Die KWK hat einen schriftlichen Antrag zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Karby gestellt. Grundlage für die Aufwandsentschädigung ist die Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung -EntschVO). Die Aufwandsentschädigung für den Bürgermeister beträgt z. Zt. 83 % des Höchsatzes der EntschVO. Der Höchstsatz für die Gemeinde Karby liegt bei 432,- €.
Die Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretung, Ausschüsse und Fraktionen ist mit 73 % des Höchstsatzes festgesetzt. Hier liegt der Höchstsatz bei 31,- € pro Sitzung. Diese Regelung gilt auch für bürgerliche Ausschussmitglieder bei der Teilnahme an einer Sitzung des Ausschusses, in den sie gewählt sind, sowie für die vorbereitenden Fraktionssitzungen.
Nimmt ein Mitglied der Gemeindevertretung an einer Sitzung des Ausschusses teil, in den es nicht gewählt wurde, erhält dieses z. Zt. 38 % des Höchstsatzes für das Sitzungsgeld.