Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Ordnung- und Soziales

 

Gemeinde Karby

Beschlussvorlage
17/2014
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Bernd Eckart   
 
20.06.2014

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 10.07.2014 

Betreff:
Ersatzbeschaffung des vorhandenen Löschfahrzeuges

Sachverhalt:

In Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Gemeindewehrführung haben die Wehrführer Günter Haupt und Jörg Hein in Abstimmung mit dem Kreisbrandmeister Mathias Schütte und der Wehrführung Schuby den Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Karby erstellt. Der Feuerwehrbedarfsplan bildet die Entscheidungsgrundlage für die verantwortlichen Gremien des Trägers des Feuerwehrwesens. Ziel ist es, auf Grundlage des kritischen Wohnungsbrandes, den geltenden Bemessungswerten und dem in Schleswig-Holstein angewandten Merkblatt zur Ermittlung notwendiger Feuerwehrfahrzeuge (Löschfahrzeuge) aufgrund von Risikoklassen den für eine leistungsfähige Feuerwehr erforderlichen Bedarf festzustellen.

Im Rahmen mehrerer Vorgespräche mit den Bürgermeistern, Finanzausschussvorsitzenden und Wehrführungen der Gemeinden Karby und Dörphof sowie mit dem Kreisbrandmeister Mathias Schütte und dem Unterzeichner wurde die Ersatzbeschaffung des vorhandenen Tragkraftspritzenfahrzeug dargestellt.

Der Feuerwehrbedarfsplan basiert auf einem Punktesystem. Derzeit erreicht die Gemeinde Karby nicht die notwendigen Punktezahlen. Dieses Punktedefizit kann durch Austausch des vorhandenen alten Tragkraftspritzenfahrzeuges (TSF-W) mit einem Mittellöschfahrzeug (MLF) aufgefangen werden.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen die Amtsverwaltung zu beauftragen einen Zuschussantrag beim Kreis Rendsburg-Eckernförde für ein neues Mittellöschfahrzeug (MLF) zu stellen. Vorbehaltlich der Genehmigung des Kreises wird beschlossen, ein neues Mittellöschfahrzeug (MLF) für die FF-Karby-Dörphof zu beschaffen. Die FF-Karby-Dörphof wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Amtsverwaltung ein Leistungsverzeichnis zu erstellen. Das MLF ist nach Zugang des Zustimmungsbescheides durch die Amtsverwaltung öffentlich auszuschreiben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Verpflichtungserklärungen zu unterschreiben.



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