Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Gemeindevertretung |
Betreff: |
V. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung |
Sachverhalt: |
Nach der Gemeindeordnung besteht für die Gemeinden keine Verpflichtung, den Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung als ständigen Ausschuss zu führen. Aus pragmatischen Gründen ist es sinnvoll, die Rechnungsprüfung auf den Finanzausschuss zu übertragen. Dadurch wird ein weiterer Schritt zur Verschlankung der Verwaltung getan. Diese Änderung sollte mit der neuen Wahlzeit erfolgen. Des Weiteren wird der Passus zur Gleichstellungsbeauftragten an das Amt Schlei-Ostsee angepaßt. |
Abstimmungstext: |
Es wird beschlossen, die V. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung in der vorliegenden Form zum 1. Juni 2013 erlassen. |
Anlagen: |
Entwurf V. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung |