N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Karby vom 02.09.2019.

Sitzungsort:  im Gasthaus Nüser, Karby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.15 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Klaus-Dieter Möse
Ausschussmitglied Edda Doose
Ausschussmitglied Frank Hertwig
stellv. Ausschussvorsitzender Dieter Jacobsen
wählbarer Bürger Rainer Kietzke
Ausschussmitglied Claudia Pohl
wählbarer Bürger Hauke Traulsen

Abwesend sind:
wählbarer Bürger Otto Nagel (entschuldigt )
Ausschussmitglied Helmut Schulz (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Arno Henkel
Gemeindevertreterin Bettina Boysen
Gemeindevertreter Karlheinz Hauser
Gemeindevertreterin Helga Thurau
Protokollführer Norbert Jordan
Gast Boyke Elsner
Gast Miriam Nielsen
4 Gäste

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Einwohnerfragestunde
5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
6. Vorstellung der voraussichtlichen Erschließungsplaner für ein Neubaugebiet in Karby
7. Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Karby für das Gebiet "Baugebiet an der Ostseestraße"
  Beschlussvorlage - 14/2019
8. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Karby für den Bereich "Baugebiet an der Ostseestraße"
  Beschlussvorlage - 15/2019
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
10. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Durch den Ausschussvorsitzenden wird beantragt, die Tagesordnungspunkte 9.1 und 9.2 nicht öffentlich zu beraten. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Einwohnerfragestunde
Ein Einwohner berichtet über die Beratungen im letzten Ausschuss zur Anschaffung von Schildern mit dem Aufdruck "Achtung spielende Kinder". Es wird um Information zum aktuellen Verfahrensstand gebeten.
Durch den Ausschussvorsitzenden wird berichtet, dass insgesamt fünf Schilder zeitnah aufgestellt werden.

Weiterhin wird durch den Einwohner auf die Verkehrssituation der Eckernförder Straße hingewiesen. Diese wird auch von vielen Radfahrern genutzt. Aufgrund der Verkehrsführung fahren die Pkw, trotz reduzierter Abschnitte auf 30 km/h, häufig zu schnell. Es kommt seiner Auffassung nach wiederkehrend zu Konflikten zwischen Radfahrern und Autofahrern. Es wird daher die Einrichtung einer Zone 30 angeregt.
Hierzu berichtet Gemeindevertreter Hauser, dass die Gemeinde dies mehrfach beantragt hat. Die Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde hat dies wiederkehrend abgelehnt. Für den Moment kann keine Änderung herbeigeführt werden. Die Gemeinde wird aber bei diesem Thema am Ball bleiben.

Auch der Verkehr auf der B 203 wird vom Einwohner angesprochen. Es sollte versucht werden, neben einer möglichen Geschwindigkeitsreduzierung auch ein Überholverbot zu erreichen. Die Gemeinde nimmt dies zur Kenntnis und verweist auf die Ergebnisse der jüngsten Verkehrsschau.

Gemeindevertreterin Thurau fragt nach dem Grund der ausgefallenen Straßenbeleuchtung in weiten Teilen des Gemeindegebiets.
Durch den Bürgermeister wird ausgeführt, dass es in einem Leitungsabschnitt regelmäßig zu einem Kurzschluss kommt. Der Auftrag für die Fehlersuche und -beseitigung ist bereits erteilt.

Es wird um Auskunft gebeten, ob für die Bekanntmachungskästen im Gemeindegebiet Pacht gezahlt werden muss. Es wird angeregt, diese auch entsprechend zu nutzen und mit Leben zu füllen.
Dies wird verneint. Diese stehen im Eigentum der Gemeinde. Die Sitzungen werden auf freiwilliger Basis veröffentlicht. Die Gemeindevertretersitzungen werden formal über das Amtsblatt bekanntgemacht.

zu TOP 5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Da alle wichtigen Angelegenheiten Gegenstand dieser Tagesordnung sind, verzichtet der Ausschussvorsitzende auf seinen Bericht.

zu TOP 6. Vorstellung der voraussichtlichen Erschließungsplaner für ein Neubaugebiet in Karby
Einleitend werden die potentielle Erschließerin, Frau Nielsen, sowie die Vertreter des Planungsbüros IGN aus Schleswig durch den Ausschussvorsitzenden begrüßt und der Anlass der Planung erläutert.

Frau Nielsen stellt sich hieran anschließend vor und führt die beabsichtigten Planungsziele aus. Sie wohnt im Bereich Gelting und hat so eine Verbundenheit zur Region. Es wird der berufliche Werdegang und die bisherigen Tätigkeiten in diesem Bereich näher ausgeführt.
Im Anschluss stellen sich Herr Elsner und Herr Hass vom Planungsbüro IGN vor. Das Büro IGN deckt neben der Erschließungsplanung auch die Bauleitplanung ab. Insgesamt sind derzeit 14 Mitarbeiter im Unternehmen tätig. Sofern Bauleitplanung und Erschließungsplanung in einem Büro abgedeckt werden würde, könnten die Planungsprozesse harmonisiert und beschleunigt werden.

Zwischen der Erschließerin und dem Grundstückseigentümer haben bereits Gespräche zum Grunderwerb stattgefunden. Es konnte eine Einigung erzielt werden.
Wunsch ist es, das gesamte Gebiet in einem Zuge zu erschließen. Eine zeitlich versetzte Erschließung in zwei Bauabschnitten ist nicht die favorisierte Lösung.

Auf Nachfrage wird durch Frau Nielsen erklärt, dass ein Verkaufspreis von max. 125,00 €/m² für das Bauland angestrebt wird. Derzeit ist es jedoch schwer vorhersehbar, wie sich der Markt und die Preise entwickeln wird/werden.

Bis zum Beginn der Erschließung wird ein Zeitraum von ca. 1 1/2 Jahren erwartet. Auf Nachfrage durch den Protokollführer, ob das Büro Bauleitpläne im X-Plan-Format liefern kann, wird dies entsprechend bestätigt.

Weitere Fragen an Frau Nielsen und das Planungsbüro IGN bestehen nicht.

zu TOP 7. Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Karby für das Gebiet "Baugebiet an der Ostseestraße"
Beschlussvorlage - 14/2019
Die Gemeinde Karby hat in ihrer Sitzung am 08.05.2019 entscheiden, die aus der Entwicklungsanalyse vorgeschlagene Fläche 2 als neues Baugebiet entwickeln zu wollen. Ziel soll die Schaffung von Wohnraum sein.
Durch den Protokollführer wird erläutert, dass das Ziel der Bauleitplanung ggf. auch auf die mögliche Ausweisung von Mischgebietsflächen beinhalten sollte. In diesem Zusammenhang wird durch den Ausschussvorsitzenden angeregt, auch eine touristische Nutzung in Form von Ferienwohnungen zur eröffnen. Auf Nachfrage bestätigt die Erschließungsträgerin, dass auch die Schaffung von Mietwohnungen denkbar ist.

Weiterhin wird durch den Protokollführer die Vergabe der Planerleistungen für die Bauleitplanung thematisiert. Erfahrungsgemäß erfolgt die Erschließungsplanung und Bauleitplanung getrennt. Sofern die Gemeinde möchte, dass auch die Bauleitplanung durch IGN abgewickelt werden soll, wäre hierüber zu beraten. Innerhalb des Ausschusses schließt sich hierzu eine kurze Erörterung an. Um für das Gesamtprojekt eine zeitliche Effizienz zu erreichen, wird sich für eine Bauleitplanung durch das Büro IGN ausgesprochen.

In diesem Zusammenhang bittet die Erschließerin um Namensvorschläge für das Baugebiet. Evtl. sind Verbindungen zur Fläche bekannt, aus denen sich eine Bezeichnung ableiten lässt. Die Gemeinde nimmt diesen Wunsch mit und wird sich entsprechend Gedanken machen.

Beschluss:
  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 3. Änderung aufgestellt, die das Gebiet "Baugebiet an der Ostseestraße"* überplanen soll. Die Planung sieht folgende Änderungen vor: Schaffung von Wohnbaufläche und ggf. Mischgebietsflächen
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro IGN aus Schleswig beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  • * ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss)

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Karby für den Bereich "Baugebiet an der Ostseestraße"
Beschlussvorlage - 15/2019
Siehe Beschlussvorlage 13/2019.
Gemäß Beschlussvorlage ist ein Aufstellungsbeschluss nur für einen Teilbereich der Fläche vorgesehen. Unter Betrachtung des derzeitigen städtebaulichen Entwicklungsrahmens ist es fraglich, ob die gesamte Fläche die Zustimmung der Landesplanung erhält.
Hieran anschließend werden durch die Erschließerin noch einmal die Ziele der Bauleitplanung dargelegt. Danach wird ein mit dem Flächennutzungsplan deckungsgleicher Geltungsbereich gewünscht. Dies wird durch Herrn Elsner vom Planungsbüro IGN bekräftigt. Die Fläche ist mit den heute aus der Sitzung gewonnenen Erkenntnissen neu zu überplanen. Danach ist zu prüfen, wie sich die mögliche Anzahl der Wohneinheiten darstellt. Weiterhin wäre dann, ggf. im Rahmen einer vorzeitigen Planungsanzeige, mit dem Innenministerium abzustimmen, ob das Planungsziel (insbesondere die Anzahl der Wohneinheiten) mitgetragen wird.

Beschluss:
  1. Für das Gebiet "Baugebiet an der Ostseestraße"* wird der B-Plan Nr. 4 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung von Wohnraum und ggf. Mischgebietsflächen
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro IGN aus Schleswig beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  6. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans soll mit dem des Flächennutzungsplans identisch sein.
  • * ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss)

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 10. Bekanntgaben
Die anwesenden Bürgerinnen und Bürger werden durch den Ausschussvorsitzenden über die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse in Kenntnis gesetzt.


Norbert Jordan  Klaus-Dieter Möse 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender