Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Gemeindevertretung | 17.06.2013 |
Betreff: |
Mitteilung der Fraktionen über ihre Mitglieder, den Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz |
Sachverhalt: |
Die Kommunalverfassung enthält seit dem Jahr 2012 eine Neuregelung zur Bildung von Fraktionen, die bereits in der ersten Sitzung der Gemeindevertretung Bedeutung hat (§ 32 a GO). Fraktionen werden nicht mehr kraft Gesetzes, sondern nur noch durch ausdrückliche Erklärung der einzelnen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter gebildet. Die Mindestzahl der Mitglieder einer Fraktion beträgt zwei. Die Erklärungen über den Zusammenschluss zu einer Fraktion müssen zu Beginn der konstituierenden Sitzung schriftlich abgegeben werden. Die Erklärung muss folgende Inhalte haben:
Die Erklärung muss von allen Fraktionsmitgliedern unterzeichnet sein. Der Fraktionsstatus kann insbesondere bei folgenden Entscheidungen Bedeutung erlangen:
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Abstimmungstext: |
Es werden folgende Fraktionserklärungen abgegeben: Die Fraktion der CDU besteht aus folgenden Mitgliedern:
Fraktionsvorsitzender ist Hans-Werner Pohl. Stellvertretender Fraktionsvorsitzender ist Matthias Stelter. Es werden folgende Fraktionserklärungen abgegeben: Die Fraktion der SPD besteht aus folgenden Mitgliedern:
Fraktionsvorsitzende ist Helga Thurau. Stellvertretender Fraktionsvorsitzender ist Klaus-Dieter Möse. Es werden folgende Fraktionserklärungen abgegeben: Die Fraktion der KWK besteht aus folgenden Mitgliedern:
Fraktionsvorsitzender ist Karlheinz Hauser. Stellvertretender Fraktionsvorsitzender ist Frank Hertwig. |
Anlagen: |
Fraktionserklärung (Bitte je Fraktion einmal ausfüllen) |