mindestens aber 1.000,00 € je Gemeinde, betragen. Eine Kündigung des Gesellschafteranteiles wird mit einer angemessenen Frist möglich sein. Die Studie wurde den Gemeindevertretern am 04. September 2018 vorgestellt und kann auf der Internetseite des Amtes unter Aktuelles mit der Präsentation zur Veranstaltung eingesehen werden. Bei der jetzigen Beschlussfassung geht es um eine Absichtserklärung, in deren Folge in Abhängigkeit der kreisweiten Beschlüsse weitere Einzelheiten geklärt und in später noch zu beschließenden Verträgen Berücksichtigung finden müssen. Erst eine später Beschlussfassung wäre daher verbindlich. |
Der Ausschuss berät ausgiebig über den Mehrwert für die Gemeinde Karby. Abschließend setzt sich die Auffassung durch, dass 1.160 € pro Jahr für die Mitgliedschaft zu teuer ist. |
Beschluss: Die Gemeinde beabsichtigt:
Voraussetzungen sind:
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Ja-Stimmen | :0 |
Nein-Stimmen | :8 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
zu TOP 10. | Wohnbauliche Entwicklung in der Gemeinde Karby |
Beschlussvorlage - 25/2018 Die Gemeinde Karby ist mit dem Wunsch der wohnbaulichen Entwicklung an die Verwaltung heran getreten. Für das Gemeindegebiet wurde bereits im Jahr 2014 eine Innenentwicklungsanalyse sowie die Betrachtung der möglichen wohnbaulichen Flächen im Außenbereich durch das Planungsbüro Springer durchgeführt. Derzeit stellt die Gemeinde Dörphof ebenfalls solch eine Analyse auf. Auch hier wird die Schaffung eines neuen Baugebietes ins Auge gefasst. Aufgrund der Nähe zueinander, wäre innerhalb der Gemeinde Karby darüber nachzudenken, ob Gespräche mit der Gemeinde Dörphof zwecks Synergien usw. geführt werden sollten.
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Herr Hauser schlägt vor, rechts der Brodersbyer Straße einen B-Plan zu entwickeln. Natürlich müsste zunächst der Eigentümer gefragt werden, ob er einer Überplanung zustimmen würde. Ferner müsste gefragt werden, ob er die Fläche veräußern würde oder ob er gar selbst ein Interesse an der Erschließung und Vermarktung der Grundstücke hätte. Für den Fall, dass er die Bereitschaft zur Veräußerung der Fläche erklärt, muss zunächst geprüf werden, ob die Entwicklung eines B-Plans an diesem Ort konkret genehmigungsfähig wäre. Sollte dieses der Fall sein, kann die Gemeinde sich in einem nächsten Schritt u.a. überlegen, ob sie selbst als Erschließerin auftreten möchte oder einen Investor sucht. Auf jeden Fall ist es Wunsch einiger Ausschussmitglieder, dass besonderer Wert auf Seniorenwohnen und ggf. ein Mischgebiet gelegt wird. Die Innenentwicklungsanalyse aus 2014 erachten Teile des Ausschusses als unnötig betriebenen Aufwand. Das Ergebnis sei enttäuschend gewesen. Herr Andresen merkt an, dass gerade diese Analyse Grundlage dafür sein wird, einen neuen B-Plan überhaupt planen zu können / dürfen. Läge sie nicht schon vor, müsste erstmal eine beauftragt und erstellt werden. Den Vorschlag der Verwaltung bzgl. der Zusammenarbeit mit der Gemeinde Dörphof möchte die Gemeinde nicht verfolgen. Abschließend wird folgender Beschluss gefasst:
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Beschluss: Es wird beschlossen, dass der Bürgermeister einen ersten Kontakt zum Eigentümer der Fläche östlich der Brodersbyer Straße sucht und seine Sichtweise der Dinge abfragt. Sofern keine gänzliche Ablehnung erklärt wird, werden 3.000 € für erste Planungen im Haushalt bereit gestellt.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Sachstandsbericht Kindergartenbetrieb |
Der Bürgermeister informiert über die bisherigen Gespräche mit der Kirche und darüber, dass seit wenigen Tagen eindeutig klar ist, dass die Kirche die Trägerschaft der Kindergärten Sternschnuppe und Pezzettino zum 01.08.2019 abgeben wird. Die Gemeinden werden, in welcher Form auch immer, ab diesem Datum die Trägerschaft übernehmen oder einem Dritten übertragen. Das Gebäude des Kindergartens Pezzettino kann, zumindest übergangsweise, von der Kirche gemietet werden. Um nach Bekanntwerden dieser Fakten in die ersten Beratungen einzusteigen zu können, hat Volker Starck von der Gemeindevertretung der Gemeinde Dörphof die Initiative ergriffen, und kurzfristig die Gemeindevertreter der übrigen drei Gemeinden telefonisch zu Informationsabenden eingeladen. Diese sollen dazu dienen, alle auf einen Sachstand zu bringen und die Denkweisen untereinander auszutauschen. Sofern sich eine einigermaßen gleiche Vorstellung von der Zukunft ergeben sollte, ist z.B. die Gründung eines gemeinsamen Zweckverbandes das zu verfolgende Ziel. Auf jeden Fall muss in den kommenden Wochen eine Zielrichtung herausgearbeitet werden.
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zu TOP 12. | Anlegung von insektenfreundlichen Wiesen im Gemeindegebiet |
Beschlussvorlage - 26/2018 Das Land Schleswig-Holstein hat im Frühjahr 2018 für mehr Artenvielfalt durch Blühwiesen geworben. Durch zur Verfügung gestellte Landesmittel sollen Landwirte, Kommunen und Unternehmen kostenlos blütenreiches Saatgut zur Aussaat auf ihren Acker- bzw. Freiflächen zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist es, über das ganze Land verteilt möglichst viele Blühflächen entstehen zu lassen. Diese können bis in den Spätsommer hinein Nahrung und Rückzugsräume für Insekten und auch Feldvögel bieten. Die Initiative wird vom Deutschen Verband für Landschaftspflege (DVL) koordiniert und umgesetzt. Der DVL steht für Fragen zur Verfügung, übernimmt die Beratung von interessierten Landwirten, Kommunen und Unternehmen und betreut die Anlage von Blühflächen. Ansprechpartnerin dort ist Wiebke Schoenberg (0431/649 973 30, w.schoenberg@lpv.de). Landwirte und Kommunen, die sich an der Initiative beteiligen möchten, konnten sich bis spätestens zum 1. April 2018 beim DVL melden. Die Voraussetzung für den Erhalt von Saatgut ist der Nachweis über Nutzungsrechte an einer Fläche von mindestens 1.000 m². Nach Rücksprache mit Frau Schoenberg wird das Projekt voraussichtlich auch für 2019 neu angeboten. Kommunen, die sich bisher nicht um Saatgut beworben haben, können dies bis Anfang 2019 realisieren. Ziel ist die Aussaat von mehrjährigem Saatgut. Mit der Anlegung einer Wiese ist verbunden, dass diese für die Aussaat vorbereitet wird. Hierzu ist in der Regel mindestens das Fräsen der Grasnarbe (bei Wiesen) notwendig. Die Blühwiesen müssen dann zweimal im Jahr gemäht werden, das Mahdgut ist abzufahren. Alle Flächen werden vorab auf ihre Tauglichkeit in Augenschein genommen. In der Gemeinde gibt es Überlegungen, ebenfalls Flächen hierfür zur Verfügung zu stellen. Ziel der Beratung soll sein, ob und welche Flächen hierfür vorgesehen werden können.
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Die Ausschussmitglieder suchen potentielle Flächen. Man kommt zu dem Schluss, dass die Gemeinde keine eigenen Flächen hat. Es kommen nur zwei Flächen in Frage, die zum einen dem Kreis und zum anderen einem Privaten gehören. - Straßenböschung westlich Brodersbyer Straße an der Kreuzung K62 - Extensivstreifen rund um den B-Plan "Am Hain"
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Beschluss: Es wird beschlossen, dass der Bürgermeister sowohl mit dem Kreis / LBV als auch mit dem Eigentümer der Extensivflächen am B-Plan "Am Hain" spricht und erfragt, ob auf deren Flächen auf Kosten der Gemeinde Karby Blühwiesen angesät werden dürfen.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
I. | nichtöffentlich zu behandelnder Tagesordnungspunkte |
II. | öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 14. | Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse |
Der Ausschussvorsitzende gibt bekannt, dass keine Beschlüsse im nichtöffentlichen Teil gefasst wurden. Es wurde über eine Personalangelegenheit gesprochen.
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Jan Andresen | Klaus-Dieter Möse |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |