Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Leitender Verwaltungsbeamter (alt)

 

Gemeinde Karby

Beschlussvorlage
14/2011
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Gunnar Bock   
 
05.09.2011

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung 07.11.2011 

Betreff:
Bestätigung einer Eilentscheidung zur Sanierung der Eckernförder Straße / des Westerfelder Weges

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat am 11.04.2011 beschlossen, die Sanierung der Eckernförder Straße (Erneuerung der Verschleißdecke) zu einer Angebotssumme in Höhe von 86.742,06 € zu vergeben. Außerdem wurde eine Risssanierung auf den verbleibenden 132 m zwischen dem Sanierungsbeginn und dem Kreisverkehr an der K 62 für 1.904,00 € vergeben.

Im Rahmen eines Ortstermins am 10. Juni 2011 wurde die Sinnhaftigkeit der Deckensanierung des gesamten Bereiches erörtert. Die Kosten für den zusätzlichen Abschnitt wurden auf ca. 11.800,00 € beziffert, wobei sich bei der Baustelleneinweisung vor Ort beim Hauptauftrag Minderkosten von 12.930,00 € ergaben. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um Minderkosten bei der Straßenentwässerung (7.420,00 € brutto), beim Titel „Pflaster, Platten, Borde“ (3.180,00 € brutto) und beim Verzicht auf einen Mittelstreifen (2.330,00 € brutto). Außerdem konnten die Kosten der Risssanierung von 1.900,00 € eingespart werden.

Die beratenden Ingenieure haben dem Bürgermeister (auch aufgrund der Neuerstellung des Kreisverkehrs) aus fachlicher Sicht geraten, den „Zwischenabschnitt“ ebenfalls mit einer Verschleißschicht zu versehen, um über einen längeren Zeitraum Kosten für regelmäßige Flickarbeiten zu sparen, die die aktuell anfallenden Kosten insgesamt übersteigen würden. Im Wissen, dass die bewilligten Gesamtkosten nicht gestiegen sind und man sich im Rahmen des Haushaltsansatzes bewegen würde, hat der Bürgermeister sodann entsprechend entschieden, wobei seine Stellvertreter einbezogen waren und die Entscheidung mittragen. Auch die Amtsverwaltung hat dem Bürgermeister geraten, diese Eilentscheidung vorzunehmen, da der Baubeginn unmittelbar bevorstand.

Diese Eilentscheidung unterliegt nunmehr der Bestätigung durch die Gemeinevertretung.


Abstimmungstext:

Die vorstehend beschriebene Eilentscheidung wird bestätigt.



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Gunnar Bock
-LVB-