Die 1. Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 3 „Karby Süd - südwestlich Südhang“ weist 9 Grundstücke mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0.25 und 2 Grundstücke mit einer GRZ von 0,30 aus. Die Erschließung hat bisher noch nicht begonnen mangels Nachfrage.
Die Gemeinde möchte nun darüber beraten, ob es evtl. sinnvoll ist, ein größeres Areal für ein altengerechtes Wohnen durch eine entsprechende Ausweisung im B-Plan zu ermöglichen. Bisher waren die 2 Grundstücke mit einer GRZ von 0,30 für ein solches Vorhaben angedacht.
Dies würde bedeuten, dass die GRZ von 0,25 in einem Teilbereich erhöht werden könnte (z. B. von 0.25 auf 0,30). Auch kann überlegt werden, ob zusätzlich eine Baugrenzenerweiterung dem Vorhaben dienlich ist.