Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
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Gemeinde Karby

Beschlussvorlage
25/2013
2. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Christoph Stöcks   
 
15.10.2013

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 18.11.2013 
Gemeindevertretung 18.11.2013 

Betreff:
Antrag der KWK zur Änderung der Entschädigungssatzung

Sachverhalt:

Die KWK hat einen schriftlichen Antrag zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Karby gestellt. Grundlage für die Aufwandsentschädigung ist die Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung -EntschVO). Die Aufwandsentschädigung für den Bürgermeister beträgt z. Zt. 83 % des Höchsatzes der EntschVO. Der Höchstsatz für die Gemeinde Karby liegt bei 432,- €.
Die Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretung, Ausschüsse und Fraktionen ist mit 73 % des Höchstsatzes festgesetzt. Hier liegt der Höchstsatz bei 31,- € pro Sitzung. Diese Regelung gilt auch für bürgerliche Ausschussmitglieder bei der Teilnahme an einer Sitzung des Ausschusses, in den sie gewählt sind, sowie für die vorbereitenden Fraktionssitzungen.
Nimmt ein Mitglied der Gemeindevertretung an einer Sitzung des Ausschusses teil, in den es nicht gewählt wurde, erhält dieses z. Zt. 38 % des Höchstsatzes für das Sitzungsgeld.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, die Entschädigungssatzung der Gemeinde Karby wie folgt zu ändern:

1. Aufwandsentschädigung Bürgermeister:            100 Prozent des Höchstsatzes gem. der EntschVO
2. Sitzungeld gem. § 3 (1) Satz 1 und (2) :            100 Prozent des Höchstsatzes gem. der EntschVO
3. Sitzungeld gem. § 3 (1) Satz 2 :             100 Prozent des Höchstsatzes gem. der EntschVO



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Christoph Stöcks
-Verwaltung-